Beiträge von lirafe

    jolik  
    Zu deiner Antwort von 18:05, Ziffer 6.
    Meine Frage zielte darauf ab zu erfahren, ob im Falle von Sozialgeld alles Darlehen wäre, also der Regelsatz und auch die Kosten der Unterkunft, oder nur der Regelsatz. Denn Wohngeld vom Wohngeldamt wird ja auch in keinem Fall nur als Darlehen gewährt. Mein Haus ist nicht teilbar, das wurde ja gleich anfangs vor ALG-2-Bezug geprüft. Außerdem ist es natürlich auch belastet. Dennoch geht es mir ja nicht um mich, sondern darum, dass ich meinen Kindern gerne etwas hinterlassen wollte. Ich habe - in Absprache mit ihnen und weil ich "wußte" und wollte, dass sie das ja dereinst sowieso bekommen, auch ihre Ersparnisse zum Bauen verbraucht.


    Sternenfee
    Sicher hast du Recht, dass Reha vor Rente geht und eine Mitwirkungspflicht besteht. Aber wie du ja weißt, hatte ich Gründe, die Klinik abzulehnen. Die Diagnosen, die dort behandelt werden, treffen (auch nach Rücksprache mit Klinik) auf mich in keinster Weise zu. Hatte und habe (zum Glück) eben keinen Hirntumor, Herzinfarkt, Morbus Chron, Parkinson, Rückenmarksknochenkrebs etc. Nichts, was die dort anbieten, könnte mir weiterhelfen, also habe ich auf Klinikumstellung gebeten. Das Ergebnis kennst du. (Und das hatte nichts mit dem weiteren Gutachten zu tun, das die jetzt erneut in Auftrag gegeben hatten, denn es war vorher.)


    Und ehrlich, liebe Fee: Eine Reha an sich - und unter solchen Patienten sowieso - hat für mich aber auch "Null" mit "kostenlosem Urlaub", wie du es nennst, zu tun. Wenn ich darauf scharf gewesen wäre, hätte ich schon ewig und immer wieder Kuren haben können. Meine Beitragszeiten, die zur Bewilligung einer Reha erforderlich sind, habe ich übrigens mit 30 Jahren Beitragszahlung mehr als voll. Und ich habe mir auch ausgerechnet, dass ich mit der Rente, die ich derzeit erhalten würde (jährliche Mitteilung Kontenstand), zurechtkäme. Alleine die wäre höher als das, was ich jetzt für meine Tochter und mich erhalte. (Dabei fällt mir durch einen Satz von dir eine weitere Frage ein: Muss man sich von der Rente, so man denn eine erhält, selbst Krankenversichern, also das davon abzwacken?)


    L.G. Lirafe

    @Liebes Sternenfeechen
    Flatrate auszusetzen, wäre ja fast fatal; Man spart dadurch ja auch Vieles ein, das sonst nur kostenträchtig genutzt werden könnte, so dass es letztlich eigentlich keine Einsparung ist. So kann man sich auch bei Firmen mehr und mehr online bewerben ohne teures Papier, Umschläge, Mappen, Druckerpatronen, Portokosten etc. Daran liegt es wohl nicht. Und man muß ja nebenher auch für verschiedene andere Dinge Rücklagen bilden, da geht es nicht nur um eine Waschmaschine, also selbst wenn man das geschafft hat, geht vielleicht gerade etwas anderes vor, wie beispielsweise irgend etwas, das fürs Kind wichtig ist oder so. Das wäre eine Endlosdiskussion. Ob nu` Waschmaschine oder sonstwas; es ist immer gerade das für einen wichtig und hat Priorität, das den Moment aktuell ist. Und ganz ehrlich, wenn es danach ginge, könnte die Diskussion weiter ausufern. Nämlich - braucht man eigentlich einen Kühlschrank? Es gibt tausend Lebensmittel, die zur Deckung des täglichen Nahrungsbedarfs ausreichen, ohne dass sie gekühlt werden müssen und außerdem brauchen das doch diese "faulen" ALG-2-Empfänger nicht, die könnten bei der vielen Zeit auch täglich einkaufen gehen, ohne lagern zu müssen, und und. :-) . Ist doch Quatsch diese Diskussion.


    Laßt uns nicht am Thema Wäsche verzweifeln.


