Beiträge von lirafe

    Na ja, das ist sicher richtig schlecht verwertbar, aber mit diesr Verwertung ist unter anderem auch gemeint ein Grundstück, das z.B. zur Hälfte jemand anderem gehört, oder vermietet ist und dergleichen. Aber es hilft alles nichts: Solange man überhaupt Vermögen hat, das zunächst verwertet werden "müßte", erhält man die Sozialhilfeleistungen meist nur auf Darlehensbasis (aber wenigstens zinslos).

    Du bekommst die Regelleistung und - solange ihr nicht als BG = Bedarfsgemeinschaft gewertet werdet, weil das Amt euch sozusagen ein Jahr Zeit dazu läßt, bevor es euch so einstuft, die Hälfte der Miete. Die andere Hälfte entfällt ja, da ihr euch die Wohnung dann teilt, auf deinen Freund.

    Hallo,
    hierzu hat gerade heute der Benutzer "Schrader170" um 9.00 Uhr ziemlich genau geantwortet. Thema war "halbtagsjob und hartz IV?". Dort findest du sicher Infos, die dir weiterhelfen. Ansonsten findest du sicher in Beiträgen / Antworten von "Jana" oder "Jalale" auch Infos dazu, die es irgendwie anders erklären. Was verständlicher für dich ist, wirst`e dann ja sehen.


    Auf jeden Fall sind 100 € komplett anrechnungsfrei und dann steigert sich der Betrag, den man behalten darf, prozentual in Schritten und wird hinzuaddiert.


    Gruß. Lirafe

    OK, da liegst du also mit deinem PKW knapp unter der Vermögensfreigrenze und dein Partner darf ja auch ein Auto besitzen. Sonst habt ihr sicher nichts :-) . Was mir immer wieder durch den Kopf geht, und wie ich an deiner Stelle auch argumentieren würde (ich habe es in dem entsprechenden Bogen, der zur "Profilerstellung" diente, so angekreuzt auf die Frage hin (wg. Arbeitsweg und Einsatz vermutlich): Haben Sie einen Pkw .... Ich schrieb: "Ja, aber den kann ich nicht immer nutzen, sondern nur zeitweise." Das kannst du leider nicht schreiben, weil dein Partner ja auch ein Auto hat, aber ansonsten wäre das eine Variante. Doch dein "Benzinkostenargument" ist meiner Meinung nach definitiv auch ein Grund, denn keiner kann dich dazu verdonnern, einen Großteil deines Geldes dafür auszugeben, wenn eine Fahrkarte viel günstiger wäre. Außerdem haben manche Menschen auch Angst davor, lange Strecken auf der Autobahn zu fahren ... (Ist kein Quatsch. Ich selbst hatte vor einigen Jahren einen schweren Autobahnunfall, stand als letzte mit Warnblinklicht im Stau - und so weiter). Also mich kann keiner zu einem langen Autobahnarbeitsweg verdonnern. Es gibt sicher Gründe für dich, die Sanktion zu vermeiden, auch wenn du einen superschicken schönen A6 fährst. (Farbe? - meiner fehlt mir sehr).

    Es gibt keine Probleme, weil du Sohn bist. Die angemessene Größe beträgt lt. Richtlinien 45 qm, soviel ich weiß. Aber wegen der 5 Mehrquadratmeter dürfte es wohl kaum Schwierigkeiten geben. Maximal muss sie die Mehrkosten dafür selbst tragen. Die angemessenen Miethöhen sind je nach Bundesland und dort wiederum auch regional unterschiedlich. Du erfährst sie durch einen Anruf bei eurem zuständigen Amt.

    Also in etwa habe ich ähnliche Schwierigkeiten und mich daher in der jüngsten Vergangenheit auch damit auseinander gesetzt. Wenn du wirklich eine Rente erhälst und vom Arbeitsamt sozusagen als nicht mehr vermittelbar ausgegliedert wirst, hat das den Vorteil, dass du ganz richtig "in Ruhe gelassen" wirst, was nachweisliche Bewerbungsbemühungen und alles damit in Zusammenhang stehende betrifft. Nachteilig ist es nur, wenn man etwas besitzt, weil man als nicht mehr vermittelbarer Mensch alles hergeben muss, was man hat. Das heißt im Klartext, dass sich die Vermögensfreigrenzen ändern (verringern), und man - falls ich das bisher richtig in Erfahrung bringen konnte - kein Auto mehr "braucht". Ein etwa vorhandenes würde verwertet werden. Vermögen würde verpfändet werden, das "Zauberwort" heißt "Darlehensbasis". Also wenn jemand beispielsweise ein Haus besitzt und die Leistunen aus o.g. Gründen nur noch auf Darlehensbasis bekommt, ist für die Erben nichts mehr da (z.B. Kinder, für die man vielleicht dereinst alles gemacht und auf alles verzichtet hat, damit die es irgendwann mal besser haben). Hast du konkrete Fragen? Ich geb`mein Bestes.

