danke für die info(s)!
mit mietvertrag meinst du jetzt den untermietvertrag, oder? ein von uns beiden unterschriebenes schreiben mit dem inhalt, dass wir noch nicht füreinander stehen, reicht aus? und die meldebestätigung nachzureichen ebenfalls?
Beiträge von michis
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ist das alles? das heisst, wir würden als ein paar (also freund und freundin) auftreten, aber mit keinerlei konsequenzen?
und welche unterlagen benötige ich dafür? den untermietvertrag plus die meldebestätigung? und was sonst noch? -
ich benötige alg2 wirklich nur zur überbrückung, da ich mich gerade in der bewerbungsphase nach meinem studium befinde!
deine beschriebene variante würde ich ja gerne anwenden, aber nur unter der voraussetzung, dass das auch wirklich so reibungslos verlaufen würde wie angegeben. wenn es tatsächlich reicht, dass ich bzw. wir nur angeben brauchen, dass wir ein jahr lang keine BG bilden und dadurch der umzug auch genehmigt wird, wäre alles im lot.andererseits hat jemand in diesem thread auch geschrieben, dass die arge den umzug genehmigen 'muss' bzw. wird, da erstens die (unter-)miete um einiges günstiger ist und ich auch keinerlei umzugskostenerstattungen wünsche.
um eines klarzustellen:
ich will nicht, dass meine freundin in irgendeiner weise für mich aufkommen muss bzw. ihr schon geringer verdienst irgendwie mit angerechnet wird!und wieso ich so reagiere? - ich habe letztens einen indirekten tipp von einem mitarbeiter der arge erhalten, dass ich ein verfahren hätte genehmigt bekommen, wenn ich nicht zu ehrlich gewesen wäre!
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Der Sozialstaat hat nicht die Aufgabe dich zu unterhalten sondern das solltest du selbst tun.
das ist schon klar! ich meinte auch nur für die zeit der überbrückung.
naja, dann werde ich dem sb zur gegebenen zeit den uvm plus die meldebestätigung in die hand drücken. mal sehen, wie es weitergehen wird.
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um eines klarzustellen:
ich habe nicht vor, die arge zu bescheissen! ABER ich sehe es auch nicht ein, wieso meine freundin für mich aufkommen soll, wenn dies eigentlich die aufgabe eines sozialstaates ist.
ich verlange/erwarte doch nicht mehr von der arge, außer dass sie die günstigere übernehmen. sollten sie sich aber wieder erwarten quer stellen, werde ich schon dafür sorgen, dass die miete weiterhin 'unnötig' bezahlt wird. und wenn das heisst, dass ich sie möbiliert belasse und bei der freundin alles neu kaufe. das ist fakt! -
Handelt es sich um eine Art Vordruck, also "Formschreiben"? Wenn du keinen Umzugskosten-Zuschuss beantragen wirst/möchtest und die Wohnung sogar noch günstiger ist, gibt es keinen Grund, den Umzug abzulehnen und ich kann mir solche "Willkür" auch nur schlecht vorstellen. Gegebenenfalls bittest du in einem persönlichen Gespräch freundlich um einen schriftlichen Bescheid dazu. Die wissen dann schon, dass du im Falle eines Negativbescheides Widerspruch einlegen möchtest, der sicher auch durchgeht.
was genau meinst du mit 'formschreiben'?
jalale :
wie gesagt, weder will ich die arge in irgendeiner form bescheissen (daher auch das infoschreiben) noch soll aber meine freundin für mich aufkommen! sie verdient gerade mal leider nur 930€ und wieso sollte sie mich mit finanzieren?
und wieso ist es eine 'leck-arsch'-einstellung? - der meinung bin ich eigentlich nicht, da erstens die miete um einiges günstiger ist
( ~70-65€) und zweitens ich auch keine umzugskostenerstattung haben möchte.
und solange ich aber in der alten wohnung gemeldet bin bzw. der mieter bin, muss und wird die arge die miete weiterhin bezahlen. in diesem fall unnötige 225€/monat! -
habe heute ein infoschreiben vom sb erhalten, indem steht, dass bei einem evtl. umzug vorm mietvertragsabschulss vom kommunalen träger für die leistungsgewährung (also die miete) die zusicherung eingeholt werden muss und die aufwendungen angemessen sind. eine objektive erforderlichkeit für den umzug ist grundsätzlich vom sb zu prüfen. nur der wunsch nach einer anderen wohngegend usw. würden einen umzug nicht erforderlich machen.
auch ist von umzugskostenerstattung die rede, wenn diese denn, bedingt durch eine bessere vermittelbarkeit auf dem arbeitsmarkt, erforderlich wären.heisst das jetzt für mich, dass es soweit kommen kann, dass die arge die niedrigeren mietkosten nicht übernimmt? falls ja, widerrufe ich die kündigung, ziehe aber trotzdem um und lasse die wohnung leerstehen und die miete weiter bezahlen.
ich hatte in meinem infoschreiben aufgeführt, dass die neue miete um einiges günstiger ist und ich auch keine umzugskostenerstattung wünsche.
