Beiträge von lirafe

    Normalerweise ist man für den Zeitraum der Reha freigestellt. Zwar ist es bei euch wegen der Tochter, aber die Begleitperson muss ja nun mal mit, und daher gehe ich davon aus, dass das genauso funktioniert. Ich selbst habe vor langer Zeit, also schon im vergangenen Jahr eine Reha bewilligt bekommen, es gab aber ständig Probleme (Operation, die vorher stattfinden mußte etc.), so dass die Reha sich verschiebt. Bin seitdem freigestellt bis auf den Termin nach der Reha. Also keine Bange, es gibt sicher keine Probleme, wenn ihr alle Untelagen vorlegt.
    Gruß. Lirafe

    Du bekommst weiterhin das staatliche Kindergeld und hast kaum eine finanzielle Veränderung dadurch, dass du bei deinen Eltern wohnst. Du zählst dann allerdings in dem Bescheid, der ihnen erteilt wird, zur HG = Hausgemeinschaft, nicht aber zur BG = Bedarfsgemeinschaft. Das hat allerdings für deine Eltern die Folge, dass ihre Mietkosten nicht mehr voll übernommen, sondern gedrittelt werden, so dass ihnen ein Drittel weniger überwiesen wird. Das ist der Anteil, der auf dich entfällt, den müßtest du ausgleichn. Wir haben hier eine ähnliche Situation. Wohngeld gibt es neben dem Studentenbafög nicht.

    uiffi
    Der Begriff "Spätgebährende" hat ausschließlich mit de biologischen Alter zu tun, nicht damit, dass irgend jemand findet, dass eine 28jährige insgesamt schon zu alt wäre, schwanger zu sein, sondern ist rein medizinisch so eingetacktet. Ich war mit 24 auch schon als Spätgebährende eingestuft und habe deshalb damals nach der Definition gefragt, weil ich verwundert war. Bis zum 22. Lebensjahr ist man noch keine "Spätgebährende".

    @alle
    Gedanken sind frei. Ich persönlich finde es richtig schlimm, wenn man im fortgesetzten Alter noch Kinder in diese Welt setzt, weil (unabhängig von dem, was sowieso im Laufe eines Lebens passieren kann) definitiv sicher ist, dass diese Menschen recht frühzeitig ohne ihre Eltern/Familie weiterleben müssen. Das ist unendschuldbar und eigennützig, liegt normalerweise nicht "in der Natur der Sache" und dies ganz abgesehen davon, dass nachgewiesenermaßen Frauen im fortgeschrittenen Alter vermehrt auch kranke Kinder (u.a. Downsyndrom) zur Welt bringen.

    Maarc
    Du schreibst: "Ich glaub jeder ALG2-Empfänger hat mehr Freizeit als jemand, der Vollzeit arbeitet. "
    So ganz stimmt das wohl nicht; es gibt viele H IV-Empfänger, die neben ihrer (teilweise auch Vollzeit-)Tätigkeit aufstockende Hilfe benötigen. Das haben wir den u.a. Dumpinglöhnen zu verdanken.

    Bewerben kannst du dich, wo auch immer du willst; spricht ja eher für dich, wenn du regional nicht eingeschränkt bist. Dennoch wäre es sicher gut, wenn du dich nebenher auch bei der für dich zuständigen ARGE informierst und beispielsweise zuvor klärst, was du an Bewerbungs- und Fahrtkosten erstattet bekommst und wie es im Ergebnis für dich´wäre, wenn du irgendwo weiter entfernt "angenommen" wirst, umziehen müßtest und so weiter.

    uiffi
    Ja uiffi, du hast zwar schon Recht, aber ich kann mir vorstellen, dass es (nicht nur) für einen jungen, aber immerhin schon 26jährigen männlichen Menschen nicht angenehm ist, mit Oma zusammen zu leben. Wir haben auch gerade Pflegestufe für meine Ma (79) beantragt und ich kann ihn verstehen; man kann einfach nicht permanent verfügbar sein und braucht auch seine Privatsphäre.
    Stylewolf
    Ich denke nicht, dass es Schwierigkeiten gibt, wenn du eigenen Wohnraum beanspruchst und die entsprechenden Anträge dazu stellst.

