Beiträge von lirafe

    Verzeih; aber das ist echt - sozusagen - "übel". Wenn sie Vermögen haben, müssen sie eben aufkommen für ihre Nachfahren. 'Wie dort die Grenzen - verwertbares Vermögen - gezogen werden, weiß ich wirklich nicht. Doch in gewissem Simme können sie sich, könnt ihr euch dennoch glücklich schätzen.


    Lirafe

    Das Einzige, das ich sicher weiß, ist dass Studenten (und der Abiturient wird ja studieren) maximal Vermögen in Höhe von 5.200 € haben dürfen, damit sie Bafög beziehen können. Ob und was davon für Unterhaltsleistungen verbraucht werden müßte, weiß ich nicht. Das Vermögen (in diesem Fall 30.000 €) wird meiner Kenntnis nach bis auf 5200 € zunächst verbraucht werden müssen für den eigenen Bedarf. Die sich aus diesem Vermögen ergebenden Zinsen und dergleichen (je nachdem, wie er angelegt hat), werden bei Berechnung seines Einkommens, das als Grundlage der Unterhaltsberechnung dient, herangezogen.


    Dass die Eltern zur Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung des Abiturienten herangezogen werden, könnte der Fall sein, aber zunächst müssten sie ja wohl ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihrem Sohn/Kind, also dem Abiturienten, der jetzt dann Vater ist, nachkommen, was sie aber schon mal nicht können.Somit fallen sie aus der Berechnung heraus.


    Insgesamt also meiner Meinung nach Fazit: Zinserträge werden seinem Einkommen zugerechnet, und wenn er dann studiert und Bafög erhält (nachdem er den "Überschuß", den er zunächst verwerten muss), weil seine Eltern ihn nicht unterstützten können, wird die Mutter des Kindes vermutlich Untehaltsvorschuß beantragen müssen.

    @maus980w
    Du hast doch gelesen, was jalae dir riet: Dies ist nun wirklich eine Sache, wo du selbst persönlich dort vorsprechen solltest und dich nicht darauf berufen, Post nicht erhalten oder wiederholt angerufen zu haben. Da nützen alle Wiederholungen nichts.


    Also geh` hin und versuche, es vor Ort zu klären, damit du auch umgehend weißt, woran du bist.

    Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Ob euch etwas zusteht, hängt von eurem Gesamteinkommen ab, also Arbeitsentgelt deines Freundes, Kindergeld, Unterhalt etc. Genaue Zahlen zur für euch 5 erlaubten Wohnungsgröße erhälst du, wenn du hier in der obersten Menueleiste auf ALG II/ H IV gehst und dann den entsprechenden Unterpunkt links wählst, die angemessenen Kosten sind regional unterschiedlich; du erfährst sie durch einen Anruf bei dem Amt, das für euren Landkreis zuständig ist. Auch euren Gesamtbedarf kannst du dir auf diese Weise selbst errechen. Gesamtbedarf abzüglich Gesamteinkommen ergibt dann den Betrag, den ihr erhalten würdet. Daneben kannst du aber auch einfach per ALG II/Rechner vorab sehen, ob ihr überhaupt einen zu deckenden Restbedarf habt. Die Regelsätze etc. kennst du ja sicher, da du bereits ALG II beziehst; sie hängen insbesondere ja auch vom Alter deiner Kinder ab.


    Gruß. Lirafe

    Es scheint da doch erhebliche Unterschiede zwischen dem Schüler- und dem Studentenbafög zu geben; ich kenne mich leider nur bei letzterem aus. Aber hier im Forum erhälst du in den nächsten Tagen sicher noch einige Antworten. Ich glaube hier im Forum mal gelesen zu haben, dass neben dem Schülerbafög Wohngeld beantragt werden kann (anders ist das beim Studentenbafög).


    Daneben denke ich schon, dass das Amt - wenn sie anspruchsberechtigt ist - die Wohnkosten übernimmt. Ggf. vielleicht mit der Einschränkung, dass dies vorübergehend ist, bis sie sich eine neue Wohnung was sie ja ohnehin vorhatte, aber theoretisch nicht mehr zwingend müßte, weil sie in wenigen Monaten ab Studentenbafögbezug eh keinen Zuschuss zur Miete mehr erhalten wid.


