Beiträge von lirafe

    Um dir überhaupt halbwegs antworten zu können:
    1.
    Zu allererst: Wie alt bist du? Unter oder über 25 Jahre alt?
    2.
    Arbeitest du, hast du irgendwelches Einkommen, das vielleicht nicht ausreicht?
    2.
    Demzufolge: Möchtest du "nur" Mietzuschuss beantragen oder auch mehr, also den Regelsatz?

    Von deinen weiteren Infos hängt ab, ob deine Eltern alles offenlegen müssen, oder ob sie das nicht brauchen.

    Ich denke, dass du zusätzlich zum ALG 1 auch Wohngeld beantragen kannst, und das wäre wirklich allemale "angenehmer", als H IV zu beantragen. Vor Jahren, als von H IV noch nicht die Rede war, habe ich das so gemacht, und es war kein Problem. Daher würde ich deinen Gedanken folgen und mich so verhalten, wie du es vorhast. Da du nach Abzug deiner Kosten nur noch 200 € zur Verfügung hast, müßte das Wohngeld aber entsprechend hoch ausfallen, damit du um das ALG 2 herum kommst.

    Warum warst du nicht krankenversichert in der vorangegangenen Zeit? Du bist verbittert und fühlst dich ungerecht behandelt, aber was wäre gewesen, wenn du wirklich richtig krank geworden wärst oder einen Unfall erlitten hättest? Dass du jetzt die Krankenkasse sozusagen "schröpfen" willst, um denen aus Rache nun richtig Kosten aufzudrücken, ist ein Trugschluss.


    Du gehst der Kasse nicht an die Substanz; die legt die Kosten und alles daraus resultierende, also künftige mögliche neue Regelungen wegen Menschen, die so handeln, wie du es nun tust, auf die Allgemeinheit, also uns alle hier in Deutschland um. Letztlich trägt die Gmeinschaft die von dir verursachte Last in Form von irgendwann erhöhten Krankenkassenbeiträgen, Ausschlüssen, Auflagen und so weiter. Um des dir zu verdeutlichen: Du schadest nicht einer Krankenkasse, sondern uns allen.


    Die Konsequenzen unseres Handelns von heute haben wir oftmals erst Jahre später zu tragen; in deinem Fall wird dies mal wieder konkret. Heute hast du Konsequenzen aus deiner vorangegangenen Handlungsweise - und glaube mir; das was du jetzt anstrebst, wird wiederum genauso geahndet werden - wann auch immer. Du hast dich in eine Art Strudel begeben, der dich immer weiter `runterzieht. Du verhälst dich wie ein bockiges kleines Kind, das nicht "lernen" möchte, weil es glaubt, dass es dies für den Lehrer tut. Ich wünsche dir, dass du aufwachst und so viel Intelligenz hast, dies zu erkennen.

    Twisterbee
    Selbst wenn es sich wohnungsmäßig nur um Betriebskosten handelt, kannst du beim Wohngeldamt einen Antrag - wenigstens dafür - stellen; wirst ja sehen, was dabei herauskommt. Könnte mir vorstellen, dass nahezu die kompletten Betriebskosten übernommen werden.


    Das mit de Kindergeldzuschlag wäre schön zu wissen, also gib mal Bescheid, ob das auch bei eigenständigen, nicht mehr im Elternhaus Lebenden greift.

    Salle & cleo
    So - schnell gefunden: Geh(t) mal auf diese Seite, die ich mir gerade angesehen habe; der zufolge müßte es auch BAB-geben (je nachdem, wie die Einkommensgrenzen (Ausbildungsentgelt etc.) gergelt sind). Auch die Fragen/ Antoworten dazu sind in der rechten Menueleiste auf dieser Seite geklärt. (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26022/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Berufsausbildungsbeihilfe-BAB.html)


    Gruß. Lirafe

    Salle
    Meine Einschätzungen und Hinweise hier beruhen ja überwiegend nur auf eigenen Erfahrungen, und leider (oder zum Glück, je nachdem), kenne ich mich hinsichtlich BAB auch nicht aus. Aber vielleicht findet sich darüber noch etwas im Netz. Werde mal ein wenig googeln.
    Gruß. Lirae

    Also in eurem Fall - das ganze Programm; Wohngeld, staatliches Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Befreiung Krankenkassen(-zuzahlung), GEZ-Befreiung (das "läppert" sich sozusagen alles):


    Habt ihr denn wenigstens schon Wohngeld beantragt? Wenn nicht - sofort tun, auch hier zählt das Antragsdatum. Wohngeldrechner gibt es im Internet. Wenn deine Freundin praktisch Null Einkommen hat, würde ich deswegen bei der Familienkasse auch gleich nachhaken, ob sie als nicht mehr zu Hause lebende Kindergeldberechtigte nicht gleichzeitig auch noch Anspruch hat auf den Kindergeldzuschlag. Das wären auch noch einmal 140 Euro extra. Daneben gibt es die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse (falls es sich rechnet für euch, das ist nicht immer der Fall) und GEZ-Gebührenbefreiung, falls ihr angemeldet seid.

