Mir fällt noch ein, dass Personen, die Bafög beziehen und ein Kind haben, doch Wohngeld bekommen. Das war vor Kurzem hier im Forum mal Thema, finde es aber nicht mehr. Laß(t) erst einmal alles "sacken", bevor ihr in die eine oder andere Richtung entscheidet.
Beiträge von lirafe
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Na ja, dann darf das auch angerechnet werden, weil es ja Einkommen ist.
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Insgesamt ist alles richtig, bis auf die Tatsache, dass du nicht nur Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen mußt. Das ist eine Art Faustregel dafür, was meist gefordert wird, doch vorlegen mußt du auf Nachfrage auch sehr viel ältere Unterlagen/Kontoauszüge.
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Wenn du nachweislich alles mögliche versucht hast, um deiner "Pflicht" (sozusagen) nachzukommen und keinen weiteren Einfluß nehmen kannst, aber dennoch Schwierigkeiten hast, würde ich mich an die Teamleiterin wenden. Das kann nicht wirklich richtig sein.
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Also haben deine Eltern dich in der Ausbildung unterstützt mit Unterkunft etc. und verdient hast du sicher auch nicht gerade wenig dafür, dass es eine Ausbildung war. Das ist nun mal so. Die meisten müssen Kostgeld oder so abgeben, wenn sie dann ihr eigenes Geld haben. Aber daneben:
Hast du denn mal geguckt, ob so ein Bildungskredit für dich überhaupt in Frage käme? Ich weiß nicht, wie das mit den Konditionen ist; sowas ist meist zinslos, und beispielsweise beim Bafög (Studenten) zur Hälfte sozusagen "geschenkt", dann Rückzahlung erst Jahre später und für den Fall, dass man alles auf einmal zahlen könnte, wird wiederum die Hälfte vom Rest erlassen, so dass insgesamt also 3/4 zinslose nicht zurückzahlbare Unterstützung sind. Aber dennoch sieh den anderen Weg mal auch nicht zu eng: Wenn deine Frau Ausbildungsvergütung hat + 164 € staatliches Kindergeld + 140 € Kindergeldzuschlag + Wohngeld (das nicht eben gering ist, wenn ihr sonst kein weiteres Einkommen mehr habt - dazu benutze doch mal den Rechner im Netz), und du dann vielliecht noch einen Minijob annimmst, könntet ihr ohne deine Eltern so um die 1000 € haben. GEZ und Kitaplatz und Autoversicherung + Zuzahlung Krankenkasse entfallen bzw. Kitaplatz wird sehr viel billiger. nd es ist ja nicht für ewig. Verhungern wird euer Kind jedenfalls nicht.
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Mein damaliger Freund, späterer Ehemann und Vater meiner Kinder ging jahrelang zur Schule und war dann arbeitslos. Ich/wir wären gar nicht auf die Idee gekommen, irgendwo irgendwelche "Lücken" oder "Möglichkeiten" zu suchen, Zeit und Kraft darin zu investieren, um etwas "abzugreifen". Alleine der Aufwand schon und die Zeit, die dafür gebraucht wird, kann man beispielsweise seinem Kind zugute kommen lassen. Nicht nur, dass ich Jana und Kitty Recht geben muss; ich bin der festen Überzeugung, dass ihr mit solcher Einstellung auch gegenseitig nicht lange füreinander einsteht, weil gewisse Charakterzüge eben sind, wie sie sind, und weil ihr euch zwangsläufig "verheddert" und dadurch in Schwierigkeiten kommen werdet. Alles ist so schon schwer genug. Der Sachbearbeiter beispielsweise ist doch auch nicht blöd, garantiert seid ihr "Kandidaten", die geprüft werden. Alles Stress. Ich würde ständig in Angst leben.
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Was meinst du eigentlich mit: "... gibt es für diese Schulform kein elternunabhängiges Bafög ..."? Vermutlich haben deine Eltern dir deine Ausbildung, die du bereits abgeschlossen hast (Industriekaufmann) finanziert? Dann sind sie zur Unterhaltszahlung für eine zweite Ausbildung nicht verpflichtet. Dass man natürlich als Eltern (wenn man gut verdient) sein Kind bis zu einem gewissen Grad dennoch unterstützt, wäre für mich klar, ist aber Ermessensfrage. Vielleicht, aber da kenne ich mich nicht weiter aus, könnt ihr andere Mittel in Anspruch nehmen, wie beispielsweise einen Bildungskredit oder dergleichen. Infos dazu erhaltet ihr hier in der oberen Menueleiste unter "Bafög" und dann in der linken Leiste "Bildunskredit" etc. Außerdem könntet hr euch nach der Möglichkeit "Kindergeldzuschlag" erkundigen, das müßtet ihr auf jeden Fall bewilligt bekommen, und wie von Kitty vorgeschlagen auch "Wohngeld". Vielleicht ergibt alles zusammen eine Möglichkeit der Durchführung eurer Vorhaben.
