Beiträge von lirafe

    Ja, und wenn sie Lust dazu hat, kann sie auch noch versuchen, weitere Abschlüsse zu erlangen, und zwar bis hin zum Abi und dann studieren. Auch das müßte der Vater akzeptieren. Aber so ist das, statt sich zu freuen, dass die Kids etwas erreichen müssen, wird ewig nur gemault. Vieleicht hilft es dem Mann weiter, wenn er sich verinnerlicht, dass er im Falle eine Arbeitslosigkeit nach Schulabgang für sein Kind noch weitaus länger aufkommen müßte.


    Gruß. Lirafe


    Nachtrag: Warum gibt dein Sohn nichts ab? Hört sich ein wenig nach Stress an?

    @ Benedikt 16


    Du schreibst: " "Die letzten 36 monate rentenversicherungspflichtig gewesensein, erst dann kann man Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.Früher hieß das mal Erwerbsunfähigkeitsrente."


    Das stimmt so nicht. Es git eine Erwerbsunfähigkeitsrente und daneben auch eine Erwerbsminderungsrente. Es ist so, wie die Begriffe es schon zeigen. Einmal ist man unfähig, überhaupt noch zu arbeiten und in anderem Falle nicht mehr in der Lage, Volllzeit zu arbeiten und/oder eingeschränkt in den Tätigkeiten.


    Gruß. Lirafe

    jolik
    Bin auch krank, allerdings verschiedene Diagnosen nach Autobahnunfall (zunächst sah es aus, als hätte ich Riesenglück gehabt, weil äusserlich nichts zu sehen war). Folge der jahrelangen Arzt- und Gutachtertortouren und die irreparablen Folgeschäden verursachten Schwierigkeiten habe ich nebenher auch Depriphasen; Rentenantrag läuft. Jetzt heißt es Reha vor Rente (na ja - wie gesagt - Irreparabel ...) und alles zieht sich in die Länge.
    Und ich bin echt in der Zwickmühle. Berufgsgenossenschaft hat verschiedene Folgeschäden anerkannt, die werden aber einzeln nicht addiert, so dass ich nicht insgesamt über einen gewissen Prozentsatz komme; Rentenversicherungsanstalt prüft, obwohl Gutachterin geschrieben hat, dass ich nicht mehr 3 Std. täglich arbeiten kann - und hat erst einmal abgelehnt, fordert jetzt Reha - und Arbeitsamt hält mich für richtig krank und will mich daher in die andere Schublade stecken, so dass ich befürchte, alles nur noch als Darlehen zu erhalten. Also biste für die einen noch zu gesund und die anderen zu krank, so dass im Ergebnis keiner Leistungen erbringen will.


    Meine Frage an dich, da du ja entsprechende Infos / Unterlagen haben könntest: Weißt du denn nun etwas darüber, ob und was im Falle Sozialgeld nur noch als Darlehen gewährt wird, und ob man in das Sozialgeld nur bei voller Erwerbsunfähigkeit oder auch schon bei -minderung rutscht?


    Habe wirklich lange herumgesucht und u.a. auch mit Hilfe hier aus dem Forum Aussagen gefunden, aber noch nichts ganz 100%iges.
    Gruß. Lirafe

    jalale
    Bin mir sicher: Habe mal was kopiert (obere Menueleiste - sonstige Themen - Suche - ALG I):
    "Als arbeitslos wird jener bezeichnet, der nicht unter einem Beschäftigungsverhältnis steht und dies bei der Agentur für Arbeit gemeldet hat. Weiterhin spricht man von Arbeitslosigkeit, wenn akute Bemühungen zur Beendigung der Einkommenslosigkeit, sowie eine Verfügbarkeit für die Agentur für Arbeit gegeben sind."


    Wenn Benny also tagsüber zur Schule geht, kann er sich dem Arbeitsmarkt nicht mehr weier zur Verfügung stellen.


    Benny
    Was meinst du mit deiner Frage: "Aus diesem Grund greift doch das Wohngeld, oder nicht?" Als Student erhälst du kein Wohngeld neben dem Bafög. Zwar wirst du, falls du bafögberechtigt bist, vermutlich den Höchstsatz erhalten, aber das war es dann auch schon. Mal wieder mein Tipp: Obere Menueleiste - Bafög - anvisieren. Da gibt es viele Hinweise speziell zum Bafög.


    Aber Nachtrag - habe oben deine Eingangsfrage nochmal gelesen: Als Schüler erhälst du ja zunächst noch Wohngeld neben dem Schülerbafög; ob dass dabei allerdings die Tilgung berücksichtigt wird, bezweifle ich; die wird sicher - wie bei H IV - auch herausgerechnet. Berücksichtigt werden die zu zahlenden Znsbelastungen und Nebenkosten.


    L.G. Lirafe

    Nanunana666
    Wenn du nach den Richtlinien des bei H IV erlaubten Vermögens usw. mittellos bist, mußt du nichts zurückbezahlen. Du darfst ein Auto besitzen im Wert von bis zu 7.500 €, das unter die Vermögensfreigrenze fällt und auch Geld in Höhe von 150 € je lebensjahr zzgl. 750 € für einmalige Anschaffung.