    Vielleicht werden die Kosten aber auch nur bis zur Höhe des "erlaubten" Satzes übernommen. Ich würde zum Amt gehen und mich genauestens erkundigen, und zwar parallel nachfragen auch beim Wohngeldamt. Das ist allemale unkomplizierter für diesen kurzen Zeitraum.

    kerry12
    Kenne mich leider nur mit Studentenbafög aus. Da ist es so, dass nichts angerechnet wird, sondern der "Student" aus der BG `rausfällt und nur noch zur HG zählt. Studienbeiträge, Fahrtkosten etc. sind von diesem Bafög zu begleichen. Aber wie gesagt, das könnte beim Schülerbafög anders sein. Hier oben im Forum in der Menueleiste gibt es den Unterpunkt "Bafög". Vielleicht kannst du dich dort mal durchwühlen.


    Gruß. Lirafe

    Wenn deine Freundin jetzt Bafög bezieht, wird sie voraussichtlich auch Bafög beziehen, wenn sie dann studiert? Wenn sie Studentenbafög bezieht, wird sie nicht zusätzlich ALG II beziehen. Für die Übergangszeit müßte das mit dem ALG II-Antrag klappen. Bis wann läuft denn ihr jetziger Bafög-Bescheid. Meist ist das doch so geregelt, dass Bafög, und zwar egal ob Schüler oder Studentenbafög etc., immer für ein halbes Jahr gewährt wird und damit eigentlich der Zeitraum für je ein ganzes Jahr abgedeckt ist.


    Wenn du alleine lebst fortan und dein Sohn dich nur besuchen kommt, steht dir für ihn kein Wohnraum zu; du müßtest dich an die Vorgaben (die bei jedem Amt und jedem Landkreis anders hoch sind) halten, die einen Ein-Personen-Haushalt obliegen. Wenn du dir eine Wohnung nimmst, die den orgaben nicht entspricht, mußt du die Umzugskosten selbst tragen und die überhöhte Differenz zum Erlaubten auch. Auf jeden Fall würde ich im Vorfeld einen Gesprächstermin vor Ort in Anspruch nehmen, um wenigstens etwas sicherer in meinen Handlungen zu sein.


    Gruß. Lirafe


    (Ergänzung: Deine Freundin sollte dort Bafög beantragen, wo sie lebt; warum war das bislang nicht der Fall?)

    Das Kindergeld wird zwar auch bei meiner Tochter angerechnet (17 Jahre alt), aber das kann eigentlich nicht der Grund sein für den Abzug in eurem Fall. Denn das Kindergeld alleine beträgt ja auch schon 164 €, und nirgends werden die über dem Betrag von 100 € liegenden 64 € abgezogen. Also ist dieses Argument m.E. unsinnig und es gäbe die Auskunft darüber, dass Jugendliche 100 € hinzuverdienen dürfen ohne Anrechnung gar nicht.


    Gruß Lirafe

    Das Dumme ist in der Tat, dass die Miete vom Konto deines Vaters abgeht, aber vielleicht greift dennoch Nachfolgendes: Ihr erklärt, dass der Vermieter seinerzeit nicht damit einverstanden gewesen wäre, wenn die Miete von deinem Konto abgeht, weil er ja gerade "dich" - sozusagen nicht akzeptierte als Bestandteil und dies ja auch gerade aufgrund des Finanziellen. Daneben hast du doch vermutlich deinen Eltern die Miete erstattet, sozusagen im "Innenverhältnis" - jedenfalls meistens :-).


    Vegleichbar ist das bis zu einem gewissen Grad mit meinem Fall. Ich habe ein Haus und bin als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Einen Finanzierungskredit habe ich selbst nicht bekommen, dafür sollte mein Bruder bürgen. Die Bank hat es umgekehrt gemacht. Das Haus ist meines und mein Bruder Kreditnehmer. Daher wurden mir anfangs auch keine Kosten der Unterkunft bewilligt, doch ich konnte durch Darlehensverträge im "Innenverhältnis" mit meinem Bruder erklären, dass wirklich ich die Kosten trage für den Kredit und er den lediglich "durchgereicht" hatte. Es stimmt ja auch - so, wie es auch in deinem Fall stimmt. Allerdings kann ich das auch durch Kontoauszüge belegen; dies wären bei dir die Quittungen.

