Salle
Mal wieder ein dickes Danke.
Beiträge von lirafe
-
-
Wenn du auch dies der Ausbildungsleiterin mitgeteilt hast, dürfte sich das eher positiv auswirken oder gar nicht, aber nicht negativ. Ich wünsche dir, dass das so sein wird.
(Nichts Schlimmes ist relativ. Ich habe eine ca. 23 cm-lange Bauchnarbe. Fühle mich komplett entstellt. Es war nicht meine erste, aber die erste "ersichtliche" OP. Meine Emotionen reichen von leichten Depressionen bis hin zur puren Verzweiflung über den Anblick).
-
Ja - und das ist wirklich für ein ganzes Jahr. Würde mich über Nachricht freuen, wie es dir weiter ergangen ist diesbezüglích, wenn du etwas weißt. Vielleicht auch zusätzlich in Form einer PN, weil ich nicht immer mehr "zurückfinde" zu einem Schriftwechsel, wenn vielleicht etwas Zeit verstrichen ist. Also sieh beruhigter in die nächste Zeit und spare dir deine Kraft für die Zeit nach der OP. Die braucht man, wie ich es gerade merke. Nur leider habe ich sie mir nicht gegönnt und jetzt fast größere Schwierigkeiten als zuvor. Werde wohl irgendwann noch einmal aufgemacht werden zum Korrigieren.
-
Ja, ich habe einen Vordruck der Kasse ausgefüllt, in dem ich mein Einkommen (also ALG II-Bescheid) darlegen mußte. Habe einfach nur den kopierten Bescheid mitgeschickt. Daraufhin wurde mein Eigenanteil ausgerechnet und ich bekam eine Zahlungsaufforderung für den Betrag, den ich im gesamten Jahr 2009 als Eigenanteil zahlen muß und habe den Betrag überwiesen. Gleichzeitig dazu habe ich die bereits in diesem Jahr von mir geleisteten Zuzahlungen für Medikamente, Praxisgebühren usw. der Kasse aufgelistet und Quittungen geschickt - und diese Beträge erstattet bekommen. (Medikamentenanteil druckt dir deine Apotheke aus, falls du keine Quittungen mehr hast, und wenn nicht, dann machst du das halt ab jetzt - und die Praxisgebühren kannst du per Quittungen/Zweitschriften von deiner Ärztin nachweisen).
Für den Rest, der ab jetzt anfällt, bekommst du die von dir genannte Karte, die sich auch auf Praxisgebühren bezieht. Guck doch mal auf die Karte und/oder rufe deine Kasse an. Vielleicht bist du längst von Vielem befreit und nutzt es aber aus Unkenntnis zurzeit nur für die Praxisgebühren.Du schaffst das auch. Falls du noch Fragen hast - nur los. (Bei welcher Kasse bist du denn? Obwohl das seit Anfang dieses Jahres ja auch keine Rolle mehr spielen sollte.)
Gruß. Lirafe
-
Meco
Wenn ihr, um Unterhalt für die anderen Kinder einzusparen, ernsthaft sogar daran denkt, "falls es sich für euch rechnet" ein Kind in die Welt zu setzen, finde ich das verwerflich. Daher im Übrigen: Ohne weitere Worte / Erklärungen. -
Salle hat Recht. Ich habe mich vor Kurzem auch bei der Krankenkasse vor einer OP und anstehenden Rehamaßnahme darüber informiert, dass es mir schwerfällt, die 10 € Zuzahlung, die Medikamente, den Transport in die Klinik und zurück aufzukommen. Jetzt bin ich auf einen Anteil von etwa 84 € Jahr vom ganzen Rest zuzahlungsbefreit. Etwa 2 % jährlich muss man selbst aufbringen, für den Rest gibt es eine kleine Karte, die die Befreiung von der Zuzahlung legitimiert. Das ist wirklich Hilfe.
