Wenn du bereits ne Wohnung hast und dir etwas genehmigt wurde, gibt es nothing.
Beiträge von Stylewolf
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Dafür kriegt man die ja zujeschickt, jenau.
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Ich hab meine 1.500€ auch als Nicht-darlehen bekommen, sollte also bei einer erstausstattung ohne vorherige Wohnung normal sein.
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1. Nein deswegen darfst du nicht Sanktioniert werden.
2. die Argen dürfen dich nicht durch Telefonterror zu Hause Belästigen, Während der Krankschreibung brauchst du auch keine Berwerbungsbemühungen nachweisen, und musst auch nicht auf Vorladungen Reagieren, Wenn du Krank bist, bist du Krank dann müssen die warten bis du wieder gesund bist, und das kan dauern.Schön dass Du ein uraltzes Thema wieder hervorkramst *applaudier*
Ein "Anruf" ist noch lange kein Telefonterror und selbst mit einem gebrochenen bein kann man telefonieren - es sei denn, man hat etwas zu verbergen. -
Für Prospekte austragen o.ä. oder aber eine Ausbildung ist man nie zu jung.
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hallo zusammen
ich hab vor ein paar wochen eine öffentliche petition eingereicht beim bundestag und beim " kinderrat " der EU
folgende sachlage : die anrechnung des kindergeldes als einkommen verstösst gegen diverse gesetzte .
1. jugendschutzgesetz
2. diverse arbeitsgesetzte und rechte1. die gesetztl. definition für kindergeld sagt aus > kindergeld ist eine sozialleistung zur unterstützung der erziehung des /r kindes/r , es steht dem KIND , den KINDERN zu , nicht den eltern!!!
2. durch die definition als EINKOMMEN ergeben sich einige verstösse gegen den jugendschutz und das arbeitsrecht
!!!!!!!!! KINDERARBEIT ist immer noch VERBOTEN !!!!!, daher kann ein kind kein einkommen haben ( urteil BGH zu GGsetz)
nach gesetz ist das anrechnen von Kindergeld eine unerlaubte vorenthaltung von sozialleistungen für kinder
mfg
Wenn du in deiner "Petition" die Groß-/Kleinschreibung genauso vernachlässigst, wünsche ich Dir (nicht) viel Erfolg.
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Falls das möglich sein sollte, versuchte ein Darlehen zu beantragen. Klar nur, dass das dann wenioger für 'neue' Möbel gelten wird.
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Es wäre sehr schln, wenn hier jeder für sich ein eigenes Thema aufgemacht hätte. So erschwert Ihr - beide! - nur die Wiedergabe von möglichen Antwoirten, da es zu vermischungen kommen kann.
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Wovon lebt ihr Zeitzeit, wie alt seid Ihr?
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Würde ist ja fast so sagen -> Zuflussprinzip.
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Ich frage mich die ganze Zeit, was eine U25-bescheinigung ist?
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Du hast aber mit dem Vermieter die Miete ausgemacht bei oder vor der Schlüsselübergabe? Dann zählt das als Mietvertrag.
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.oO("Uns Hartz IV Opfer."...aha)
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Die Frage, die ich mir bei solchen Postings immer wieder stelle ist, wovon ihr das Kind ernähren wollt? Gedanken machen und so.
Und wenn Deine Meinung von der ARGE so ist, dann geh besser nicht hin und deine Freundin auch nicht. Dann lebt lieber von Luft und Liebe =) -
Selbst warm sind 600€ viel für 2 Personen =)
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Ich finde es schwachsinnig - ganz offen gestanden - für Onlinebwerbungen Geld fordern zu wollen.
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Könnt Ihr euch dann auch ernähren? Miete zahlen etc?
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Meine 19jährige Tochter ist alleinerziehend und lebt bei mir im Haushalt. Sie hat eine BG mit ihrem Kind und bekommt Hartz4.
Da wurde bisher auch immer ein Anteil für Unterkunft und Heizung gezahlt, dem mein Mietvertrag zu Grunde gelegt war.
Seit einigen Monaten legt ihr ihr Sachbearbeiter jedoch Steine in den Weg wo es nur geht.
Sie hat im September eine Maßnahme zur Berufsfindung begonnen. Da sie währenddessen zwei Wochen krank war, wurde diese dann sofort beendet.
Im Anschluss sollte sie sofort einen vierwöchigen Kurs beginnen, bei dem aber die Zeiten so lagen, dass sie ihr Kind nicht komplett unterbringen konnte. Der Grund stieß bei dem Bearbeiter auf kein Verständnis und er kürzte die Leistungen jetzt um 100%, auch die für Unterkunft.
Der Versuch einer Klärung blieb fast aussichtslos.
Die Miete wird eventuell weitergezahlt wenn sie eine Mietschuldenfreiheit und die Bankverbindung vom Vermieter bringt. Beides hat sie jedoch nicht, da der Vertrag ja auf mich läuft.
Auch Wertmarken im Wert von mtl.121€ kann sie sich Monatsanfang abholen.
Sowas kann doch nicht rechtens sein oder?
Hat vielleicht jemand einen Tipp wie man sich dagegen wehren kann?
Achso, ein weiterer Grund für die Sanktionen soll sein, dass sie einen Termin nicht wahrgenommen haben soll. Dieser ist jedoch erst am 23.03. und steht auch schon seit ca. 4 Wochen fest.
Wäre schön wenn uns jemand weiterhelfen könnte.
Danke schon malFett 1: Wahrscheinlich war sie auch noch direkt zu Beginn der Maßnahme krank?
Fett 2: Nö, nicht wirklich.Wieso konnte sie ihr Kind nciht unterbringen? Was machst denn Du beruflich?
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Horst GRUNERT
Ich kann es mir derzeit nicht leisten, Ross und Reiter zu nennen und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Ich befinde mich nämlich noch im Leistungsbezug. Es finden allerdings Bemühungen statt, mich zu leistungskürzungsrelevantem Verhalten zu provozieren. Erst wenn diese Bemühungen von Erfolg gekrönt sind, werde ich auspacken und so mancher hier, der meine Worte noch mit süffisant-ironischen Worten quittiert, wird sich dann wundern.Mutig ist das dann aber nciht, sondern eher hinterfotzig und nachkartend. Mutig wäre das, es zu tun während man im Leistungsbezug steht. Also kann es so schlimm auch nicht sein.