Boxbeutel
Es ist nicht sicher, ob italia bei einer Leihfirma arbeiten soll, daher bleibe ich bei meiner Eingabe von heute um 5.55 Uhr.
Gruß. Lirafe
Beiträge von lirafe
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Ja, das ist wichtig, zumal man, wenn man das ganze Ausmaß hier mitkriegt, es richtig mit der Angst zu tun kriegt. Es hat so etwas wie "Ausgeliefertsein" an sich. Natürlich gibt es immer irgendwo diese "schwarzen Schafe", aber die meisten wollen doch - so denke ich - wirklich nur irgendwie überleben und brauchen keine zusätzlichen Nöte.
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@wolfdaniel
Ich hoffe, dass es keine Sanktionen für dich gibt. Bitte halte uns doch mal auf dem Laufenden.
Wünsche dir Kraft und Ausdauer. Gruß. Lirafe -
Die können Auszüge auch für länger zurückliegende Zeiträume verlangen und tun das hin und wieder auch - wie man hier im Forum manchmal erfahren hat. Geld, das im Februar eingegangen ist, darf auf den März nicht angerechnet werden = Zuflussprinzip.
Gruß. Lirafe
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Klitzekleine Korrektur: Höchstbetrag Bafög = 584 €.
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helli1
Hast du vor deiner Antwort mal auf das Datum der anfangs gestellten Frage geschaut und/oder weitergelesen? Wir schreiben inzwischen das Jahr 2009. -
Ich würde nicht die Km-Zahl als Grundlage nehmen, sondern wirklich die tatsächliche Zeit, die du brauchst, um zur Arbeit zu kommen. Auch würde ich nicht das Auto als Fahrtmittel angeben, mit der Begründung, dass du das auf Dauer sowieso nicht bezahlen kannst/könntest. Also leg`doch einmal diesen Weg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurück und dokumentiere deine Reise einschließlich der Fußwege genau. Das ist real und ehrlich.
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Hier taucht bei mir wieder mal die wirklich ernstgemeinte Frage auf, ob die das auch in WGs so praktizieren, in der gleichgeschlechtliche Menschen wohnen. Wo ist die Grenze?
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Um welches Studium handelt es sich denn und wie lange warst du dabei? Vielleicht gibt es eine etwas geartete andere Richtung, mit der du besser zurechtkommst, und beim Wechsel dahin einige Fächer als bereits erfüllt angerechnet kriegst. Alles ist besser, als jetzt ohne irgendwas dazustehen in der heutigen Arbeitsmarktsituation. Es gibt eine Studienberatungsstelle; dort bekommst du Hilfestellung bei der entsprechenden Auswahl und auch gesagt, was angerechnet werden könnte von deinen bisherigen Leistungen, so dass du nicht bei Null anfangen müßtest. Bevor du ganz "schmeißt", wäre das eine Überlegung wert. Dasselbe gilt in diesem Fall auch für die Bafög-Berechnung - je nachdem, wie weit du schon oder erst warst -.
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Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, also sozusagen gleichberechtigte Mieter seid und du nicht nur ein Untermietverhältnis hast, kann sie dir auch keine Extra-Abrechnung erstellen, denke ich.
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Nachdem/seitdem du deine Ausbildung gemacht hast, seid ihr (deine Ma und du) doch keine BG mehr gewesen, sondern eine HG = Haushaltsgemeinschaft, ja?! Und wenn du gleich danach - sozusagen - weitergearbeitet hast, müßte das auch so geblieben sein. Sieh dir doch mal die Anträge (hoffentlich habt ihr eine Kopie davon) und den dazugehörigen Bewilligungsbescheid deiner Mutter an; daraus müßte das hervorgehen. Du müßtest sozusagen mit "Null" durchlaufen und deine Ma sollte seitdem auch nie wieder deine Kontoauszüge oder dergleichen vorgelegt haben. Wenn du also keine BG mit ihr gebildet hast und bildest, mußt du nach meiner Einschätzung auch nichts vorlegen. Parallel dazu könntet ihr schon mal eine Vereinbarung formulieren, dass ihr finanziell nicht füreinander einsteht seit .... (Ausbildungsdatum oder so nehmen - zurückliegend), also seitdem du in der Ausbildung warst, und diese mit einem Anschreiben übersenden, dass sich bis zum heutigen Tage daran nichts geändert hat.
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Diablo
Das Eine ist dasjenige, das sie derzeit tut (tun muß anscheinend), das Andere, und darum geht es ihr insbesondere, ist die Tatsache, dass ihr Kind für sie handeln muß. Mal ganz einfach gesetzt den Fall, du hättest ein Kind, dass das nicht versteht, Angst hat, sowas zu unterschreiben, sich plötzlich unter Druck und verantwortlich für die Familie fühlt oder sonstwas. Für dieses Kind stelle ich mir das auch nicht gerade einfach vor - und je nachdem, wie Kinder geartet sind -, könnte es dadurch auch zu konkreten Schwierigkeiten innerhalb einer Familie kommen. Die Zuständigkeiten verschieben sich (wenn auch manchmal "nur" im Kopf). Das kann nicht richtig sein. -
Warum 03.06.? Wichtig ist (denke ich) das Datum der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Im übrigen wird vermutlich errechnet, was du anteilig erhälst.
