Beiträge von lirafe

    Also, wenn du dort schon dermaßen lange Kunde bist, sollten die dir etwas Zeit zum Abbau des Dispos zugestehen. Ein Gespräch würde ich auf jeden Fall suchen und mir vorher einen Vorschlag zum Abbau der Schulden überlegen. Auch wenn als H IV-Empfänger nur ein kleiner Betrag möglich ist, den du dann eben monatlich auf dem Konto belassen mußt, ist das besser als gar nichts. Vorab würde ich mal erfragen, wie hoch die Differenz Zinsen zwischen einem "normalen" und dem Dispositionskredit sind. Mit der Zeit läppert sich das Ganze ziemlich und vielleicht ist es wirklich besser, das Konto auf Null zu setzen und eine kleine monatliche Rate zu vereinbaren, wenn die Zinsen dadurch geringer sind.

    Die Formulare zur Beantragung von H IV enthalten konkrete Fragen, die richtig beantwortet werden müssen, da man sich sonst strafbar macht. Alles möglich kann nachvollzogen werden, ob das im Einzelfall immer stattfindet, wird die Zeit zeigen; strichprobenartige Überprüfungen finden allemale statt.

    Wie lange hast du denn dein Konto schon bei diesem Institut? Finde das ehrlich gesagt unmöglich, dass die einen umwerben (meist ist es ja so), solange es einem gut geht und dann zur Kündigung nötigen. Was steht denn in der "Sondervereinbarung Guthabenkonto"? Ich würde mich zunächst einmal zu gar nichts drängen lassen und auch keinen Kartenantrag für die Bestellung einer neuen karte unterschreiben. Das kostet in der Regel dann doch auch wieder Extra-Geld. Gib mal in etwa an, was diese Sondervereinbarung bedeutet und vermeide nach Möglichkeit noch mehr Kosten. Blöd ist natürlich, dass der Dispo (wie hoch ist der Minusbetrag?) auch sehr viel Geld (Zinsen) verschlingt.


    LiRaFe

    Klar müßt ihr das Ganze vorher mit eurer Arge abstimmen, wenn ihr Zuschüsse für den Umzug und auch zur neuen Wohnung (Miet- und Mietnebenkosten) haben möchtet. Ein "guter Grund", warum ihr den Umzug als erforderlich erachtet, wäre auch nicht schlecht. Also wie gesagt, vorher Genehmigung und auch Bewilligung(en) für Umzug und Miethöhe etc. einholen. Das hat Gründe, sonst könnten beispielsweise alle möglichen H IV-Empfänger hin- und herziehen wie sie wollten auf Kosten ihrer Mitmenschen.

    Ja, denen, die sich wirklich bemühen und etwas erreichen wollen, sollte von allen Seiten geholfen werden. Schreib uns mal, was daraus geworden ist. Wünsche dem Jungen Stärke. Gruß. Lirafe

    Ja, so war das bei mir auch. Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen kündigen würde, wird sicherlich vorab schon mal geguckt, ob sie dann "deswegen" auch schon öfter krank geschrieben war im Vorfeld. Ich würde ihr (leider geht es nicht anders) wirklich dazu raten, sich ab sofort - und es geht ja wohl wirklich nicht mehr - hin- und wieder krank zu melden. Darauf haben die Arbeitgeber auch keine Lust, vielleicht kommen sie sogar von sich aus auf sie zu oder sie kann das Gespräch daran anknüpfen. Sie muß die Flucht nach vorn antreten, wenn sie nicht sanktioniert werden oder bis zum Umfallen ackern möchte in einem job, den sie körperlich nicht mehr ausüben kann. Außerdem würde ihr vermutlich (weil die immer suchen) sofort in diesem Bereich eine andere ähnliche Stelle zugeteilt werden, weil sie ja eben bis dato noch nicht "gezeigt" hatte, dass sie das nicht mehr ausüben kann.


    Was meinst du mit Zuschüssen, wenn sie nicht mehr als Chorleiterin arbeitet? Meinst du dann - ohne ALG II und weiter Putzen oder so? Auf jeden Fall kann sie, wenn sie kein ALG II beantragen möchte und es jetzt knapp ist, Wohngeld beantragen. Nur, da das Haus schon bezahlt ist, kämen nur die Nebenkosten in Betracht, die allerdings sicher schon mal einen großen oder Teil bzw. das ganze (je nach Auftrittanzahl) dessen ersetzen könnte, was sie als Chorleiterin verdient.

    Ist `ne "Scheißsituation" und wirklich schlimm für den "Jungen", der sich die ganzen Jahre durchgerackert hat. Ich würde versuchen, jemanden zu finden, der "vermittelt", also sozusagen einen "Mediatoren" - müßte aber schnellstmöglichst geschehen. Ansonsten würde ich dem Chef mit Klage drohen (Beratungsschein Anwalt, wie du weißt) und anstelle des Jungen einen Betrieb suchen, der das Ausbildungsverhältnis bis zur Prüfung fortsetzt. Man kann ja auch während einer laufenden Ausbildung wechseln. Alles, wirklich alles ist besser, als dass die Zeit, die er bislang als Auszubildender hinter sich hat, umsonst gewesen ist. Für die Zeit dazwischen würde auch ich sagen, dass er ALG II beantragen soll und hoffentlich einen "vernünftigen" SB hat, der ihm weiterhilft und keine Schwierigkeiten macht.
    Tut mir richtig leid. Gruß. Lirafe

