Beiträge von sale

    Hallo Klaus


    Die Halbwaisen Rente sind auch "nur" 160 €. Mein Kindergeld sowie diese Rente entfallen aber wie gesagt ab August und der Geburtstermin ist am 24.07.09. Exmatrikuliert wird meine Freundin am 30.06.09. Ich lasse den Juli mit seinen Sonderfällen mal außen vor (Weil sie ja noch Schwanger ist im juli und ich noch Kindergeld beziehe). 612 € Regelleistung für mich und meine Freundin und mich heißt was? Ich dachte sie bekommt eine Grundsicherung von 312 € ? Ich selbst kann doch trotz Bedarfsgemeinschaft kein Anspruch auf Harz 4 haben? Das Kind bekommt 211 € Regelsatz und zusätzlich Kindergeld 164€, hat sich erst so angehört das der regelsatz vom Kind vom Kiindergeld abgezogen wird und somit nur 46 € beträgt? Was bedeutet der Freibetrag, alles was ich mehr als 160 € verdiene wird abgezogen bzw eingerechnet?


    Sorry für die vielen Fragen aber ich bin positiv überrascht das ich soviele kompentente Antworten bekomme und muss das natürlich ausnutzen. ;-)


    Grüße Sale

    Vermögen oder Sparanlagen sind nicht vorhanden. Im August '09 entfällt auch mein Kindergeld und meine Halbwaisenrente (Vater gestorben) weil ich 27 Jahre alt werde.
    Um mal für mich ein bißchen Klarheit zu schaffen. Sie bekommt: 316 € Grundsicherung, 46 € fürs Kind plus 164 € Kindergeld, 300 € Elterngeld. Macht Netto 826 €. Zusätzlich wird von unseren 444€ Miete die Hälfte übernommen. Habe ich da alles richtig verstanden?


    Was heißt eine BG bilden?

    Hallo Jalale,


    erst einmal danke für die Antwort. Ich arbeite neben dem Studium in einem Arbeitsverhältniss mit geringfügiger Beschäftigung, heißt das ich monatlich nicht mehr als 400 € verdiene. Das dürfte dann ja nicht angerechnet werden oder? Wie genau ist das mit der Miete geregelt? Wir wohnen in einer 2 Zimmer Wohnung und zahlen 444 € Warmiete. Wird dabei von ihrem Anteil (also 222€) die Hälfte übernommen oder von der Gesamtmiete? (Wir stehen beide im Mietvertrag).


    Lg Sale

    Hallo,
    meine Freundin schließt im Juli ihr Studium ab erwartet im gleichen Monat unser erstes gemeinsames Kind. Durch den Abschluss des Studiums ist sie ja automatisch exmatrikuliert und muss für die ersten 12 Monate (August 09 bis August 10) Sozialleistungen empfangen. Ich selbst studiere noch bis September 2010. Wir leben beide gemeinsam in einer Wohnung und sind nicht miteinander verheiratet. Da meine Freundin vor ihrem Studium noch nicht gearbeitet hat gehe ich davon aus das ihr eine gewisse Grundversorgung gesichert wird. Kann mir jemand sagen wie groß diese Grundversorgung ausfällt und wieviel Elterngeld wir erwarten können? Gibt es sonst Dinge die wir beachten müssen? Da es unser erster kontakt mit dem Sozialamt ist bin ich für alle Tips und Hinweise dankbar.