Wenn er 100% finanziert hat und erst so kurze Zeit abzahlt, geht er vermutlich mit Null `raus, wenn er verkauft. Es gibt auch Fälle, in denen bei Verkauf noch draufgezahlt werden muß; die sind nicht mal so selten. Und Miete müßte er dennoch zahlen, dann die Umzugskosten, evtl. Neuanpassung der Möbel auf eine kleinere Wohnung und so weiter. Und sollte er eines Tages ins ALG 2 fallen, würde ihm dieser Wohnraum nicht streitig gemacht, auch wenn er die Differenz zwischen der kompletten Belastung und den Zinszahlungen (also den Tilgungsbetrag) dann selbst tragen müßte. Nun kenne ich die Eckdaten der Finanzierung ja nicht genau, würde aber nicht unbedingt zum Verkauf raten. Die Wohnung soll sicher auch so etwas wie eine Altersvorsorge darstellen.
Beiträge von lirafe
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Liebe Sternenfee,
habe gerade mein Postfach geleert; Danke und gute Nacht.
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Sternenfee
Oh Sorry, das muß ich gleich mal prüfen, dachte nicht, dass ich soviel im Postfach hätte.
Das mit dem Wohngeld für Bafögempfänger mit Kindern wußte ich nicht, ist aber irgendwie nachvollziehbar. Auf Benny trifft das aber sicher nicht zu.So - nun schnell Postfach ansehen. Danke. Gruß. Lirafe
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Hier im Forum wurde hin und wieder darüber geschrieben bzw. Erfahrungen ausgetauscht; z.B. "Klaus" konnte dazu etwas sagen, vielleicht findet sich das in seinen Beiträgen wieder. Jedenfalls war der Tenor, dass eine nicht selbst genutzte Immobilie, die nicht verwertet werden kann, weil beispielsweise Nutzungsrechte (lebenslanges Wohnrecht) darauf lasten, also grundbuchmäßig verzeichnet sind, nicht als Vermögen gewertet werden kann.
Kannst du konkret sagen, worum es in deinem Fall geht, damit man ggf. eine Aussage treffen könnte?
Gruß. Lirafe
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Jana
We ist das eigentlich, wenn man von ALG 2 ins Sozialgeld "fällt" sozusagen? Was ich bisher in Erfahrung bringen konnte ist, dass neben der in etwa gleichen Höhe der Regelsätze aber die Vermögensfreigrenzen geringer sind. Doch was ist mit Eigentum, das bei AlG 2 weiterhin genutzt werden kann ohne Anrechnung. Wird bei Sozialgeld die Hilfe nur noch als Darlehen gewährt. Ich meine, etwas in der Richtung gelesen zu haben irgendwo, finde es aber nicht mehr und konnte bislang auch noch keine konkrete Aussage hierzu erhalten.Gruß. Lirafe
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Sternenfee
1.
Nur, weil seine Eltern eine Eigentumswohnung haben, heißt das nicht, dass sie ein Einkommen in der Höhe haben, das zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Ich habe sozusagen auch ein Haus und könnte keinen Unterhalt leisten - leider. Vermögen wird nicht angerechnet bei der Unterhaltsaufschlüsselung, nur Einkommen, das durch dieses Vermögen erzielt würde.
2.
Wenn er per Fernstudium sein Abitur nachholt, könnte es durchaus sein, dass er schon eine Ausbildung hat, jedenfalls ist das nicht ausgeschlossen. Die Eltern müssen in diesem Fall für eine zweite Ausbildung nicht mehr aufkommen. Hat er keine, wird halt der Unterhaltsanspruch eben geprüft.
3.
Mein Sohn wird lt. Auskunft unserer Krankenkasse - da Student -, bis zum 25. Lebensjahr bei mir mitversichert bleiben können.
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Ich habe auch Bekannte, deren Kinder für eine Ausbildung weggezogen sind. Ist natürlich ein Riesenschritt. Aber ehrlich gesagt (rein bauchgefühlsmäßig) wäre mir das zu früh für die Endgültige Ablösung. Bin froh, dass ich "meine" hier bei mir behalten kann, weil in der mittelbaren Umgebung alles Erforderliche an Schulen bzw. Unis ist. Aber ich weiß auch, dass es damit in manchen Regionen "Mau" aussieht und nicht anders geht.
5.
