Jule83
Bin als pflegende Person für meine Mutter vorgesehen (auch ohne Aussicht auf Besserung 80 % schwerbehindert). So, wie wir das hier verstanden haben (ist gerade noch in der Schwebe), kann eine pflegende Person sich zunächst mindestens für 1/2 Jahr freistellen lassen von der Arbeit und auch sonst in jeder Hinsicht, also auch schon, was Bewerbungsbemühungen etc. betrifft. Im Fragebogen gab es daneben Hinweise dazu, dass die Krankenkasse in bestimmten Fällen (könnte mir das bei dir sehr gut vorstellen) die Beitragszahlung zur Rentenversicherung in dieser Zeit übernimmt, was ja ebenfalls wichtig ist.
Gruß Lirafe
Beiträge von lirafe
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Kitty
Sie hat ein Kleinkind, das sie mit in die Beziehung bringt; daher werden sie gleich als BG gewertet.
Gruß. Lirafe -
Horst
Hatte ich alles angeleiert, aber es war nicht nur der Druck auf meine Tochter durch die vielen Termine sehr groß, sondern auch die Zeit rannte uns davon, daher habe ich in ihrem Interesse die Behandlung sofort angefangen und zahle seit drei Jahren die Raten dafür (mit Omas Hilfe). -
Was genau ist deine Frage; beziehst du auch ALG II, oder geht es dir primär darum, ob dein Sohn als ALG II-Empfänger die Wohnung mieten könnte?
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Horst
Also "nee" Horst. Ganz so einfach ist das nicht immer - von wegen Luxus -. Habe hier auch den Fall einer Nichtübernahme durch die Krankenkasse. Es betraf die Behandlung meiner Tochter, die als abgeschlossen galt. Man hat ihr (statt Zähne zu ziehen), den Oberkiefer geweitet, ´das heißt, dass sie ein Metallgestell eingesetzt bekam, an dem täglich mittels der darin befindlichen Schraube gedreht werden mußte, so dass sich der Oberkiefer nach und nach weitete. "Gelungen" war das Ganze, als die Oberkiefernaht gerissen ist und sich dort neuer Knorpel gebildet hat. Folge war, dass sie so eine Art Affengebiss hatte. Der Oberkiefer war für ihr kleines Gesicht viel zu groß, die Zähne standen vor un sie bekam ihren Mund nicht mehr zu mit der Folge, dass die Unterlippe, die sie immer vorziehen mußte, damit sie ihren Mund überhaupt zubekommt, muskulöser, also dicker wurde. Stand dann: Hänseleien in Schule und Schulbuss "Pferdegebiss" wurde sie genannt, ständig ausgetrockneter Mund und Atemwege, noch mehr Infekte etc. Eine Karrikatur in der Schülerzeitung, von der ich erfuhr, in der sie als "Werner", den sie hier bei uns abendlich anriefen, um sie sogar hier zu Hause zu hänseln, abdrucken wollten, konnte ich eben noch verhindern. Meine Tochter klagte nicht, aber spätestens dann war klar, dass wir von vorne anfangen müssen und die versaute Behandlung beheben. Kasse trat auch nach Widerspruch etc. nicht mehr ein, weil ja eine Behandlung bezahlt worden war ... Und nun habe ich 3600 € privat zu zahlen (von H IV); und auch ich erhalte dazu hin und wieder Zuschüsse der Oma für meine Tochter. Und da Oma den ganzen Werdegang nicht begreift und überhaupt nicht weiß, was los ist, läuft das dann leider auch übers Konto. Aber die Auskunft war, dass - wenn zweckgebunden und im selben Monat Ein- und Ausgang - o.k.! -
Kitty
Die Frage war, ob er auch, ohne dass er derzeit eine Ausbildung macht oder ein Praktikum, kindergeldberechtigt ist. Nicht gefragt war, was bis zur beendeten Ausbildung kindergeldmäßig passiert. Ich weiß das nicht. -
Kitty