    L.G. an euch. Lirafe

    Dann nimmst du deine Unterhaltstitel bzw. das Entsprechende vom Jugendamt, das ja zuvor den Unterhaltsvorschuss geleistet hat und klagst. Die Unterlagen darüber gibst du der Arge, damit die dir den Unterhalt, der ja nicht geleistet wird, nicht weiter als Einkommen anrechnen können. Und dann wird entweder bei deinem Ex gepfändet (dingliche Gegenstände, Konten- oder Lohnpfändung) und es fließt der Arge zu oder du erhälst "Fruchtlosprotokolle" des Gerichtsvollziehers, wenn es nichts zu pfänden gab und reichst die der Arge weiter. Die Hauptsache für dich im Augenblick ist - wie schon gesagt -, dass dir dieses Geld, das du ja nicht wirklich erhälst, auch nicht weiter als Einkommen angerechnent wird.


    Das ist natürlich recht aufwendig. Du kannst auch einfach mal bei dieser Hotline anrufen, die auf deinem Bescheid steht und frage, was die mindestens als Nachweis dafür, dass der wirklich nicht zahlt und es dir dann auch nicht als Einkommen angerechnet wird, brauchen. Vielleicht geht es simpler.

    Hallo liebe Mitglieder, trotz Suche und Hilfestellung einiger Teilnehmer hier sind noch Fragen offen zum o. g. Thema und ich fühle mich wie in einer Zwickmühle:


    Situation, Berufsgenossenschaft und Deutsche Rentenversicherungsanstalt:
    Derzeit beziehe ich ALG-2. Ich bin krank. Hatte vor Jahren einen Arbeitswegeunfall / Autobahn. Die Berufsgenossenschaft hat Folgeschäden anerkannt, eine Rente von dort bekomme ich aber nicht, weil die einzelnen Schäden und prozentualen Einschätzungen nicht addiert werden. Deutsche Rentenversicherungsanstalt: Ein Rentenantrag läuft, Gutachten auch für die wurde erstellt. Trotz Gutachtens, dass ich keine 3 Std. mehr arbeiten kann - wenigstens derzeit (obwohl die Grundlage dazu irreparabel ist), wurde Rente abgelehnt; dann Widerspruch, dazu Entscheidung: Reha vor Rente. Zwischendurch musste ich operiert werden und die Reha deswegen aufschieben. Reha-Klinik, in die ich sollte, habe ich abgelehnt, weil die nichts von dem behandelt, was meine Beschwerden ausmacht, sondern heftige Diagnosen wie bspw. Patienten mit Hirntumoren, Rückenmarksknochenkrebs, Morbus Chron, Parkinson etc. Habe ich alles nicht. Bat daher um Umstellung Klinik. Nun: Reha abgelehnt, weil ich ja nicht „will“.


    Zweiter Schauplatz: Arbeitsagentur.
    Die Arbeitsagentur hat mich erstmal in Ruhe gelassen, nachdem sie alle Infos eingeholt hatten (ich mußte ja alle und jeden von der Schweigepflicht entbinden). Sie will Reha abwarten. Reha geht aus vorgenannten Gründen derzeit nicht. Jetzt warte ich seit Wochen auf einen weiteren Bescheid und mein Gefühl sagt mir, dass die mich nun in die Sozialhilfe abschieben werden. Meine Fragen:


    1.
    Dürfen die mich einfach so in die Sozialhilfe abschieben oder erst nach Rücksprache mit mir?


    2.
    Wenn Rente zunächst abgelehnt ist, aber Gutachten vorliegt, dass ich keine 3 Std. arbeiten kann, und die nu davon ausgehen, dass ich nicht mitwirken „wollte“ (was ja Blödsinn ist), dürfen mich dann deswegen in die Sozialhilfe abschieben oder gar komplett sperren?


    3.
    Wenn Rentenantrag auch nach Reha nicht bewilligt wird, können die mich dann aufgrund ihrer sozusagen eigenen „amtsärztlichen Einschätzung“ trotzdem in die Sozialhilfe abschieben?


    4.
    Wenn sie mich in die Sozialhilfe gesteckt haben, darf ich kein Auto mehr haben, nur noch 1.600 € usw. Was darf meine Tochter in dem Fall noch haben?


    5.
    Meine Tochter wird in einigen Monaten 18 Jahre alt. Ist sie - wie bei ALG-2-Anträgen auch - dann diejenige, die alle Formalitäten als Haushaltsvorstand erledigen / unterschreiben muss, die ich ihr vorlege, obwohl natürlich ich weiterhin "ausfülle" und sie eigentlich nicht weiß, was los ist, und haftet, falls ich Fehler mache?


    6.
    Habe gehört, dass Sozialhilfe nur noch als Darlehen gewährt wird, aber auch den Hinweis erhalten, dass der Regelsatz, aber nicht das Wohngeld Darlehen ist. Stimmt das? Habe dazu noch keinen Nachweis gefunden.


    Habe ein Haus - belastet. So, wie ich es gelesen habe, kann ich das zwar behalten, aber meine Kinder müssen es später verwerten, weil Sozialhilfe nur auf Darlehensbasis gewährt wird.


