Ja, da stimme ich im Grunde natürlich vollkommen zu.
Die Frage ist nur, wie man das beurteilt, wenn das Eigenheim schon seit über 20 Jahren abbezahlt wird (ich spreche ja nicht von einem Hartz 4-Empfänger Anfang 20, sondern von jemandem, der relativ kurz vor der Rente arbeitslos wird) und so nur noch ein Restdarlehen vorhanden ist.
Außerdem ist ein Verkauf vielleicht auch nicht immer sofort möglich und durch eine Zwangsversteigerung würde der Arbeitsagentur dann wohl mehr Kosten entstehen für Miete etc als nötig wäre, damit derjenige das Haus halten kann.
Die Frage bezog sich also nicht auf das Abbezahlen des Hauses, sondern auf die laufenden Kosten, die statt Miete anfallen.