Das Einzige, das ich sicher weiß, ist dass Studenten (und der Abiturient wird ja studieren) maximal Vermögen in Höhe von 5.200 € haben dürfen, damit sie Bafög beziehen können. Ob und was davon für Unterhaltsleistungen verbraucht werden müßte, weiß ich nicht. Das Vermögen (in diesem Fall 30.000 €) wird meiner Kenntnis nach bis auf 5200 € zunächst verbraucht werden müssen für den eigenen Bedarf. Die sich aus diesem Vermögen ergebenden Zinsen und dergleichen (je nachdem, wie er angelegt hat), werden bei Berechnung seines Einkommens, das als Grundlage der Unterhaltsberechnung dient, herangezogen.
Dass die Eltern zur Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung des Abiturienten herangezogen werden, könnte der Fall sein, aber zunächst müssten sie ja wohl ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihrem Sohn/Kind, also dem Abiturienten, der jetzt dann Vater ist, nachkommen, was sie aber schon mal nicht können.Somit fallen sie aus der Berechnung heraus.
Insgesamt also meiner Meinung nach Fazit: Zinserträge werden seinem Einkommen zugerechnet, und wenn er dann studiert und Bafög erhält (nachdem er den "Überschuß", den er zunächst verwerten muss), weil seine Eltern ihn nicht unterstützten können, wird die Mutter des Kindes vermutlich Untehaltsvorschuß beantragen müssen.