Beiträge von goldlocke

    Hallo
    Eine Frage, wann stehen einem Reisekosten zu, die bei einem Vorstellungsgespräch entstanden sind? Wirklich nur bei Aufnahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses? Ich hatte ein Vorstellungsgespräch bei einer privaten Arbeitsvermittlung und habe vorher beim Amt einen Reisekostenantrag gestellt. Nun habe ich die Ablehnung heute bekommen. Rechtens?
    Danke

    Hallo ...
    ich hatte mich schon mal wegen der Einkommensbereinigung hier erkundigt. Ganz am Anfang hatte ich die 30 € Pauschale ja nicht. Dann hatte ich sie irgendwann und was mir jetzt aufgefallen ist .. ich hatte letztes Jahr mit meinen beiden Kindern einen Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft in Höhe von 1439,10 € ... davon eine Zahlung vom Amt in Höhe von 649,68 € monatllich. Dazu kamen 439,00 € Kindesunterhalt und 368 € Kindergeld. Das macht insgesamt 1456,68 €. Also ist das mehr als der Gesamtbedarf. Kommt das durch diese Einkommensbereinigung? War das korrekt?
    Da ich in den Berechnungen momentan nicht mehr durchsehe, einmal steht dort Einkommensbereinigung. einmal nicht, ganz einfach meine Frage: Hat man eigentlich mehr im Monat als dieser Gesamtbedarf???
    Februar und März 2011 habe ich jetzt bekommen, war mein Gesamtbetrag 504,70 € vom Amt (439,00 Unterhalt+368,00 Kindergeld+180,00 Wohngeld) und April haben sie mir geschrieben und gezahlt 474,70 €. Aber dort haben sie wieder die Einkommensbereinigung weggelassen. Kann mir jemand weiterhelfen???
    Gruß

    hallo ...
    ich habe mal eine frage zu der einkommensbereinigung. ich seh überhaupt nicht mehr durch auf meinen ganzen bescheiden. auf meinem vom januar 2011 taucht die einkommensbereinigung nicht mehr auf. auf nachfrage wurde ich noch mehr durcheinander gebracht. ich hätte sowieso keinen anspruch auf die 30 €, weil ich kein einkommen über 400 € hätte. meine kinder decken ihren bedarf durch unterhalt, kindergeld, wohngeld. es bleibt da 197,10 € übrig, die standen bei mir als einkommen kindergeld. dort wurden sonst immer die 30 € abgezogen. diesmal aber nicht. weil das "einkommen" erst in der tabelle verteilung gesamtbedarf - gesamteinkommen auftaucht. was ist denn nun korrekt???? ich habe 70 € als erwerbseinkommen gehabt.


    denn sonst, wenn ich im minijob verdiene, werden die 30 € ja auch angerechnet und mein freibetrag wird somit gemindert.


    soll ich in widerspruch gehen oder nochmal anrufen??? oder liege ich falsch?


    danke!

    Wieviel Elterngeld bekommst du denn? Nur die 150 €? Wenn ja, dann meiner Meinung nach nicht, da du vorher arbeiten warst.
    Hier nochmal, was ich dazu im Netz gefunden hatte:


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    ALG-II-Bezieher können verhindern, dass das Elterngeld gestrichen wird, sofern das Elterngeld ganz oder teilweise ein vorher bezogenes Erwerbseinkommen ersetzt. Beispiel: Sie hatten vor dem Bezug von Elterngeld einen Minijob, in dem Sie monatlich im Schnitt 240 Euro verdient haben. Als Elterngeld erhält man den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat. In diesem Fall bleibt zwar nicht der volle Betrag von 300 Euro beim ALG II anrechnungsfrei, wohl aber 240 Euro.


    Tipp: Wenn aus Ihrem Elterngeldbescheid bislang nicht hervorgeht, dass bei der Berechnung des Elterngelds ein Monatseinkommen von 240 Euro berücksichtigt wurde, sollte man umgehend bei der Elterngeldstelle vorsprechen und dabei die Unterlagen über das Erwerbseinkommen vor der Geburt Ihres Kindes mitnehmen. Die Stelle wird dann den sogenannten Elterngeldfreibetrag feststellen. Den Bescheid hierüber muss man beim Hartz-IV-Träger – ab Januar heißt er „Jobcenter“ – vorlegen. Die genannten 240 Euro dürfen dann zusätzlich zum ALG II behalten werden.


    Grundlage hierfür ist der neue Paragraf 10 Absatz 5 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, nach dem bei der Berechnung des ALG II und des Kinderzuschlags vom „durchschnittlich erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt“ bleiben.


