Beiträge von lirafe

    Bin auch geschockt über diese Dreistigkeit, sich hier dann von einigen wirklichen H IV-Empfängern, Antwort auf solche kessen Fragen zu erhoffen. Da wird leider mal wieder eines der Vorurteile betreffend die wirklich Hilfebedürftigen, also "echten" H IV-Empfänger, komplett geschürt; es ist eklig.

    Bei Neu-Antragstellung Hartz IV muß man angeben, ob man Vermögen in den vergangenen 3 Jahren verwertet hat, während eines laufenden Bezuges ist auch alles anzugeben und neu dazu gekommenes Kapital muß bis zur Höhe des verbleibenden Schonvermögens zunächst verwertet werden für den Lebensunterhalt.


    Hat man bereits ein eigenes Haus, so fällt dieses unter das "Schonvermögen"; eine Wohnfläche bis zu 130 qm gilt als angemessen und wird nicht angetastet, egal wieviele Personen in diesem Haus wohnen. Erwirbt ein "anderes" Familienmitglied aus dem Erbe ein Haus und vermietet es an deine Eltern, so muss - wie bei allen anderen Mietobjekten auch - der Wohnraum von der Größe her der ortsüblichen Mietgrenze, die vom Amt bezuschusst wird, entsprechen.

    Nein, damals - es ist wirklich schon lange her, war mein Sohn 4 und jetzt ist er 22 Jahre alt. Aber die Allergie und das Astma bleiben ihm leider erhalten - lebenslang. Also, ich war bis vor kurzem nie in irgendeinem Sozialbezug, aber das mit dem Schimmel hat sich auch nicht gleich so deutlich gezeigt. Wir alle im Haus bekamen ständig Anweisungen hinsichtlich des Lüftens (natürlich sind immer die Mieter Schuld). Irgendwann - ich öffnete den Kinderzimmerschrank und wollte neu sortieren, sah ich nach Herausnehmen der Klamotten unten schon im Schrank das ganze grüße pilzige Zeug, es hatte sich von außen "durchgearbeitet". Vorher war mir davon nie etwas aufgefallen. Der Schrank stand an einer Außenwand. Ich kümmerte mich sofort um eine andere Wohnung. Aber das Schlimme ist, dass ich hier im Forum auch schon gelesen habe, dass Umzüge trotz Schimmelbefalls nicht als erforderlich angesehen wurden.


    In deinem Fall kannst du vielleicht die Mietkaution von der einen für die nächste Wohnung nehmen, vielleicht hattest du die ja damals auch selbst bezahlt und nicht das Amt. In dem Fall würde ich darauf achten, dass die Kaution, die dir erstattet wird vom alten Vermieter, entweder direkt an den neuen geht oder aber alles möglichst in einem Monat abgewickelt wird, also Einnahme und Ausgabe.


    Viel Glück. Lirafe

    babe25
    Warum stellst du deine Fragen, die ja u.a. Haus und Bausparer betreffen, hier nicht insgesamt, sondern 2 x. Hatte dir gerade geantwortet zu deinem neu eröffneten Thema: " Was muss man angeben wenn man ein haus gekauft hat vor Antragsstellung auf H4?". Ehrlich gesagt, weiß ich auch nicht, wie das gewertet wird, wenn man sich dermaßen unmittelbar vor Antragstellung ein Haus kauft bzw. beides parallel zueinander läuft.

    Das mit der Mietkaution könnte schwierig werden, aber vielleicht hattest du ja für deine jetzige auch Kaution hinterlegt; ansonsten könnte dir die Kaution vielleicht zumindest als Darlehen gewährt werden. Ich würde auch umziehen, wenn es für mein Kind besser ist (habe das schon mal getan; damals wg. Schimmel und superlauter Straße; die Scheiben klapperten, wenn die vielen Lkw durchfuhren nach einer Verkehrsänderung). Schimmelmäßig kam der Umzug für mein Kind leider zu spät, er hat eine Schimmelpilzallergie und Astma. Also nur zu - umziehen und im Interesse deines Kleinen jetzt auch Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen. Gruß. Lirafe

    Also den Bausparvertrag hätte ich den angegeben, eben aber auch mit dem Hinweis, dass noch keine Unterlagen vorgelegt werden können und noch keine Summe angespart, sondern er eben ganz neu ist. Wenn dein Partner arbeitet und ihr in etwas mehr als zwei Monaten sowieso zusammen zieht (ich vermute mal, in das Haus), wirst du ggf. ja dann sowieso keine ALG II-Leistungen mehr beanspruchen (können), so dass ich insgesamt keine Probleme sehe.