Bei uns wird man nicht weiterverbunden, auch wenn man noch so höflich und dringlich danach fragt. Und entsprechend geht dann auch nichts schnell oder langsam, sondern es geht gar nichts. -
Dem Grunde nach ist das bei uns auch so, und wie du, habe auch ich mich zunächst darüber gewundert, dass hier im Forum so oft über diese "SB" geschrieben wird. Doch letztens, als ich einen Weiterbewilligungsbescheid "unter Vorbehalt" (Vorlage weiterer Unterlagen zur Selbständigkeit etc.) bekam, stand oben rechts bei Datum und Aktenzeichen ein "richtiger" Name. Anrufen konnte ich zwar diese Sachbearbeiterin nach wie vor nicht, weil - wie auch bei dir - immer nur die Service-Hotline-Telefonnummer abgedruckt ist (unter der man dann - auch wie bei dir - anrufen und sein Anliegen mitteilen kann), aber dieses Mal fuhr ich direkt hin zu der Stelle, bei der ich meinen Erstantrag abgegeben hatte. Zwar bekam ich leider nur einen "Termin", sah in diesem dann aber erstmals die Dame, die anscheinend für mich zuständig ist. Für mich war das positiv, weil auch sie seither weiß, wer hinter "dieser Akte" steckt und ich habe das Gefühl, das eine oder andere läuft etwas komplikationsloser. Vielleicht würde es in deinem Fall ähnlich funktionieren.
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Wenn "deine Bekannte" kein Auto richtig besitzt, also es noch abbezahlen muss und dem entsprechend auch keinen Kfz-Brief dafür haben dürfte, bekommt sie trotzdem Hartz IV. Es gehört ihr ja diesbezüglich nichts. Hinsichtlich der anderen laufenden Kredite ist es sicher sinnvoll, sich mit den jeweiligen Darlehensgebern in Verbindung zu setzen. Eine Verpflichtung dazu, deiner Bekannten mit Aussetzung der Raten entgegenzukommen, gibt es seitens der Darlehensgeber nicht; zur Not kann sie sich aber auch an eine Schuldnerberatung wenden, die dann vermittelnd einspringt.
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Also gut wäre es schon, wenn auf der/den Überweisung(en) auch stehen würde "zweckgebunden", und wie mir (haben hier ähnlichen Fall) gesagt wurde nach Anruf bei der Hotline, wenn das Geld im selben Monat eingeht und an den Arzt überwiesen wird. Ansonsten sollen deine Eltern dir bitte parallel noch einen privatschriftlichen Brief schreiben, dass und wozu sie dir das Geld - zweckgebunden - überwiesen haben.
Gruß. Lirafe -
jalale
Du schreibst richtig: "Aber lirafe hat ja schon geschrieben, dass das zukünftig über unsere PN geht."
Das hat unser lieber guter Horst sicher nur überlesen... -
Hallo Ahorn,
kann dir leider nicht helfen, aber es gibt hier sicher einige Teilnehmer, die dir Rat geben können und werden. Brauchst nur etwas Geduld. Aber ich möchte nicht versäumen, dir alles Gute zu wünschen. Psychische Schwierigkeiten sind oftmals heftiger, als andere sich das vorstellen können, aber es gibt nahezu immer Auswege. -
Nein. Infos zum angemessenen Wohnraum könnt ihr nachlesen, wenn ihr hier oben in der Menueleiste anklickt: H IV / ALG II und dann auf "angemessenen Wohnraum" geht. Genaue Zahlen erhaltet ihr, da regional unterschiedlich, durch einen Anruf bei der für euch regional zuständigen Behörde.
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Ansprüche auf ALG II hast du, sofern der Bedarf höher ist als das Einkommen. Beim ALG II wird berücksichtigt, dass dein Kind noch klein ist, so dass du also in der Zeit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mußt. (Wie das beim ALG I ist, weiß ich nicht, also ob man in der Situation dann gleich ins ALG II "rutscht".)
