Beiträge von lirafe

    Also wenn deine "Mitbewohnerin" erst im Juli bei dir eingezogen ist, können sie euch nicht sofort als BG werten, selbst wenn ihr ein Paar wäret. In der Regel hat man ein Jahr lang Zeit dafür, zu sehen, ob man wirklich zusammen gehört und erst danach führt vermutlich kein Weg mehr daran vorbei, dass ihr als BG gewertet werdet. Schreibt, dass ihr nicht für einander einsteht und nicht zusammen seid. Dumm wäre es natürlich, wenn du Unterlagen deiner Mitbewohnerin eingereicht haben solltest, weil das praktisch wie ein Zugeständnis ist. Ich würde einen Beratungsschein bei dem für dich zuständigen Amtsgericht beantragen, der es dir ermöglicht, einen Anwalt für einen von dir zu leistenden Kostenbeitrag von nur 10 € aufzusuchen und dich zu der Angelegenheit beraten zu lassen, weil das Wort "Sozialhilfebetrug" das die Teamleiterin nannte, kein Spaß ist.

    @Schrader und hanna_h
    Ich wäe vorsichtig mit der Aussage von Schrader. Zwar darf jedes Mitglied einer BG ein Auto von entsprechendem Wert besitzen, aber wie formuliert: "jedes". Die Formulierung heißt nicht, dass entsprechend der Anzahl der erwerbsfähigen BG-Mitglieder viele Autos angemeldet sein können. Bei den Vermögensfreibeträgen, was zum Beispiel die Konten betrifft, habe ich auch vom Amt die Auskunft erhalten, dass jedes BG-Mitglied für sich selbst gewertet wird, wir also nicht alles Geld auf einem Konto haben "dürfen", wenn es dann zu viel für die eine Person ist, auf deren Namen das Konto lautet. Rein Vorsorglich würde ich an hanna_h`s Stelle bei der Hotline anrufen unter anderer Rufnummer (weil die Rufnummern sofort den Namen zugewordnet werden können) und explizit nachfragen. Sicherheitshalber würde ich mir diese Auskunft zwei Mal holen, weil die Erfahrung leider gezeigt hat dass man auch dort unterschiedliche Auskünfte erhalten kann zu ein und derselben Frage.

    Also - wichtig ist natürlich wie bei allem, dass das zweite, möglicherweise auf den H IV-Empfänger angemeldete, Auto wirklich nur versicherungstechnisch auf ihn "angemeldet" ist, er aber nicht im Kfz-Brief als eingetragener Eigentümer steht.

    Also das mit dem Zweitwohnsitz hatte ich überlegt, damit dir/euch vielleicht offiziell eher der größere Wohnraum zuerkannt werden könnte. Vielleicht mußt`e hier ja mal `nen Präzidenzfall schaffen. Ich glaube nicht, dass der Mutter deiner Kinder etwas gekürzt werden kann, wenn sie ihren Hauptwohnsitz bei dieser haben.

    @Schrader
    Ich geh aufgrund der Erläuterung von Tima davon aus, dass der Vater "nur" die Wohnzimmereinrichtung mitnimmt, also den Rest (Kinderzimmereinrichtungen natürlich, Küchenmobiliar und Inventar, Schlafzimmer, Bad und Flurschränke ggf.) da läßt.
    Einen Antrag bei Gericht zu stellen, also den Vater sozusagen zu verklagen, würde ich nicht raten. Irgendwo und irgendwie muß er ja auch leben und im Gegensatz zu den anderen alles komplett neu aufbauen. Er hat nichts mehr; keine Familie, kein richtiges Zuhause und so weiter - alles fremd - und ihm steht ja nun mal auch was zu aus der gemeinsamen Zeit. Daneben: der Anwalt und das Gericht "kosten" richtig Geld, da können sie auch gleich besser zusehen, zunächst einmal günstige gebrauchte Dinge (die durchaus auch gut erhalten und schön sein können), zu bekommen. Also den Stress, mich um gebrauchtes Mobiliar zu streiten, würde ich mir nicht aufhalsen und auch niemandem empfehlen. Alle durchzumachenden Veränderungen und Wege (Wohnungssuche ggf., Ab- und Ummeldungen etc.) liegen ja eh schon auf Seiten des Vaters.

