Ich denke nicht, dass du zur Unterhaltsleistung verpflichtet werden kannst. Aus eigener Erfahrung: Der Vater meiner Kinder hat nen guten Ing.-Job und neben unseren gemeinsamen Kindern danach noch weitere zwei mit zwei weiteren Frauen. Alles zählt, und selbst bei ihm blieb - bleibt - kaum etwas übrig zur Unterhaltszahlung aller Kinder. Also Selbstbehalt bei Verdienenden sind ca. 900 €. Du - als H IV-ler - wirst wohl nichts zahlen müssen, wenn du dagegen angehst.
Beiträge von lirafe
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Habe leider wirklich nicht alles, sondern wirklich nur ganz kurz - quer - gelesen. Das, weil es wirklich viel ist. Aber eine Frage taucht sofort auf: Wenn du, wie du schreibst, nicht zur BG - Bedarfsgemeinschaft - gezählt wirst. Dann kannst du doch Autos haben, soviel du möchtest?
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Unabhängig von allem Anderen: Du schreibst:
"daher der Plan: Umzug nach Berlin bzw. Potsdam (da ich an die Uni Potsdam möchte, allein schon weil man da einen Test für Sprachen machen muss und nicht einen bestimmten NC haben) ...
Wo hast du denn das her - so verallgemeinert? -:
Mein Sohn hat sein Abi mit 1.1 gemacht und muss(t)e für sein Studium in Potsdam auch diesen NC 1.1 haben (Klinische Psychologie) und trotzdem zusätzlich noch - weil das Studium auf überwiegend englischsprachiger Literatur beruht und wg. der Statistiken höhere Mathematik etc. - eine Sprachprüfung zusätzlich absolvieren.Also deine "Feststellung", die ich oben zitiert habe: Woher stammt die?
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Wenn sie - deine Tochter - schon länger alleine wohnt, würde das normalerweise so weiter laufen, und da sie bereits ein Kind hat, wird das aller Voraussicht nach auch in eurem Falle weiterhin so sein, wenn ihr gemeinsam in ein Haus zieht. In dem Fall nämlich hat sie - sozusagen - Anspruch auf eigenen Wohnraum. Allerdings sollte es dann so sein, dass deine Tochter mit ihrem Kind separaten Wohnraum abgegrenzt bezieht, was wiederum in einer Art Untermietvertrag festgehalten werden sollte.
Wie das ganz genau ausgeht, ist, eiß man nicht in diesem Fall, weil es immer wieder so `ne Art Entscheidungsspielraum der Sachbearbeiter gibt und das bei euch ein kleines Durcheinander für die bedeutet, das Spielraum lässt.
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Völlig egal, wie alt "Mutter" ist, und auch egal, ob altes oder neueres Haus und auch egal, ob ALG II oder H IV oder sonstwas. ALG II ist sowieso unabhängig von allem. Bei H IV sieht das schon etwas anders aus. Kurz und gut: Verhältnisse geklärt schriftlich festhalten: Mietvertrag - Mietverhältnis - Wohnräume - Miethöhe - Verpflichtungen - Rechte. Dann kann - egal, ob neben dem evtl. nicht ausreichenden ALG II oder H IV Antragstellung erfolgen.
Wir sind der Sache nach hier, um möglichst Antworten zu geben, nicht um "In-Frage zu stellen", schon gar nicht, um "zu konstruieren". Das kann man als Hobby so nebenbei irgendwo tun. Fragen an den Fragesteller, die dazu helfen, die Frage besser zu beantworten, sind o.k., alles andere Zeitvertreiberei und helfen hier Niemandem.
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Es gilt ausnahmslos immer das "Zuflussprinzip", also egal wann was wie entstanden ist, ob Zinsen oder sonstige Einnahmen, wird es immer als Einkommen demjenigen Monat zugerechnet, in dem es gutgeschrieben wird. Und `ne Klage wg. dieser Zinsen, denn so hoch werden die wohl nicht sein, wäre sinnentstellend. Vermutlich entstehen dabei mehr Papier, Druck-, Porto-, Telefonkosten und dergleichen, als es die Sache wert ist.