Gruß. Lirafe
Nachtrag nach deiner gleichzeitigen Eingabe: Für welche Sachen hast du kein Geld: Sie werden doch zum Löwenanteil übernommen. Und der Eigenanteil, den sparst du ja auch irgendwo ein, wenn du in der Klinik bist (kostgeldmäßig beispielsweise).
-
Kitti
Es steht doch außer Frage, dass er den Restbetrag (meist viele viele 1000 € nach Ablauf der Leasingzeit von 2 - 3 Jahren) nicht zahlen kann und wird, so dass das Auto nicht seines wird. Selbst wenn er das Geld hätte, was aber mit an sicher grenzender Wahrscheinlichkeit aufgrund seiner Schilderung nicht der Fall ist, braucht er es nicht zu übernehmen. Das sind allgemeingültige Leasingkonditionen. Ob er dann kein Auto mehr hat oder nicht, ist hier auch nicht das Thema.(Übrigens: Ich lease auch seit Jahren und übernehme in der Regel die Autos nicht. Und bevor hierzu weitere Anmerkungen kommen: Ob das weiterhin so funktioniert, nachdem die Händler zum jetzigen Zeitpunkt durch die Abwrackprämie enorme Verkaufszahlen haben, sei dahingestellt. Das wird sich zeigen. Da ich bislang jedoch immer bei derselben Bank und Automarke war, die meine seit Jahren regelmäßigen Zahlungseingänge nachvollziehen können, sehe ich das Problem noch nicht auf mich zukommen. Die Raten sind natürlich vergleichsweise gering; für einen Twingo z.B. habe ich - ohne Anzahlung - monatlich lediglich 79 € gezahlt. Jetzt ist es etwas mehr. Zum Leasing hatte ich mich entschieden, weil ich irgendwann die endlosen unvorhergesehenen Reparaturrechnungen, Tüvgebühren und Ausfälle satt hatte und meist nach einer Endlösung suche.)
-
Hallo Elfi,
wenn du das Vermögen deiner Eltern lediglich verwaltest, mußt du dir keine Gedanken machen; da du dir aber welche machst, gehe ich mal davon aus, dass du eventuell nicht nur verwaltest, sondern das Vermögen auch auf deinen Namen läuft?!
Ich habe eine ganz gute "Seite" gefunden. Wenn man das darin Geschriebene umsetzt, so muß zwar das Vermögen, dass jemand hat, nicht angegriffen werden, es wird aber geprüft, ob durch dieses Vermögen Einnahmen erzielt werden. Beispielsweise Zinserträge, die das Einkommen ja erhöhen (Mieteinnahmen fallen mir noch ein usw.). Die Seite findest du unter: www.ehescheidung24.de/blog/2008/07/15/vermoegen-freibetraege-kindesunterhalt-schonvermoegenGruß. Lirafe
-
Die Idee ist richtig gut, zumal es hier ja wirklich nur um eine Übergangslösung geht.
-
Salle
Ja, aber meinst du ernsthaft, dass die ihm dann deswegen für die vorübergehenden wenigen Monate entweder nichts zahlen oder möchten, dass er sich eine "richtige" eigene Wohnung sucht, bei der die normalen Mietkosten (zusätzlich zu den Nebenkosten) auch anfallen, so dass es teurer wird? -
Kitty
Es ist egal, was das Auto für einen Wert hat; es gehört ihm ja nicht, sondern er hat geschrieben, dass ein Leasingvertrag läuft. Das ist praktisch auf der Habenseite ein großes "Nichts". Zu deinem weiteren Rat verweise ich auf meinen Hinweis: "... über ein Gespräch mit der Autofirma eine Lösung, die für alle annehmbar ist, zu finden." -
Laetitia
Selbst wenn die Banken ihre Kredite durch Grundschuldeintragung absichern können, vergeben sie diese nicht einfach so - siehe meinen Eintrag zu dieser Sache zu 1. - es wurde definitiv konkret ausgesprochen, dass eine Kreditvergabe bei ALG-Bezug sittenwidrig ist und abgelehnt. -
Ja schon, und genau deswegen denke ich, sollten wir hier eigentlich nicht übe 520 €, sondern Peters hälftigen Anteil in Höhe von 250 € "sprechen".
