Du, helli1: Stell`doch bitte hier im Forum richtige Fragen. Einerseits haben verschiedene Mitglieder diese Newsletter ohnehin in ihrem Postfach und brauchen sie nicht doppelt, und außerdem ist es Quatsch, so allgemein-pauschale Hinweise, die man überall nachlesen kann, einzustellen. Hier möchte man helfen anhand konkreter Fälle.
Beiträge von lirafe
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Um dir genau sagen zu können, was du bzw. ihr erhaltet, fehlen entliche Informationen; ist Einkommen vorhanden und reicht es velleicht nur nicht - und wenn ja - wie hoch ist es -, wie alt sind die Kinder, sind sie alle von einem Vater oder gibt es Unterhaltszahlungen und/oer Unterhaltsvorschuß und so weiter.
All das weißt ur du und kannst somit keine richtige Auskunft erhalten. Du kannst anhand deiner / eurer genauen Angaben aber dennoch den Rechner, den man via Internet nutzen kann, nutzen und in etwa euren Bedarf errechnen.
Wenigstens zum Eigenheim kann ich dir folgendes aber richtig mitteilen: Die Kosten für das Eigenheim, mal ausgehend davon, dass es noch belastet ist, werden in Höhe der monatlichen Zinszahlungen zzgl. Nebenkosten übernommen. Die Tilgungsbeträge werden herausgerechnet (müßt ihr dann vom Regelsatz auffangen). Es ist egal, ob du ganz wirklich alleine in einem Eigenheim wohnst oder mit weiß ich was für wievielen Personen; bis zu einer Größe von 130 qm Wohnfläche ist dies in der Regel unangefochten erlaubt und wird nicht angetastet. Geprüft wird bei Antragseinreichung lediglich, ob das Eigenheim (wie vorbeschrieben) größer ist, vielleicht ein Teil vermietet werden könnte, das Grundstück so gelegen ist, dass es geteilt (und dann der Teil verwertet werden könnte) und so weiter. Meist (im Normalfall) ist dies ausgeschlossen.
Gruß. Lirafe
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Also erstmal: Wichtig ist, den Antrag H IV sofort zu stellen, weil jeder Tag Verspätung auch fehlendes Geld bedeuten kann. Anspruch hat man erst ab dem Tage der Antragstellung. alles andere wird sich klären. Für alle weitergehenden Infos braucht man, um dir raten zu können, viel mehr Hintergrundwissen; beispielsweise - wie alt seid ihr, wieviel verdient dein Freund und so weiter.
Falls einer von euch H IV beantragt, sollte der Umzug vorher mit dem zuständigen Amt abgestimmt werden, also Wohnungsgröße, Miete und so weiter. Wenn ihr beide gleichzeitig in die dann neue Wohnung einzieht, werdet ihr sicher von Beginn an als eine BG = Bedarfsgemeinschaft gewertet. Ansonsten könnte man zunächst auch mal von einer WG ausgehen, so dass man dann als HG = Hausgemeinschaft gewertet werden würde für max. ein Jahr.
Welchen Anspruch ihr hättet, was Wohnungsgröße und Regelsätze sowie Freibeträge betrifft, kannst du im Internet per ALG 2-Rechner erfahren, in dem du eure Daten/Zahlen eingibst. Die angemessenen Kosten für die neu anzumietende Wohnung ist landkreismäßig unterschiedlich; du erfährst sie durch ein Telefonat bei der für euren Landkreis zuständigen Stelle.
Gruß. Lirafe
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Handelt es sich um eine Art Vordruck, also "Formschreiben"? Wenn du keinen Umzugskosten-Zuschuss beantragen wirst/möchtest und die Wohnung sogar noch günstiger ist, gibt es keinen Grund, den Umzug abzulehnen und ich kann mir solche "Willkür" auch nur schlecht vorstellen. Gegebenenfalls bittest du in einem persönlichen Gespräch freundlich um einen schriftlichen Bescheid dazu. Die wissen dann schon, dass du im Falle eines Negativbescheides Widerspruch einlegen möchtest, der sicher auch durchgeht.
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Scheidungsantrag online, sowas geht inzwischen. Bin zwar schon einige Zeit `raus, aber das ist mir wirklich neu, zumal bei eine Familienrechtssache, wie Scheidung, immer Anwaltszwang herrschte?! Kannst`e mir mal den "Link", die Internetseite nennen, wo das gehen soll?