Gruß. Lirafe -
Biene67
Du, das mit dem Zitieren habe ich auch noch nicht hingekriegt, daher kopiere ich immer nur und setze Anführungszeichen dazu.Aber zur Fragestellerin hier unter anderem. Sie schreibt ja:
"nein nicht hartz 4 beantragen und haus kaufen, sondern vorher als single nicht verheiratet unterschrieben für ein haus und alleine wohnend und kein job und arbeitslosengeld I ausgelaufen! das ist der stand!"Weiß nicht, wie du/ihr das seht, aber sie hat vorher als "Single" unterschrieben? Ist der Mann ihr zugeflogen, ganz plötzlich? Da würde ich gerne wissen woher und wie das geht - würde ich gerne nachahmen... Ehrlich gesagt, wenn ich in absehbarer Zeit heiraten wollte, wäre es für mich selbstverständlich für meinen Partner/Partnerin aufzukommen; seine Miete zahlt er doch eh, und Platz ist in der kleinsten Hütte. (Jedenfalls haben wir das seinerzeit so praktiziert). Vor der Heirat nicht zusammengelebt zu haben und sich dann gleich gemeinsam zu verschulden, ist ja auch fragwürdig und wäre riskant. Aber das muß natürlich jeder für sich entscheiden.
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Ich denke nicht, dass die Berechnung so richtig ist; und dein Einjähriger muß natürlich bei der Berechnung des Unterhalts als gleichrangig berücksichtigt werden. Hast du eine Aufschlüsselung erhalten darüber, wie das berechnet worden ist, damit du es nachvollziehen könntest? Da Unterhaltsrecht aber recht kompliziert ist, und selbst in einem Termin vor Gericht drei verschiedene Ergebnisse (2 von den gegnerischen Anwälten, die 3. vom Richter errechnet) herauskommen, kann man konkret hier keine Zahl nennen, sondern eben nur, dass mir bei deinem relativ geringen Einkommen, das dazu noch durch H IV aufgestockt werden muss, der genannte Betrag noch immer zu hoch erscheint. Ich würde einen "Beratungsschein" bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, der es dir ermöglicht, für einen Beitrag von 10 € deinerseits einen Familienrechtsanwalt aufzusuchen und den das mal durchrechnen lassen.
Gruß. Lirafe -
Wenn du dich - wie du schreibst - als arbeitssuchend gemeldet hast, also dich dem Arbeitsmarkt in der Zeit sozusagen zur Verfügung stellst, erhälst du - auch wenn es sich nur um 3 Monate handelt - ALG II. Wenn du in deinem Nebenjob etwas mehr Einkommen erzieltest, könntest du auch Wohngeld beantragen statt H IV und bräuchtest dich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
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jalale
Babelsberg ist auch ganz schön, habe dort auch mal gearbeitet. Meine Freundin wohnt dort in einer Dachmaisonette. Irgendwann im Sommer findet dort im Weberviertel der Mittelaltermarkt statt, aber jetzt im Sommer ist auch das Holländerviertel richtig toll, viele kleine Kunsthandwerke, Kneipen und so weiter, aber auch, die dortige Einkaufs"meile" (Brandenburger Straße) mit vielen Straßencafés. Vielleicht ist das ja auch mal einen Ausflug mit der Kleinen und deinem Mann wert. Alles weitere dannüber per PN, wenn es soweit ist. Gruß. Lirafe -
Liegt die Wohnung für den "dann" Alleinlebenden auch im Rahmen der Kostenübernahmegrenzen des Amtes? Es zählt nur all das, was offiziell nachvollziehbar und bewilligungsmäßig relevant ist oder auch nicht. Eine vorübergehende Abwesenheit einfach nur so ohne Nachweis wird für das Amt kein Grund dafür sein, die Miete insgesamt zu übernehmen. Dazu sind dann also doch die Behördengänge (Ab- und Wiederanmeldung irgendwann) nötig. Aber wie gesagt, ist vorab zu prüfen, ob die Wohnung rechnungstechnisch für einen Menschen in Betracht komm, ansonsten erhält er (hoffentlich) vorübergehend denjenigen Anteil, der ihm zustünde.