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Man weiß nie genau, was im Leben so alles noch passiert. Ich würde erst relativ kurzfristig Mitteilung machen, es sei denn, du brauchst - finanziell - die Zusage sehr rechtzeitig, weil du auch wenige Wochen nicht überbrücken könntest.
Aber das ist nur meine persönlcihe Meinung.Gruß. Lirafe
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pollie
1. GEZ-Gebühren
Du schreibst: "... wovon 440€ miete und 40€ strom schon mal abgehen+ (gez etc.)..."
Falls ihr jetzt oder irgendwann mal H IV bekommt, könnt ihr euch von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Das funktioniert mit einem Antrag, den man aus dem Internet herunterladen, ausfüllen und mit Anlagen versehen kann - immer für ein halbes Jahr bis zur nachfolgenden Antragstellung.
2. Krankenkasse-Zuzahlungsbefreiung
Bei der Krankenkasse könnt ihr ebenfalls einen entsprechenden Antrag stellen. Max. 2 % des Jahreseinkommens muss man für Zuzalungen (Praxisgebühren, Medikamentenzuzahlungen, Zuzahlungen Zahnarzt, Krankenhausaufenthalte etc.) aufbringen. Dies ist unabhängig davon,bei welcher Kasse man ist.Gruß. Lirafe
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VVMMKK
Ich dachte immer, man erhält keinerlei Zuschuss, wenn man Bafög bekommt? Aber daneben kannst du in keinem Fall dafür haftbar gemacht werden, wenn eine andere "Behörde" Fehler macht, so dass ich Jana`s Ansicht teilen würde. -
Zunächst einmal meinen Respekt an dich, bei der Kinderzahl und dem Alter der Kinder eine Fortbildung anzustreben. Muß ja auch mal gesagt werden. Aber daneben: Wenn dir Alg I zusteht und du mehrere "kleine" Kinder hast, von denen das älteste 9 Jahre alt ist; steht dir dann nicht automatisch die Möglichkeit zu, Teilzeit zu arbeiten, ohne dass du Kürzungen befürchten mußt.!? Das ist mein letzter Stand (allerdings liegen meine persönlichen Erfahrungen etwas länger zurück). Ich hatte bisher noch nichts davon gehört, dass das geändert wurde; das bekommst du aber durch einen Anruf bei der Hotline (wenn du Angst hast zu fragen, dann möglichst unter anderer Telefonnummer anrufen, nicht unter deiner, weil die das zuodnen können) heraus.
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Diablo
Sicher kannst du nichts dafür, dass es ist wie es ist; ber gibt es nicht vielleicht irgendwo eine übergeordnete Stelle in den Behörden, die ALG II-Empfänger "betreuen", denen Sachbearbeiter Problempunkte oder vielleicht im System vorhandene Fehler aufzeigen können? Irgendwo muss es doch einen solchen - ich nenne es mal - "Pool" geben. Es kann doch nicht sein, dass für Millionen Menschen von Nichtbetroffenenen alles nur am "grünen Tisch" entschieden wird?Eine Info von dir als SB hierzu würde mich wirklich interessieren. Vielen Dank.
Gruß. Lirafe
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Diablo
Aber ehrlich, rein verstandes- und gefühlsmäßig, finde ich es ein Unding, dass - wie in diesem Fall - der Mutter die Vertretungsbefugnis für ihre drei Kinder insgesamt abgenommen wird und sie zur Änderung dieses Zustand eine "Vollmacht" ihres Kindes braucht. Wird da wirklich nicht unterschieden, ob die BG aus Mutter oder Vater und Kind oder Verheirateten oder sonstigen Personen stammt?Lirafe
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Ich finde deine Situation auch sehr verzwickt und kann nicht wirklich Auskunft geben, aber hoffe, dass andere hier im Forum besser Bescheid wissen. Spontan aber würde ich dir raten bzw. dich bitten, eine Einrichtung in deiner Umgebung aufzusuchen, die dich bei all diesen Dingen unterstützen oder unterstützend beraten kann. Solche Einrichtungen kann dir sicher das in deiner Region zuständige Jugendamt benennen. Sei bei deinen telefonischen Nachfragen zwar nett, aber auch etwas hartnäckig, damit du auch wirklich Hilfe bekommst. Ich denke eigentlich, dass dies der beste Weg wäre, wenn du dich nicht an deine Eltern wenden kannst.
Alles Gute für dich. Gruß. Lirafe