Beiträge von lirafe

    Also ihr Lieben, die jetzt völlig am Ursprungsthema hier vorbeidiskutieren. Zurück zur Eingangsfrage, und um mal zu schlichten:


    Ich finde es nicht richtig, dass Kinder geringere Regelsätze haben als Erwachsene, und zwar aus verschiedenen Gründen:


    Unsere Kleinsten:
    Die "ganz" Kleinen brauchen in der Regel (wenn Mamas Brust nichts mehr hergibt) nicht nur spezielle Nahrung (also Milchpulver etc.) und das ganze Zubehör dazu, wie Flaschen, Aufsätze dazu etc., die auch ständig kostenintensiv ausgekocht werden müssen, sondern daneben wachsen diese Wesen unaufhörlich und benötigen dementsprechend (neben dem Wahnsinss-Windel-Verschleiß) und der vielen anfallenden Wäsche auch ständig neue "Klamotten", Bettchen und auch sonst alles Mögliche. (Bitte jetzt an dieser Stelle keine dieser tollen Ratschläge - ebay, gebraucht, billig oder sonstwas - das versteht sich von selbst, ist aber trotzdem nicht umsonst).


    Unsere Kita-Kids:
    Hier gilt wachstumsmäßig Vorstehendes. Dazu kommen wachsendes Interesse an der Umwelt, Förderung durch Kneten, Malen, Basteln und Lernspielzeug; erste "Kumpels" oder Freundinnen, erste Geburtstagseinladungen und und.


    Unsere Schulkinder:
    Auch hier gilt wachstumsmäßig und überhaupt Vorstehendes; dazu kommen neue Herausforderungen, ein etwas größerer Radius der Orientierung, also vielleicht auch mal Ausflüge, Klassenfahrten, Einladungen, Schulmatierial und so weiter.


    .... Die Liste läßt sich beliebig lang und weiter fortsetzen.


    Manchmal denke ich, dass eher wir "Älteren" weniger Bedarf haben. Wir wachsen (so wir nicht zu sehr in die Breite gehen) nicht mehr aus unseren Sachen heraus, müssen nicht mehr allzu viel Neues kennen lernen, sind vom Umfeld (Einladungen etc.) psychisch unabhängiger, als unsere Kinder, die sich ausgegrenzt fühlen, wenn ihnen etwas versagt werden muss, weil das Geld fehlt etc.


    Und nun noch eines:
    Kitty
    Bitte lass die Hinweise auf die Rechtschreibung; ist nicht böse gemeint, doch du müßtest ganz woanders ansetzen, wenn es dir dann so wichtig ist. Jeder hat eine andere Schmerzgrenze.


    LiRaFe

    @krisengebeutelt
    Sei da gemeldet, wo du deinen Hauptwohnsitz hast - und entsprechend gehst du auch zu demjenigen Amt, das dann für dich zuständig ist, damit du nicht anderweitig in Schwierigkeiten gerätst, an die du zurzeit noch gar nicht denkst. Wenn du dann in Köln Vorstgellungsgespräche etc. haben solltest, erhälst du von "deinem" Amt Zuschüsse (Fahrtkosten etc.).


    Dass man als Selbständiger schnell in eine Zweckmühle gerät und es nicht nur schwierig ist, Aufträge zu bekommen, sondern insbesondere auch an das "erarbeitete" Geld, wissen spätestens seit dem Zeitpunkt, als etliche Arbeitslose in die Ich-AG-Rolle gedrängt wurden, viele, die ähnliche Erfahrungen machen mußten, wie du. Das ist nicht ehrenrührig, und darüber solltest du dir keine Gedanken machen, weil dich das sonst komplett blockiert. Dass du dich sehr sorgst und schlecht fühlst, merkt man an deinen ausführlichen Rechtfertigungen, die du gestern 21.37 Uhr geschrieben hast. Versuche, jetzt einfach das Vergangene ruhen zu lassen und zu entscheiden, wie du weitermachen möchtest. Zweifle nicht an dir.