Liest du eigentlich auch mal deine PNs?Gruß Lirafe
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Wenn - wie du geschrieben hast -, dir deine Krankenkasse die Mitteilung gemacht hat, dass "normalerweise" die KV-Kosten von der Agentur übernommen werden in Fällen wie deinem, würde ich mich bei der Kasse noch einmal genauer erkundigen, ob sie Fallbeispiele haben und/oder wissen, auf welche Paragraphen oder ähnliches du dich berufen könntest oder wie das bei anderen gelaufen ist und mich wegen des Versicherungsbeitrages mit diesen Argumenten erneut an das Amt wenden.
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Wie gesagt, ich würde mich mal bei der für mich zuständigen Stelle erkundigen. Bei uns jedenfalls war das das Ergebnis meiner Telefonate. Aber vielleicht ist dein Pa ja netter und/oder du mußt den Anspruch an anderer Stelle durchsetzen. Es ist ein Anruf und interessant wäre auch hier das Ergebnis.
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Salle
Ja, um sicher zu gehen, haben wir den Abzweigungsantrag halt nicht gestellt, sondern alles so gelassen, wie es ist - und ich habe jetzt einen Dauerauftrag eingereichtet (an Sohn). Dazu hat mir auch die (wirklich nette) Dame bei der Kindergeldkasse geraten. -
Salle
Ja, dem Abspltitungsantrag bzw. Abzweigungstrag würde ja dem Grunde nach stattgegeben werden, aber (laut Auskunft der Sachbearbeiterin) würde definitiv ein Formular an den Vater (in diesem Fall) gehen, der auszufüllen hat und bei dieser Gelegenheit erfährt, dass das Kindergeld auch an ihn gehen könnte und/oder, ob er mit Überweisung an das "Kind" einverstanden ist. Und leider gibt es ja Väter, die dann nicht weiterleiten würden. In unserem Fall wäre ich da ziemlich sicher. Stünde es also außer Frage, ob der Vater Einwände oder Anspruch erheben könnte, würde man ihn doch nicht anschreiben, oder?! Dann reicht doch eigentlich die einfache Übersendung des Absplittungsantrages bzw. Abzweigungsformulares aus. -
Salle
Ja schon, aber lies doch mal meinen Beitrag vom heutigen Tage. Wir wollten genau dasselbe tun und es ging nicht, weil der Vater das Kindergeld behalten könnte. Daher sollte lustig vielleicht doch besser zuvor bei der Kasse und dem Vater "vorfühlen", um nicht hinten `runter zu fallen. Was meinste? -
Also ich kann dir leider nur zum Teil antworten:
1.
Als Student erhälst du eigentlich kein ALG, denn ALG erhält man, wenn man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt
2.
Vermögen: Hier könnte es schwierig werden, oben in der Menueleiste unter Bafög findest du ziemlich genaue Hinweise, aber jetzt dennoch mal auszugsweise: Eigentumswohnungen oder Häuser, die selbst genutzt werden, können auf Antrag als Härtefall von der Anrechnung freigestellt werden, soweit sie angemessen sind. Als angemessen sind für alleinstehende Antragsteller Eigentumswohnungen bis zu 60 m².
Deine Wohnung ist leider 65 qm ... da mußte dann mal sehen, ob du das hinkriegst
3.
Das mit dem Bafög könnte klappen = siehe ebenfalls auf der vorgenannten Seite. Dabei gibt es aber teilweise Einkommensanforderungen aus der Zeit, in der du erwerbstätig warst; diese Summen kennst nur du. Deine stattgehabten Erwerbsfähigkeitszeiten scheinen o.k. zu sein.
4.
Wenn du "richtig" zur Schule gehst während des Abis (deine letzte Frage), steht dir kein ALG 1 oder 2 zu; denn dann stehst du ja genauso wenig dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
5. Neben dem (Studenten-)Bafög erhält man kein Wohngeld.L.G. Lirafe
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Normalerweise wärst du bis zum vollendeten 25 Lebensjahr mitversichert bei deinen Eltern. Ist übel, dass du ohne Versicherung bist, jeden Tag könnte etwas passieren und dann wärst`e ewig verschuldet.
Den Antrag auf H IV und auch gleich auf Kostenübernahme für Erstausstattung, da erste Wohnung und ggf. Kaution, falls erforderlich, würde ich möglichst vorsorglich stellen. Gut, da umfangreich, wäre in deinem Fall sicher ein persönlicher Termin, bei dem du dann auch gleich erfährst, was für eine Wohnung (von Größe und Kosten her gesehen) du dir suchen darfst. Vor Mietvertragsabschluss solltest du unbedingt die Zustimmung des Amtes einholen.
