Beiträge von Stylewolf

    Gut.


    Betrag war übrigens heute drauf - und Sachen wurden wie beschrieben privat gekauft (von der ARGE unterstütztes bzw. in Zusammenarbeit befindliches 2nd-Hand-Kaufhaus), dazu quittiert.

    Ob sie dürfen weiss ich nicht genau, warum aber sollten sie nicht? Wenn Du z.B. Bekleidungspauschal beantragt hast, werden die sich überzeugen wollen, dass Du dahingehend auch wirklich bedürftig bist. Ansonsten machen die das auch nich.

    Guten Morgen :o)


    Ab und an finde ich mich ja auch hier ein, mit Interesse mitlesend und manchmal eben auch mit eigenen Fragen. So wie heute.


    Und zwar habe ich ein kleines Kabuff genehmigt bekommen, Miete wird übernommen u.s.w. Da es zu hartz IV-Zeiten die 'erste' eigene Wohnung ist, wirde mir ein nicht unerheblicher Betrag (ich bin erstaunt) für die Erstausstattung genehmigt.


    Frage ist nun allerdings, was ich wie nachweisen muss. Im Bescheid steht ja dazu nichts und wenn man von Privat kauft - würde ich tun wollen - gibt's ja meist nur ne Handgeschriebene Quittung.


    Zweite Frage:
    Muss ich den gesamten Betrag (sind übrigens anderthalbtausend Euro) komplett dafür verwenden? Was, wenn der Bedarf darunter liegt?


    Danke für mögliche Antworten im vorraus.


    Dan



    Edit: Wie lange dauert die 'Auszahlung' so für gewöhnlich? Zum nächstmöglichen zeitpunkt? Oder doch erst am Monatsende?

    kann man einfach das alg-2 'verlassen' und bspw. nach 2-4 wochen notfalls wieder neu beantragen?


    hintergrund: ich habe einige bewerbungen bei ämtern laufen, aber das dauert noch. denke nicht, dass da noch was vor ablauf meiner eingliederungsvereinbarung passieren wird.
    ich habe jetzt aber verständlicherweise auch keine ambitionen, irgendeinen job (weit) unter meiner quali anzunehmen bzw. für fast lau irgendwelche 'dummen' arbeiten zu verrichten und überall hingeschickt werden zu können.


    die sb war nett und hat meine 'pflichten' in der vereinbarung sehr human gehalten, weil sie gesehen hat, dass ich mich auch wirklich bemühe, einen job zu bekommen.
    sie hat mir aber auch zu verstehen gegeben, dass, wenn ich nach den 6 monaten wieder vor ihr sitzen sollte, es anders aussehen wird.



    Verlassen und neu beantragen - dann nimmst du die Bearbeitungskapazität jemandem weg der sie womöglich nötiger hat als Du. Wovon lebst Du, wenn das mit Deinen Jobs nicht klappt? Passt dir die Eingliederungsvereinbarung nicht, ist es Deine Sache - und nur in deinem interesse auch 'dumme' Arbeiten auszuüben.


    Hu kommst auf eine Gesamtmiete von 340€? Hilfe! Hier in Oberhausen würden die schon bei 290 sagen..huh?
    Wie groß ist eigentlcih Deine Wohnung? Seit wann wohnst Du da? Wie hast Du vorher gelebt? Das wäre ja auch mal ganz interessant zu wissen.


    Und mit 240€ im Monat die dir 'bleiben' stehst Du noch ganz gut da. Ein 1€-Jobber arbeitet auch lange am Tag und hat am Ende nicht mehr und kaum weniger als Du.
    Im übrigen sind Deine Eltern in der Tat soweit ich weiss Unterhaltspflichtig, gleich ob Du zuhause wohnst oder nicht. Ausser ihr habt ein irrationales Verhältnis zueinander, das auch so belegbar ist.