    Das Geld wird monatlich im Voraus gezahlt. Kinderkrippenbeitrag oder dergleichen werden nicht übernommen. Insgesamt gilt immer das sogenannte "Zuflußprinzip", das heißt, dass Geld in dem Monat als Einkommen berücksichtigt wird, in dem es bei dir eingeht, so dass du vermutlich wirklich - wenn du beide Beträge im Mai erhälst, also das Geld vom Amt und auch dein erstes Gehalt -, damit rechnen mußt, dass du es zurückzahlen mußt.


    Aber dennoch; du kannst dich so glücklich schätzen, einen Job - und dann noch im öffentlichen Dienst - zu haben, dass du dies schnell verschmerzt haben wird; Ratenzahlung ist in der Regel auch möglich.


    Gruß. Lirafe

    Also, ich habe hier jetzt mal die Texte gelesen und verstehe eines nicht. Bisher glaubte ich immer, dass so einmalige Geldeingänge, wie beispielsweise Guthaben nach Auflösung Bausparvertrag, Autoverkauf und so weiter, als einmaliger Zufluss gelten und nur in dem Monat angerechnet werden dürfen, in dem sie "zugeflossen" sind - und eben nicht aufgeteilt werden auf soviele Monate, bis sie verbraucht sind?! Sehe ich das falsch? Hier ist doch anders entschieden worden vom Amt, ist das richtig?

    Hast du etwas, das gepfändet werden könnte? Ansonsten bekämen sie vom Gerichtsvollzieher (nachdem sie einen Titel erwirkt haben), Fruchtlosprotokolle. Aber das wäre alles Mist, weil das die Kosten, die unweigerlich irgendwann von dir eingetrieben werden in diesem Leben, steigen und steigen. Vielleicht könntest du dich an so eine Art Schuldnerberatung/-Hilfe wenden, die für dich mit der Bank in Verbindung treten.


    Gruß. Lirafe

    Salle und JayKay
    Ich glaube, da ist meinerseits eine Entschuldigung fällig. Ich lese immer nur "Bafög" und unterscheide nicht. Mein Sohn bekommt Bafög (584 €). Aber du hast Recht; das ist wirklich "Studenten"-Bafög. Wußte nicht, dass es da solche Unterschiede gibt. Aber vielleicht liegt es daran, dass die Studenten auch ihre Studiengebühren halbjährlich zahlen müssen, die recht hoch sind.
    Gruß. Lirafe

    Lies doch mal den Beitrag hier im Forum: "Schulbedarfspaket". Darüber wurde gerade geschrieben. Jedenfalls gibt es das offensichtlich - aus ungeklärten Gründen - nur für Schüler bis zur 10. Klasse.


    Gruß. Lirafe

    Meiner Mutter geht es nach mehreren schweren durchgemachten Krankheiten (infolge Lungenkrebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) seit Jahren schlecht. Sie schleppt sich irgendwie durchs Leben und ist ständig auf Hilfe angewiesen. Die durch diese Krankheiten häufigen regelmäßigen Arzttermine kann sie (wegen Fahrtweg) nicht alleine wahrnehmen, sich nur noch wenige Schritte alleine bewegen, Körperpflege. An- und Auskleiden fallen ihr schwer (nur noch in offene Schuhe reinsteigen ist möglich) und so weiter. Bislang hatte sie meinen Hinweis auf eine mögliche Pflegestufe abgelehnt, "weil da ja jemand nach Hause kommt und sie prüft oder so".


    Wir haben täglichen Kontakt; ein Bekannter, meine Kinder und ich erledigen Viel für sie/mit ihr. Inzwischen geht es ihr so schlecht, dass sie mir heute mitteilte, dass sie jetzt merkt, dass es absolut nicht mehr geht. (Sie kann nicht mal einen Satz sprechen ohne Atemnot, weil ein Stück Lunge fehlt).


    Wenn meine Ma jetzt eine Pflegestufe erhalten sollte und mich als Pflegende benennt. Wie wird das als Einkommen angerechnet? Wird es komplett angerechnet, oder wird auch dieser 165 €-Freibetrag, den man hinzuverdienen kann, abgezogen, oder wie ist das überhaupt?


    Bin dankbar für Hinweise.