    In gewisser Hinsicht verstehe ich, wie du denkst; es hilft dir aber nicht weiter, und zunächst erst einmal solltest in deinem Interesse vielleicht doch eher "verhandeln". Wenn du sagst, dass die deine Beitragssumme zu hoch eingestuft haben, ist das vielleicht ein Punkt, an dem du ansetzen kannst. Versuch`doch mal, vom Gericht einen Beratungsschein zu erhalten, der dir ein Informationsgespräch bei einem Rechtsanwalt für einen von dir zu leistenden Kostenbeitrag von nur 10 € ermöglicht. Wichtig ist jedoch, dass du dir einen Fachanwalt suchst, also einen, der sich im Versicherungsrecht auskennt und auf Basis dieses Beratungsscheines (sein Honorar ist natürlich höher, aber das wird dann aus öffentlichen Mitteln bezuschusst), mit durch Paragraphen unterlegtem Rat weiterhelfen kann - oder auch nicht. Doch dann hast du vielleicht einen Anhaltspunkt dazu, wie es weitergehen könnte.

    maria123
    Ob man nun H IV erhält oder nicht. Das, was das Finanzamt fordert, hat damit leider nichts zu tun. Und auch Hartz IV-Empfänger müssen (nicht selten) zuviel erhaltene Leistungen zurückzahlen; die werden dann oftmals in gemeinsam vereinbarten monatlichen Raten von der Leistung abgezogen.


    Woraus sich die Nachzahlung errechnet, ist natürlich mit dem Finanzamt zu klären. Eine andere Lösung, als Prüfung woher die kommt oder dagegen angehen, falls du zu dem Entschluss kommst, dass die etwas falsch berechnet haben, gibt es definitiv nicht. Wenn die Forderung sich als richtig herausstellt, muß gezahlt werden.

    Natürlich steht ihr dem Grunde nach definitiv noch Kindergeld zu; hast das Schreiben gesehen, also könnte die Mutter deiner Freundin etwas mißverstanden haben? Oder anders herum gefragt: Was macht deine Freundin, geht sie noch zur Schule, ist sie in Ausbildung, hat sie eine sonstige Arbeit? Hartz IV schließt Kindergeld nicht aus; allerdings wird es bei der Berechnung der H IV-Regelleistungen als Einkommen angerechnet.

    Elfchen, was ist denn bitte die "Proberechnung des Wohnungsamtes"? Und ein bissl Einsicht wäre auch nicht schlecht. Du fragst jetzt, ob die dich vertrösten dürfen und so weiter, aber hättest du nicht wirklich eher deine Unterlagen einreichen können? Und natürlich sitzt dir jetzt dann der Vermieter im Nacken, weil du nicht zahlst.


    Geh` zur Arge, erkläre deine Situation und zeige ein wenig Einsicht, ohne gleich anzugreifen und zu fragen, "ob die "das" dürfen". Vielleicht kommst du so schneller zum Ziel. Man muss ab und zu auch mal "vor der eigenen Haustüre kehren", wenn man weiß, dass man Mitschuld trägt.


    Ein anderes Thema ist, dass die nach Einreichung von Anträgen und Unterlagen (sofern du das nachweisen kannst) nur einen Zeitrahmen von 10 Tagen zur Bearbeitung haben. Näheres erfährst du bei der für dich zuständigen Hotline, die dir auch den Eingang der von dir eingerichten Unterlagen anhand der zu deinem Vorgang gemachten Eingaben bestätigen kann.

    Irgendwie kommt mir deine Situation bekannt vor. Vor einigen Wochen war hier jemand im Forum mit "haargleicher" Situation ... Ich wünsche dir Glück bei der Durchsetzung deiner / eurer Ansprüche; vielleicht hilft dir das von "Schrader" zitierte Urteil ein Stück weiter. Vielleicht wäre "gemeinsames Sorgereicht" hilfreich und Anmeldung der Kinder mit Erst- und Zweitwohnsitz, so komisch sich das im ersten Augenblick auch anhört.

    Ich könnte mir auch vorstellen, dass gemeint ist, dass das ALG 1 jetzt ausläuft, also die Anspruchsdauer vorüber ist, und du kein ALG 2 bezeihen kannst, weil dein Mann gut verdient?! Falls das richtig eingeschätzt ist, könnte es sein, dass ihr aufgrund deines ALG1-Bezuges "relativ" weniger Steuern gezahlt habt im Vergleich zu eurem gemeinsamen "Nettoeinkommen" und sich daher die Situation rein rechnerisch etwas "veschoben" hat. Natürlich werdet ihr nicht von Wasser und Brot leben müssen, "mal`s" mal nicht ganz so schwarz, und in der Regel stimmt auch ein Finanzamt `ner Ratenzahlung zu.

