Abziehen zwar nicht, aber gegengerechnet, wenn du 359 € (Regelleidtung) verdienst hast, gibt´s keine Stütze, dann "darf" man noch 100 € dazu verdienen
Beiträge von Catweezle
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Das ist wieder eine Frage nach dem Motto, ich fahre jetzt einkaufen, muß ich eine Tasche mitnehmen, oder bekomme ich im Kaufmannsladen eine Tüte.
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Gerichtsvollzieher
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Und was steht in dem Schreiben des GV?
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Ich hätte da gerne mal ein Problem, wenn ihr möchtet, antwortet gerne. Sie kam, fragte, aber man sah sie nicht wieder. Man kann das in etwa so vergleichen, man geht in die Kneipe, bestellt ein Schnitzel und verschwindet dann wieder, bevor das Schnitzel serviert wird.
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Das ist wahscheinlich SGB V und hat mit der Krankenversicherung zu tun, das muß aber drin stehen, anders geht das nicht
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Genau :D. Laß sie schreiben, was sie wollen, was sie möchten oder sonstwas, viell. bekommt der SB Prämien für jede Vereinbarung
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Das war schon Thema, gurgel mal, Stcihwort Zweckbestimmung
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Das sind zwei versch. Dinge, ich vermute, du bist als Eigentümer der Vermieter. Wenn du das Haus verkaufen mußt, wird der neue Vermieter/Eigentümer die Mieter übernehmen müssen, das ist in anderen normalen Mietverhältnissen auch nicht anders.
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Du vermutest? Was steht im Bescheid ?
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Das dient einzig und alleine dazu, dich zu zwingen Bewerbungen zu schreiben auf Teufel komm raus, tust du das nicht, wird gekürzt und das ist das zweite Ziel. Es kommt sogar gelegentlich vor, daß man dir Vermittlungsvorschläge zustellt, z.B. für eine Position, die bereits seit Jahren besetzt ist, bewirb dich trotzdem, dann hat die liebe Seele ihre Ruhe.
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Ohne Zahlungsaufforderung gibt es keinen Gerichtsvollzieher. Wenn ich lese 2004 und 2007, dann muß es eine amtliche und offizielle Aufforderung zur Zahlung geben, ob nun berechtigt oder nicht
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Kürzer bitte
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Genau, das wäre ´ne Maßnahme, denn ein wenn oder könnte oder müßte oder dürfte ist reine Spekulation.
Bei einer detaillierten Absage zu dem oder das, ist es einfacher gewisse Maßnahmen zu ergreifen, sprich Widerspruch. Immer gezielt nachfragen, wo steht das, welcher § usw. und dann nachlesen, am besten eine zweite Person mitnehmen -
Also, wenn du zum Cocktailkurs gehst, komme ich mit, zum Englischkurs auch, wenn du plattdeutsch lernen willst, kann ich dir helfen, wenn du Fragen an die Arge hast, wende dich vertrauensvoll an dieselbige.
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Lieber Gewerbeanmelder :D, es gibt keine Un-kosten, es sind Kosten, im Gegensatz zu Sinn und Unsinn, nun zum Ernst, als Gewerbetreibender hast du die Pflicht eine EÜR zu erstellen, das ist jetzt kein Überrraschungsei, sondern die Bilanz für Kleinstunternehmer, also Einnahme/Überschuß-Rechnung.
Einnahme ist klar, minus Ausgaben = Überschuß.
Hast du jetzt 100 € Einnahmen und 200 € Ausgaben, hast du zwar schlecht gewirtschaftet, aber keine Abzüge im Bezug von Alg -
Gute Frage, nächste Frage, das Urteil ist druckfrisch, die Tinte ist noch gar nicht trocken
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Sie verdient doch
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Klartext, die erste Frage bezieht sich auf eine Wohnung, in der du nicht mehr wohnst, die zweite Frage war dann ein Zimmer, so erübrigt sich die erste Frage doch, oder ? Und für das Zimmer bekommst du die volle Regelleistung plus Miete, dann ist doch alles klar, oder ?
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Nun ja, gewähren wir ihr und ihrem Partner doch eine Probezeit von einem Jahr