Hallo klaus. Ich Beziehe Hartz 4, und bin seit August 08 an Krebs erkrankt. wurde schon einmal Operiert und war seit dem ca. 3 Wochen im Krankenhaus mit Chemo Behandlund. Diesen Monat bekomme ich meinen Lebensunterhalt mit einen Betrag von 218,55euro!!. Und einen Änderungsbescheid wo es heißt:In der Zeit vom 1.9.08 bis 28.2.09 so bewilligt: Zum 1.2.09 werden ihre Leistungen für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes gemäs § 20ABS. 1 SGB 2, um den im Regelsatz enthaltenden Satz in Höhe von 35 % für Nahrung und Getränke gekürzt. Ist das alles so richtig??? Falls die vom Amt etwas Abziehen dürfen,dann doch nicht alles in einen Monat.!?? Kannst du mir Bitte mal einen rat geben.?? Vielen Dank, Gruß Wolfgang