    Unterhaltsleistungen enden nicht mit dem 18. Lebensjahr. Um dir ggf. Auskünfte geben zu können, bräuchte man mehr Auskünfte, also was für Ausbildungen machen deine Kinder, ist das jeweils "reineweg" eine schulische, oder eine betriebliche Ausbildung, eine Kombination, oder oder ... und wie oder werden die überhaupt vergütet usw. Fragen über Fragen; ohne Hintergrundwissen kann man wirklich nichts Konkretes sagen.

    Also ruther,
    es ist alles nicht so schlimm bzw. stellt sich viel besser dar, als du glaubst. Sobald du studierst bzw. würde ich an deiner Stelle es eher tun, beantragst du Bafög. Lebst du noch bei denen Eltern, liegt der Höchst-Bafögsatz etwa bei 414 €, möchtest oder wirst du ausziehen, erhälst du 584 € Bafög (jeweils zuzüglich der 164 € staatl. Kindergeld). Wie du auf 200 € kommst, weiß ich nicht.


    Was du damit meinst, dass deinen Eltern Geld abgezogen werden würde, wenn du Bafög beziehst, kann ich nur "erahnen". Vermutlch geht es um die Kosten der Unterkunft, die dann durch euch Drei geteilt werden, wovon zwei Drittel deinen Eltern nach wie vor vom Amt gezahlt werden und du das dritte Drittel von deiner Bafögleistung bezahlen müßtest, solange du noch im elterlichen Haushalt lebst.


    Gruß. LiRaFe

    Mit einem Nettoeinkommen von 850 € liegst du ausserdem auch weit über dem Bafög-Höchstsatz; das einzige (ein Versuch) wäre - wie Salle schon schreibt - Wohngeld zu beantragen.

    Ja, da hat Kitty Recht; du mußt ja im Normalfall immer wieder deine Versicherungskarte vorlegen, mit der du automatisch deine Mitgliedschaft bestätigst. Benutzt du diese Karte trotz eventuell irgendwann kommender Aufforderung, dies nicht mehr zu tun, machst du dich neben allem anderen auch noch strafbar.

    Ich kann den Wunsch, sein Kind kennenzulernen auch komplett nachvollziehen. Obwohl es besser wäre, den Kontakt zunächst über die Mutter zu suchen, damit das Kind nicht in eine Konfliktsituation kommt, kann ich mir vorstellen, dass das scheitert. Jemand, der so "gestrickt" ist und sich so verhalten hat, wird sich kaum komplett wandeln. Eher könnte ich mir vorstellen, dass das Kind gedanklich - wie auch immer - negativ beeinflusst wurde in all der Zeit und wieder und wieder dumme oder unwahre Geschichten gehört hat.


    Daher würde ich ganz vorsichtig vorgehen und zunächst einmal mit allen Mitteln versuchen, die jetzige Anschrift herauszufinden. Man weiß ja auch nicht, ob die Frau inzwischen nicht einen anderen Namen hat, oder ob dieses Kind überhaupt noch bei ihr ist. Auf jeden Fall wäre die Anschrift im Wege der Amtshilfe ausfindig zu machen, das heißt, dass mikele wenigstens bei einer öffentlichen Stelle Unterstützung finden sollte. Über die Krankenkasse und die Dt. Rentenversicherung läßt sich nämlich jeder in Deutschland ausfindig machen. Selbst Kleinkinder werden heute schon mit einer Identifikationsnummer "versorgt".


    Ansonsten würde ich - sofern möglich und die Umzüge nicht immer in größeren Umfang stattfanden - mich entweder selbst auf die Suche machen oder eine Detektei beauftragen, wobei die Kosten vorher abgeklärt werden sollten in Richtung Erfolgshonorar. Dann würde ich die Mutter umgehen und dem Kind einen ehrlichen einfühlsamen Brief zukommen lassen - an der Mutter vorbei -, so dass es selbst entscheiden kann, was es glaubt und was nicht und mitteilen, wo ich zu erreichen bin. Alles andere bleibt dann abzuwarten, kommt keine Reaktion, würde ich nichts weiter tun.

    Natürlich erst Arge; wie soll er sonst wissen, was genehmigt wird. Es ist ihm nicht damit gedient, wenn er sich eine Wohnung sucht, keine Ausstattung hat und vielleicht aufgrund irgendeiner "Unangemessenheit" der Wohnung, sei es Größe oder Kosten, nach kurzer Zeit wieder umziehen zu müssen.