Naja, auf der Veränderungmitteilung musst du schon genaustens angeben, warum du nicht mehr berechtigt bist, Leistungen nach SGB II zubeziehen. Auf die Masche, mal für 3-4 Wochen auszusetzen, sei es wegen eine 1-Eurojobs oder einer sonstigen Maßnahme oder ganz einfach mal eine Urlaubsreise, sind schon einige vor dir gekommen. Da musst du dann schon eine guten Grund haben, warum du so plötzlich wieder in die Bedürftigkeit gefallen bist. Sanktionen sind daher nicht ausgeschlossen.
wer sagte was von nicht mehr berechtigt? - ich will es nicht mehr! das kann ich ja wohl selber entscheiden.
wieso brauche ich einen grund angeben, wenn ich kein alg2 mehr beziehen möchte? - die arge müssten doch eigentlich froh sein, wenn sie mir nichts mehr zu zahlen brauchen. und wenn es nur für paar wochen ist!
und wenn, einen trifftigen grund werde ich mir dann zur gegeben zeit schon ausdenken.
sanktionen bedeuten, dass ich weniger geld erhalte und das geld besorge ich mir dann schon woanders. sollte auch nicht das problem sein!
mir schmeckt es zwar auch nicht, aber ich denke nicht, dass die sb es versteht, dass ich noch paar wochen warten muss, weil die behörden einfach sehr lange brauche, um bewerbungen zu bearbeiten. zumal sie es mir ja anfangs schon 'angedroht' hat!
fakt ist aber, dass ich keinen job unter meine quali annehmen werde, auch kein praktika, bei denen man größtenteils ausgenommen wird. bevor die jemanden mit einer guten ausbildung, der sich wirklich bemüht, zu einem scheiss verdonnern, sollen sie lieber die anderen rannehmen, die absolut nichts machen. davon gibt es genug!
außerdem kann die sb sowieso nicht für mich entscheiden, was ich berufl. kann oder nicht!