    Horst
    Was hat dich denn an den bisherigen Antworten zu diesem Thema gestört, also konkret von wem war was definitiv falsch? Vielleicht hilft auch das dem Fragenden weiter, damit er besser zuordnen und abwägen kann, weil nur diese schwammige allgemeingehaltene Kritik ihn sicher nicht weiterbringt. Und darum zu helfen, geht es dir doch?

    Also ein wenig schwierig formuliert finde ich deine Schilderung schon, und so sieht dann auch die Antwort aus.


    Also: Wo steht bzw. wie ist denn geregelt und/oder nachweisbar, dass B keine Mieteinkünfte haben kann, was ist gemeint mit "Spezialvertrag" und mit "eigentlich" gehört die Wohnung B? Akzeptiert wird derjenige als Eigentümer, der auch als solcher im Grundbuch eingetragen ist. Dem entsprechend kann also auch B die Miete vereinnahmen, wenn er als Eigentümer verzeichnet ist oder aber eben die Eltern, wenn sie eingetragene Eigentümer sind. Vermutlich aber, da die Eltern die Eigenheimzulage erhalten, sind sie grundbuchmäßig eingetragen? Spekulationen führen nicht zum Ziel, daher wären konkretere Angaben für eine Antwort von Belang. Eigenheimzulage erhält man für einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren. Die Eigenheimzulage dient meist der Finanzierung des Objektes, wobei unter anderem Voraussetzung die Selbstnutzung ist. Einkommensbeschränkungen gibt es natürlich auch.

    Also das ist mir neulich auch - sozusagen "angedroht" worden, dass - wenn ich entweder die Anlage EK (Einkommen) nicht ausfüllen lasse vom Arbeitgeber oder keine konkrete Einkommensschätzung (da ich selbständig bin - eigentlich) abgebe. "Wenn Sie nicht angeben, muss ich das Einkommen schätzen!!"


    Dabei hatte ich auf der Anlage EK geschrieben, dass ich kein Arbeitseinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (wie die wissen) habe, und wie die weiter wissen, derzeit nichts schätzen konnte/kann, da ich (wie die auch anhand von Gutachten wissen) auf nicht absehbare Zeit krank bin, operiert werde/inzwischen wurde etc.


    Das geht so nicht. Wenn die einfach schätzen, sofort Widerspruch einlegen und mit den Unterlagen hin, persönlich vorsprechen. (Was sonst auch nicht meine Art ist. Habe es aber diesmal - relativ frisch operiert - getan , und noch mehr, von mir "gezeigt", was sonst auch nicht meine Art war..., aber ich war sauer und der Sachbearbeiterin war das unangenehm, sollte danach auf ihrem Platz sitzen und sie arbeitete im Stehen weiter.) Thema Einkommen war sofort vom Tisch. Allerdings sieht es so aus, als würde ich dadurch jetzt anderweitig hinten runter fallen. Aber das wird bei euch nicht der Fall sein. Vielleicht sollt ihr deswegen "vorsprechen" und dann wird es halb so schlimm.


    Gruß. Lirafe


    Nein da steht nur drauf geschätztes Einkommen, vorher waren es 300 Euro geschätztes Einkommen.

    Kitty121
    Ich bin mir auch nicht "zu schade", im Urlaub zu kochen. Habe ich auch vor H IV-Aufstockung immer getan; es ist entspannend, wenn alle mal Zeit haben, sich auch mal neue oder landestypische Rezepte gemeinsam zu erarbeiten. Hotels mit Riesenräumen stressen mich. Also hat das nichts damit zu tun, dass ich mir dennoch seit H IV-Aufstockung nicht nur keinen teuren, sondern gar keinen Urlaub leisten kann, selbst wenn es nur 15 Euro für Übenachtung zzgl. Fahrtkosten wären, was kaum zu finden ist und wenn auch in Deutschland . Es geht einfach nicht. Und auch ich kaufe (habe ich vorher schon getan)über ebay alles Mögliche gebraucht. Dennoch kann ich von diesen ca. 350 Euro nicht die Lebensmittel, sämtliche Versicherungen, ab und zu mal etwas kleidungstechnisch Benötigtes, Fahrgeld und/oder Benzin etc. bezahlen und außerdem noch ansparen für notwendige Erneuerungen, Reparaturen, wenn etwas kaputt geht, Instandhaltung und dann auch noch Urlaub. Geht gar nicht. Es sind nicht mal ein unbeschwerter Kinobesuch oder Ausflug drin und/oder Geburtstagsgeschenke, wenn man mal zu Freunden eingeladen wird, oder gar für die eigenen Kinder, Mutter? Dazu kommen noch die viielen "grünen" Rezepte, die normal nicht verordnet werden, was sich bei drei Allergikern, von denen dadurch zwei Asthmatiker sind, hier auch extrem summiert. Dennoch sind sie nötig und daher schreiben die Ärzte sie ja auch auf, nur wir müssen sie selbst bezahlen. Alles Nonsens.

