Hallo
Also eine Bedarfsgemeinschaft kann man euch nicht einfach so unterstellen, wenn ihr 2 Männer seid. Dazu müsste man euch eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft (homosexuell) unterstellen. Natürlich können Sie deinem Kumpel die Hälfte der Miete kürzen, wenn sich eine weitere Person in der Wohnung aufhält.
Da du unter 25 Jahren bist, kannst du keine eigene Wohnung beanspruchen. Auch der Mini Job auf 400 Basis begründet dies nicht.
In erster Linie sehe ich da ein familiäres Problem, die Eltern müssen dich auf jeden Fall in Ihrem Haushalt leben lassen. Das heisst, dass du entweder mit deinem Vater zusammen in eine größere Wohnung ziehst, oder dass du zurück zu deiner Mutter ziehst. Erst wenn beide Eltern das Zusammenleben mit dir verweigern, könntest du evtl. eine eigene Wohnung beziehen.
Der Stiefvater kann dich nicht einfach so auf die Straße setzen. In solchen Fällen kann man das Jugendamt einschalten, die Sorgen schon dafür dass du zurück kannst. Aber ich vermute das du nicht ganz ''unschuldig'' bist, ohne Grund fliegt man nicht raus.
Natürlich kann ich verstehen dass du mit 20 Jahren endlich Zuhause raus willst und eine eigene Wohnung willst, aber die Kosten dafür kann nicht die Allgemeinheit oder der Steuerzahler tragen, da die Probleme ''Hausgemacht'' sind.
Ich entschuldige mich für meine kritischen Äußerungen.