    Zitat

    Doch leider bin ich hier auch bereits auf eine andere Kategorie gestoßen, die das Bild des ALG2 Empfängers nachhaltig negativ in der Öffentlichkeit prägen.
    Leute denen es egal ist, dass Sozialleitungen aus Steuergeldern anderer Menschen finanziert werden und ihre eigene Verantwortung an den Staat übertragen und meinen das dieses ihr gutes Recht sei.
    Ich finde die Fragen die eine nur darauf abstimmen Tricks und Kniffe zu erfahren um an weitere nichts rechtsmäßige Leistungen zu kommen verwerflich und unmoralisch.
    Nicht nur der Allgemeinheit gegenüber sondern auch allen anderen Leistungsbeziehern gegenüber die Mißtrauen, Sanktionen und Überwachungen im Gegenzug mit zu tragen haben.


    Leider ist es solchen leuten auch zu verdanken dass viele Menschen sich nicht mehr trauen Anträge auf Erstaustattung etc. zu stellen aus Angst auf ablehnende Reaktionen mit Unterstellung auf Schmarotzertum.


    Ich kehre mal zum Ausgangstopic zurück, ehe das hier in ein "Oh, du lehnst dich auf, wie toll-Boomerang" ausartet.


    Es hat grundsätzlich immer der Staat schuld. Auch wenn man Maßnahmen abbricht und sich dann wundert, wieso es sanktionen gibt. Wir leben nunmal nicht im Takatukaland, wo jeder sienen eigenen Stiefel fahren kann. Und wem es hier nicht gefällt, in diesem land in dem JEDER Anspruch auf irgendwas hat (leider), dem empfehle ich: Auswandern. Ganz einfach. Oder sich auf die Marktstraße oder so hocken und da rumbetteln. Ein umstand zu dem keiner gezwungen ist, sich aber manche aufgrund falschen Stolzes selbst zwingen.

    Ich habe Anfang Juni der ARGE mitgeteilt dass ich mir eine Wohnung suchen mag. Via Mail, weil mein SB ned mehr zu erreichen war.
    Einen Tag später kam die Rückantwort, gleichsam eine Ladung. Die SB ist sehr nett, aufgeschlossen und hat mir nach einigen kleinen Torbulenzen - die ich zu verantworten hatte - schließlich ihr okay gegeben.


    Es geht also auch anders.

    Moooment....Denkfehler:
    Wenn die gute Heike in einer normalen Arbeit arbeiten würde - oder krankfeiern, nech? - dann würde die ARGE ja nicht versuchen, sie zu erreichen.


    Zitat

    Die ARGE hat natürlich versucht, von mir die Adresse/Adressen des/der behandelnden Arztes/Ärtzten, die genaue Diagnose sowie auch ein ärtztliches Attest zu bekommen, ferner muss mir eine Bettlägerigkeit bescheinigt werden, ansonsten muss ich zum Einladungstermin erscheinen.. Alles Unfug!


    Am besten brauchst du dann auch nichts tun um Geld zu verdienen, mh?


    Zitat

    Ich habe kein Gipsbein oder dergleichen, demnach muss und kann ich auch mal einkaufen gehen oder sonstige Sachen außer Haus erledigen, oder?


    Was hast du denn ach so schwerwiegendes? *gugg* So schlimm kanns ja ned sein, wenn du statt zur ARGE einkaufen gehen kannst. Klingt arg nach 'sich drücken'.

    am tag des erhalts dieses briefes musste ich mich mehrmals übergeben, habe fehlerhaft gearbeitet, irgendwie neben mir gestanden und gedacht, das kann ich mir unmöglich gefallen lassen.


    wer weiß, wie viele menschen noch betroffen sind.


    !


    Ob das ausgesprochene sensibelchen noch lebt? *gugg*

    Guten Morgen.