    Bitte beide, also die DEKRA als Maßnahmeträger der Schule und auch deinen Vermittler um einen schriftlichen Bescheid, damit du etwas in der Hand hast und wirklich konkret nachweisen kannst, worüber du sprichst. Dann würde ich eine Einrichtung aufsuchen, die Jugendliche betreut (auch wenn du über dieses Alter hinaus bist, sollte es irgendeine Hilfestellúng geben). Vielleicht erhälst du von dort aus Beistand für ein letztes Gespräch. Denn niemandem in diesem Land ist damit gedient, wenn noch jemand weiteres ohne Ausbildung dasteht und absehbar immer und immer wieder in Schwierigkeiten gerät.


    Gruß. Lirafe

    Sternenfee
    Welche meiner Eingaben meinst du? Dass ich nicht weiß, ob man jemanden dazu verdonnern kann, unter der Woche woanders zu wohnen? In meinem Fall ginge das definitiv nicht; bin ganz wirklich ortsgebunden aus verschiedenen Gründen und kann mir vorstellen, dass es auch für andere nicht einfach ist, das praktisch zu handhaben, mal abgesehen von den Kosten und so weiter. Und daneben hat jeder ein anderes Seelenkostüm und Psyche. Wenn du für dich entscheidest, stundenlange Fahrtzeiten zu haben, deinen Kindern nur Guten Morgen und Gute Nacht zu sagen und so weiter, ist das zu akzeptieren. Jeder packt das nicht. Mich hätte der permanente Abstand von meinen Kindern fertig gemacht, und erkläre jetzt bitte nicht, dass man die fehlende Zeit kompensieren kann. Das ist ausgeschlossen und funktioniert auch nur, wenn man entweder noch den Partner dazu hat und/oder auch gesunde Kinder. Man kann solches nicht pauschal beurteilen. Aber solche Kolleginnen hatte ich auch, und wenn man nicht allzuviel "Glück" hat, schlägt sich das auch im laufe der Jahre im Familienleben nieder. Mal abgesehen davon, dass ich das vor einigen Jahren auch in etwa so hatte - also einen langen Arbeitsweg, allerdings in Teilzeit (wg. der Kinder) -, bis dann auf einem dieser Wege mein Arbeitswegeunfall -Autobahnunfall kam... Spätestens seither kann ich das natürlich absolut nicht mehr.


    Und mal abgesehen von allem hier im Forum und wertfrei: Meine persönliche Meinung: Was ich schon bei Lieferungen nicht verstehe, also dass extrem quer durchs ganze Land Butter von A nach B und von B nach A etc. gekutscht wird und alles überhaupt. Überall in Deutschland gibt es Arbeitslose, und bei dem "Gehalt", um das es hier in diesem Post ging, kann das ja keine dermaßen hoch qualifizierte Tätigkeit sein, für die sich niemand anderes finden läßt.... Warum dann auch noch dies? Dort am neuen Arbeitsplatz um die Ecke gibt es sicherlich auch viele Arbeitssuchende, die den Job annehmen könnten.... usw. usw. Aber das führt hier zu weit, wäre eine Endlosdiskussion. Alle Welt beschwert sich über das immer höhere Verkehrsaufkommen, die Umweltverschmutzung, die Kosten usw. Was soll das? Auch da müßte man eher im Kleinen anfangen mit Veränderungen. Hier bei uns im Ort beispielsweise fällt auf, dass in sämtlichen Supermärkten ausschließlich Arbeitskräfte aus der näheren Umgebung arbeiten. Ich finde das positiv. Aber wie gesagt - alles mit Einschränkung usw.

    Der erste Schritt vor der Arge ist die Berechnung, ob und/oder wieviel im Ernstfall er an Unterhalt von seiner Frau bekäme. Selbst wenn sie sich privat darauf verständigen würden, dass er auf diesen Unterhalt verzichtet, prüft die Arge das. Die Frau würde angeschrieben. Die einzige Möglichkeit, dies zu umgehen, wäre ein Ehevertrag, der aber dann "vor" der Ehe oder zumindest lange vor der Trennung in notarieller Form geschlossen worden sein müßte.

    So - ok. Das mit den unentschuldigten Fehlzeiten ist ehrlich gesagt "eigentlich" auch unentschuldbar. Das könntest du in deinem Alter schon wissen; bist ja kein Teenie mehr. Aber das hilft nun nicht weiter. Auch wenn schon bechlossene Sache, würde ich an deiner Stelle meinen sämtlichen ganzen Mut zusammenfassen, mir eine ordentliche nette, ältere Person suchen, die mitgeht, und trotz allem den Versuch starten, um einen letzten Versuch nachzufragen und mich noch einmal erklären. Sollte das nicht funktionieren, hast du es wenigstens versucht. Außerdem: Gibt es nicht auch in solchen Fällen eine Art Widerspruchsrecht? Was steht denn in dem Bescheid, den du erhalten hast, als letzter Absatz; vielleicht eine Rechtsmittelbelehrung oder dergleichen. Irgend etwas in der Richtung müßte es geben. Es geht hier schließlich um deine Zukunft, und nach einer solchen Aktion, sollte das wirklich gelaufen sein, wird es schwierig für dich, noch einmal zu einer Ausbildung zu kommen.