    Also erstmal: Wenn du einen A6 fährst und den nicht verwerten musst, wird der vermutlich entsprechend alt bzw. gering geschätzt sein. War bei mir auch der Fall - auch A6 -. Die können alt sein, sehen aber immer noch aus wie neu und fahren sich super :-) ... Aber ich denke trotzdem nicht, dass das ein Grund war für die Dame, dich auf deine Mitwirkungspflicht hinzuweisen - immer wieder. Vielleicht ist sie überhaupt so gestrickt oder hatte gerade einen schlechten Tag. Wie lange hättest du denn für deine 130 km (die ich auch mehr als heftig finde in jeder Hinsicht) an Fahrtweg gebraucht. Da die Frist für eine mögliche Bewerbung bereits überschritten war und du dich verwaltungstechnisch mit den Abläufen auskennst, sollte es meinem Empfinden nach keine Sanktion geben. Und dementsprechend würde ich auch argumentieren. Es kann ja nicht Sinn der Sache sein, nach Annahmeschluss Unterlagen nur pro forma durch die Welt schicken zu müssen. Hast du die Androhnung der Sanktionen schriftlich? Wie ist der Wortlaut?

    Erstens ist es ja so, dass du mit deiner Argumentation durchkommen müßtest. Aber selbst wenn mal etwas daneben geht und die was abziehen wollen vom ALG 2-Bezug, wird das sicher human vonstatten gehen. Mir selbst wurde auch gerade so etwas angedeutet, gleichzeitig aber so formuliert, dass man mit mir absprechen würde, wieviel monatlich an Abzug möglich wäre. Eigentlich sitzen dort im Amt ja auch nur Menschen, nur eben unterschiedliche, die im Einzelfall zwar auch verschieden entscheiden, aber gestrichen wird dir komplett mit Sicherheit nichts. Die sind vermutlich eher froh, wenn du nicht zum Anwalt gehst, sondern deinen guten Willen zeigst.

    Also ich hatte vermutet, dass du zwar die Immobilie gewerblich selbst nutzt, doch hätte es ja auch sein können, dass du ggf. eine "Firma" gegründet hattest, beispielsweise eine GmbH, die dann das Gebäude gemietet hätte. Es gibt ja alle möglichen Varianten.


    Ansonsten bleibt es leider bei meiner Antwort vom 17.06.2009, 16:57 Uhr. Nur Eigentum, in dem man selbst wohnt, also es diesbezüglich selbst nutzt, ist gesetzlich geschützt. Der Rest zählt kaum. Ist denn das Eigentum/die Immobilie belastet, oder vielleicht teilvermietet mit langer Bindung, so dass du sie schlecht verwerten könntest?

    hartz4ticket
    Ich hoffe, du hast meine Antworten nicht negativ verstanden, sie sind eben nur so formuliert, wie ich die Sachlage einschätzen kann. Schrader170 wollte vermutlich darauf hinaus, dass du mit der Versicherungssumme noch unter dem zulässigen Vermögen liegst (war auch mein erster Gedanke), aber da das als Einkommen zählt, habe ich gleich von Beginn an diesbezüglich geantwortet. Wie vorhin schon geschrieben: Es wird schon, und ich wünsche dir Glück und Erfolg. Vielleicht tröstet es dich, dass es hier im Forum wirklich vielen nicht gut geht und du damit nicht alleine dastehst. Es ist schon heftig, wie es dem Einen oder Anderen geht.
    Gruß. Lirafe

    Ich denke nicht, weil ja demzufolge jeder irgendwelche Summen an andere überweisen "könnte", um auf Umwegen selbst daran zu kommen, ohne dass das angerechnet wird. Es wäre schon sehr wichtig, wenn du plausibel und unanfechtbar nachweisen könntest, warum du es an diesen Herrn XXX überweisen "musstest" in Erfüllung irgendeiner Verbindlichkeit. Versuche einfach mal, dich in die Gedanken der anderen Seite zu versetzen, die öffentliche Mittel schützen müssen.

