Mh...danke erstmal dafür. Was ich mich noch frage - wann wird in der Regel gezahlt, wenn Anspruch für mehr als einen Monat besteht? Am Monatsanfang und dann in einem? Oder eher und denn nur der Betrag, der bis dahin zusteht?
Beiträge von Stylewolf
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Moooment... *grübel* Ich war am *Kalender schau* 29.01. (oder wars der 28.?) da und hab den Antrag abgeholt . DU meinst also nun, der Tag wäre ausschlaggebend, nicht der 03. bzw. 04.2., an dem ich den Antrag komplett abgegeben habe? *hat irgendwo gemeint, gelesen zu haben dass der Tag der Antragsabgabe relevant ist...deshalb confused*
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Guten Morgen
Ich habe - schon wieder, sowas - eine Frage. Und zwar... (ein Fred mit der ähnlichen Thematik findet sich von mir ebenso hier): Wenn - als Beispiel - am 3.2.09 der Antrag abgegeben wurde und am 4. etwas nachgereicht wurde, die Sachbearbeiterin die Dauer der Bearbeitung auf 'eine Gute Woche' schätzt....wann ist dann (Erfahrungswerte gern gesehen) mit Zahlung zu rechnen? Und erfolgt diese dann Rückwirkend ab Antragstellung, oder zählt die Genehmigung d. Antrages? (wobei...was ist wichtiger? Antragsstellung oder -Abgabe, was ist relevant?)
Ein ratloser Dan.
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Prinzipiell ist ja mit dem Topicnamen alles gesagt. Abgegeben hab iuch den Antrag heute, allerdings würde mich interessieren, wann gezahlt wird, wenn der genehmigt wird (ist laut ARGE alles okay mit)
Für Hilfe dankbar.