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Die 10.000 € von Tante und Onkel sind sicherlich auch so - für den Todesfall - als "zweckbestimmt" angegeben worden, daher kann die Arge da nicht `ran. Mit dem Auto könnte das schon anders aussehen, obwohl vermutlich jedem klar ist, dass das Auto deswegen als Zweitwagen auf den Namen deiner Mutter läuft, weil dann die Versicherungskosten niedriger sind?! Hoffe, dass ihr durchkommt. Ergebnis-Nachricht hier im Forum wäre gut.
Gruß. LiRaFe -
Da ihr allesamt eine BG = Bedarfsgemeinschaft bildet, ist es so, dass das Gehalt deines Jetzt-Ehemannes insgesamt eine Rolle spielt. Gesetzesmäßig sind die Kinder also "grundgesichert".
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Ich denke nicht, dass die "nur" gewerblich Immobilie zum geschützten Vermögen gehört. Wie sieht die Firmenstruktur aus? Wie demnach sieht der Mietvertrag aus? Immobilienmäßig geschütztes Vermögen ist eigentlich immer nur das, das man selbst nutzt / bewohnt, allerdings auch nur bis zu einer Grö0e von 130 qm Wohnfläche. Dem Grunde nach also zählt eine gewerblich (wenn auch in eigener Sache) genutzte Immobilie, in der man selbst nicht wohnt, nicht dazu.
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Die Frage ist, was die Arge mit "vorhandenem Vermögen" meint. Wenn es neben der Eigentumswohnung noch verwertbares Vermögen gibt, könnte es sein, dass deine Ma Leistungen nur auf Darlehensbasis erhält. Die Eigentumswohnung ist nicht relevant; die darf sie behalten. Eigentum, egal ob Haus oder Wohnung, ist bis zu einer Wohnflächengröße von 130 qm geschützt. Dabei ist auch unerheblich, wie viele Personen in dem Objekt wohnen. Solange deine Mutter H IV bekommt und nicht Sozialhilfe/Grundsicherung, also auch nicht aus dem ALG II-Bezug herausfällt, bist du für sie nicht unterhaltsverpflichtet. Aus dem ALG II-Bezug fällt man beispielsweise heraus, wenn man im Alter zwischen 15 und Rente nicht mehr arbeitsfähig ist. Deine Einkommensgrenze (wenn du dann also für sie aufkommen müßtest) wäre dann aber ziemlich hoch. Die genaue Zahl weiß ich nicht,aber es waren an die 100.000 € Jahreseinkommen. Das Anlagevermögen (wie z.B. Grundeigentum) spielt keine Rolle, jedoch die sich daraus ergebenden Einnahmen, wie beispielsweise Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden.
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Es kommt darauf an, wie hoch dein ALG I sein wird. Ob du, wenn du unter dem Sozialsatz liegst, automatisch ins ALG II rutschst auch ohne dein Zutun, erfährst du durch einen Anruf bei der Hotline. Solltest du nicht automatisch ins ALG II rutschen, kannst du dir anhand deiner Zahlen, die nur du kennst, mit den entsprechenden Rechnern im Internet (ALG II/HI 4 und/oder Wohngeldrechner) ausrechnen, was du im jeweiligen Falle bekämst.
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Wenn du die Wohnung bzw. das Haus bewohnst, ist dies geschütztes Vermögen. Ist sie vermietet, muss sie in der Regel verwertet werden, da dann nicht geschützt.
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Damit kein Mißverständnis aufkommt: Kitty121 hat zwar Recht damit, dass Kosten der Unterkunft und H IV/ALG II sozusagen Hand in Hand gehen. Dennoch ist es so, wie ich eingangs geschrieben habe. Wenn ihr kein H I'V/ALG II beantragt oder bekommt, könnt hr daneben immer noch Wohngeld erhalten. Und das ist ganz wirklich auch nicht gerade wenig.
