Beiträge von bullruncreek

    Hallo,


    wir leben zu 4 von H4 pluss Kindergeld. zusammengerechnet würde ich bei einem Job nicht wesentlich mehr über haben.


    Ich habe aber schon seit nunmehr 25 Jahren einen Dauerauftrag laufen der jeden Monat 100 Dm bzw. 50 Euro aufs Sparbuch packt. Damit finanzier ich dann Anschaffungen wie Waschmaschine oder auch die Wohnungsrenovierung.


    Ferner habe ich aufgehört zu rauchen und packe nun zusätzlich noch das Geld für die Zigaretten monatlich aufs gleiche Konto...da kommt ziemlichn schnell was zusammen....

    Hallo,


    nun Sozialhilfe steht grundsätlich jedem zu dessen Einkommen nicht ausreichend ist. Vor der Beantragung von Sozialhilfe müssen aber vorrangige Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die dann gf auch angerechnet werden.


    Wenn Du zu deiner Freundin ziehst, lebt ihr in einer Lebensgemeinschaft und seit Euch gegenseitig zum Unterhaltverpflichtet. Als Grundleistung steht Euch beiden zu der Regelsatz pluss Unterbringungskosten und eventueller Mehraufwand für Ernährung bei bestimmten Krankheiten. Ebenfalls möglich ein Zuschuss zur KV, Befreiung von der GEZ, Umzugskosten, Wohnungsgrundausstattung, Renovierungskosten.


    Aber wie gesagt vorrangige Leistung wie Bafög oder Unterhalt der Eltern müssen beantragt und ggf abgelehnt sein sämtliches Einkommen wir angerechnet.


    Es gibt übrigens auch Vermögensfreibeträge die ihr zusammenschmeißen könnt. Wenn Du nichts hast, kann deine Freundin einen Teil des Vermögens behalten . Der Grundfreibetrag ist 150 Euro je Lebensjahr und Person. Hinzukommen 250 Euro je Lebensjahr für Vermögen der Altervorsorge (wenn vertraglich angelegt und nicht vor dem 65 Geburtstag auszahlbar).
    Weiter Infos hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/SGB-II-Merkblatt-Alg-II.pdf


    Also so schnell wie möglich die Anträge stellen. Auch wenn es für den laufenden Unterhalt evtl nur ein paar Euro gibt. Die Zuastz leistungen die man sich eröffnet sind auch nicht ganz ohne