Beiträge von lirafe

    Ist echt nicht böse gemeint, aber doch immer wieder erstaunlich, wie wenig bzw. gar nicht vielen Menschen die niedrigen Sozialhilfesätze und Vorschriften bekannt sind. Sonst würden bei einem "für uns H IV-ler" dermaßen hohen Gehalt entsprechende Fragen gar nicht erst gestellt werden.


    Freut euch über das schöne Gehalt, das du erarbeitest; es erspart euch vermutlich vielerlei unannehmliche Anträge, Briefe, Behördengänge und "Druck" auf deine Frau. Dass die Ausgaben aufgrund der bis dahin guten Situation, in der ihr gewesen seid, natürlich entsprechend sind, ist klar, findet aber nirgends Berücksichtigung.

    Ist echt Mist. Deine Ma hätte sicher auch nicht gewollt, dass erstens nichts davon übrig bleibt, und du zweitens noch Ärger dadurch hast.

    Du mußt nächste Woche (noch :-) ) nicht verhungern, da doch dein Antrag bis 30.07.09 läuft. Und bis dahin ist aufgrund der Tatsache, dass ja offensichtlich nur dieses eine klitzekleine Detail fehlte, dein Antrag schon 10 Mal neu beschieden. Entweder durch den Widerspruch oder durch einen neuen Antrag auf Weiterbewilligung. Habe mir das eben mal überlegt. Wenn der Widerspruch zu lange dauern könnte, ob man nicht einfach einen neuen Antrag auf Weiterbewilligung einreicht; aber das würde ich eher nicht tun (um niemanden zu verärgern). Da du alle Unterlagen, die jetzt nach Rücknahme des Antrages MEB vorliegen müssen, ja dort vorgelegt hast Jedenfalls hast du doch keine anderen "Hindernisse" erwähnt?!), könntest du ja zusätzlich in Klammern in der Überschrift deines Schreibens/Widerspruchs schreiben: "Widerspruch (bzw. Weiterbewilligungsantrag)" und im Schreiben noch ganz kurz erläutern, dass bis auf den zurückgenommenen MEB-Antrag alles vorliegt und vor allem "schon geprüft ist". Also bei uns hier hätte ich keine Bedenken, dass das bis zum Ende Juli klappt; weiß ja nicht, wie lange der letzte Antrag brauchte, um entschieden zu werden. Die ersten dauern natürlich immer; das ist ja auch richtiger Aufwand.

    Soweit insgesamt o.k. Ich würde aber klitzekleine Änderungen vornehmen bzw. einen Teil ergänzen:


    - ziehe ich meinen Antrag auf Mehrbedarf "zunächst" zurück. (Damit der spätere Neuantrag keine Schwierigkeiten macht)
    - ich "bitte" um ein persönliches, sehr zeitnahes Gespräch zwecks Klärung/Erläuterung daneben etwa noch bestehender Dinge/Fragen, die der Weiterbewilligung im Wege stehen könnten (du "möchtest unbedingt" persönlcih vorsprechen, nicht ggf. - / meist wollen die das dann gar nicht)


    (Was ich nicht genau verstanden habe, ist deine OP in dem Zusammenhang. Vermutlich befürchtest du, dass du in dieser Zeit nicht handeln kannst? Dann würde ich einen entsprechenden Zusatz "nach" der Bitte um das pers. Gespräch anhängen.


    Und nochmal. Wenn es nur um den Mehrbedarf ging und dein jetziger Bescheid noch bis zum Ende Juli läuft, mach dir keine Sorgen. Wenn noch so lange Zeit ist, wäre auch zu überlegen, ob du den Antrag MEB überhaupt zunächst zurück nimmst; ich persönlich würde es vorerst tun. Wenn die irgendwann dann fragen, warum du den jetzt doch wieder stellst, kannst du erklären, dass du nicht wußtest, wie und was dein Arzt ausfüllen sollte, und dass das in der Zwischenzeit erst von dir geklärt werden mußte.