    7.
    Fällt der Regelsatz (und ggf. also auch das Wohngeld) meiner Tochter auch unter diese Darlehensgewährung, weil ich krank bin, oder erhält sie ihren Teil auch so.


    8.
    Ist infolge dessen, dass meine Tochter, weil sie dann mit 18 in einigen Monaten „Haushaltsvorstand“ ist und die Formulare / Anträge unterschreiben muss, damit wir weiterhin diese Hilfe bekommen, einen Darlehensvertrag eingehen und ist damit lebenslang verschuldet?


    9.
    Wenn ich in die Sozialhilfe falle, werden dann weiterhin Rentenversicherungsbeiträge gezahlt? Denn wenn dem nicht so ist, habe ich nie wieder eine Chance auf Reha und damit gleichzeitig nicht mehr auf Rente, da die letzten 3 Jahre Beitragszahlung Voraussetzung für Reha und in meinem Fall somit Rente wären. Ich käme also aus der Sozialhilfe nicht mehr raus, da Reha vor Rente steht in meinem Fall und ich die Reha nicht mehr bewilligt bekäme.


    10.
    Habe gehört, dass bei zunächst begrenzter Erwerbsminderung auch die Angehörigen zur Leistung aufgefordert bzw. überprüft werden, also in dem Fall Kinder - Mutter. Was dürfte mein Sohn angespart haben, damit er das nicht für mich ausgeben muss. Er hat seit Kindesalter alles gespart; auch das wäre fatal. Oder zählt in diesem Fall nur das Einkommen der Angehörigen (sowas in der Art habe ich gelesen, aber keinen Hinweis mehr dazu, wo das war.)


    11.
    Wie viel Einkommen dürfen die Angehörigen haben, bevor sie für mich zahlen müssten? Wirkt sich bei der zu berechnenden Höhe auch eine Schwerbehinderung aus? (Meine Mutter ist dauerhaft 80% schwerbehindert.)



    Habe die einzelnen Fragen nummeriert zur besseren Zuordnung, falls jemand zu einer Frage eine Antwort hat. Bin für Hinweise, die mich weiterbringen, dankbar, denn meine Situation kommt mir recht ausweglos vor und der Gedanke daran, was meiner Tochter aufgebürdet wird, ist unerträglich.


    Vielen Dank und Grüße aus dem Umland Berlins und Potsdams.
    Lirafe

    ich habe von einer Einschränkung dazu, wie lange vorher man die Wohnung gehabt haben kann, bislang noch nichts gehört. Man kann ja auch unvorbereitet arbeitslos geworden sein und hatte vielleicht noch keinen ALG 1-Anspruch, so dass man gleich in das ALG-2 rutschte. Andererseits aber wird konkret nach solchen Dingen gefragt bei Antragstellung, nämlich ob, und was man an größeren Geldeingängen und Vermögen in den vergangenen drei Jahren hatte und wo das geblieben ist, also was man damit gemacht hat (soweit ich mich erinnere). Da könnte man gegebenenfalls bei dem kurzen Zeitraum des "Verschiebens" vorher schon auf Schwierigkeiten stoßen. ( Allerdins, wenn kein Darlehen aufgenommen werden mußte und die Wohnung bezahlt ist, entfallen als Zuschuss ja dadurch auch schon mal die Kosten der Unterkunft. (abgesehen von den Nebenkosten))

    Wenn ihr verheiratet seid und du kein ausreichendes Einkommen hat und dein Mann bislang für alles aufkam, muss er das auch weiterhin bis zur Trennung und je nach Einkommen auch darüber hinaus. Ob der Vermieter sein Freund ist oder sonstwas, ist völlig egal. Aber das haben wir dir ja schon geschrieben. Dein Hausrat, den du vor der Ehe hast, gehört natürlich ausschließlich dir. Nur, was während der Ehe angeschafft wurde, muß geteilt werden.


    Reden würde ich sowieso mit keinem mehr von beiden. Es führt zu n i c h t s.

    Wenn du dir etwas aufschreiben möchtest, damit es dir über die erste Zeit etwas leichter fällt, die vielen neuen Dinge zu lernen oder dir zu merken, dann tust du das auch. Das ist normal und dann brauchst du dir die Bemerkungen des Mitarbeiters, der dich einarbeiten soll, auch nicht mehr als nötig anzuhören. Hinschmeißen würde ich auf keinen Fall. Manchmal hat sowas System und vermutlich hast du Recht, dass der Mensch Angst hat. Alle haben Angst, das ist leider so. An deinem nächsten Arbeitsplatz kann dir ähnliches auch wieder passieren, also halte erst einmal weiter durch und freue dich, dass du zurzeit erstmal nur teilweise da bist - und denke an das Monatsende.