    Käse
    Ich finde deine Überlegungen gut. Sag` mal, gäbe es vielleicht auch die Möglichkeit vorab, ohne dass du das dem JobCenter schon meldest, mal für 1e (klitzekleine) Woche `reinzuschnuppern. Vielleicht erledigen sich damit alle deine Bedenken oder sie bestätigen sich.


    Ein Anmerkung aber noch zum Thema "Berufserfahrung". Es ist wichtig, dass du dann endlich mal "praktisch" das arbeiten kannst, was du gelernt hast; aber 3 Monate kann man nicht wirklich als "Berufserfahrung" werten. Deine Überlegung, sich aus einer Anstellung heraus zu bewerben, ist aber definitiv richtig.


    Ich wünsche dir Glück und Gelingen des Vorhabens.
    Gruß. Lirafe

    Muttsch71
    Ich sehe es nicht so, wie Schrader170 und Kitty121, sondern so wie du. Du hast das Geld bezahlt aus deinen Leistungen. Wenn du es jetzt erstattet erhälst, ist es doch rein theoretisch (und praktisch ja auch) so, als hättest du es nicht gezahlt und kannst dein Geld behalten ohne Anrechnung. Vergleichbar, um das Ganze plastisch darzustellen, ist es doch mit Leistungen an den Stromversorger. Wenn sich also bei der nächsten Stromabrechnung ein Guthaben ergibt, behält man das ja auch, und es wird nicht angerechnet.

    Wenn du Ausbildungsentgelt bekommst, fällt Bafög weg. Dein Entgelt ist sicher auch höher, als der Bafögsatz den du erhalten würdest (trotz Familie, denn das spielt beim Bafög keine entscheidende Rolle - nur im umgekehrten Fall, also wenn deine Ehefrau verdienen würde.)


    Du kannst neben deinem Ausbildungsentgelt noch Wohngeld beantragen und vermutlich auch Kindergeldzuschlag. Außerdem könnt ihr euch bei der GEZ und bei der Krankenkasse um eine Zuzahlungsbefreiung kümmern (meist rechnet die sich im Hinblick auf Praxisgebühren 4 x jährlich für 2 Personen, Zuzahlung bei Medikamenten etc.). Das Wohngeld kannst du dir via Wohngeldrechner in etwa errechnen; der Kindergeldzuschlag beträgt 140 €.

    @Schrader
    Woher hast du das mit den 3 Monaten ohne Lohn arbeiten "müssen"? Hast du eine Bezugsquelle, die man ansehen kann?


    Ich kenne das bislang so, dass man "spätestens" nach drei Monaten ohne Lohn beim Amt vorstellig werden "muss", damit das für die nicht gezahlten Gehälter noch einspringt, beispielsweise hatten wir das hier gerade. Eine Firma war schon länger in Zahlungsschwierigkeiten; zahlte Gehälter nur schleppend und dann eben auch drei Monate lang nichts mehr. Die Angestellten müssen dann, spätestens dann, zum Amt (nicht die Arge) und das melden. Allerdings ist es so, dass damit dann natürlich auch der Arbeitgeber in Schwierigkeiten kommt, die dazu führen (können), dass er die Firma schließen muss. Im hiesigen Fall hatten einige der Angestellten das deswegen nicht gemeldet, hatten daher dann aber auch Verluste.

    Genauso ist es, wie Jana schreibt. GEZ-Befreiung gilt nicht ab dem Zeitpunkt, wo man irgendwelche Bescheide bei sich hat oder die noch unterwegs sind, sondern grundsätzlich immer ab Antragstellung. Wenn also abzusehen ist, dass der Weiterbewilligungsbescheid erst kommt kurz bevor die GEZ-Befreiung ausläuft, muss man einfach ohne diesen Bescheid vorab schon mal den Antrag rechtzeitig stellen und im Antrag explizit darauf hinweisen, dass der Bewilligungsbescheid in Kürze nachgereicht wird. Damit ist man immer auf der sicheren Seite.


    Ist doch beispielsweise bei H IV-Geschichten auch nicht anders. Immer zählt das Antragsdatum; sämtliche Unterlagen können nachgereicht werden.