    Also hier mal zu deinem "Problem 1":
    Die können auch Jahre später noch rückwirkend prüfen und zurückverlangen. Allerdings zählt deine aufgelöste Versicherungssumme zunächst einmal nur in demjenigen Monat als Einkommen, in dem du sie erhalten hast. Eigentlich ist man zwar dazu verpflichtet, sein "Vermögen" nicht zu veschleudern und es so einzuteilen, dass man davon lange ohne Hilfe durch öffentliche Leistungen leben kann. Andererseits aber hattest du Schulden zu tilgen. Hier wird die Plausibilität geprüft, also ob das Ganze "wirklich echt" ist. Es läßt sich auch nach Jahren alles noch nachvollziehen, selbst wenn du jetzt sagst, dass du keine Kontoauszüge mehr hast oder denjenigen, an den du überwiesen hast, nicht mehr siehst. Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoauszüge erhält man somit auch noch nach Jahren (habe ich in anderer Sache schon mal angefordert). Auch wenn du keinen Kontakt mehr hast, läßt sich in der Regel jeder auffinden, in letztmöglicher Konsequenz auf dem Wege der "Amtshilfe" über beispielsweise die Dt. Rentenversicherung, bei der jeder gemeldet ist (zwischenzeitlich sogar minderjährige Kinder, die mit einer RV-Nr. ausgesattet werden)... Also da `rauszukommen, wird wirklich nicht einfach.


    Zum "Problem 2" kann dir hier vielleicht jemand anderes etwas sagen.

    Für meine Begriffe haben die noch nichts abgezogen, also auch noch nicht die 164 € angerechnet und den Unterhaltsvorschuss auch nicht. Kann das sein? Wie alt ist denn dein Kind? Vielleicht noch ganz frisch, so dass die Anträge alle noch laufen, also auch das staatliche Kindergeld? Ich weiß nicht, wo das sonst schon mal abgezogen sein sollte. Aber wie gesagt; all das kannst wirklich nur du aus deinem Bescheid ersehen. Alles weitere hier ist sonst nur Spekulation.

    Nimm dir doch einfach mal jetzt gleich deinen Bescheid vor und sieh nach in der Einkommensspalte, was dort steht, also ob außer den 164 € staatlichem Kindergeld noch etwas steht. Da ich jetzt nicht weiß, was du unter Kosten der Unterkunft "weggelassen" meinst und die Zahlen nicht kenne, kann ich das nicht anders beurteilen. Weggelassen könnte ja heißen, dass du es im Antrag weggelassen hast, weil du eben noch zu Hause wohnst und keine Kosten hast, oder aber, du hast es hier bei der Fragestellung weggelassen, weil du es für nicht wichtig hielst.


    Also einfach nachsehen, dann weißt du es ganz genau.

    Erst einmal stelt sich mir die Frage, was mit den Kosten der Unterkunft ist? Bekommst du keine, oder hast du diesbezüglich keine Ausgaben, wohnst ggf. noch kostenfrei bei den Eltern oder so?


    Zu deinen Fragen: Das Amt errechnet deinen Bedarf. (Das sind dann die 688 €, bei denen ich aber wie vorerwähnt, die Kosten der Unterkunft vermisse). Von dem Bedarf wird das Einkommen abgezogen. Das dürften in deinem Fall das staatliche Kindergeld in Höhe von 164 € sein (die in deinem Bescheid sicherlich schon auftauchen als Einkommen). Und dazu gehört natürlich dann auch als Einkommen der jetzt nachträglich bewilligte Unterhaltsvorschuss. Der wird bisher vermutlich noch nicht als Einkommen im Bescheid stehen und abgezogen worden sein?! Dann bekommst den nicht du, sondern das Amt, weil dies den entsprechenden Betrag ja dann bisher verauslagt hatte.

    Solange es nur um die Zinsen geht, kannst du Glück haben, aber für die Zukunft würde ich dir wirklich raten, deine Unterlagen länger aufzubewahren, weil die sonst einfach "schätzen", je nachdem, worauf es ankommt. Ich habe noch Kontoauszüge seit 2003, ehrlich. Aber die hatte ich nicht wg. H IV aufgehoben, denn zu der Zeit dachte ich noch lange nicht an sowas, aber sie sind noch da.

    Am besten versuchst du es mal mit dem Wohngeldrechner im Internet; die dort nach Eingabe aller eurer "Zahlen" ausgewiesene Summe ist auf jeden Fall ein Anhaltspunkt. Allerdings verstehe ich nicht ganz, wieso du euch "separat" rechnest, wenn ihr doch zusammen seid.