    Also davon, dass das ein Jahr dauert, gehst du erst einmal nicht aus. Dein Fall liegt ja relativ klar und im übrigen haben die ja alles, das geht so einfach auch nicht. Wann läuft denn dein "alter" Antrag aus, also der Bewilligungszeitraum? Warum ist ein Sachbearbeiter nicht in Sachen "Leistungen" zuständig? Was macht der denn sonst? Ich würde wirklich definitiv vorsprechen. Wenn du sagst der ist nicht i.S. Leistung zuständig, würde ich dennoch erst mit ihm das Gespräch suchen und bei der Gelegenheit erfragen, wer denn dann i.S. Leistung zuständig wäre. Bleibe immer freundlich, das ist wichtig, aber zeige ruhig deine Ängste. Wirklich, da sitzen auch nur Menschen. Und so richtig angenehm, wenn jemand vor ihnen sitzt, der unverschuldet diese Zurückweisung hatte, ist es keinem von denen.

    Also du hast Recht. Nur wegen deines "Mehrbedarfs", den du demnach gleichzeitig mit dem ganzen anderen Zeug (Antragsformularen) abgegeben hattest, haben die jetzt insgesamt so "getan", als hättest du nicht mitgewirkt. Wenn das wirklich das Einzige war, das fehlte, gehst du Montag sofort zum Amt und legst Widerspruch ein. wenn du die Situation, die durch diesen (für die) nicht kompletten Antrag Mehrbedarf entstanden ist, nicht komplett klären darf, würde ich persönlich (weiß nicht, ob das ganz richtig ist, wäre mir aber sicherer) den Antrag auf Mehrbedarf zuächst im Widerspruch erst einmal zurückziehen und ihn später, wenn der Rest bewilligt ist (was ja normalerweise passieren muss), erneut separat stellen. Meine Sachbearbeiterin ist dann anscheinend wirklich kulanter. Sie hat mir, obwohl noch Unterlagen, die sie extra haben möchte, fehlten, den Antrag erst einmal insgesamt bewilligt, aber die Unterlagen nachgefordert und angemerkt, dass der jetzige Bescheid nicht endgültig ist, sondern von der Vorlage dieser Unterlagen abhängig ist.


    Also das ist echt blöd, also heute versuchen abzuschalten (gut gesagt) und Widerspruch vorbereiten und morgen sofort abgeben - möglichst persönlich bei deiner SB (hilft manchmal doch) und dein Dilemma erläutern. Wenn du - wie es meist ist - nicht persönlich abgeben kannst, gib dennoch erst einmal ab und vereinbare gleichzeitig einen persönlichen Termin, in dem du dann nochmal erläutern möchtest/wirst. Lass dir das nicht ausreden. Bleie dort dann ruhig und sachlich.


    Gruß. Lirafe

    Diablo
    Dass man in den zitierten Fällen sanktioniert werden kann, ist ja klar und soll auch so sein. Aber ist es wirklich so, dass sie dazu verpflichtet werden kann, ihr Auto zu nutzen, mit dem sie es dann in 1,5 Std. Fahrzeit schafft, den Arbeitsplatz zu erreichen. Die Kosten sind doch wirklich ein Wahnsinn auf den Monat gesehen. Mit den Öffentlichen wäre das vermutlich kaum zu schaffen. Und kann sie ernsthaft sanktioniert werden, weil sie sich nicht auf eine Stelle beworben hat, bei der der Abgabetermin überschritten war, also eine mögliche Bewerbung gar nicht mehr greift? Denn gerade im öffentlichen Dienst nehmen die das mit dem Abgabeschluss recht genau. (War mir gerade so gegangen, hatte mich eigeninitiativ trotz Abgabeschluss bei einem AG beworben; hätte ich mir sparen können).

    Die angemessenen Kosten der Unterkunft erhälst du trotzdem. Wenn die Wohnung nur etwas zu groß und zu teuer ist, könntest du versuchen, die Differenz selbst aufzufangen. Bei einer größeren Diskrepanz wird dir nahegelegt, dir eine "angemessene" Wohnung zu suchen. Dafür hast du in der Regel bis zu einem halben Jahr Zeit.