    Wenn die BWA vom Steuerberater, die jetzt als Grundlage der Berechnung für euch dient, falsch ist, wie du sagst, solltest du das mit deinem Steuerberater klären. Eigentlich erstellt der die Aufstellungen anhand der ihm von euch vorgelegten Unterlagen. Die bei der Berechnung offenen Rechnungen werden ebenso nicht berücksichtigt, wie beispielsweise offene Außenstände, vielleicht ist dabei etwas fehlgelaufen.


    Allerdings verstehe ich nicht, wie das Amt, selbst wenn der Steuerberater für das Vierteljahr einen "Gewinn" von 1000 € errechnet hat, auf die 700 € (monatlich ?) kommt. Gibt es dazu einen Anhaltspunkt, eine Erläuterung?

    Ihr könnt aber evtl. noch einen Teil der Kosten betr. medizinische Versorgung einsparen. Die Voraussetzungen sind inzwischen bei allen ges. Kassen gleich. Einfach mal dort anrufen und überschlagen, ob es sich für euch lohnt. Das kommt auch darauf an, wie / ob ihr regelmäßige Arztbesuche, also zusammen 8 x jährlich die Praxisgebühr und vielleicht regelmäßige Medikamentenzuzahlungen habt (ausgenommen Kids, die sind ja derzeit sowieso noch befreit). Auch Die Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten, Krankentransporte etc. würde darunter fallen.

    1.
    Wer hat die Betriebswirtschaftliche Auswertung erstellt? Habt ihr selbst sie erstellt oder gibt es einen beauftragten Steuerberater? Normalerweise werden in dem Fall, wenn ein Steuerberater die Richtigkeit der Angaben versichert, die Auswertungen anerkannt.


    Wenn auf dem Papier nun mal 1000 € als Einnahme im vergangenen Vierteljahr stehen, kann das Amt nicht weniger als Grundlage zur Berechnung nehmen, wie denn auch?


    2.
    Bei dem Bedarf wird unterschieden zwischen dem Bedarf Alleinerziehender und solchen, die sich Pflichten teilen könnten.


    3.
    Die Regelsätze sind nicht unterschiedlich in Ost und West.

    Zahlungsaufforderung - wofür? Wodurch ist die Rechnung entstanden, wer mahnt, wer hatte gekauft und so weiter? Mehr Infos wären hilfreich, damit geantwortet werden kann.

    Habe angerufen beim Bafögamt und nachgefragt, wie sich das verhält, weil der liebe Vater jetzt schon wieder klagen will - 4. Mal - wg. Bafögeingang und so weiter. Antwort: Unterhaltsrecht geht vor Bafögrecht und angegeben haben wir die 72 Euro schon immer. Die Auskunft habe ich auch nach (sicherheitshalber) Anruf beim 2. Sachbearbeiter so erhalten. So und nu`Thema durch, würde ich sagen.
    Gruß aus dem heute verregneten Umland Berlins nahe Potsdam. Lirafe

    @Sternenfeechen
    Du machst dir soviel Mühe mit der Rechnerei, brauchste doch nicht. Wir waren doch nur für die Fragende hier ein Beispiel. Es ging doch ursprünglich nur darum, dass ein Vater bei Stellung des Antrages "gehört" wird und dagegen sein kann/könnte. (Wir haben alles so gelassen, wie es war, also bekommt mein Sohn weiterhin 72 € Unterhalt und die 164 € Kindergeld.)