    Wir waren gerade Ende letzten Jahres bei Gericht, weil der Vater meiner inzwischen fast erwachsenen Kinder ständig auf Reduzierung Unterhalt klagt, besser gesagt, wollte er nach Geburt seines vierten Kindes Herabsetzung auf Null. Bei der Berechnung des Unterhalts der inzwischen vier Kinder von drei Frauen gab es keinen Unterschied dadurch, dass eines der Kinder in seinem Haushalt lebt. Das ist Quatsch. Im Gegenteil. Dadurch, dass er und seine jetzige Frau sich Aufgaben, Miete etc. teilen, veränderte sich sein Selbstbehalt zu seinen Ungunsten. Lass dich nicht ins Boxhorn jagen.

    Du mußt jetzt einfach mal übergehen, dass er sein Geld will.... Es steht ihm nicht zu und das Ganze ist keinen Gedanken wert. Drehe den Spieß doch bitte einfach um und biete ihm an, seine Forderungen per Anwalt durchzusetzen. Vermutlich weiß er, dass das nicht geht und Quarck ist, und wenn nicht, ist es auch egal. Laß dich auf keine weiteren Diskussionen darüber ein. Es führt zu Nichts und nochmal Nichts.

    jalale und/oder advokat
    Welche Bedeutung hat eine Eingliederungsvereinbarung und worauf basiert diese festgelegte Bewerbungsanzahl? Wieviele Bewerbungen muss man denn eigentlich nachweisen? Alle 2 Monate 6 Bewerbungen kommen mir wenig vor?

    Geh zu deiner Sachbearbeiterin bei der Arbeitsvermittlung und frage nach Möglichkeiten. Manchmal gibt es Förderprogramme, und die wird dir auch sagen und/oder Infomaterial mitgeben zum Ablauf. Man wird eine schriftliche Prognose von dir fordern dazu, wie du die Einkommensmöglichkeiten, also deren Entwicklung bei Selbständigkeit siehst. Vermutlich wirst du einen IHK-Kurs belegen müssen - teilweise auch sinnvoll -. Wichtig ist die Regelung mit der Krankenversicherung, also dass die gesichert ist.


    Auswirkungen für deine Mutter: Ihr seid eine BG, und wenn du Einkommen erzielst, wird das auf die Leistungen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, so dass ihr dann aber zunächst weiterhin die fehlende Differenz bekommt. Natürlich sollte es Ziel sein, ganz und gar von der Hilfe wegzukommen. Solange du / ihr noch Hilfe beansprucht, weil das Einkommen nicht zur Deckung des Bedarfs reicht, wirst du hin und wieder eingeladen und es wird hinterfragt und geguckt, wie sich deine Einnahmen entwickeln und ob weitermachen Sinn hat. Solange lassen sie dich in der Regel in Ruhe, was Bewerbungen, Maßnahmen und so weiter betrifft.

    Die Kosten der Unterkunft müßten in deinem Bescheid mitberücksichtigt sein, guck dir das noch mal genauer an. Wenn dem nicht so wäre, musst du Widerspruch einlegen - zeitnah. Extra Wohngeld kannst du an anderer Stelle nicht beantragen. Ich hoffe, du/ihr bekommt wenigstens das staatliche Kindergeld für deinen Bruder, und wenn er bei euch lebt, dürfte deine Mutter keine Leistungen für ihn erhalten. Wo ist er gemeldet? Zur Not mußt du das Jugendamt einschalten, wenn es für deinen Bruder nicht möglich ist, bei deiner Mutter zu leben, damit ihr das Ganze eventuell formal absichern könnt und dann auch Hilfe für ihn beantragen könnt.

    Wundere mich, dass sich hier zu diesem Thema noch kein anderer gemeldet hat, denn zu diesem Thema gibt es wirklich gute Ratgeber im Forum.


    Dennoch: Wenn dein Mann genug verdient, hat es wenig Sinn, derzeit schon zum Amt zu gehen. Er müßte sich sowieso auch vollkommen offenbaren und letztlich bekommt ihr vermutlich nichts, weil er dir gegenüber unterhaltsverpflichtet ist.


    Im übrigen - wenn du wirklich ausziehen möchtest - wirst -, erkundige dich vor irgendwelchen Schritten sowohl beim Amt dazu, was für eine Wohnung betreffend Größe und Preis du dir nehmen "darfst". Wenn dein Mann soviel verdient, wird er aber vermutlich auch weiterhin einen Teil Unterhalt an dich zahlen müssen. Das Amt wird sich an ihn wenden und rechnen, welchen Bedarf du hast, was er "übrig" hat und so weiter.