    Es wäre schon ganz gut, wenn du etas mehr Infos hättest, also beispielsweise warum du glaubst, dass du zu wenig erhalten hast, also liegt es deiner Berechnung nach an den Kosten der Unterkunft, am Mehrbedarf oder woran sonst? Vielleicht kann man dann eher eine vernünftige Antwort geben.


    Insgesamt ist es so, dass man auch nach längerer Zeit noch einen sogenannten "Überprüfungsantrag" stellen kann unter Erläuterung des Sachverhalts, worum es geht; aber auch da reicht dieses allgemein gehaltene "zuwenig gezahlt" nicht aus und erfordert den Hinweis darauf, was genau falsch berchnet war. Für welchen zurückliegenden Zeitraum dies greift, weiß ich nicht; drei Jahre sind sehr lang.

    Nur weil der Mehrbedarf abgelehnt ist, bedeutet das nicht, dass auch der Rest gestrichen wird. Wie lange läuft denn dein Antrag; hattest du den Antrag auf Mehrbedarf separat abgegeben und liegt dir für deine sonstigen Leistungen schon ein Bescheid vor oder wie ist das überhaupt. Man bräuchte etwas genauere Infos. Wir haben hier auch gerade einen solchen Antrag MEB ausgefüllt und Ablehnung erhalten, obwohl bei derselben Krankheit schon Gerichte entschieden haben, dass dies zu genehmigen ist. Die Antwort war, dass das aber Landesgerichte seien und keine höchstrichterliche Bundessozialgerichtsentscheidung. Alles andere läuft aber bei uns hier auch ganz normal weiter. Daher denke ich nicht, dass du dich sorgen mußt.

    Sag mal liebe Holzliebhaberin. Habe eben mal "Quergelesen". Warum hast du in Anbetracht deiner Situation, also dass du definitiv nichts von dem Erbe hast, sondern dazu noch Ärger, nicht auf dieses Erbe verzichtet? Wäre am Besten ewesen für alle, weil der Teil, auf den du verzichtet hast, meiner Meinung nach dann auf die anderen Erben verteilt worden wäre. Vielleicht hätte das für dich besser ausgesehen? ...

    Ehrlich gesagt, öffne ich die Post aus dieser Richtung auch nicht gerne. Manchmal muß ich mich erst richtig dazu aufraffen und vorher durchatmen. Warum du das vorlegen musst, wundert mich. Normalerweise aber erhält man wirklich jährlich eine Mitteilung der "Deutschen Rentenversicherung". Wenn du nichts findest in deinen Unterlagen, rufst du einfach bei der Dt. Rentenversicherung an und fragst dich durch. Hast du überhaupt Unterlagen darüber, also vielleicht aus vorangegangenen Jahren? Es sieht aus wie ein normales Schreiben auf DIN-A 4 und enthält Berechnungen deiner bisherigen Leistungszeiträume seit Schulabschluss, also Ausbildungszeiten und alles Weitere. Die jeweiligen Zeiten sind unterlegt mit Beiträgen, die in diesen Zeiträumen für dich (auf dein Rentenversicherungskonto) entrichtet wurden und eine Art Punktesystem. Also fang einfach Montag an mit der Herumtelefoniererei. Anders wird es nicht gehen - und notiere dir einzelne Gespräche und Auskünfte (Also Zeit, Namen der Sachbearbeiter oder so). Sicher bist du dann Montag irgendwann "klüger". Inzwischen werden ja sogar Kleinkindern eigene RV-Nummern und Aktenzeichen, die sogenannten "Identifikationsnummern" zugeteilt. Ich hatte nicht schlecht gestaunt, als ich so ein Schreiben seinerzeit für meine kleine Tochter bekam.

    Also wie gesagt, das mit dem "Kein"-Auto zählt für diejenigen, die definitiv nicht mehr erwerbsfähig sind und trotzdem Leistungen beziehen. Die heißen dann aber nicht mehr ALG 2/ H IV, sondern werden nach dem SGB XII berechnet. Ich hatte dazu irgendwann mal ein Thema "eröffnet" und viel im Internet geforscht. Meine Themen (sind nicht viele) findest du in meinem Nutzerprofil. Du wirst aber sehen, dass ich zu dem Thema und meinen Fragen nicht viele Antworten erhielt.