    Bald ist es soweit - eigentlich sehr bald - der Weiterbewilligungsbescheid möchte abgegeben werden. Ich habe dazu ein, zwei kleine Fragen:


    1. Ich habe mir aufgrund des Umzugswunsches einen Termin bei der SB geben lassen, weil ioch mir sicher war, vorher eine Bleibe zu finden. Leider ist der Wohnungsmarkt derart aufgezehrt (und ich habe es da mit einer negativen Schufa nicht leichter, selbst schuld) dass auf eine Wohnung drei, vier, fünf Kandidaten kommen. Ergo zweifel ich dass es bis dahin was wird, was meine zweite Frage sich schon fast erledigt hat lassen (der Termin wäre am 14.7., das nur nebenbei)


    2. Da ich plane umzuziehen hatte ich vor, den WB-Antrag schon mit der neuen Bleibe zu stellen. Nun muss ich aber wohl umdisponieren.
    Zu jenem Antrag gleich eine Frage:
    Ich nutze mit meiner Großmutter (mit der ich zusammenlebe aber keine BG bilde) ein Konto. Muss ich - wie schon beim erstantrag - wieder nen Batzen Kontoauszüge vorlegen, die ich gar nicht habe? Oder überhaupt? Ich hatte das ganze letztens als CSV-Datei exportiert und ausgedruckt - muss ich das wieder machen? Da wäre eine Antwort sehr lieb.


    Ich denke nämlich, dass ich den Antrag einwerfen würde.

    Ich möchte hier nur eine kleine Methode darstellen, wie man den Scherken der GEZ die Arbeit ein bischen vermiesen kann.
    Wenn es kingelt und einer erzählt er sei vom "Rundfunk", machen Sie nicht auf, sondern rufen sie einfach "MOMENT!". Er wird so freundlich sein und mal kurz warten. Egal ob sie mit ihm reden werden oder nicht, es ist auf jedenfall effektiv diesem Wesen so viel Zeit wie möglich zu vergeuden. Denn wenn das jeder macht, dann können sie bedeutend weniger Besuche bewältigen.
    Als Hartz4 -Empfänger kann man sich da richtig austoben. Beim letzten Besuch war ich so freundlich und hab den Scherken 20 min hingehalten. Tut mir ja so leid.....



    Das ist dann allerdings charakterlich unterste Schublade. *find*

    Was in etwa angemessen ist, glaube ich n och im Kopf zu haben, werde aber wohl mal nachfragen. Hohe Ansprüche habe ich nicht - und jemand der allein über 50m² braucht ist mir ehrlich gesagt auch suspekt *g* Mir würde ein kleines Kabuff von 30 m² durchaus reichen, dass man das kaum von heute auf Morgen findet ist auch klar.
    Als pflegende Person im gleichen Haushalt leben zu MÜSSEN wäre mir indes neu ô.o

    Naja, die Bewerbungen kann ich ja nachweisen, von daher wäre das kein Problem.


    Bis wann müsste ich den Antrag denn - ungefähr - stellen, so zeitraumtechnisch?

    Guten Tag


    Vor einiger Weile hatte ich schonmal wegen was angefragt, nun bin ich wieder da. Ich werde im Juli 26 - okay, nebensächlich - und lebe seit ziemlich geraumer Zeit bei meiner Großmutter. Ich beziehe Leistungen nach dem SGB II, beteilige mich nicht an der Miete - die wird von ihrer rente einbehalten, sicherheitshalber und so unterzeichnet (freiwillig übrigens). Wir kommen - abzüglich genannter Miete - auf einen soliden Etat von knapp über 1000€ im Monat, was nun wirklich nicht wenig ist. Wahrscheinlich erhöht der sich in kürze sogar noch, denn Pflegegeld ist beantragt und wird - wie es aussieht - genehmigt (St. 1), Pflegende Person bin ich.


    Jedoch ist besagte Großmutter mit fast 88 Jahren und einigen Gebrechen nicht mehr sehr mobil und - wie zu erwarten - ist die Lebenserwartung möglicherweise nicht die höchste. Ich weiss, dass die ARGE nach ihrem Ableben die Miete eine Zeit zahlen würde, aber wenn ich ehrlich bin, mag ich nicht darauf angewiesen sein.
    Dem Arbeitsmarkt stehe ich aufgrund des Pflegens nur eingeschränkt zur Verfügung.
    Jetzt zur Frage:
    Kann ich ausziehen und mir eine - natü+rlich kleine und günstige - Wohnung in der Nähe suchen? Wenn ja, was steht mir dann zu? (ich hasse diesen ausdruck -.-) Oder gibt es Gründe die möglicherweise dagegensprechen?