    Versichern kann ich dir natürlich nichts und an deiner Stelle würde ich mich in euer aller Interesse sowieso dreifach absichern, aber Fakt ist:


    - deine Eltern sind dir gegenüber nicht mehr unterhaltsverpflichtet
    - Eigentum wird in der von mir vorhin angegebenen Form berücksichtigt bzw. eben auch nicht
    - das Amt "spart" doch die Kosten der Unterkunft ein? Oder ist das Haus belastet, was ich aber eher nicht denke, wenn es um eine Schenkung geht?!


    Man kann dich ja nicht dazu verdonnern, das Haus zu Geld zu machen.

    Mensch, da müssen wir ab er echt "scharf" nachdenken, weil wir ja überwiegend Probleme wälzen hier im Forum. Doch: "Jou, die Sonne scheint heute, Wetter super und komplett umsonst für alle, also auch die H IV-ler."


    Deine Idee finde ich aber ganz wirklich mal richtig gut. Gruß. LiRaFe


    Nachtrag: Doch mir fällt etwas wirklich humanes, nettes ein zu meiner Sachbearbeiterin. Sie hat neulich gemerkt, dass es mir richtig schlecht geht (nach OP) und hat ihren Platz/Stuhl geräumt und mich aufgefordert, diesen einzunehmen. War mir unangenehm, aber sie ließ sich davon nicht abbringen und tippte im Stehen/gebückt weiter auf ihrer Tastatur. Das hat mich nach allem Negativen, das man hier so liest, wirklich nachhaltig beeindruckt.

    Also wenn ihr euch darauf einlassen wollt, solltet ihr möglichst erst in dem Haus wohnen und erst einige Zeit später darüber nachdenken, dass das Haus dir überschrieben wird. Denn Eigentum, in dem man wohnt, ist geschützt, wenn man es selbst nutzt und es nicht mehr als 128 qm Wohnfläche hat. Eigentum, in dem man nicht wohnt, ist demzufolge nicht geschützt und muß verwertet werden, also muss man den Erlös sozusagen erst "aufessen", bevor man Hilfe/Zuschüsse aus öffentlichen Geldern der Steuerzahler, also von uns allen, erhält.

    Also zum Einen ist es ja schwierig nachzuvollziehen, wer von den beiden dann gerade was macht, wie Arzttermine etc. So richtig das Recht, wie du es nennst, habt natürlich in erster Linie ihr Zwei, also Vater und Mutter des Kindes. Aber du weißt doch, wie es ist: Immer schafft man es nicht, Termine selbst wahr zu nehmen un dann ist es gut, wenn jemand anderes zur Stelle ist. Bevor du unter Umständen wegen dieser an sich doch für dein Kind (an das du natürlich in erster Linie denkst, nicht wahr?!) sehr positiven Fügung, dass es eine vermutlich noch weitere Bezusperson hat, eine Auseinandersetzung anstrebst, sprich doch einfach mit deinem Expartner. Du kannst ihm ja mitteilen, dass es schön wäre, wenn du - soweit es dir möglich ist - die Termine mit deinem Kind wahrnimmst, bevor "sie" dies tut. Entscheidungen für euer Kind darf natürlich niemand anderes treffen, also auch nicht medizinische.


    Ich weiß, das Manches weh tun; doch wenn du in erster Linie an dein Kind denkst - kehrt sich manches ins Positive.

    Unterhaltsverpflichtungen und -zahlungen, die jemand zahlt, werden auf jeden Fall angerechnet als Ausgaben, sollten also abgezogen werden.
    Gruß. Lirafe

    Ich könnte mir vorstellen, dass es sich bei der Auslegung "Abzug" um ein Verständnisproblem, also ein Mißverständnis handelt, dass also die Aussage des Sachbearbeiters von deiner Schwiegermutter einfach nur falsch interpretiert worden ist. Es gibt doch diesen Betrag in Höhe von 30 €, der nicht für die Bearbeitung ab gezogen wird, sondern da sie auf Steuerkarte arbeitet, bei der Berechnung berücksichtigt, abgezogen wird, so dass es ihr meiner Meinung nach nicht zum Nachteil gelangt, sondern das Gegenteil der Fall ist. Aber richtig kenne ich mich damit nicht aus. Die Bearbeitungsgebühr halte ich für ausgeschlossen, darüber muss deine Schwiegermutter sich sicher keine Gedanken machen.


