Jap. Ein weiteres Unding:
Das eigene Anliegen in bestehenden Threads posten. Ist ebenso weit verbreitet und kann eigentlich auf Dauer nicht sein. zumal die Fragen mit dem Ausgangsbeitrag nur selten was zu tun haben.
Ich wäre dafür: Wer keinen eigenen thread öffnet, erhält auch keine Antwort. Mag hart klingen, ist es vielleicht auch, aber vielleicht nimmt das dann mal ein Ende.
Beiträge von Stylewolf
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Vielmehr stört mich das in letzter Zeit immer häufiger aufkommende "Was kann ich alles beantragen?" - das nimmt ja fast überhand. Was muss der, die oder das mir zahlen? Solhce Fragen halt - wobei sich viele ja über ihr handeln in mancherlei Hinsicht vorher auch keine Gedanken zu machen scheinen, wie ich hier sehr oft lese.
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Hat Dein Untervermieter eigentlich die Erlaubnis des Vermieters, dich unterzuvermieten zu düfen?
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*gähn* Was sagt uns das nun?
Dass die Städte die Mietpreise handhaben wie sie nunmal sind und du nicht von einer auf die andere Stadt schließen kannst? Dass ich es mir als normnalbürger nicht erlaube, mir anzumaßen mietpreise festzulegen und zu beurteilen, je nach Lage? Dass Du die Nebenkosten nicht berücksichtigst spricht ja für sich. -
Also wnen ich das richtig lese habt Ihr - überschlagen - um die 1600€ im Monat raus, wovon Steuern - die im prinzip fast jeder zahlt - Miete abgehen. handyvertrag? Luxus. Prepaids tut's auch, es sei denn man smst sich durchs Land. Autofinanziereung? Ist doch Sache Deines Freundes...aber wnen der 700 verdienen würde und 300 fürs Auto ausgeben würde müsste doch klar werden, dass Ihr euch das nicht leisten könnt, mh? Da muss man dann eben in den sauren Apfel beissen und die Augen aufmachen.
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Zuallererst würde ich an Deiner Stelle zur ARGE - oder wies bei euch heisst - gehen und dort erfragen wie groß die Wohnung sein darf, bzw. wie hoch die Miete. Ausserdem das drumherum abklären und sich erkundigen ob überhaupt etwas gezahlt wird.
Im Erfolgsfall dann mit einem (oder 2, 3 ) Wonungsangeboten dorthin tappern - aber den mietvertrag nicht vorher unterschreiben. Da brauchst du halt nen vermieter der auch mal ein, zwei tage - oder mehr - geduld hat. -
Das ist natürlich im nachhinein auch nicht mehr zu ändern. Was für einben Abschluss hast Du, was willst Du beruflich machen und vor allem: Wie flexibel wärst Du da?
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Zu Hanni !
Die Wohnung ist für 2 Personen angemessen, wenn sie vorher genehmigt wurde. Ich verstehe nicht warum man nicht einfach vorher fragen kann. Ihr macht euch unnötig FEINDE bei der ARGE.
Es sollte jedem klar sein, das Derjenige das letzte Wort hat, der auch die Kosten trägt. In Sachen Wohnung ist es das AMT.
Kann ich nur zustimmen. Angst macht mir aber eher das hier:
Zitat2 personen.was ist wenn ich schwanger wäre???
Da will doch wohl nicht jemand Schwanger werden, um auf jeden fall die Wohnung zu behalten?
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Manch einer wäre froh, wenn er so leicht zu seiner vorrübergehnden Tätigkeit käme, Bomanns...
Ich hatte auch das ZAQ in Aussicht, habe da jedoch jegliche Mitwirkung - allerdings hier auf 1€-Basis - abgelehnt, ohne jedwede Sanktion zu befürchten, die bei mir nichtmal im Raum stand. Im gegensatz zu denen die sich nämlich als was besseres nach dem Motto "Mach ich nich, kann ich eh schon u.s.w." fühlen, hätte mir die Sache die du jetzt machst gutgetan. Drei Monate sind eine kurze Zeit und wenn man nur ein kleines fitzelchen lernt - nicht alles was du da lernst wirst du schon können...und wnen ja, freu dich doch? - das man vorher nicht kannte, hat es sich schon gelohnt.
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Ich würde auf anhieb sagen...nichts? Zumindest nicht bei der ARGE. Wohngeld ist vielleicht noch drin aber das hängt auch wieder vom Einkommen ab. Und der Miete. Und Deinen Wohnumständen. Und und und...
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Also wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, denke ich nicht dass Du da ALG2 bekommst ô.o
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vielen dank kitty
sicherlich ist das schwierig gegen die arge vorzugehen. mit dem anwalt habe ich mir auch schon überlegt.
sollte ich wohl besser in angriff nehmen.
sehe aber keine chance das zu beweisen oder gar zu gewinnen.
es ist ja so das man als alg2 empfänger keine chance gegen die deutsche bürokratie hat, die drehen es ja wie sie es gerade haben haben wollen.....längst nicht immer Wenn ich mich mit meiner ARGE arrangiere und nicht gegen die wirke, habe ich damit auch keine Probleme.
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Einmalige Bekleidungsbeihilfe? Hab ich zu Sozialhilfezeiten mal gehört aber b ei Hartz IV, wenns nicht grad Umstandsmode ist...?
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Langweilig. Anscheinend hast du keinen Kampfgeist sondern *hust* schlicht zuviel Freizeit und Energie die du da hineinpulverst. Wahrscheinlich gehörst Du auch zu denen, die klagen wenn in der Chipstüte 3 Gramm weniger sind
Nix für ungut.
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Vielleicht liegts schlicht daran, dass Russland nicht zur EU gehört?
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Ich zitiere mal den guten Moggele aus einem andern Thread:
Zitatsofern dein Partner nicht über eine Freizügigkeitsbescheinigung und über eine sv-pfl. Arbeit verfügt erhält er zumindest für die ersten 3 Monate seines Aufenthalts keine Leistungen. (So verstehe ich den § 7 Abs. 1 SGB II, rot markiert).
§ 7 Berechtigte
(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
1.das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
2.erwerbsfähig sind,
3.hilfebedürftig sind und
4.ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
(erwerbsfähige Hilfebedürftige).
Ausgenommen sind
1.Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer oder Selbständige noch auf Grund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,
2.Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen,
3.Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Satz 2 Nr. 1 gilt nicht für Ausländer, die sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.Sieht insofern also durchaus rechtens aus.
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Mh...ich glaube doch? Du bekommst dort, wo Du gemeldet bist solange Geld, bis Du dich in der neuen Wohnung anmeldest und Anspruch auf Leistungen von der anderen ARGE hast. Je fixer Du da bist, je fixer auch die ARGEn sind, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es da eine Versorgungslücke gibt.
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Würdest Du nicht arbeiten, würdest Du ein wenig wneiger an H4 krtiegen, schätze ich mal, als Du jetzt verdienst - aber Du hättest die Ausgabe fürs Auto wohl nicht, stimmt.
Es gibt Menschen, die auch ziemlich gut arbeiten, dann 100€ Netto verdienen und sich nicht beklagen - übrigens auch Kleinfamilien. Woran mag das liegen?Edit: Kitty war minimal schneller
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Mh...Du musst aber sehr ländlich wohnen, wenn Du da zwingend auf ein KfZ angewioesen bist. Ansonsten gingen ja auch fahrrad, Roller und ÖPNV, nech? Zeitarbeitsfirmen stellen bei Weitem nicht nur Menschen mit FS ein - der ist zwar oft 'gewünscht' aber kein 'muss'.