Beiträge von nicco8

    alles klar, vielen dank für die schnelle antwort. ich dachte das ginge erst wenn tatsächlich der bedarf für sie ab januar entsteht. theoretisch könnte es ja sein das das jobcenter ihr in der zeit bis januar eine stelle vermittelt, und dann wäre ja die beantragung nicht nötig.


    nicco8

    hallo an alle,


    ich habe eine frage.
    ich lebe von meiner frau getrennt und sie wird ab januar arbeitslos. nun ist ja klar wenn sie die kündigung diese woche bekommt das sie sofort zum arbeitsamt muss und sich meldet wegen arbeitslosen geld. das wird aber nicht viel sein und sie muss auf jeden fall hartz4 beantragen und möchte das auch schon jetzt im november machen.
    geht das überhaupt das sie im november leistungen beantragt wenn sie ab 10.januar arbeitslos wird?
    muss man da nicht warten bis der bedarf tatsächlich vorliegt?


    vielen dank für eure antworten
    nicco8

    hallo an alle hier!


    wir haben ein kleines problem. ich habe 2 kinder aus erster ehe, für die ich unterhalt zahlte in höhe von 229,00euro pro kind. nun bin ich wieder verheiratet und aufgrund des geringen einkommens meiner frau bekommen wir ergänzend hartz4.
    das jugendamt forderte im februar eine prüfung meines einkommens an. ich habe die unterlagen auch alle schön hingeschickt und es hat bis juni gedauert, mir mitzuteilen das ich rückwirkend ab märz 262,00euro pro kind zu zahlen hätte. also lief ein rückstand auf. diesen rückstand zahle ich jetzt monatlich mit 13,00euro ab. ich zahle also monatlich insbesamt 550,00euro unterhalt.
    das amt erkennt aber nur die 524,00euro an also 2x 262,00. sie sagen es ist egal was ich zahle, es wird nur davon ausgegangen was ich zu zahlen hätte.
    kann das so richtig sein???? es muss doch die tatsächliche zahlung berücksichtigt werden oder?
    wenn man weniger zahlt erkennen sie auch nur das tatsächlich gezahlte an.


    vieleicht hat ja jemand eine antwort.
    viele grüße
    nicco8