    Also ehrlich gesagt hatte ich noch nie einen Weiterbewilligungsantrag persönlich abgegeben. Prinzipiell erledige ich alles per Post. Unter anderem liegt der Grund dafür in dieser Sache natürlich auch an den weiten Wegen die wir hier (sozusagen auf dem Land) zurücklegen müssen und die auch mit Kosten verbunden sind. Was ich allerdings immer mal wieder mache ist, nach einigen Tagen den Eingang zu erfragen bei der Hotline. Dort sind die Eingänge normalerweise dann nach einer gewissen Zeit abrufbar. Das kann aber natürlich auch von Amt zu Amt unterschiedlich sein.


    Ich war bisher nur ein einziges Mal beim Amt; da gab es wegen Unterlagen aus der Selbständigkeit ein Schreiben und ich bin mit dem ganzen Batzen dahin und wollte das möglichst gleich geklärt haben. In dem Fall war das sinnvoll, aber ansonsten - immer Postweg. Die sind auch froh, wenn sie nicht ständig "Publikum" haben.

    sasz71
    Also das, was du im Netz gefunden hast, hört sich meiner Meinung nach gut an; das sind Paragraphen aus dem Sozialgesetzbuch und ich würde an deiner Stelle "bewaffnet" mit diesen wenigstens das Gespräch bei der Sparkasse suchen und nicht davon ausgehen, dass die Bank immer "knallhart" ist (wie Schrader schreibt), und ihre eigenen Interessen durchsetzt. Schließlich liegt es ja gerade auch im Interesse der Bank, das Geld zurückzuerhalten - und die sind ja nicht so blöd, dass sie nicht wüßten, dass du im Ernstfall einen anderen Weg findest.


    An Klage würde ich natürlich auch nicht denken - ist zu nervenaufreibend und bringt dich nicht weiter, sondern zieht dich kostenmäßig (auch trotz Prozesskostenhilfe) nur weiter `runter. Ich habe mehr als 21 Jahre in einer RA-Kanzlei mit mehr als 10 Anwälten (verschiedene Fachgebiete) und nach Kündigung auch gegen die geklagt (und gewonnen). Das hatte sich vor mir keine Kollegin getraut. Also nicht zu negativ denken; Richter sind auch nur Menschen und müssen sich außerdem auch an Gesetze halten; dafür sind die ja da. Also wie gesagt - versuche den direkten menschlichen Weg -.


    Gruß. Lirafe

    Ob Eltern (in diesem Fall dein Vater) zahlen "wollen" oder nicht, interessiert nicht wirklich. Bevor du öffentliche Gelder in Anspruch nimmst, müssen erst alle anderen möglichen Bezugsquellen in Anspruch genommen worden sein, egal ob das (bei Minderjährigen) der Unterhaltsvorschuss wäre oder wie eben in deinem Fall, da du bereits erwachsen bist, der Unterhalt von deinen Eltern (Vater). Das Amt (welches auch immer, sofern du Anspruch auf irgendeine staatliche Ausbildungsbeihilfe haben solltest) prüft und möchte die entsprechenden Unterlagen haben und verwenden. Wenn dein Vater sich weigert, hat das eben Konsequenzen für ihn. Wenn du also nach Deutschland zurückkehrst, wirst du hier vermutlich weiter studieren wollen. In dem Fall wäre das Bafög-Amt für Studenten zuständig, das aber ohne Prüfung der Unterlagen deines Vaters kein Bafög zahlen wird. Weigert sich dein Vater, entsprechende Unterlagen vorzulegen, die zur Berechnung erforderlich sind, wird dir nahegelegt, ihn schriftlich aufzufordern und zu erinnern. Wenn daraufhin nichts passiert, schaltet sich das Bafögamt ein und übernimmt das Ganze.

    Du hattest geschrieben: "Daher ist sein Antrag auf ALG II abgelehnt worden." Diese Ablehnung ist doch gleichwertig mit einer Bescheinigung, dass er keine H IV-Leistungen bezieht. Tackere die an das auszufüllende Formular; sie müßte ausreichen. Ansonsten leg`dem Amt das Schreiben der Bafögstelle vor und bitte erneut um das, was du nun mal brauchst. Wenn sie es dir nicht geben, lasse dir Namen, Durchwahlrufnummer desjenigen, der das ablehnt, geben und schreibe darüber eine Aktennotiz, die du dem Bafögamt dann zusätzlich auch vorlegst. Die können sich dann doch im Wege der Amtshilfe mal "kurzschließen".