Zu deinen Fraen im Einzelnen:
1. Du hast gerade erst erfahren, dass du arbeitslos bist. Es ist nicht zu spät, dich arbeitslos zu melden, erldige das gleich morgen schon mal. Wenn ich das richtig erkenne, wirst du doch zunächst erst einmal ALG 1 erhalten, nicht ALG 2.
2. Wieviel genau ihr bekommt, kann man nicht sagen, weil du so "pauschal" gesagt hast, wie das Einkommen bisher aussah.
3. Ihr werdet beide als eine BG gewertet, das heißt, zunächst zählt dein Einkommen als Grundlage. Anhand der Zahlen, (die du kennst), könnt ihr entweder eränzendes ALG 2 oder noch zusätzlich Wohngeld beantragen.
4. Kredite werden bei keiner Berechnung berücksichtigt.
5. Die angemessene Wohnungsgröße und Kosten, die übernommen werden, erfährst du durch einen Anruf bei eurer Hotline. Die angemessenen Wohnkosten sind regional unterschiedlich,.
6. Ihr als Ehepaar werdet gemeinsam "gewertet", das heißt, das deine Frau nicht H IV erhält und du extra daneben ALG 1. Dein Einkommen wird zugrundeglegt (also das ALG 1-Geld) als Einkommen. Daneben wird euer Bedarf errechnet, also Regelsätze für jeden und Kosten der Unterkunft. Eine etwa entstehende Differenz würde durch Aufstockung H IV ausgeglichen oer durch den Bezug von Wohngeld (wovon ich eher ausgehe).
7. Hierzu kann ich nichts sagen; vielleicht gibt es Härtefälle, so dass man ggf. zurücktreten kann vom Vertrag; oder aber, man setzt sich mit der Akademie in Verbindung und erklärt die Situation. Die hätten nichts davon, auf ihrem Vertrag zu "beharren", da von eurem Einkommen nahezu nichts pfändbar wäre (im Ernstfall, zu dem es hoffentlich nicht kommt, weil ihr euch vorher um eine einvernehmliche Regelung bemüht.)
Verzage nicht; es geht irgendwie immer weiter. Bewilligungszeiträume gelten erst ab Tag der Antragstellung, also: keine Zeit verlieren: Montag arbeitslos melden, ungefähr ALG 1-Bezug errechnen lassen, vorsorglich AlG-2-Antragsformulare beschaffen, auch vorsorglich Wohngeldantrag besorgen (geht meist telefonisch oder schriftlich unter Beifügung eines Rückumschlages), dann mit der Privatakademie in Verbindung setzen und `ran an den Behördenkram.
Es ist nervig, muss aber sein, wenn ihr nicht hinten `runterfallen wollt. Nur bitte beachten: Entweder ALG 1 zzgl. Wohngeld o d e r ALG-2. Vorher, wie gesagt, errechnen, erfragen, welches von beidem. Ganz zur Not beides beantragen und im jeweiligen Antrag darauf hinweisen, dass auch das andere vorsorglich beantragt ist; dann setzen sich möglicherweise die Behörden untereinander in Verbindung.
Gruß - und schönen Montag .. :-). LiRaFe