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t0m123
Gut. Dann versuche es zunächst einmal mit diesen "Direktzahlungen". Das wäre ein erster Schritt. Leider spielt es für die Sachbearbeiter (bzw. soll es nicht; die können nicht anders reagieren) keine Rolle, ob den dir - euch - helfenden Menschen - Familienmitgliedern dann durch ihre Hilfe - selbst etwas fehlt. Also als Argument würde das nicht zählen, also brauchst`e das auch nicht zu erwähnen.. Solches zählt nur für uns hier, nicht aber im Behördendschungel. -
Vogelliebhaberin
Tut euch den Gefallen: Maximal jeder einen 400 € Job und eventuell daneben noch die Perspektive auf Weiterbildung. Alles Weitere ist Quatsch. Daneben auch könnt ihr zumindest noch Wohngeld, Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse, Rundfunkgebührenbefreiung etc. beantragen. -
Frührente gibt es in dem Fall sowieso nicht. Für eine "Rente" muss man mehr an Berufsjahren hinter sich gebracht haben, als du "alt" bist., und ob eine Psychologin etwas bescheinigt hat oder nicht, ist auch nicht relevant - so insgesamt -, dann wäre wenigstens halb Deutschland bescheinigt berufsunfähig, oder eben auch nicht.
Wenn du den Weg gehen willst, gehst du in die "Grundsicherung"; dort gelten natürlich dann auch andere Vermögensfreigrenzen und so weiter. Ich kenne übrigens mehrere ADS und ADHS-Betroffene, die arbeiten.
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Es ist wirklich nicht einfach.
Zunächst einmal die Frage: Warum werdet ihr getrennt veranlagt, also warum ist "gesplittet"? Einmal ist es so, dass deine Frau 382,14 € und du 382,16 € zurück zahlen sollt, wenn ihr gemeinsam berechnet werdet als Empfänger?
Daneben könnten "die" sich fragen, wie du 2.500 € so nebenher für Heilbehandlungen ausgeben kannst.
Und dann leider auch könnte die Frage auftauchen, ob und inwieweit die Zuwendungen deiner Familie für dich als Zuwendung zum Lebensunterhalt gewertet werden könn(t)en, und ob das nicht dauerhaft möglich wäre.Also solltet ihr das alles ganz explizit trennen, schriftlich festhalten und darlegen. Bestenfalls gehen die Zuwendungen für deine Heilbehandlungen nicht erst an euch und ihr leitet - überweist - sie weiter, sondern deine dich unterstützenden Familien- und sonstigen Mitglieder bezahlen Rechnungen direkt - zweckgebunden -.
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Nun - noch einmal für alle mein Beitrag von gestern zu einem anderen Thema: Und vorneweg. Warum, warum lasst ihr euch auf diese "Nutzer", die vermutlich zum Teil wirklich, aber andererseits auch, weil etwas "unbedarft", Kommentare und - oder - Fragen und Antworten schreiben, die entweder an der Sache vorbei gehen oder nur verletzen sollen, überhaupt ein?
Mein Text war und bleibt:
So. Ich habe mir das hier ne ganze Weile mit angesehen. Liebe Teilnehmer dieses Forums. Es wäre wirklich schön, hier möglichst nur Fragen zu stellen und auf Fragen zu antworten - gezielt - und ohne Beleidigungen. Zwar sind mitunter Gegenfragen notwendig, um auf eine Frage antworten zu können, und man kann auch "mal" ne klitzekleine Meinungsäußerung tätigen, aber zur "Unterhaltung" und zum Frust ablassen ist dieses Forum nicht gedacht.
Und wenn jemand sagt, dass die oder der `rausgeschmissen gehört, so ist das zwar verständlich; das Problem ist nur, dass "der" oder "die" sich dann eben unter `nem anderen Namen neu anmelden können.
Also bitte geht mal in euch und überlegt, bevor ihr schreibt. Danke.
Fazit: Wir können alle möglichen Teilnehmer `rausschmeißen. Dann aber heißen sie nicht mehr "Elch", sondern "Jäger" oder sonstwas. Ihr selbst könnt helfen: "Ignorieren" heißt das Zauberwort.
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So. Ich habe mir das hier ne ganze Weile mit angesehen. Liebe Teilnehmer dieses Forums. Es wäre wirklich schön, hier möglichst nur Fragen zu stellen und auf Fragen zu antworten - gezielt - und ohne Beleidigungen. Zwar sind mitunter Gegenfragen notwendig, um auf eine Frage antworten zu können, und man kann auch "mal" ne klitzekleine Meinungsäußerung tätigen, aber zur "Unterhaltung" und zum Frust ablassen ist dieses Forum nicht gedacht.