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wie gesagt, ich möchte den kredit weiter abbezahlen, aber mit reduzierter ratenhöhe!
nur was soll ich machen, wenn die citi sich quer stellt, ich aber eben nicht mehr imstande bin, die volle ratenhöhe zu zahlen? -
ich habe einen pc hier stehen, was, wenn überhaupt, etwas an minimalen wert hat. aber auch diesen kann ich 'verschwinden' lassen. ansonsten habe ich absolut nichts pfändbares!
die idee mit der schuldneberatung ist nicht schlecht. -
der 03.06. war nur als beispiel gedacht.
das heisst, sobald ich vom vermieter bestätigt bekomme, daß z.b. ab dem 1.6. ein nachmieter einzieht, melde ich mich vorher um und gebe den uvm inkl. der meldebestätigung beim arge ab.
ich habe mich aber entschieden, meinen sb bzgl. des umzugs in den nächsten tagen per schreiben zu informieren, um eventualitäten vorzubeugen. auch werde ich aufführen, daß ich keine umzugskostenerstattung haben möchte.
sicher ist sicher!p.s.: so wie ich das mitbekommen habe, ist ein uvm an keine form gebunden, richtig?
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ich habe der bank meine situation in einem schreiben geschildert und sie um eine kreditstundung von 6 monaten oder eine ratenreduzierung gebeten. als beleg habe ich den bewilligungsbescheid der arge mit beigefügt.
habe auch geschrieben, daß es mir immer schwerer fiel, die raten zu bezahlen und ich mich nur noch imstande sehe, die rate für den mai aufzubringen.
habe auch verdeutlicht, daß es ebenso von interesse der bank ist, den kredit schnellstmöglich abzubezahlen und eine ratenreduzierung die bessere alternative ist als ein völliger zahlungsstopp bzw. -unfähigkeit meinerseits.was kann mir aber (schlimmstenfalls) passieren, wenn die bank weiterhin drauf besteht und ich aber nicht mehr zahlen kann? ich möchte ja weiter zahlen, nur eben reduzierte Raten.
eine pfändung ist ja, soweit ich informiert bin, in den ersten 7 tagen des monats nicht möglich. -
weiss nicht, ob ich hier richtig bin. falls nicht, bitte verschieben. danke!
ich hatte monate zuvor, bevor ich alg2 beantragt habe, einen kredit bei der citi aufgenommen, den ich mit 96€-monatsraten abzahle.
besteht eine möglichkeit, als alg2-empfänger diesen stunden zu lassen bzw. die ratenhöhe zu reduzieren?
am tele wurde mir mitgeteilt, daß es aufgrund der frische des kredits (zahle erst paar monate) keine möglichkeit vorhanden wäre.besteht denn überhaupt keine möglichkeit?
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eine finanzielle zusage ist/wäre mir schon wichtig, auch wenn die freundin/bekannte notfalls den monat auch selber die miete aufbringen könnte. ich weiss ja, wie lahm die arge arbeitet!
und wie ist das, wenn ich z.b. für den monat jun. die miete überwiesen bekomme, ich aber beispielsweise am 3.6. umziehe?
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bitte löschen! danke!
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was meinst ihr, sollte ich meinen sb vorab schonmal darüber informieren, daß ich umziehen werde? - das problem ist, daß ich nicht weiss, wann genau. sollte die sache mit meinem nachmieter problemlos über die bühne gehen, wäre ich ende mai schon raus aus der alten wohnung. ansonsten ist es, sofern nichts anderes passiert, erst ende juli soweit.
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soweit ich mich jetzt aber informiert habe, sollte es aber damit keine probleme geben.
denn fakt ist, daß ich erstens wirklich separate zimmer habe (liegen ein stockwerk tiefer), zweitens wir getrennte konten (ohne vollmacht) haben und drittens weder verwandt oder sonstwas sind.
wie bereits gesagt, verarschen will ich die arge nicht, aber wenn die sich quer stellen sollten (obwohl die miete günstiger ist), lasse ich die alte wohnung leerstehen, ziehe trotzdem zu ihr und 'schmeisse' somit einfach die 225€ monatlich aus dem fenster. im endeffekt würde die arge quasi mindestens 50€, wenn nicht mehr, im monat einsparen. -
eine frage hätte ich doch noch!
mal angenommen, die neue wohnung bzw. das zimmer hat 25qm und die miete inkl. nk würde 175€ warm statt wie im moment bei 35qm 210€ betragen. das heisst, die arge würde das übernehmen, richtig? wie gesagt, ich wil keine umzugskostenerstattung oder dergleichen.
und
muss ich außer dem uvm und der meldebstätigung noch irgendwas einreichen bzw. reicht es, wenn ich die unterlagen zu händen des zuständigen sachbearbeiters am infostand abgebe?
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alles klaro, so mache ich es.
einen umv habe ich auch schon im netz als pdf gefunden.vielen dank für eure hilfe!
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danke für die (erfreulichen) antworten.
eines würde ich aber gerne noch wissen: soll ich dem arge mitteilen/angeben, daß ich zur freundin ziehe, aber zur untermiete wohne oder wäre es besser nur von EINER guten freundin zu reden? -
nein, bezahlt haben will ich nichts!
als begründung wollte ich die günstigere miete angeben und die ruhe, da es hier bei mir doch leider recht laut zugeht. die neue wohnung ist auf einem dorf, ca. 7km entfernt.ich will nicht das amt bescheissen, aber auch meine freundin nicht in die bredouille bringen!
woher bekomme ich so einen untermietvertrag?