Nachtrag: Habe eben mal nachgesehen. Scheidung online... Das sind Anwälte, die per Internet auf Mandantenfang gehen und erklären, dass alles sehr einfach geht. Das kann im Normalfall nicht richtig gut laufen; die Kosten entstehen "mindestens" in normaler Höhe, und du weißt nicht einmal, mit wem du es zu tun hast. Dass die engangiert sind, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, so ohne "Gesicht" zu ihrem Vorgang, der auf dem Tisch liegt. Wenn du die entstehenden Kosten nun schon tragen mußt, dann such dir besser einen Anwalt, den du empfohlen kriegst und wo "was rüber kommt".
Gruß. Lirafe
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Normalerweise kann man einen Scheidungsantrag erst stellen, wenn man wenigstens ein Jahr getrennt ist. Also ist die Auskunft der Arge natürlich kompletter Blödsinn. Und ihr seid doch noch gar kein Jarh getrennt - und habt ihn jetzt gestellt? Wegen der Arge, weil die drängt? Das war nicht nötig; die Kosten hättet ihr vorerst oder überhaupt sparen können.
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Salle zur Nachricht 16.05 Uhr:
Zitat: "... Da müsste man ja auch allen Familien mit mehren Kindern, die durch Arbeitslosigkeit in die finanzielle Misere getrieben wurden diesen Vorwurf machen..."
Ich denke, dass es diesbezüglich doch schon Unterschiede gibt zwischen Mensch (Kindern) und Tier, und dass die "Abschaffung" und/oder "Akzeptanz" Tier/Mensch nicht gleichermaßen gefordert wird, obwohl ich wirklich richtig tierlieb bin. -
Ja, das ist richtiger Mist; normalerweise wünscht man anderen nichts Schlechtes, aber einige dieser Sachbearbeiter (es gibt natürlich auch Ausnahmen) sollten Ähnliche Existenzängste auch einmal durchleben.
Alles Gute dennoch - und auch an dich die Bitte, weil das einfach mal interessant - auch für andere - sein könnte, hier im Forum mitzuteilen, wie es weitergegangen ist.Gruß. Lirafe
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Ich hoffe, ihr habt einen Nachweis für die Abgabe des Widerspruchs?! Ansonsten könnte es natürlich auch passieren, dass "da nichts dergleichen eingegangen ist". Wäre schade; teil` mal mit, wie es weitergeht, wäre gut.
Gruß. Lirafe -
Es geht normalerweise immer am letzten Tag des vorangegangenen Monats ein; habe bei mir gerade noch einmal nachgeschaut. Geld für April kam 31.03., für Mai wurde es gestern, also 30.04. gutgeschrieben.
Guck einfach heute noch mal nach, ob du eine Gutschrift hast. Das mit der falschen oder keiner Kontoangabe kenne ich auch. Bei mir steht immer mein Sohn als Empfänger, obwohl das Konto auf meinen Namen lautet. Trotz mehrfacher Hinweise wurde das nicht geändert, aber es gab auch keine Schwierigkeiten. -
Also mir tut das auch total weh zu hören. Wie sieht es denn euch in der Umgebung aus? Bekannte, Verwandte, Aushänge in Märkten oder so? Ich finde zar auch absolut zu viel, was ihr euch alles an Tieren angeschafft habt, aber das hilft ja jetzt alles nichts. Sehr gerne hätte auch ich - hätten auch wir - mehrere Tiere, aber es geht aus irgendwelchen Gründen eben nicht (Allergien). Aber die Tiere, die ich hatte, lebten ihr komplettes ganzes Leben in unserer Familie.(Kater Mickey wurde 21 Jahre alt). Ich könnte kaum damit leben, so ein mir anvertautes Wesen abzugeben und nicht zu wissen, wie es ihm weiter ergeht und auch meine Kinder sind emotional so erzogen.
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sandy758
Neben allem anderen kannst du dich aber ab sofort auch um andere Dinge kümmern, die "kleinere", aber dennoch dauerhafte Einsparungen bringen, wie die Befreiung von der Zuzahlung Praxisgebühr, Medikamente, Krankenhaustagegeld etc. Deine Krankenkasse übermittelt dir für die Antragstellung ein Formular... sowie die Befreiung von den Rundfunkgebühren (GEZ). Es "läppert" sich sozusagen und macht auch wenigstens 30 € monatlich aus.Gruß. Lirafe
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Einen solchen Eindruck zu erwecken ist eine Riesenschweinerei; nicht nur, dass wieder über die Sozialschmarotzer gehechelt wird, es demotiviert vermutlich auch Menschen, die noch eine Arbeit haben und sich fragen, wofür sie allmorgendlich aufstehen, während "wir" "faul" zu Hause bleiben können. Total daneben und wirklich eine Veröffentlichung und Streß zur Richtigstellung wert.