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    Wer kennt denn dieses Gesetz? Also stimmt das nicht? Jetzt nach den 2 Meinungen -- siehe oben ---


    ALG-II-Bezieher können verhindern, dass das Elterngeld gestrichen wird, sofern das Elterngeld ganz oder teilweise ein vorher bezogenes Erwerbseinkommen ersetzt. Beispiel: Sie hatten vor dem Bezug von Elterngeld einen Minijob, in dem Sie monatlich im Schnitt 240 Euro verdient haben. Als Elterngeld erhält man den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat. In diesem Fall bleibt zwar nicht der volle Betrag von 300 Euro beim ALG II anrechnungsfrei, wohl aber 240 Euro.


    Tipp: Wenn aus Ihrem Elterngeldbescheid bislang nicht hervorgeht, dass bei der Berechnung des Elterngelds ein Monatseinkommen von 240 Euro berücksichtigt wurde, sollte man umgehend bei der Elterngeldstelle vorsprechen und dabei die Unterlagen über das Erwerbseinkommen vor der Geburt Ihres Kindes mitnehmen. Die Stelle wird dann den sogenannten Elterngeldfreibetrag feststellen. Den Bescheid hierüber muss man beim Hartz-IV-Träger – ab Januar heißt er „Jobcenter“ – vorlegen. Die genannten 240 Euro dürfen dann zusätzlich zum ALG II behalten werden.


    Grundlage hierfür ist der neue Paragraf 10 Absatz 5 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, nach dem bei der Berechnung des ALG II und des Kinderzuschlags vom „durchschnittlich erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt bis zu 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt“ bleiben.

    ich habe gerade nochmal im netz gesucht:
    ich habe dies gefunden, einen artikel von gestern:


    Wie sichere ich bei Hartz IV das Elterngeld?


    Junge Eltern, die nach der Geburt des Kindes keinen Vollzeitjob mehr haben, erhalten mindestens 300 Euro Elterngeld im Monat und dies mindestens zwölf Monate lang. Während dies bei allen Berufsgruppen so bleibt, haben Bezieher von Hartz IV seit Anfang 2011 das Nachsehen. Das Elterngeld bekommen sie zwar weiterhin, nur wird es ihnen ab jetzt voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.


    Erhalten sie also 300 Euro Elterngeld wird Hartz IV um genau 300 Euro gekürzt. Es gibt jedoch eine Möglichkeit dies zumindest teilweise zu umgehen: Ersetzt Das Elterngeld ein Erwerbseinkommen, darf man diesen Betrag behalten.


    Das heißt hatte man vor der Geburt des Kindes zum Beispiel einen Minijob, bei dem man 200 Euro verdient hat, darf man von dem 300 Euro Mindestbetrag Elterngeld eben diese 200 Euro behalten. Dieses Erwerbseinkommen sollte unbedingt auf dem Elterngeldbescheid vermerkt sein. Diesen Bescheid reicht man dann beim Jobcenter ein.


    Lag das Einkommen vor Bezug des Elterngelds über 300 Euro, ist einem zumindest der Mindestbetrag von 300 Euro sicher. Beim Elterngeld hat man zudem die Option sich den Betrag auch über 24 Monate à 150 Euro auszahlen zu lassen. Diese Verlängerungsoption bringt Hartz-IV-lern jedoch nur Nachteile, denn so verlieren sie die Anrechnung. Solche Verlängerungen sollte man also so schnell wie möglich widerrufen.


    ich habe mich dem thema nie befaßt, wahrscheinlich muss man wirklich direkt bei der arge nachfragen, was nun fakt ist.


    danke!

    Hallo ...
    ich frage mal im Namen meiner Freundin hier nach, weil ich ihr auch keine Auskunft geben kann.
    Sie hat eine Teilzeitstelle (25 h/Woche), hat 2 Kinder, ist schwanger, Alleinerziehend und bekommt aufstockend Hartz 4. Wie verhält es sich bei ihr mit dem Elterngeld? Sie befindet sich jetzt in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Nach der Geburt ist sie ganz auf Hartz 4 angewiesen. Wird bei ihr somit auch das Elterngeld voll angerechnet oder bleibt es bei ihr frei, da sie vor der Geburt arbeiten war?
    Vielen Dank!

