Beiträge von Stylewolf

    1. Nein deswegen darfst du nicht Sanktioniert werden.
    2. die Argen dürfen dich nicht durch Telefonterror zu Hause Belästigen, Während der Krankschreibung brauchst du auch keine Berwerbungsbemühungen nachweisen, und musst auch nicht auf Vorladungen Reagieren, Wenn du Krank bist, bist du Krank dann müssen die warten bis du wieder gesund bist, und das kan dauern.


    Schön dass Du ein uraltzes Thema wieder hervorkramst *applaudier*
    Ein "Anruf" ist noch lange kein Telefonterror und selbst mit einem gebrochenen bein kann man telefonieren - es sei denn, man hat etwas zu verbergen.


    Wenn du in deiner "Petition" die Groß-/Kleinschreibung genauso vernachlässigst, wünsche ich Dir (nicht) viel Erfolg.

    Die Frage, die ich mir bei solchen Postings immer wieder stelle ist, wovon ihr das Kind ernähren wollt? Gedanken machen und so.
    Und wenn Deine Meinung von der ARGE so ist, dann geh besser nicht hin und deine Freundin auch nicht. Dann lebt lieber von Luft und Liebe =)



    Fett 1: Wahrscheinlich war sie auch noch direkt zu Beginn der Maßnahme krank?
    Fett 2: Nö, nicht wirklich.


    Wieso konnte sie ihr Kind nciht unterbringen? Was machst denn Du beruflich?

    Horst GRUNERT
    Ich kann es mir derzeit nicht leisten, Ross und Reiter zu nennen und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Ich befinde mich nämlich noch im Leistungsbezug. Es finden allerdings Bemühungen statt, mich zu leistungskürzungsrelevantem Verhalten zu provozieren. Erst wenn diese Bemühungen von Erfolg gekrönt sind, werde ich auspacken und so mancher hier, der meine Worte noch mit süffisant-ironischen Worten quittiert, wird sich dann wundern.


    Mutig ist das dann aber nciht, sondern eher hinterfotzig und nachkartend. Mutig wäre das, es zu tun während man im Leistungsbezug steht. Also kann es so schlimm auch nicht sein.