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jalale
Du schreibst, dass nach vier Jahren Verjährung eintritt; in welchen Fällen ist dies der Fall; zählt das für alle Bescheide, die vier Jahre und älter sind?L.G. Lirafe
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Weil die es einfach erst mal versuchen; abe wie von Jalale schon geschrieben, müßt ihr dem Grunde nach einfach nur diese Erklärung schriftlich formulieren, die wiedergibt, dass ihr beide gegenseitig nicht für einander einsteht.
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Zunächst einmal würde ich die Chance nutzen, einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen, das spart sehr viele Kosten. Auszurechnen, wieviel dein Mann für euch beide an Unterhalt zahlen muß, ist eine schwierige Angelegenheit; da haben die Anwälte beider Parteien und/oder auch der Richter mitunter völlig unterschiedliche Ergebnisse.
Bei dem hohen Einkommen allerdings, das dein Mann hat, wird er nicht nur für das gemeinsame Kind mehr zahlen müssen, als in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt ist, sondern auch für dich Unterhalt zu leisten haben. Wie ist das eigentlich: Du erhälst eine Erwerbsminderungsrente. Solltet ihr euch offiziell trennen; wie bist du dann krankenversichert?
Wenn ihr euch wirklich versteht und einigen könntet, wäre mein Vorschlag (den eine Bekannte von mir seit Jahren mit ihrem Mann praktiziert), folgender: Ihr laßt euch nicht scheiden und bleibt gemeinsam gemeldet. Dadurch rutscht ihr einkommenstechnisch nicht so sehr weit runter, dass du vielleicht noch anderswoher Hilfe brauchst, wie Wohngeld oder H IV oder dergleichen und bist vielleicht, falls das derzeit so ist, weiter bei ihm mitversichert. Mit deiner Rente, dem Kindergeld und einem dann persönlich vereinbarten Unterhalt, der auch für deinen Mann human ist, so dass er nicht verzagt und weiterhin einigermaßen gut zurecht kommt, für dein Kind und dich müßtest du wirklich gut über die Runden kommen.
Anderenfalls eben müßt ihr sehen, wieviel Netto ihm nach Trennung/Scheidung bleibt. Davon würde der Kindesunterhalt berechnet werden (dazu gibt es im Internet Rechner). Aus meiner Erinnerung würde dann der Restbetrag (wenn du gar kein Einkommen hättest) gesiebtelt werden, wovon ihm 4 und dir 3 Siebtel zustünden. Da du Einkommen hast, wird sich das natürlich alles anders errechnen, wie gesagt - das ist schwierig und eine Einigung ohne Anwendung der Gesetzesmäßigkeiten wäre von großem Vorteil.
L.G. Lirafe
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Habe leder keinen Rat, aber die Frage, warum du das Erbe nicht ausgeschlagen hast, wenn nicht nur das Haus überschuldet ist, sondern du daneben auch noch andere Gläubiger deines Vaters zufriedenstellen mußtest. Hat man dich in irgendeiner Form im Unklaren gelassen, wie es wirklich aussieht, als du das Erbe angetreten hast?
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Also: So wie und wenn ich das dann jetzt richtig in Erfahrung gebracht habe, müssen die Eltern ihr Vermögen nicht verwenden, aber das Kapital, das sie aus dem Vermögen erwirtschaften (also beispielsweise bei vermietetem Eigentum die Mieteinnahmen, bei Anlage - Zinseinnahmen etc.) wird als Einkommen berücksichigt. So weit so gut.
Früher war das nicht so, aber seit vielen Jahren wird es so praktiziert, dass Väter, auch wenn sie noch nie mit der Kindesmutter zusammenlebten, während der ersten 3 Lebensjahre des Kindes auch für die Mutter aufkommen müssen (soweit sie können; einem Freund von mir ging es so. Er hatte auch nie mit der Kindesmutter zusammengelebt und sollte für sie aufkommen, aber es "reichte" bei ihm finanziell nicht.)
Ob nun wirklich die Eltern, also Großeltern auch dazu herangezogen werden könnten? Ehrlich gesagt, habe ich da keine Ahnung, könnte mir aber - wenn die Großeltern so gut situiert sind..., vorstellen, dass es versucht wird. Auf alle Fälle würde ich diese spezielle Frage nicht bei dem Amt stellen, das zuständig ist. Man muß ja keine schlafenden Hunde wecken.
Wie hoch der Betreuungsunterhalt wäre, weiß ich nicht. Ruft doch mal anonym unter anderer Rufnummer bei einer Hotline des zuständigen Amtes an.Gruß. Lirafe
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Wie gesagt, Hilfe suchen bei einer Schuldnerberatung, die sich mit den Gläubigern zusammen setzt.
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Vermutlich steht er selbst auch unter Druck.