    Hallo ....
    Ich weiß nicht wohin mit meinen Thema, ich frag hier einfach mal. Bei meinem letzten Termin beim Arbeitsvermittler wurde mir empfohlen, Arbeitgeber damit zu locken, mich einzustellen, ich soll Ihnen sagen, dass sie für mich eine Förderung beantragen können. Ich habe mich nicht weiter erkundigt, ich hatte ja noch keinen Arbeitgeber in Aussicht. Welche Förderungen sind das denn???? Gibt es 2011 noch den Beschäftigungszuschuss? Oder ging der nur bis 2010? Ist der Beschäftigungszuschuss nur für 40 h/Woche oder auch für 30 h/Woche?
    Danke, falls mir jemand antwortet.
    Momentan arbeite ich unregelmäßig im Minijob-Verhältnis. Jemand anderes hätte aber Interesse. Ich bin aber schon sehr lange aus meinem Beruf raus und derjenige hat ein Einzelunternehmen bis jetzt.
    Viele Grüße
    goldlocke

    Hallo ...
    Seit Juni habe ich einen 400 € Job. Jetzt überlegt jemand, ob er mich für 1 x die Woche einstellt. Würde mir sehr zusagen. Aber ich weiß, dass ich dann sozialversicherungspflichtig werde. Aber wie passiert das dann genau? Müssen beide Arbeitgeber Abgaben leisten? Irgendwo habe ich gelesen, dass das nur für den Letzteren zutrifft? Was für Kosten kommen auf ihn zu, wenn es nur 130 € im Monat sind?
    Hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
    Viele Grüße und Danke!

    charly599
    hallo .. also ja, ich bekomme unterhalt für die kinder .. sie sind voll gedeckt, bekomme für sie keine leistungen .. unterhalt und kindergeld.... 30,00 € davon hab ich bei ihnen Plus zusammen, alles andere wird bei mir abgezogen ... also 368,00 Kindergeld + 439,00 € Unterhalt + 400 € Job + 390 € Arge ... jetzt Wohngeld beantragen, damit aus den 390 € noch weniger werden.
    Viele Grüße

    Hallo ...
    Ich habe da mal eine Frage. Manchmal lese ich, dass die Miete vom Amt zu 100 % übernommen wird. Gibt es denn das wirklich???? Ich zahle 340,70 € Kaltmiete + 160 € NK. Bezahle monatlich 15 € selbst vom Regelsatz. Warum wird die Miete dann bei mir nicht zu 100 % übernommen? Soll ich mit dem Vermieter eine geringere Miete vereinbaren? Bezahle ich dann wieder 15 € aus eigener Tasche? Ich habe 2 Kinder und gehe einem 400 € Job nach. Monatlich bekomme ich für alle von der Arge 390 €. Ich mußte jetzt noch Wohngeld für meien Kinder beantragen. Mit den 15 € interessiert mich auch wegen meiner Betriebskostenabrechnung. Ich hatte ein Guthaben in Höhe von 155 €. Ist es dann rechtens, dass die ARGE mir das Guthaben abzieht, obwohl ich monatlich 15 € selbst trage?
    Würde mich über Auskunft sehr freuen.
    Lieben Dank!

    Hallo ...
    Ich habe heute die Forderung bekommen, Geld zurückzuzahlen wegen der Kindergelderhöhung. Ich seh im neuen Bescheid aber gar nicht durch. Ich habe damit gerechnet, dass ich 40 € zurückzahlen muss (2 Kinder) .. aber ich muss "nur" 22,42 € zurückzahlen. Wieso? Stimmt das? Oder liegt ein Fehler vor und ich muss mit einer erneuten Forderung rechnen? Oder kann ich die 17,58 € bedenkenlos verwenden???
    Das Kindergeld wurde wie folgt verteilt: Großes Kind 172,71 €, kleines Kind 177,71 €, ich 17,58 €. Wieso steht bei mir auch auf einmal Kindergeld??? Warum steht nicht bei jedem Kind 184 €???? Früher stand doch auch 164 €. Und warum habe ich auf einmal eine Einkommensbereinigung in Höhe von 30 €??? Die hatte ich doch sonst auch nie. Was sagt die denn aus?
    Kann mir jemand weiterhelfen? Danke.
    Gruß
    goldlocke

    lirafe : danke, dass du mich verstanden hast. :-)


    Mir wäre es klar, wenn ich letztes Jahr vom Amt die Miete bekommen hätte, aber dem ist nicht so!
    Ich habe von keinem Amt Geld bezogen. Ich war im Trennungsjahr und im Erziehungsurlaub. Und da mein Ex-Mann viel verdient hatte, mußte er Unterhalt für Kinder und mich zahlen.
    Nun werde ich eigentlich bestraft. Denn hätte ich letztes Jahr monatlich 30 € weniger Miete gezahlt, hätte ich 30 € mehr zum Leben gehabt. Nun nützt mir mein Guthaben ja herzlichst wenig, wenn das Amt zugreift ...


    Bei Zutzahlungen Krankenkasse ist es doch auch so ... Ich zahle Medikamente, 10 € Arztgebühr und komme ich über diese Grenze, was ich tu, bekomme ich das Geld dann zurück. Was macht dann das Amt mit dem Guthaben? Auch anrechnen???