    Habe hier im Forum öfter mal Antworten, bei denen diese 30 € zur Sprache kamen, von anderen Teilnehmern gelesen. Ich glaube "Jalale" oder "Kitty121" könnten hierzu Genaueres sagen.


    Gruß. Lirafe

    @Keyser
    Ich muß Charmed Recht geben.; zu deiner Eingabe vom 28.03.09 um 18.35: "Das gehört nicht wirklich zum Thema!! Derartige Fragen bitte an die Moderatoren! Ich hab mich auch vorgestern erst angemeldet. Wie man ein Thema erstellt, is ja nun nicht schwierig rauszufinden!"


    Nicht jeder hat gleiche Voraussetzungen und ein abgeschlossenes Mathematikstudium; einem fälllt dies und anderen das leichter.


    Statt zu schreiben, dass es nicht schwierig ist, ein neues Thema zu erstellen, wäre ein klitzekleiner Hinweis an Nataly zum Ablauf, wie es denn geht, nett gewesen.Auch ich habe etwas länger gebraucht, um mich zurecht zu finden. Und der Hinweis, sie solle sich an die Moderatoren wenden, ist dementsprechend auch cool.

    Deine Freundin kann auf jeden Fall zunächst einmal einen "Beratungsschein" beantragen bei dem für sie zuständigen Amtsgericht. Der Schein ermöglicht ihr eine anwaltliche Beratung, für die sie selbst dann nur 10 Euro aufbringen muss.
    Natürlich sollte sie einen Anwalt bzw. eine Anwältin finden, die sich auf Familienrechtssachen spezialisiert hat.


    Die erhöhte Erwerbsobliegenheitspflicht: Eltern sind dazu verpflichtet, Unterhalt für ihre Kinder zu leisten. Sie können sich dem nicht entziehen, indem sie einfach mal nichs tun oder sagen, dass sie nichts "finden" und so weiter. Der Richter wird sie dazu "verdonnern", permanent nachzuweisen, was sie dafür tun, um ihen Verpflichtungen nachzukommen, denn schließlich steht am Ende ja wieder der Steuerzahler, der für die Sprößlinge solcher "Eltern" aufkommen muss. Das meine ich jetzt nicht negativ, aber als Beispiel: Vater von insgesamt vier Kindern hat nicht genug Einkommen, um einigermaßen Untehalt zu zahlen. Er hat erhöhte Erwerbsobliegenheitspflicht, das heißt, er muß möglichst Mehrarbeit leisten und so weiter, um der Unterhalltsverpflichtung einigermaßen nachkommen zu können. (Hatten wir hier). Also wird wohl die Mutter deiner Freundin kaum mit ihrem "Nichtstun" vor Gericht Bestand haben.


    Das Kindergeld für die zurückliegenden Monate steht deiner Freundin zu. Es ist zwar so, dass derjenige Elternteil, der den höheren Barunterhalt zahlt, das Kindergeld für sich beanspruchen und mit dem Unterhalt, den er zahlt, verrechnen kann, aber wenn die Mama nun mal gar nicht für deine Freundin/ihr Kind aufkommt, steht es ihr nicht zu.

    Also von dem Stiefvater hat deine Freundin rechtlich nichts zu erwarten, sondern eigentlich nur von ihren leiblichen Eltern. Allerdings sind die dann auch zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Väter, die den vollen Unterhalt trotz Erwerbstätigkeit nicht zahlen können, haben eine erhöhte Erwerbsobliegenheitspflicht. Also könnte ich mir vorstellen, dass auch die Mutter deiner Freundin eine solche hat und sich nicht darauf ausruhen kann, dass ihr Mann genug Einkommen hat und sie daher nichts tun muß und also auch nicht zahlen muss. Ich würde es definitiv auf eine Klage ankommen lassen; deine Freundin erhält sicher Prozesskostenhilfe; die Mutter wird meiner Meinung nach auf irgendeine Art aufkommen müssen und den Aufenthaltsort des Vaters bekommt man, sofern er noch in Deutschland wohnt, zum Beispiel im Wege der Amtshilfe heraus. Hierzu wendet sich das Jugendamt beispielsweise an die Dt. Rentenversicherung, an Krankenkassen und dergleichen. Deine Freundin braucht aber Geduld, Unterstützung und Mut; aber den scheinst du ihr ja zu geben.


    Gruß. LiRaFe


    Nachtrag: Was ist eigentlich mit dem staatlichen Kindergeld, erhält sie wenigstens das? Wenn nicht, sollte sie sich deshalb mit der Familienkasse in Verbindung setzen.