    Gruß. Lirafe

    Wenn die "Kinder" ein gewisses Alter überschritten haben, bekommt man als Eltern(teil) jährlich ein Formular, das ausgefüllt und zurückgeschickt werden muss. Danach wird dann die Fortzahlung für das weitere kommende Jahr eingestuft - oder auch nicht. Hat deine Ma diese eventuell nicht erhalten oder nicht ausgefüllt oder sonstwas? Kannst du das in Erfahrung brinen?

    jungmama
    Also eines geht nur, und daher mußt du dich zwangsläufig für eines entscheiden. Entweder erträgst du weiterhin deine Situation und harrst (abhängig von "ihm" der Dinge, die er in die Wege leitet (wird er aber nicht tun, ist ja so bequem derzeit) und läßt dich einschüchtern (Kindwegnahme und so = völliger Quatsch, wenn es da nicht plausible Gründe, wie Vernachlässigung, Mißhandlung etc. gibt), oder du wirst endlich aktiv. Kein Frauenhaus der Welt wird dich, wenn du erst einmal dort wohnst, wieder auf die Straße setzen, solange du nicht weißt, wohin du gehen könntest. Sei bitte nicht allzu naiv, und wenn du kein Vertrauen hast: "Fragen, diese Frauenhäuser aufsuchen, mit Betroffenen sprechen etc...." Alles ist besser, als deinem Kind Tag für Tag (und nur darum ginge es mir hierbei) dieses Szenario vorzuleben und dieses Gefühl der Abhängigkeit zu haben. Sei jetzt wirklich "Mutter" und handele. Wenn du das nicht kannst für dich, dann wenigstens für dein kleines Kind, das einen Leitfaden braucht und Liebe und Zuwendung ohne Stress und eine Perspektive für dieses Leben.


    Lirafe

    @Twincruiser
    Du "lach(st)" ja ziemlich viel. Schade, dass aus deinem bisherigen Erlebten wirklich nichts zu machen sein soll?! Bin jetzt zu knapp in der Zeit, um nachzusehen. Wo liegt das - Tegernsee -? Handycap 24 hast du. Wie lange hast du dafür gegolft? Meine Tochter ist jetzt bei 11,6 angekommen. Inzwischen macht es ihr richtig viel Spaß. ... So, muß jetzt los, meine Mutter (79) ruft gerade an - vom Arzt abholen.


    Gruß. Lirafe

    Also deine Selbständigkeit mußt du zwar nicht aufgeben/dein Gewerbe nicht abmelden, aber wenn und solange du dann H IV beziehst (auch, wenn nur Differenz oder so), mußt du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Allerdings bist du dann wenigstens auch wirklich krankenversichert. Wo, an welchem Ort du zum Amt mußt und wo die dich dementsprechend zu vermitteln versuchen, hängt davon ab, wo gemeldet bist. Bevor du also irgendeinen Antrag stellst, überlege dir, was unter diesem Gesichtspunkt der für dich günstigere Wohnsitz ist. Dein Gewerbe betreffend wird von dir eine Prognose verlangt werden, eine "Selbsteinschätzung" desjenigen, ob und/oder was du an Einnahmen erwartest in der nächsten Zeit.

    Wem gehört denn das Haus nun "wirklich", also grundbuchmäßig? Wenn dir kein H IV zusteht und du Alleineigentümer /Vermieter bist, spielt dies sicher eine Rolle. Jedenfalls kann deiner Frau die Mieteinnahme dann nicht als Einommen angerechnet werden, wenn nur du die Einnahmen hast; allerdings hat sie in dem Fall vermutlich auch nicht wirklich "Kosten der Unterkunft", denn ihr werdet ja untereinander keinen bindenden plausiblen Mietvertrag geschlossen haben?! Eventuell kann sie dann aber trotzdem einen Betrag (Nebenkosten) erhalten. Wenn natürlich deine Mieteinnahmen höher sein sollten als ein möglicher Selbstbehalt, der dir zustünde, weil du ja dem Grunde nach ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet bist, würde auch das gegengerechnet werden. Am besten stelll` einfach den Antrag und warte ab, was geschieht. Egal, was ihr bekommt; es wird erst ab Antragsdatum gezahlt, so dass man keine unnötige Zeit verstreichen lassen sollte.

