Beiträge von lirafe
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mike01
Wie man in alles und jedes nur Negatives hineininterpretieren kann, ist fraglich. Ganz ehrlich hatte ich aus den bisherigen Beiträgen herausgelesen, dass mike01 nicht mehr gerne unter Menschen geht und es wäre sicher eine Lösung, dann viele Dinge fernmündlich zu erledigen. Aber nach dem Beitrag jetzt kann ich nicht mehr sagen, dass mir das leid tut, weil mike01 offensichtlich echt nichts mehr merkt. -
Kitty
Ehrlich gesagt, ich weiß nicht, wie du das mit dem Urlaub hinkriegst, auch wenn er noch soo billig ist. Seitdem ich im H-IV-Bezug bin, geht eigentlich goar nix mehr. Mir tut schon jeder Fahrschein weh, den ich kaufen muss, von Urlaub kann gleich gar nicht mehr die Rede sein, egal wie preiswert und einfach der gehalten wäre. Rücklagen für Anschaffungen sollen drin sein, ja - für welche denn -? Fragen meine Geräte danach, ob sie nacheinander oder bitte immer erst dann kaputt gehen dürfen, wenn mal wieder etwas da ist? Ich finde das irgendwie merkwürdig. -
So ganz ohne Detail-Infos kann dir vermutlich kaum jemand etwas Hilfreiches zu deiner Situation sagen. Also Fragen über Fragen: Warum wurde abgelehnt, also mit welcher Begründung, lebst du alleine oder in BG mit Partner und/oder Kindern, arbeitest du und wolltest aufstockende Hilfe oder bist du arbeitslos, oder selbständig und und und...
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Kitty121
Wie ist das beim Schülerbafög? Beim Studentenbafög sind die Hälfte de Leistungen, die man erhält, Kredit. Und Kredit wird nicht als Einkommen angerechnet. -
.. aber für die Hochzeitsreise wolltest du keinen Zuschuss beantragen? ...
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Jolly
Jolik hat Recht. Wir hatten sogar erst längere Zeit, nachdem mein Sohn 18 Jahre alt war, Differenz (also aufstockende Hilfe) H IV beantragt und er war ganz normales Mitglied der BG bis zum Ende des Abis. Ab Studienbeginn allerdings haben wir dann Bafög beantragt, weil andere Möglichkeiten zunächst ausgeschöpft sein müssen, bevor man H IV beantragen kann. Ab dem Zeitpunkt fällt er aus der BG `raus. Wohngeld gibt es neben dem Bafög natürlich nicht. Die Kosten der Unterkunft werden anteilig berechnet, euch fehlt dann lediglich sein Anteil. Wiederum fehlt der aber auch dann nicht, weil dein Sohn er ja ersatzweise das Bafög bezieht. Also mach` dir keine Sorgen. Meine Tochter wird auch bald 18 Jahre alt, das ist kein Problem. -
Sternenfee
Er hat jahrelang nichts gezahlt und es gab Unterhaltsvorschuss. Nachdem ich ihm in knapp 10jähriger Prozedur (von unseren gemeinsamen 12 Jahren) das Studium unter Nachholung aller Abschlüsse finanziert hatte, fand er sich nämlich für (er nannte das: HiwiJobs) nicht mehr geeignet und blieb weiter zunächst arbeitslos. Nach der Trennung hieß es immer, er sei nach wie vor arbeitslos und ich ließ nicht prüfen, wollte keinen Streß - der Kinder wegen. Wir einigten uns auf 100 DM / Kind und das lief weitere viele Jahre lang so. Irgendwann zwischendurch erfuhr ich, dass er jahrelang gelogen hatte, auch seine Mutter, Bruder etc. wußten nichts davon, dass er schon längst im Job war... Egal - ich ließ ihn in Ruhe: Im Interesse der Kinder. Ja und dann sagte er den bis dahin nur spärlichen Kontakt ab, teilte mit, dass er nicht mehr erreichbar sei und mailte meinem / seinem Sohn, dass er zwar ein toller Sohn ist, aber er selbst jetzt glücklich werden wolle und verabschiedete sich. Da war ich sauer und erwähntedie Titel (von der Unterhaltsvorschusskasse) im letzten Telefonat, das wir hatten und schwupp - (seine 3, Frau war schwanger und bekam sein 4. Kind) klagte er gegen uns und wollte Herabsetzung auf Null. Aber das ging nach hinten los, er muss nun diese satten 72 € / Kind zahlen... (Und nu habe ich letzte Woche schon wieder Nachricht erhalten wg. der 72 € für meinen Sohn... Er überlegt wohl, zum 4. Male zu klagen, weil er denkt, dass er wegen des Bafögs nicht mehr zahlen müßte...)Daher also diese 72 €, nach denen du fragtest.