Meiner Meinung nach müßte dein Antrag sicher durchgehen, allerdings mußt du dich von dem Zeiptunkt natürlich spätestens auch dem Arbeitsmarkt richtig zur Verfügung stellen, Bewerbungen nachweisen und so weiter. Dein Abi mußte dann halt nebenher weitermachen. Hier im Forum gibt es einige Mitglieder, die sich besser auskennen als ich und dir sicher noch über meine Auskünfte hinausgehende Informationen geben können.
Gruß. Lirafe
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Ford
Haste denn mal überlegt, den Vorschlag aufzugreifen - betr. Tierheim/Vermittlung - obwohl die Tiere noch bei euch zu Hause sind? (Und übrigens bekommt niemand einfach so Fünflinge; das sind zu 100 % Mehrlingsschwangerschaften, die nach künstlicher Befruchtung entstehen, weil die Ärzte durch eine größere Anzahl befruchteter Zellen die Erfolgschancen sicherstellen möchten. ). Aber darum geht es doch nicht. Habt ihr neben allem anderen vielleicht auch Katzenpensionen bei euch. Die Betreiber dieser Pensionen wissen auch, wer oder ob jemand in der nächsten Zeit vielleicht noch ein Tier zu sich nehmen möchte oder könnte. Wie lange habt ihr noch Zeit? -
FlowerRose
Genau das Problem habe ich aus persönlichen Gründen letztens mit der Kindergeldkasse erörtert. Die Auskunft lautete, dass für den Fall, dass wir einen sogenannten Abzweigungsantrag bei der Kasse stellen, damit das Geld direkt an meinen Sohn gezahlt wird, zunächst der Vater um Auskunft gebeten wird darüber, was er an Unterhalt zahlt. Das hieße in unserem Fall, obwohl er kaum etwas zahlt, dass er dem Abzweigungsantrag widersprechen und die Zahlung an sich fordern könnte. Habe wiederholt gefragt, ob das wirklich so ist, weil der Vater das Geld garantiert nicht wieterleiten würde. -
Kitty
So, wie du geschrieben hast, war es von mir gemeint. Niemand weiß, was kommt, aber 5 Tiere in einer Mietwohnung finde ich echt auch hammermäßig. Das heißt nicht, dass ich Ford verurteile; eher ist sympathisch, dass er so tierlieb ist und auch, dass die beiden abzugebenden Tiere nicht in ein Tierheim sollen. Aber deine Argumentation hat mich eben genau aus diesen Gründen veranlaßt (leider) nur 1 Katze zu halten trotz Haus und Garten. Man weiß ja wirklich nicht, was noch alles so passiert.Ford
Tierheimabgabe könnte und würde ich auch nicht machen. Aber das Tierheim vermittelt doch Tiere. Vielleicht solltest du dennoch hingehen und nach Möglichkeiten fragen. Dort kommen immer Menschen hin, die ein Tier suchen und die im Tierheim sind sicher froh, wenn das Tier übergangslos von dir zum nächsten Besitzer wechseln würde, ohne dass du sie dort abgeben müßtest. Ich würde einen Termin vereinbaren, die Tiere mitnehmen, Fotos machen usw. und wenn dann potentielle Interessenten kommen, kann man ihnen die beiden auch vorstellen. Könnte mir vorstellen, dass das funktioniert.Gruß. Lirafe
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Leider kannst du kein zusätzliches Wohngeld beantragen. Alles, was an Mietzuschuss möglich ist, wenn man H IV-Leistungen erhält, ist neben der Regelleistung im Bescheid aufgeführt. Auf Dauer wird es vermutlich schwierig sein, die Wohnung zu halten. An dieser Stelle mal wieder der Tipp, falls du das nicht sowieso schon getan hast, die Rundfunkgebühren und einen Teil der Zuzahlungen betr. Krankenversicherung einzusparen sowie die Kostenübernahme des für die Schulung erforderlichen Lernmaterials beantragen; Rundfunkgebühren = Formular Internet, klappt bei H IV-Bezug immer; Zuzahlung Krankenkasse = Kasse anrufen, Formular übermitteln lassen und so weiter. Es läppert sich halt alles und funktioniert im Falle der Zuzahlungsverpflichtung betreffend die Krankenkasse auch rückwirkend mindestens seit Jahresanfang.
