Hallo Klaus,
Wir galten bisher als Bedarfsgemeinschaft, da wir ja zusammen wohnen.
Da meine Rente mit 855€ Brutto (Netto 780€) zu hoch ist, werden noch 155€ gegen gerechnet....
Die bekommt mein "Ehemann" abgezogen...
Ich kann nicht mal ersehen, ob sie meinen Schwerbehinderten Status, mit einem Freibetrag bedacht haben.
Muss mal die Arge anschreiben.
Bei der erhebliche Mietkürzung, die uns bevorsteht, geht es nur um den m² Preis, unser ist 7€, bezahlen wollen sie nur noch 5€, denn die 3 m², die die Wohnung mehr hat, hätte ich auch noch bezahlt, das wäre nicht sooo schlimm gewesen.
Hier geht es um 139€, und die Summe, dann doppelt, da mein Eigenbedarf auch weniger wird, den Überschuss ziehen sie Ihm ab. Von 460€, dann 278€ noch kürzen...Kann man eigentlich gleich, sich vom Balkon stürzen, wenn man denn einen hätte... ( wenns nicht so traurig wäre, könnte man drüber lachen...)
In unserem Ort gibt es für 5€ keine Wohnungen, dann müsste ich wegziehen, das wegen 3 Jahren, dann geht mein "Ehemann" in Rente ( wieder mit Abzügen ).......
Wollte wissen, wenn wir dann "offiziell" getrennt leben, habe ich auch andere Kosten, da müsste der Unterhalt ja wegfallen, mein Anteil an der jetzigen Miete muss dann akzeptiert werden.
Gruß bienemoni