    Ach ja, und andere auf dieser Schule, die Verwarnungen oder sonstwas haben, interessieren nicht. Es geht hier ausschließlich um dich.

    mike01
    Sorry, aber ich hatte dir doch gerade schon geschrieben zum Thema GEZ. Wenn du keine Einkünfte hast, brauchst du nach Antragstellung und Nachweis auch keine Gebühren zahlen. Vielleicht - du sagst dein Vater hat die von der GEZ in die Wohnung gelassen -, geht es ja um deinen Vater? Alles andere ist nicht richtig.

    mike01
    Ich glaube, du hast hier an anderer Stelle auch schon mal in etwa deine Schwierigkeiten, die wirklich massiv sind, geschildert und ich hatte dir geantwortet.


    Das mit den Gutachtern, die Dinge falsch wiedergeben, kenne ich. Habe gemerkt, dass es gravierende Unterschiede gibt zwischen Gutachtern, die von beispielsweise Berufsgenossenschaften, der Rentenversicherungsanstalt oder auch Versicherungen bestellt werden. Jedes Gutachten fällt anders aus, jeder Gutachter beurteilt unterschiedlich. Ein Gutachten dauert mal locker 3 Stunden und beim nächsten biste nach 5 - 10 Minuten wieder draußen.


    Was ich nur sagen möchte ist, dass man sich davon nicht komplett verrückt machen lassen sollte. Der letzte Gutachter bei dir... Wer hat den beauftragt? Dabei ging es also um die Vormundschaft? Hast du Vermögen? Was möchte der Betreiber durch die Vormundschaft erreichen, also sollst du nicht mehr alleine wohnen oder in betreutes Wohnen, oder was glaubst du? Würde mich an deiner Stelle an eine soziale Einrichtung wenden, die ich dir aber nicht nennen kann, da mußte ein wenig im Netzs suchen oder herumtelefonieren.


    Die GEZ-Befreiung erhälst du auf jeden Fall; da mußt du nur deinen H IV-Bescheid mitschicken. Natürlich brauchst du nicht auf TV... verzichten.


    Gruß. Lirafe

    Ok. Gibt es denn da auch Beschränkungen? Oder gibt es eine maximale Höhe der Nebenkosten, was mir eher als richtig erscheint. In diesem Falle solltest du mal eure Mietnebenkosten in kompletter Höhe errechnen und dich darüber informieren, ob irgendwo noch "Luft" ist, so dass auch die größere bezahlt werden könnte aus dem normalen Nebenkostensatz. Die Kosten der größeren Tonne erfährst du bei eurem örtlichen Abfallträger. Die Differenz ist mit Sicherheit nicht hoch; jedoch muss der Vermieter die zweite oder auch die größere Tonne zunächst kaufen.

    Claire  
    Normalerweise kann dir nichts gepfändet werden, was dir nicht gehört; das ist bei Gegenständen, die in der Wohnung stehen, nur eben schwierig nachzuweisen. Es sei denn, du kannst Lieferdatum, Ratenzahlungsvereinbarung und so weiter (was der Gerichtsvollzieher sehen möchte) schriftlich nachweisen durch Vorlage des Kaufvertrages oder der Rechnung etc.


    mike01
    Vermutlich leidest du an sozialer Klaustrophobie. In welcher Region wohnst du? Du kannst doch versuchen, telefonischen Kontakt zu einer "normalen" Anwaltskanzlei aufzunehmen und das Ganze nahezu lückenlos auch telefonisch regeln. Vielleicht rufst du mal bei der für eure Region zuständigen Anwaltskammer an, schilderst dein Problem und mit einigem Glück müßte das klappen. Wenn es nicht funktioniert, ziehst du halt weitere Kreise... Es gibt Anwälte / Kanzleien, die froh sind, wenn nicht jeder gleich persönlich vorbeikommt.


    Gruß Lirafe (Gute Besserung verkneife ich mir, weil das ein wirklich hartes Los ist, das du - wenn dann - hast).

    Kitty121
    Muss ja nicht stimmen, aber ich gehe mal davon aus, dass es sich nicht um gemieteten, sondern um eigenen Wohnraum handelt? Gibt es irgendwelche Maximalbegrenzung sogar auch hinsichtlich des Mülls? Darüber zumindest habe ich bisher noch nicht nachgedacht.

    Wie alt bist du eigentlich? Gibt es jemanden, der dich gegebenenfalls zu einem Gespräch, das du mit der Schule suchst, begleiten und dich unterstützen könnte? Deine Ausführungen sind doch wirklich plausibel und "keine Leistungssteigerung (nach welchem Zeitraum eigentlich?) ist kein Argument, jemanden von der Schule zu verweisen, zumal der eigentliche Grund ganz woanders liegt.


    Gruß. Lirafe