Beiträge von rea

    Hallo,erstmal DANKE für eure Antworten :-)


    @lirafe:Meine Tochter ist 19 Jahre und somit bin ich Unterhaltspflichtig wenn selbstverschuldete Arbeitslosigkeit und kein Anspruch auf irgendwelche Leistungen von der Agentur f. Arbeit besteht.Die Aussage vom Sozialamt ist die,das ich nicht Unterhaltspflichtig wäre,da sie NICHT in meinem Haushalt lebt,bzw. zum Zeitpunkt der Forderung meiner Mutter gegenüber, nicht in meinem Haushalt gelebt hat.


    chico : Nein ich bin nicht verheiratet.Das Amt möchte von mir knapp 100,-€ mtl.
    Grundsätzlich interessiert mich,ob es der Richtigkeit entspricht,das ich NICHT unterhaltspflichtig bin,weil meine Tochter einen eigenen Haushalt geführt hat und nicht bei mir gewohnt hat.Ich habe meine Tochter ja trotzdem unterstützen müssen,da ihr eigenes Einkommen für ihren Lebensunterhalt nicht ausgereicht hat.Ihren eigenen Haushalt musste sie führen,da die Ausbildungsstätte ca. 70km von meinem Wohnort entfernt war.

    Hallo zusammen,
    folgende Situation besteht:
    Meine Mutter,erhält Grundsicherung v. Sozialamt.Nun wurde ich zu Unterhaltszahlungen aufgefordet,da meine Mutter 5 tage/woche in einer tagespglege untergebracht ist. Meine Tochter,19 jahre,ausbildung letzes jahr beendet,danach arbeitslos,keinen anspruch auf hartz 4 bzw. arbeitslosengeld,da selbst verschuldet gekündigt wurde.laut aussage vom sozialamt,besteht keine unterhaltspflicht meinerseits gegenüber meiner tochter,da sie zum zeitpunkt der ausbildung nicht bei mir wohnte.sie hatte ihre eigene wohnung da die ausbildungsstätte in einer anderen stadt war.ich habe sie aber dennoch finanziell unterstützt,da ihre vergütung zu gering war um ihren lebensunterhalt alleine zu bewältigen.kann mir jemand mitteilen,ob diese aussage rechtens ist,das keine unterhaltsverpflichtung meinerseits bestand (gegenüber meiner tochter)?ebenso scheint mir die berechnung vom sozialamt sehr undurchsichtig.Gibt es eine verlässliche gerichtliche entscheidung,wie der elternunterhalt zu berechnen ist?
    Danke für antworten

    Danke Barthold für den Rat.


    Ich lebe noch kein volles JAhr mit meinem PArtner zusammen. (April 2008),TROTZDEM FORDERT DER JOBCENTER MICH DAZU AUF;MEINE GEHALTSNACHWEISE VORZULEGEN SOWIE MEINE KONTOAUSZÜGE DER VERGANGENEN 3 MONATE:


    BIN ICH JETZT DAZU VERPFLICHTET;DIE UNTERLAGEN VORZULEGEN? Oder erst im April 2009?????

    Lebe mit meinem Partner seit April 2008 gemeinsam in meiner Wohnung.Ich beziehe Kindergeld für mein 16 jähriges Kind,welches aber in einer Wohngruppe lebt,das Kind kommt alle 14 Tage übers Wochenende nach hause.Das Kindergeld, plus einem Eigenanteil meinerseits und meines Kindes wird an die Wohngruppe überwiesen.Soweit ich informiert bin,darf das Einkommen des Partners erst nach 1 jährigem Zusammenlebens mit angerechnet werden?????Wird nur dann das Kindergeld nicht mit angerechnet,wenn das Kind volljährig ist und nicht mehr zu hause lebt,oder gilt dies auch bei Kindern in einer Lebenssituation die unserer entspricht?Laut Überprüfung des Sachbearbeiters,soll ich alleine für meinen Partner aufkommen,sprich,angeblich steht ihm auch kein Hartz4 zu,da mein Einkommen (inkl. Kindergeld)knapp über 100,-Euro über der Einkommensgrenze liegt.Da ich mich weigere,riet er mir,eine Erklärung zu schreiben,dass ich mich weigere für meinen Partner aufzukommen......


    Wer kann mir helfen????


    Vielen Dank,bin für jeden Rat dankbar:)