Gruß. Lirafe
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uiffi
Ich kann mich an einen Beitrag hier im Forum erinnern, bei dem jemand mitteilte, dass ihm die Arge ebay-Verkauserlöse als Einkommen angerechnet hatte, die aus seinen Kontoauszügen ersichtlich waren. Wie das weitergegangen ist, weiß ich nicht. -
@Sternenfeechen
Du mußt wohl immer das letzte Wort haben (wollen), aber leider stimmt deine letzte Aussage nicht, weil in unserem Fall beispielsweise bereits der Höchstsatz (Bafög) gezahlt wird und die 72 € meinem Sohn definitiv fehlen würden. -
Horst
Ehrlich, ich möchte dich ja eigentlich verstehen, aber dieses "Neid, Neid" usw. kommt so regelmäßig in deinen Beiträgen vor. Und dieses Mal, (wirklich ohne jeden Zynismus oder dergleichen) habe ich nach deiner Antwort an Jana:"un d @ Jana 1987 - finde Deine Bemerkung ungeheuerlich! Neid, Neid, Neid !!!
deren vorangegangene Nachricht noch einmal gelesen. Man kann ja vielleicht irgendwas hineininterpretieren, aber woraus schließt du auf Neid? Weder kann ich das in Janas Nachricht lesen, noch wüßte ich, worauf man überhaupt neidisch sein könnte anhand der Schilderung von DianaS73.
Eine normal gefasste, einfache Erklärung von dir dazu wäre wirklich mal ganz gut.
Gruß. Lirafe
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Sternenfee
Du hast hier zu diesem "Thema" (bei mir Seite 2) geschrieben: "... Da findet sich doch bestimmt ein Arzt, der dir diese Lactoseintolleranz diagnostiziert, nur um dich schnell wieder los zu werden. Die steht zwar nicht direkt in der Stellungnahme des Deutschen Vereins, muss aber mit berücksichtigt werden. Dann bekommst du einen Mehrbedarf in Höhe von 20 % des Eckregelsatzes (70,20 €) und das sind 100 % mehr als früher ..."Meine Tochter hat neben vielen anderen Allergien und Kreuzreaktionen, also Lebensmittelunverträglichkeiten, die sie ernährungsmäßig ohnehin schon sehr einschränken, auch diese Lactoseintolleranz (Milch, Yoghurts usw., die sie täglich zu sich nimmt, kosten das Doppelte). Wußte vorher gar nicht, wie teuer diie lactosefreien Produkte sind, daher habe ich den entsprechenden Antrag auf Mehrbedarf gestellt und das Attest beigefügt. Wurde nicht bewilligt, das heißt, weder Ablehnung im Bescheid noch Erklärung oder so. Das passiert hier bei uns aber öfter, habe manchmal den Eindruck, die gucken sich die Anträge gar nicht an, sondern bewilligen immer nur so weiter wie beim ersten Mal. Kennst du Fälle, in denen bei Lactoseintolleranz der Mehrbedarf bewilligt wurde bzw. worauf kann ich mich beziehen, wenn das berücksichtigt werden muss, wie du schreibst?
Danke. Lirafe
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derneue
HG = Haushaltsgemeinschaft ist beispielsweise eine Gemeinschaft aus Mutter und Sohn, wenn die Mutter bedürftig ist und der Sohn eigenes Einkommen hat und beide erklären, finanziell und überhaupt nicht füreinande einzustehen. Dann erhält die Mutter H IV inkl. anteiliger Wohnkosten, also bei zwei Menschen, die in einer HG leben, die Hälfte der Wohnkosten und das Einkommen des Sohnes wird nicht angerechnet.BG = Bedarfsgemeinschaft. Auch hier (Beispiel) leben Mutter und Sohn zusammen und bestreiten ihren Lebensunterhalt gemeinsam bzw. erhalten beide H IV.
Falls ich etwas Wichtiges vergessen habe, wäre ich für ergänzende Erläuterungen für "derneue" dankbar.
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Dann war es - sofern ich das richtig verstehe - sowieso geplant, dass die Dame das Haus bei Renteneintritt verkaufen muss/soll? Das ist natürlich etwas anderes, weil Vermögen, dass dann da ist, ja auch verbraucht werden muss - für die Rückzahlung des Darlehens. Aber das mit dem Erbe habe ich definitiv irgendwo gelesen oder so interpretiert. Ich werde heute Abend noch einmal auf die Suche gehen und dann - wenn ich "es" wiederfinde, antworten.
