Ich greife das Thema hier einfach mal auf, möchte keinen neuen Thread öffnen und stelle auch noch eine Frage.
Neben meiner Sozialleistung ALG2 (291 derzeit) habe ich noch einen Nebenjob, der monatlich einen wechselnden Lohn abwirft.
Nun aber meine eigentlich Frage: Die Berechnungsgrundlage der ARGE stützt sich auf eine Einkommensbescheinigung aus einem Monat, gleich ob in diesem Monat der Verdienst hoch oder niedrig ausfiel. Sollte ich in den kommenden Monaten eine Überschreitung der Berechnungsgrundlage erzielen, weil der Nebenverdienst entsprechend höher ausgefallen ist, würde ich (§ weiß ich zwar nicht) in der Pflicht stehen, dieses anzuzeigen, danach würde neu berechnet, überschüssiges vermutlich einbehalten.
Wie ist es aber umgekehrt. Die Berechnungsgrundlage stammt aus einen Monat mit hohem Nebenverdienst. In den Folgemonaten verdiene ich deutlich weniger, habe somit weniger als mit zustehen würde... Ist diese Leistung möglich nachzufordern? Kann hier eine Jahreszusammenfassung gemacht werden?
Grundsätzlich stelle ich mir aber die Frage, wie es sein kann, dass die ARGE z.B. Überschüssiges mit dem Vorwurf eines ungerechtfertigten Zusatzeinkommens mit allen Mitteln beizutreiben versucht, aber bei einer "Unterleistung" ihrerseits nichtmal de Rechtslage erklärt.
Hoffe, jemand hat Erfahrungen oder Infos....