Beiträge von Clara Fall

    Bitte auf Seite 3 den Abschnitt 4.1.1 lesen, da steht, wie die Summe bereits im Oktober 2008 mehr oder minder geschätzt wurde !!
    Und was lese ich da 364 Euro Eckregelsatz! 2008 entschieden!


    Da hat man sich aber nicht wirklich am BVG Urteil orientiert !
    Ganz klare Missachtung des Urteil vom 9.2.2010!


    http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Familie__und__Kinder/Familienleistungen/126__Existentmini__anl,templateId=raw,property=publicationFile.pdf


    Zitat:


    4.1.1 Die sozialhilferechtlichen Regelsätze, und damit auch der Eckregelsatz für den Haushaltsvorstand bzw. den Alleinstehenden, werden von den Landesregierungen oder von den hierfür zuständigen Landesministerien festgesetzt. Ausgehend vom Eckregelsatz werden, unter Anwendung der in § 3 Abs. 2 und 3 RSV festgelegten prozentualen Relationen, die Regelsätze für sonstige Haushaltsangehörige abgeleitet. Bei Paaren beispielsweise
    erhält jeder Partner 90 Prozent des Eckregelsatzes.
    Den nachfolgenden Berechnungen liegt das für 2010 geschätzte arithmetische Mittel auf der Basis der in 2008 gültigen Eckregelsätze der Länder zugrunde. Ausgegangen wurde daher von einem durchschnittlichen Regelsatz für 2008 von 349 Euro/Monat für Alleinstehende und von 628 Euro/Monat für Ehepaare.
    Sofern keine neue EVS ausgewertet vorliegt, erhöhen sich jeweils zum 1. Juli eines Jahres die Regelsätze um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert in der Rentenversicherung verändert (vgl. § 4 RSV). Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2009 bzw. 1. Juli 2010 hängt wesentlich von der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter ab. Nach vorläufigen Annahmen des Schätzerkreises der Rentenversicherung ist eine Rentenerhöhung zu diesen Zeitpunkten von rund 2,75 Prozent bzw. 1,80 Prozent zu erwarten. Unter Zugrundelegung dieser Daten ist von einer jahresdurchschnittlichen Regelsatzsteigerung in 2009 von 1,9 Prozent und in 2010 von 2,3 Prozent auszugehen.
    Daher wird für 2010 ein Regelsatzniveau bei Alleinstehenden von 4.368 Euro (364 Euro/Monat) und bei Ehepaaren von 7.860 Euro (655 Euro/Monat) in Ansatz gebracht.


    Zitat ende

    du wirst wohl nicht viel machen können.
    meine sachbearbeiterin, meinte in einer ähnlichen situation mal, das die 0,25 € ja das fahrgeld sind.


    ich war in einer ähnlichen situation. meine sachbearbeiterin meinte sie würde mir etwas gutes tun mich in einen ein euro ob zu vermitteln.
    ich habe 2 kinder die ich allein erziehe, für die ich dann betreuung brauchte, die ich ja nicht brauchte, ohne diesen ein euro job.
    bei uns zahlt man auch als harz IV empfänger für betreuung.
    die berechnung der sozialstaffel führt die stadtverwaltung durch.
    dadurch, dass ich 100,00 euro mehraufwandsentschädigung für den ein euro job bekamm, rutschte ich in der sozialstaffel auch nach oben. das hieß für mich, dass ich sowohl die fahrt zum ein euro job, als auch die berteuung für 2 kinder zahlen musste, was zusammen mehr war, als die mehraufwandsentschädigung.
    ich musste den fehlenden teil des geldes aus meiner regelleistung bezahlen.

    wie ist das eigentlich ganz genau mit dem ein eurojob?


    es ist ja eine laut argentur für arbeit
    zitat
    " sozialversicherungsfreie beschäftigung bei einem geeignetem träger."
    zitat ende


    was ist ein geeigneter träger?


    soweit ich informiert bin, handelt es sich dabei um gemeinnutzige einrichtungen, evtl. die gemeinde oder stadt in der man wohnt.


    hat sich da etwas verändert?


    kann es sich auch rechtmäßig um einen freien träger handeln, der sich hier am markt etabliert hat, um ein euro jobber als praktikanten in die freie wirtschaft zu vermitteln?


    weiter heißt es auf der seite der arbeitsargentur


    zitat
    "die auszuführenden arbeiten müssen zusätzlich, im öffentlichen interesse und wettbewerbsneutral sein"
    zitat ende.


    diese aussage, lässt darauf schließen das es sich ausschließlich um arbeit handeln darf, die dem allgemein en wohl dient.

    ich denke, dass ein bedingungsloses grundeinkommen würde funktionieren.
    die bedenken, dass dann keiner mehr arbeiten wollen würde kann ich nicht teilen.


    ich würde arbeiten und ich denke das viele andere es auch tun würden.
    ich könnte mir sogar vorstellen, dass die einkommen wieder steigen würden. deswegen nämlich, weil arbeit eine andere wertigkeit bekommen würde als sie heute hat.
    arbeit wäre eher ein hobby als eine notwendigkeit. was sich auch auf die motivation auswirken würde und menschen zufriedener macht und dann schließlich auch erfüllend ist.
    besser mitarbeiter, als die, welche zufrieden sind und diese zufriedenheit auch austrahlen, kann man nicht haben. sie sind das aushängeschild ihrer firma und stehen mit überzeugung zu ihrem produkt.


    das sprichwort, "der kunde ist könig" würde eine ehrlichere bedeutung bekommen, als das sprichwort ausdrücken soll.

    niemand würde freiwillig einen niedrig bezahlten job machen, weil er es nicht braucht und tatsächlich die wahl hat.
    dies bedeutet, dass erstmal zwangsläufig ein arbeitskraftmangel entsteht, welcher zur folge hat, das man den leuten nicht mehr mit niedrigen löhnen kommen kann, weil man sonst pleite geht.
    also muss wieder mehr gezahlt werden, um die stelle zu besetzten. zwangsläufig würde sich das arbeitsklima unter den kollegen auch positiv ändern und ein angenehmes arbeitsklima entstehen.


    ich find die idee klasse.


    auch die zwischenmenschlichkeit in der bevölkerung würde herzlicher werden. niemand hat etwas, was der andere nicht auch hat...somit fällt die miese neiddebatte weg.
    wer mehr haben möchte,als er bekommt, hat ja die wahl zu arbeiten, was dann auch der wirtschaft zugute kommt.


    leider denk ich allerdings, dass es wohl nie dazu kommen wird und diese gesellschaftsform utopie bleiben wird :(