-
Bekommst du jetzt erst einmal AlG 1? Oder Hast du noch keinen Anspruch und fällst gleich ins AlG 2? Warum solltest du keinen Anspruch haben können, glaubst du? Der Wagen (weil du den aufführst) ist kein Grund; diesbezüglich mußt du nur sehen, wei du den Vertrag entweder erfüllen kannst oder loswirst. Vielleicht, sofern du deine Verbindlichkeiten nicht weiter bedienen kannst, findet sich jemand, der in den den Vertrag eintritt oder du versuchst, über ein Gespräch mit der Autofirma eine Lösung, die für alle annehmbar ist, zu finden.
Gruß. Lirafe
-
Wenn du nicht gleich als BG gewertet werden möchtest, mußt du formulieren, dass ihr keine seid, also nicht füreinander einsteht, sondern eine WG. Bei ähnlichen Fällen habe ich hier im Forum gelesen, dass Mitglieder empfahlen, sich dahin zu äussern, dass man noch nicht weiß, ob man ein Paar wird oder sowas. Das ist im Einzelfall mitunter ja auch wirklich der Fall. Dazu kann ich nichts sagen. Ich weiß nur, dass man, wenn man zunächst als eine Art WG zusammenlebt, nach etwa einem Jahr (selbst wenn es nicht stimmt) als BG gewertet wird und dann auch das Einkommen des BG-/WG-Partners zählt.
-
melanie
Das Amt wird ihr schon glauben, wenn sie Aktivitäten nachweisen kann, die sie unternimmt, um von ihm weg zu kommen, insbesondere würde sich hier sicher auch die gemeinnützige Einrichtung (wie von anderen Mitgliedern des Forums schon vorgeschlagen) für sie verwenden und Hilfestellung leisten. Allein die Tatsache, dass sie dort Hilfe erfragt und annimmt, ist schon Beweis genug. Irgendwie muss man ja aus solcher Situation herauskommen, das ist auch denen klar. -
Das müßte auf jeden Fall drin sein; zumal es ja auch in zweifacher Hinsicht günstig für das Amt ist, weil der Zeitraum begrenzt und die Kosten der Unterkunft gering sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in dem Fall Ärger wegen der Wohnungsgröße gibt; das wäre abwegig. Also stelle den Antrag schnellstmöglichst, wenn auch erst "ab dann". Allerdings gelten natürlich dennoch die Vermögensgrenzen.
-
Ihr bildet nach Zusammenzug eine BG (spätestens nach einem Jahr, wenn ihr vorab zunächst angebt, dass ihr noch kein richtiges Paar seid). Nach diesem Jahr wird natürlich das Einkommen aller BG-Mitglieder, also auch das deines Freundes, berücksichtigt. Dabei ist es egal, ob er anderweitig Unterhalt zahlt. Das nächste ist das Haus. Wenn ihr eine BG seid, könnte das vermutlich von Größe und Kosten her gesehen nicht mehr als angemessen gelten.
-
Keine einfache Entscheidung, aber wäre er superfriedlich, gäbe es deswegen hier im Forum keine Nachfrage. Man kann sich ja trennen müssen/wollen, aber einer Frau mit Kind doch Gelegenheit zur Suche einer nächsten Unterkunft lassen. Da dies hier nicht der Fall ist, denke ich, dass sie keine andere Wahl als den schnellen Auszug hat. Daher stellte sich hier die Frage - wohin, oder was ist möglich.
-
Kitty121
Ja, das ist ja klar und damit wären wir einmal mehr beim Thema. Das eine ist das, wie Menschen sich eigentlich verhalten müßten, das andere ist dasjenige, das sie tatsächlich real tun. Um Vernunft geht es selten.