    Hallo Sonenschein;
    mit insgesamt 1928 € Einkommen seid ihr schon ziemlich privilegiert und ich glaube nicht, dass da noch ein H IV-Zuschuss zusätzlich gezahlt wird. Die H IV-Rechner sind an und für sich aber auch ziemlich genau, wenn man alles richtig eingibt. Vermutlich rechnen die euch aus, dass ihr keinen weiteren Anspruch habt. Gegebenenfalls könnt ihr einen Antrag auf Wohngeld oder Kindergeldzuschlag stellen, das wird vermutlich eher greifen.

    Neben dem Bafög, wie Salle es dir erklärt hat, kannst du noch ein Formular der Krankenkasse ausfüllen, durch das du auf einen Jahreshöchstbeitrag festgelegt wird, der meist insgesamt unter den Praxisgebühren, Medikamentenzuzahlungen usw. liegt. Außerdem kannst du dich evtl. auch von den GEZ-Gebühren befreiein lassen; müßte klappen. Alles peux a peux. Wo, in welcher Region, wirst du studieren? In Brandenburg beispielsweise erhält man nach Bezahlung der Studiengebühren ein Semesterticket, mit dem man dann sämtliche in der Region anfallenden Fahrtkosten für die Öffentlichen einsparen kann. Vielleicht gibt es in anderen Regionen ähnliche Möglichkeiten.


    Gruß. lirafe

    @Twincruiser
    Daher also dein Name; du identifizierst dich mit Freiheit (Harleyahrer, Fallschirmspringer etc.) Springst du selbst oder Tandem? Damit läßt sich doch auch Geld verdienen. Bin auch mal aus einem kleinen Propellermaschinchen (als Anhang) aus der Maschine gekickt worden aus 3500 Metern Höhe. War genial. Nur saukalt ist es dort oben, und man muss ja echt aufpassen, weiterzuatmen und die Augen offenzuhalten bei der Kälte/Wind, damit man nicht ohnmächtig wird - und diese "Bananenkörperhaltung". Aber wie gesagt (-gefragt) Kannst`e daraus nicht etwas machen? Die Sprünge werden recht gut bezahlt.


    Und um Golfartikel zu verkaufen braucht es doch auch einer gewissen Kenntnis, zumindest in Punkto Bälle - Gewicht, Material usw. - und bei den Schlägern überhaupt wg. Größe und so weiter. Habt ihr da vor Verkauf auch "Fittings" durchgeführt und läßt sich daraus nichts machen? Haste mal die Plätze in deiner Umgebung angesteuert? Die suchen doch auch mal Hilfe auf den Plätzen oder gar im allgemeinen Betrieb und haben meist Pro-Shops vor Ort.


    In welcher Region lebst du in etwa?


    Gruß. Lirafe

    Ihr würdet für deine Frau und die Kinder die Regelsätze erhalten (die jeweilige Höhe, nach Alter und/oder Erwerbsfähigkeit gestaffelt) kannst du hier im Internet erfahren. Dort gibt es auch Rechner, die dir nahezu genau beziffern, was ihr bekommen würdet. Hierbei gibst du dann natürlich auch die Einnahmen ein, die abgezogen werden (Kindergeld, Zinsen oder sonstwas). Bei Erstbeantragung müßt ihr übrigens sämtliche Grundbuchunterlagen, Hauspläne etc. mit einreichen; es wird geprüft, ob ein Grundstück geteilt - und ein Teil verwertet werden könnte (bei "normalen" Grundstücken ist dies meist nicht der Fall) und auch, wie die Gesamtwohnfläche des Hauses ist. Bis zu 130 qm sind für H IV-Bezieher sozusagen "erlaubt".


    Die Kosten für das Haus werden in Höhe der Zinsbelastung übernommen - zzgl. Nebenkosten, wie beispielsweise Grundsteuer etc.; die Tilgung wird `rausgerechnet, weil sie nicht gezahlt wird.


    Ihr habt noch ein sehr kleines Kind, so dass deine Frau vermutlich noch zu Hause bleiben "darf" und nicht befürchten muss, für irgendeinen Ein-Euro-Job antreten zu müssen.