Gruß. Lirafe
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Laetitia
Danke für die Ergänzung; wußte ich bisher nicht. Und es zählt das Brutto?! Weißt du, wie das mit den Kindern berücksichtigt wird, weil sie doch drei Kinder haben? Meinst auch du diesbezüglich die Freibeträge, die heruntergerechnet werden, die dann bei drei Kindern naturgemäß höher liegen als bei beispielsweise einem? -
Da seid ihr vermutlich mit einem Einkommen von mehr als 2100 über der Bemessungsgrenze. Was das Amt empfahl, ist vermutlich der Lastenzuschuss. Das entspricht dem Wohngeld bei angemietetem Wohnraum. Lastenzuschuss solltet ihr beantragen; ob und/oder wieviel dabei herauskommt, weiß ich nicht. Daneben ruf` doch mal bei deiner Krankenkasse an; man kann sich ab einer bestimmten Einkommensgrenze von der Zuzahlung sämtlicher Gebühren befreien lassen, nachdem man einen gewissen Betrag an die Kasse gezahlt hat. (in eurem Fall weiß ich nicht, wie viel das sein könnte. Ich alleine mußte 81 € zahlen für das ganze Jahr). Es lohnt sich aber vielleicht wirklich nur, wenn man regelmäßig zum Arzt muß, Medikamente erhält etc. Pauschal hatte mir der Sachbearbeiter bei der Krankenkasse gesagt, muß man bis zu 2 % des Einkommens für die Zuzahlungen selbst aufbringen. Habe aber keine Ahnung, wie sich das bei euch verhält, also welche Freibeträge wegen der drei Kinder vom Einkommen abgezogen werden und so weiter. Aber einen Anruf/Versuch sind beide möglichen Zuschüsse/Entlastungen (also Kostenzuschuss Haus und Krankenkasse) allemahle wert.
Gruß. Lirafe
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Horst GRUNERT
Ich bin mal davon ausgegangen, dass - wenn man hier im Internet Antwort auf Fragen sucht, die man eben zum Teil nicht konkret nachlesen kann, weil es da alleine schon unter den Sachbearbeitern verschiedene Meinungen gibt, allgemein auch auf diese Newslettergeschichte stößt. Daher antworte ich wieder und wieder auf dieselben oder sich ähnelnde Fragen. Woraus du auch nur ansatzweise schließen könntest, dass ich "neidisch" bin (hm). Was`is`n das? Müssen wir uns ernsthafte Sorgen machen? Mal abgesehen davon, dass du vielleicht verstanden hast: Diese Newsletter bekomme ich auch. Worin soll den der Neid bestehen? Etwa, dass ich nicht auf diese Superidee kam, darauf hinzuweisen? (Hä`?) Habe mich schon öfter über Beiträge von dir gewundert; nun kann ich das besser einschätzen. Aber auch das wird dir ja (vermeintlich) gefallen, da du offensichtlich unbedingt wieder und wieder zeigen mußt, dass dir egal ist, was andere über dich denken. Nur für mein Empfinden versuchst du dafür zu häufig, es zu vermitteln. Und ehrlich, unter anderem interessiert nicht, ob der Pfarrer dich angesprochen hat und/oder du lange Haare hattest und dergleichen. Du wirkst auf mich mitunter wie ein bockiger Tennager, zumindest wie ein zynischer, verletzter, verbitterter Mensch. Aber egal, ich nehme in der Regel möglichst jeden so, wie er ist und wünsche dir noch ein schönes restliches Wochenende und ein sonnigeres Gemüt.helli
Sorry, aber ich hatte nicht mal gelesen, was in dem Newsletter stand, hatte meine auch noch nicht geöffnet. Es ging mir echt um die Sache mit den Fragen, Aber egal, allemale war das nicht böse gemeint oder sonstwie. Doch zu deinen Krankenkassenbeiträgen: Du kannst bei deiner Krankenkasse ein Formular abfordern, in das du dein Einkommen einträgst bzw. ich habe einfach den Bescheid mitgeschickt und erklärt, dass daneben zur Zeit aus Krankheitsgründen (was die ja aus den Unterlagen wissen) kein weiteres Einkommen vorhanden ist. Allgemein zahlt man dann 81 € oder 82 € an die Krankenkasse und ist für den Rest des Jahres komplett befreit, so dass es sich spätestens lohnt, wenn jemand ins Krankenhaus muß und die 10 €/Tag anfallen. Die Praxisgebühren, Medikamentenverordnungen, Zuzahlung bei Physiotherapie, erforderlicher Krankentransport (beispielsweise auch Taxi ins Krankenhaus) etc. betrifft das auch. Es ist auch kein Problem, das für dieses Jahr rückwirkend zu beantragen; dann wird dir bereits Verauslagtes erstattet. Dein Arzt stellt sicher gerne eine Zweitschrift betr. Praxisgebühr aus - und die meisten Apotheken (wenn du immer in dieselbe gehst) auch betreffend die stattgehabten Zuzahlungen zu Heilmittelverordnungen.Gruß. Lirafe