    Guten Morgen.


    Ich habe nach einiger Zeit mal eine rein präventive Frage:
    Mein ALG-2 ist bis zum 31.07. bewilligt. Da ich mir kaum vorstellen kann, dass sich das von allein verlängert - insofern ich nicht in Arbeit komme, wie es derzeit aussieht - frage ich auf diesem Wege was zu tun ist. Kommt die ARGE auf einen zu? Oder ist der umgekehrte Weg angedacht? Ich würde mich über eine Aufklärung diesbezüglich freuen.
    (übrigens...ich könnte ja Bewerbungskosten erstattet bekommen - will ich aber gar nicht. Ich liege dem Staat schon so genug auf der Tasche *find*)

    Naaaaja. Wenn's so einfach wäre...


    Ich stehe weder mit Miet- noch Untermietvertrag - hat seine Gründe warum dem so ist. Sie zahlt die Miete komplett allein - und ja, da liegt durchaus meine Sorge. Abgesehen davon dass die ARGE die Kosten für die Wohnung weder jetzt noch später übernehmen würde (Madame wohnt da gut 50 Jahre und hat jede Mieterhöhung mitgemacht)

    Ich würde ja vermuten, dass der Vermieter auch noch andere Mieter im Auge hat. Dennoch wäre es aus meiner Sicht (und für dich) fatal, wenn Du einfach einziehen würdest.
    Mich würde interessieren, welche Möglichkeiten der Wohnungssuche Du nutzt. Nur Internet? Nur Zeitungen? Natürlich wird es auch aus Mietersicht manchmal schwer zugeständnisse zu machen, aber ne renovierungsbedürfte Wohnung liegt oftmals unter dem Angemessenen Preis, ist dafür eben nicht ganz so komfortabel und ab und an muss man was reinstecken.


    Zur rechtlichen/Hartz-4-Lage können Dir andere sicher besser helfen.

    Kaum hat man ein Thema hinter sich, folgt das nächste...sowas.


    Also...folgende Situation. Ich für meinen Teil bin ungelernt (wobei ich dummerweis enichtmal nen gescheiten Schulabschluss habe) und lebe seit etlichen Jahren mit meiner Großmutter (Granny, Oma, wie auch immer) zusammen, die lange Zeit für mich aufgekommen ist. Ich habe Hartz IV beantragt und, wie man etwas drunter sehen kann, auch genehmigt bekommen.
    Jetzt liegt die Sache aber so, dass ich von der Integration in den Arbeitsmarkt (vergessen ja viele, dass es eigentlcih auch darum geht) befreit bin, weil ich angegeben habe, Granny etwas zu pflegen. Der MdK hat aber im ersten Gutachten noch nicht den zeitlichen Aufwand gesehen, der nötig wäre um Pflegestufe eins zu bekommen.
    Da sich die Sache aber etwas hingezogen hat, wir din kürze ein zweites Gutachten erfolgen.


    Zur Frage:
    Die von der ARGE meinten, Pflegegeld würde nicht auf das Hartz IV angerechnet, weils ja zweckgebunden ist. Mag schön und gut sein - und erleichtert sicher so einiges. Und da liegt auch das Problem nicht.
    Was passiert aber nun, wenn ich ausziehe? Das wäre ja widersinnig, weil ich ja angebe (wahrheitsge,äß) dass ich mich 10-14 Stunden am Tag mehr oder minder um sie kümmere (Haushaltsführung, Essen und und und) - wenn ich mir aber nun eine Wohnung nehme, um nicht obdachlos dazustehen wenn sie eines Tages mal stirbt, bin ich doch - irgendwie - gehandicapt. Oder? Sie ist mir im Moment zu wichtig, als dass ich ausser Haus arbeiten könnte, leider. *profitiert aber von den Erfahrungen die mit ihr macht*


    Bin für jedes Statement dankbar.


    Tante Edit sagt übrigens dass ich 25 bin :)