Hallo,erstmal DANKE für eure Antworten
@lirafe:Meine Tochter ist 19 Jahre und somit bin ich Unterhaltspflichtig wenn selbstverschuldete Arbeitslosigkeit und kein Anspruch auf irgendwelche Leistungen von der Agentur f. Arbeit besteht.Die Aussage vom Sozialamt ist die,das ich nicht Unterhaltspflichtig wäre,da sie NICHT in meinem Haushalt lebt,bzw. zum Zeitpunkt der Forderung meiner Mutter gegenüber, nicht in meinem Haushalt gelebt hat.
chico
: Nein ich bin nicht verheiratet.Das Amt möchte von mir knapp 100,-€ mtl.
Grundsätzlich interessiert mich,ob es der Richtigkeit entspricht,das ich NICHT unterhaltspflichtig bin,weil meine Tochter einen eigenen Haushalt geführt hat und nicht bei mir gewohnt hat.Ich habe meine Tochter ja trotzdem unterstützen müssen,da ihr eigenes Einkommen für ihren Lebensunterhalt nicht ausgereicht hat.Ihren eigenen Haushalt musste sie führen,da die Ausbildungsstätte ca. 70km von meinem Wohnort entfernt war.