    Also erstmal die Frage, warum du sagst, dass 164 € Kindergeld abgezogen werden von dem dir zustehenden Unterhalt. Maximal könnte deinem Vater die Hälfte, also 82 € angerechnet werden, die er von dem zu leistenden Unterhalt abziehen dürfte. Sofern es keinen Titel (wie ich vermute) gibt, in dem festgelegt ist, wieviel dein Vater an Unterhalt für dich zu leisten hat und du bzw. dein Anwalt ihn nicht in einem offiziellen Anschreiben zur Zahlung aufgefordert hast, muß er nicht rückwirkend zahlen; dies sollte also ein erster Schritt sein. Wenn dein Vater 1600 € Nettoeinkommen hat, kann er den dir laut Düsseldorfer Tabelle zustehenden Regelsatz zahlen. Bei Unterhaltszahlungen für ein volljähriges Kind verbleibt dem Unterhaltsverpflichteten ein Mindestselbstbehalt in Höhe von 1.100 € zzgl. bis zu 5 % berufsbedingte Aufwendungen (wie bspw. Monatskarte oder so).
    Viel Stärke. Gruß. Lirafe

    Ich glaube, du bist hier völlig falsch; hier geht es um Zuschüsse zum Lebensunterhalt, also darum, zu existieren, um Kosten der Unterkunft, für Lebensmittel etc. Wenn du jedoch H IV-Empfänger bist, solltest du sagen, wofür du den Kredit benötigst, damit dir hier jemand einen Rat geben kann. "Vertrauenswürdige Firmen", die solchen Menschen Kredite gewähren, gibt es nicht.

    Studentenbafög schließt weitere Leistungen, wie beispielsweise Mitzuschuß/Wohngeld aus. Dein Einkommen dürfte dem Grunde nach keine Rolle spielen; die Richtlinien sind ja nun mal andere als bei H IV/ALG II, solange ihr nicht verheiratet seid und mit deinem Nettogehalt und ihrem Bafög seid ihr ja auch recht gut gestellt.

    Ich glaube nicht, dass deiner Schwester solche Zeiten auferlegt werden können. Es gibt für alleinerziehende Mütter Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Verpflichtung zur Annahme von Jobs. So kann eine Mutter mit zwei Kindern halbtags arbeiten ohne Sanktionen (ich würde das auf die Schule übertragen), bis das zweite Kind ein gewisses Alter hat. Zu meiner Zeit war es so, bis das zweite Kind das 12. Lebensjahr vollendet hatte. Selbst wenn es zwischenzeitlich Änderungen gegeben haben sollte, sind die nur geringfügig. Wo das nachzulesen ist, weiß ich nicht. Mir hat das damals die Teamleiterin so mitgeteilt, als ich wegen nicht möglicher Vollzeittätigkeit ALG I-mäßig heruntergestuft werden sollte. Durch diese Sache mit der Betreuung (wie vorbeschrieben) konnten die das nicht machen. Das kann bei Umschulungsmaßnahmen nicht anders sein.

    Zunächst stellt sich die Frage, wie man einen Kredit bekommt, wenn man zurzeit komplett ohne Einkommen ist, aber vielleicht geht das ja auch im privaten Bereich. Und dann: Wenn du dir sicher bist, in 3 - 4 Monaten Arbeit zu haben, kannst du vielleicht noch einmal ein Gespräch mit deinem zuständigen Amt anstreben, um die Hilfe zum Lebensunterhalt vorübergehend auf Darlehensbasis zu erhalten. Das wäre wenigstens zinslos.

    Das deine Mutter erschöpft ist, kann ich mir gut vorstellen. Habe auch nach Autobahnunfall, unter anderem dadurch bedingter Folgeschäden etc. ein ähnlich "unruhiges" Berufsleben mit vielen Baustellen gehabt, um es "irgendwie" zu schaffen, bis es nicht mehr ging. Wenn deine Mutter die Putzstellen von sich aus kündigt, ist das nicht gut und hat sicherlich Auswirkungen. Vielleicht hat sie einsichtige Arbeitgeber, die ihr in Anbetracht der Tatsache, dass sie - wenn sie weitermacht - vermutlich hin- und wieder oder öfter wegen Krankheit ausfällt, von sich aus kündigen mit einer Begründung, die für beide Seiten keine Nachteile hat.

    Ich kenne mich leider nur beim Studentenbafög aus; das ja den Bezug anderer Leistungen ausschließt, allerdings zur Hälfte auch Kredit ist. Guck doch mal auf euren Bescheid und prüfe, ob das Bafög in eurem Fall teilweise Darlehen ist oder nicht. Ich vermute mal, dass dem nicht so ist. Wenn nicht, dann wird die Anrechnung wohl richtig sein, anderenfalls dürfte nur derjenige Teil berücksichtigt werden, der nicht Kredit ist. (Beim Studentenbafög ist das die Hälfte).

    @tinol
    In der Düsseldorfertabelle (Internet) findest du im Anschluss an die Kinderunterhaltstabelle auch Richtlinien zum Ehegattenunterhalt, die einen einigermaßen Durchblick zulassen. Aber es stimmt, was Chrissi geschrieben hat; habe eben noch einmal nachgelesen. Es wird explizit unterschieden zwischen Unterhaltsverpflichtungen für minderjährige oder für volljährige Kinder. Bei minderjährigen ist das wirklich nur der Betrag von 900 € zzgl. berufsbedingter Aufwendungen (beispielsweise in unserem Fall 72 € für Monatskarte). Bei volljährigen Kindern verbleibenden dem Unterhaltsleistenden mindestens 1.100 € zzgl. berufsbedingter Aufwendungen.