Ich beziehe seit 31.8.07 Hartz4 (leider viel zu lange schon :o).
Betriebskosten:
Für die Zeit vom 31.08.07 bis 31.12.07 hat das Amt auch meine Miete übernommen (direkte Zahlung an den Vermieter). Meine gesamten Betriebskosten für das Jahr 2007 betrugen 336,00 €. Das Amt hat 112,93 € hiervon übernommen. Ich habe für das Jahr 2007 eine Betriebskostenerstattung von meinem Vermieter in Höhe von 95,00 € bekommen die das Amt nun komplett von mir einfordert.
Ist das in Ordnung oder darf das Amt nur Anteilig die Rückerstattung fordern für den Zeitraum in dem das Amt meine Miete bezahlt hat?
Heizkosten:
Bei der Übernahme meiner Miete hat das Amt insgesamt 50,00 € pro Monat für die Heiz- Warmwasserkosten anerkannt. 70,00 € zahle ich jeden Monat aber an den Vermieter. Also 20,00 € die ich aus meinem Regelsatz bezahle. Nachzahlungen werden vom Amt nicht übernommen. Wenn ich eine Rückerstattung von sagen wir mal 150,00 € für die Heizkosten bekomme was ist dann damit. Kann das Amt dieses Geld einfordern? Immerhin zahle ich ja im Jahr 240,00 € für Heizkosten aus meinem Regelsatz.
Wäre toll wenn mir da jemand helfen könnte.