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Sternenfee
Wenn ich irgendetwas nicht tue, ist es meine Kinder zu beanspruchen oder sie zu belasten, so dass sie unter Druck stehen könnten. Vielleicht solltst du mal richtig lesen. Es ging mir lediglich darum, dass im Falle einer Bewilligung auf Darlehensbasis, die Kinder "später", wenn ich mal nicht mehr bin, ein nicht bar bezahltes Haus haben. Jeder hat seine Lebensplanung und ich wollte ihnen das ganze schuldenfrei übergeben können. Und selbst wenn sie zu dem Zeitpunkt dann sagen, sie belasten, anstatt zu verkaufen, wäre das nur eine mietähnliche Belastung, weil alles andere getilgt ist. Ich hab das ausgerechnet. Auch jetzt haben wir eine nur mietähnliche Belastung. Ich bin nämlich kein risikofreudiger Mensch und plane und kläre alles immer lange im Vorfeld.Im übrigen sind sie mehr als super geraten, eben weil ich mein Leben (auch wenn ich jetzt krank bin und hier Fragen stelle) im übrigen im Griff habe und gebacken bekomme. Mein Sohn studiert, spielt prof. Bridge und meine Tochter ist 11. Klasse am Gymnasium und golft (Leistungssport). Das soll nichts heißen, und hört sich doller an, als es dem Grunde nach ist. Ich sage das dennoch, weil das sicher anders wäre, ich mein Leben nicht im Griff hätte, weil dazu ein gesunder Geist erfroderlich ist. Wir sind ein tolles Dreiergespann und fühlen uns im übrigen (abgesehen von meinen gesundheitlichen Problemen) sehr wohl zusammen. Und ich habe noch nie etwas, das sie betrifft, ohne ihr Einverständnis und / oder Nachteil falsch geplant oder gemacht. In aber auch jeder Beziehung haben sie Priorität, auch wenn sie inzwischen erwachsen bzw. fast erwachsen sind.
So - und das jetzt auch das letzte Mal, dass ich mich dir gegenüber hier zu einer Rechtfertigung hinreißen lasse. Aber verzerrte Bilder mag ich nicht.
Es wäre schön, wenn du zumindest hier im offiziellen Teil etwas weniger persönlich verurteilst, und nicht überall deine Meinung und Ansichten so anklagemäßig einbringen würdest. Dass dies jedem mal passiert, ist klar, aber deine Beiträge sind in dieser Richtung regelmäßig extrem. Dass jemand, der krank ist und daraus resultierende verschiedene Schwierigkeiten hat, gleich sein [I]ganzes Leben nicht im Griff [/I]haben soll, finde ich völlig daneben. Habe bis vor Kurzem - falls du das gelesen - hast, 30 Jahre lang gearbeitet und zum überwiegenden Teil meine Kinder alleine aufgezogen, alleine gebaut. Da ich überdurchschnittlich viel verdient habe, konnte ich dsa auch mit Teilzeitarbeit so gestalten, dass ich sehr viel Zeit mit ihnen verbringen konnte.
Und um jetzt auch mal eine persönliche Meinung zu dir abzugeben. Hier hat mal jemand gefragt, ob er 2 Std. Fahrtzeit zur Arbeit in Kauf nehmen mußt und fragtest irgendetwas in der Art, wo das Problem sei; schließlich würdest du ja auch schon morgens um 6.00 Uhr dein Kind abgeben, um zur Arbeit zu fahren, und so weiter. Ich persönlich nämlich halte nichts davon, Kinder zu haben, die man morgens um 5.00 Uhr aus dem Schlaf wecken muß, damit man sie um 6.00 Uhr in der Kita abgeben kann, den ganzen lieben langen Tag fort ist und sie abends erst wieder sieht. Das kann man auch an Wochenenden, an denen ja evtl. auch mal was i Haushalt oder sonstiges anfällt, nicht kompensieren. Aber jeder muss seinen Weg finden, und ich wünsche dir wirklich, dass dein Leben weiterverläuft ohne Ereignisse, auf die du nicht den kleinsten Einfluss hast (wie bei mir der Autobahnunfall - ich stand als letztes im Stau). Du müßtest dann vermutlich ziemlich umdenken.
Ich hatte hier konkrete Fragen gestellt und nicht um erziehungstechnische Hinweise oder Verurteilung auf, die nur auf dem "Nichtrichtiglesen oder etwas Hineininterpretieren" basieren können, gebeten.
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Wenn dein Mann netto 1640 € zzgl. 164 € Kindergeld habt, seid ihr bereits über eurem Bedarf. Ihr seid verheiratet, habt ein gemeinsames Kind, seid also eine ganz "normale" BG = Bedarfsgemeinschaft, so dass dein Mann natürlich eure gemeinsamen Lebenshaltungskosten bestreiten muss.
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Catweezle
Ist es nicht so, dass es - wenn es zurückgezahlt werden müßte - dies nicht nach Renteneintritt, sondern erst durch die Erben später der Fall ist. Ich meine, irgendwo etwas derartiges gelesen zu haben. Und dieses zinslose Darlehen, wenn es eines wäre - betrifft das nur die Regelleistung? Wohngeld bekommt man dóch auch so - und nicht als Darlehen?! -
Sternenfee
Du bist ja hier insgesamt sehr engagiert und weißt durch deinen Job auch viel. Wie schaffst du es, neben deinem Job, Kind und Haushalt (hast ja mal geschrieben, dass du die Kleine schon um 6.00 Uhr im Kindergarten abgeben und dann lange fahren mußt etc.) so oft hier auf diesen Seiten zu sein?L.G. Lirafe
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Sternenfee
Ja, aber Kindesunterhalt geht vor. -
Sternenfee
Das Wohngeld betreffend: Gibt es da also keinen Unterschied zwischen Schüler- und Studentenbafög?