Gruß. Lirafe
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nachfrager
Habe inzwischen noch mal unsere Unterlagen herausgesucht. Es gibt Unterschiede zwischen 1%iger und 2%iger Belastungsgrenze jährlich. Anscheinend spielt es doch eine Rolle, wie schwerwiegend eine Erkrankung ist, denn im Falle meines Sohnes haben die uns geschrieben, dass unsere Belastungsgrenze bei nur 1% Zuzahlung jährlich liegt, "da im Falle Ihres Sohnes XXX eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt...". Warum "gaby" soviel zuzahlen mußte weiß ich nicht. Bei mir waren es 42,12 €. -
Soweit ich mich zurückerinnere, muss man sowieso eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen und den Ausweis, aus dem die Daten ersichtlich sind sowieso.
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Wenn du mit Wissen und auf Empfehlung der Arge Wohngeld für deine Kinder beantragt und erhalten hast, zählt dies natürlich auch für den Heizkostenvorschuss, der für die Kinder gedacht ist. Alles zusammen sind die Kosten der Unterkunft. Du selbst erhälst von der Arge sicher auch nur anteilige Miete und Nebenkosten, so dass das Ganze insgesamt eure Gesamtkosten Unterkunft ausmachen dürfte und nicht extra angerechnet wird.
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Ich vermute mal, dass deine Frau nicht gearbeitet hatte. Du schreibst "ihre" Tochter, so dass ich davon ausgehe, dass sie natürlich nicht von dir ist und du sie auch nicht adoptiert hast?! In dem Fall wird geprüft, wie deine Einkommensverhältnisse sind und ob und wieviel Unterhalt du für deine Frau leisten mußt. Solltest du das Kind adoptiert haben, betrifft dies beide. Das Vermögen ist an sich geschützt, bei der Frage danach kann es nur um die Frage gehen, ob du durch dein Vermögen zusätzliche Einnahmen hast (beispielsweise Miet- oder Zinseinnahmen, Dividenden etc.). Wieviel du in etwa zahlen mußt, kannst du dir errechnen. Im Anschluss an die Düsseldorfer Tabelle (für Kindesunterhalt) gibt es noch ein paar Hinweise zum Unterhalt für sonstige Unterhaltsberechtigte - auch Ehegatten.
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Bevor dein Sohn die Ausbildung angefangen, hat sich der Unterhalt für eure Kinder sicher gegeneinander aufgehoben bzw. ihr habt es so vereinbart? Ich gehe mal davon aus, dass dein Sohn mit der Ausbildungsvergütung von 800 € nun aus der Berechnung herausfällt und daher jetzt deine Frage auftaucht. Dann mußt du ab diesem Zeitpunkt Unterhalt für deine bei deiner Exfrau lebende Tochter zahlen, der sich nach deinem Einkommen richtet (Düsseldorfer Tabelle). Die Kinder deiner jetzigen Frau spielen im Wesentlichen keine Rolle bei dieser Berechnung und die Tatsache, dass du neuverheiratet bist, auch nicht.
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Eure Eigentumswohnung müßt ihr auf keinen Fall verlassen; die ist geschütztes Vermögen. Bis zu einer Größe von 130 qm, egal ob Haus oder Wohnung, geht da niemand `ran - sozusagen -. Anders sieht es mit der Lebensversicherung aus. Aber auch dabei gibt es Ausnahmen, wenn die an die Wohnung gekoppelt ist. Hier im gibt es unseren "klaus", der sich in solchen Belangen gut auskennt. Ich könnte mir vorstellen, dass er - sobald er wieder im Forum ist - einen Hinweis gibt. Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, anderen Forumsmitgliedern eine PN (PrivateNachricht) zukommen zu lassen, um sicher zu gehen, dass er den Beitrag auch sieht.
Ansonsten - nicht verzagen -, wie gesagt erhaltet ihr zunächst vermutlich doch noch ALG I für deinen Mann, und im Anschluss daran bist du ja wieder berufstätig. Falls das mit dem ALG II dann nicht so gut für euch aussieht, könnt ihr neben deinem Einkommen vielleicht besser auch Wohngeld beantragen. Das rechnet sich auch und ich könnte mir - je nachdem, wie hoch dein Einkommen sein wird -, auch vorstellen, dass H IV-Bezug vielleicht für euch ohnehin nicht in Frage kommt. Dazu gibt es einen Rechner im Netz.
Gruß. Lirafe