    Hinter das Phänomen des Ein-Euro-Jobs bin ich übrigens noch nicht gestiegen; manche hier finden das toll und wollen einen (oftmals vielleicht, weil sie sich für die Zukunft mehr davon versprechen), für andere ist es ein Horror. (Wäre es für mich auch, wir wohnen außerhalb und die Kosten/Fahrt würden alleine schon dás zusätzliche Geld nahezu verbrauchen, und wer möchte schon im eigenen Ort, in dem sich jeder irgendwie kennt, öffentlich Papier picken, Putzen oder dergleichen. Der Mutter eines ehemaligen Schulkameraden meines Sohnes ging es hier so. Da könnte man ja gleich mit einem Schild herumlaufen "Hallo hier, seht mal, bin arbeitslos und lebe "von eurem" - denn so äußern sich doch viele - Geld" (und können es nicht sein lassen hervorzuheben, dass "sie" ja schließlich arbeiten gehen.) Aber auch die werden mal älter und/oder krank und können in diese Situation geraten.

    tukan
    Klar ist dies im vorliegenden Fall keine höchstrichterliche Entscheidung, aber dennoch lassen sich manche Sachbearbeiter davon beeindrucken, was bisher irgendwo entschieden wurde, wenn man sie darauf hinweist. Wie du selbst schreibst (Zitat): "Zumindest könnte es eine Argumentationshilfe sein,...?"


    Gruß. Lirafe

    Mellimaus1973
    Leider kannst du dich schon glücklich schätzen, für dein Kind Unterhalt zu erhalten. Ich habe größtenteils keinen bekommen, meine Kinder bekommen niemals Geschenke zum Geburtstag, Ostern, Weihnachten oder sonstwas. Taktloser Weise bekamen sei eine Zeit lang "Urlaubskarten" vom armen Vater, der keinen Unterhalt zahlte. Zur Konfirmation meines / seines Sohnes kam der Vater mit seiner inzwischen dritten Frau und feierte schön im angenehmen Rahmen mit. War mir egal, es sollte meinem Kind gut gehen. Auf die Idee wegen Zuschuss oder dergleichen zu fragen, wäre ich nie gekommen, bei einem "zahlenden" Vater gleich gar nicht. Die sind ja nicht blind, taub oder sonstwas. Lass das einfach sein; einen Anspruch hast du nicht und meist führen Forderungen, die auf keiner Grundlage basieren, auch zu nichts, außer zu einem unguten Gefühl - in erster Linie für das gemeinsame Kind. Buche die Feier deines Kindes auf deiner "Haben"-Seite und freue dich darüber, wenn es für dieses Wesen ein ganz besonderer Tag wird. Und glaub mir, wenn sie wirklich nicht blind, taub oder sonstwas sind, registrieren diese Menschen / Elternteile alles - und irgendwo schlägt sich das in der Seele nieder.


    Also mein Rat: Laß es sein.

    Das ist nicht sicher, genau deswegen unter anderem war ich ursprünglich erstmals im Forum; kannst du in meinen bisherigen Beiträgen nachlesen, müßte einmal ziemlich am Anfang stehen und dann wieder später irgendwo mit verschiedenen Aussagen dazu. Einmal wird gesagt/gedacht, dass es sich um eine Vermögensumschichtung (Anlage- in Barvermögen) handelt, andererseits könnte es als Einkommen in dem Monat gezählt werden, der der Vekaufs-/Einnahmemonat ist (Zuflussprinzip). Habe dazu auch anderweitig einen "Fachmann" befragt, der sagt, dass das definitiv Einnahme wäre. Ist richtig dumm. Ich bin auch nach wie vor unsicher.

    Ja, so praktiziere ich / praktizieren wir (meine inzwischen erwachsenen Kinder) und ich das auch, "und das ist auch gut so" (= Wowereit hat mit so vielem Recht, was er menschlich äussert (alles andere wertfrei)). Wir müssen hier an Ort und Stelle mal anfangen "aufzuhören", wo sonst führt das alles hin, und warum überhaupt unterhalten wir uns im Forum über irgendwas.


    Gruß aus Brandenburg. Lirafe