Und wenn jemand sagt, dass die oder der `rausgeschmissen gehört, so ist das zwar verständlich; das Problem ist nur, dass "der" oder "die" sich dann eben unter `nem anderen Namen neu anmelden könnte.
Also bitte geht mal in euch und überlegt, bevor ihr schreibt. Danke.
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Liebe Leute; vielleicht könnt ihr euch in diesen Tagen gegenseitig und - so allgemein - ein bisschen Ruhe und Besinnlichkeit gönnen und einfach einmal versuchen, "sachlich" zu bleiben. Anfeindungen und gegenseitige Beschimpfungen gehören nicht hierher, und so werde ich mich dann - nachdem ich mir das dieses Jahr zur Genüge angesehen habe -, dafür einsetzen, den einen oder anderen Nutzer zu löschen, dem das nicht möglich ist.
In diesem Sinne ein frohes Fest euch allen heute.
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Birgit63
Dies hier ist ein Forum, in dem Fragen beantwortet werden (sollten). Es ist kein Forum, in dem es um Meinungsäusserungen und - oder Meinungsbildung oder Kritik an anderen geht, und so wäre es angebracht, wenn du - unter Berücksichtigung dessen -, nur auf Eingaben antwortest oder schreibst, wenn du einen entsprechenden, also einen hilfreichen Beitrag hast, und nichts sonst. -
lacki
Schon einmal in der jüngeren Vergangenheit habe ich auf deine unangebrachten Kommentare reagiert und dich darum gebeten, diese einfach mal nicht zu schreiben. Hier geht es um Hilfestellung(en) und nicht um Negativbewertung irgendwelcher Beiträge bzw. wie in diesem Fall auch, um Negativbewertung der Intelligenz eines Fragestellers. Bitte unterlaß dies künftig; es trägt nicht nur nicht zu irgendeiner Lösung bei, sondern zieht dieses ganze Forum `runter. Schriebe jeder solche Kommentare, bekäme hier niemand Auskunft oder gar Hilfe.Daneben - kann es mir dann, was "dich" betrifft - nicht verkneifen: Es wird nicht gego"gg"elt, sondern man kann g"oo"geln. Mitunter ist es sinnvoll, kritische Blicke erst einmal bei sich selbst zu werfen.
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Bevor eine halbwegs vernünftige Antwort möglich ist: Wie alt bist du? Hast du eine abgeschlossene Ausbildung, oder "jobbst" du nur so, oder bist du irgendwo als Ungelernter in Festanstellung? Diese Fragen zu beantworten sind - wie gesagt - relevant für eine mögliche Antwort.
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charly599
Nicht der Vater ist bedürftig, sondern der Sohn, der "vom Vater" monatliche Unterstützung erhielt.
lacki
Es wird sicherlich zu Fragen seitens des Amtes kommen, wenn die die monatlichen Geldeingänge deines Vaters auf deinem Konto in dieser Höhe sehen. Fragen dazu, warum das nicht so weitergehen könnte. Ich könnte mir vorstellen, dass es in eurem Falle (da dein Vater dir sicherlich "nur" während und bis zum Ablauf des Studiums helfen wollte), günstig wäre, ein Schriftstück aufzusetzen, dass diesen Umstand darlegt, also Hilfe bis zum Ablauf des Studiums. Im übrigen hättest du vermutlich Bafög - Studentenbafög - erhalten können; doch gehe davon aus, dass dies aufgrund der Einkommensverhältnisse deines Vaters ausschied. -
gahei4
Zunächst einmal erhälst du unter Umständen ALG I, später dann würdest du ins ALG II fallen. Eine etwa gezahlte Rente würde den Leistungen als Einkommen angerechnet werden. Zu deiner eigentlichen Frage: Im ALG II-Bezug darfst du ein Eigenheim besitzen bis zu einer Größe von 130 qm Wohnfläche; die Grundstücksgröße unterscheidet sich je nachdem, ob das Objekt in ländlichem oder in einem Stadtgebiet liegt. Du erhälst - wie alle anderen auch - maximal die ortsüblichen zulässigen Beträge für vergleichbare Kosten der Unterkunft, kein Extra wegen deiner Belastung. Dabei wird zwischen Zins- und Tilgungsleistungen unterschieden; Zinszahlungen werden als Unterkunftskosten anerkannt (wie auch Nebenkosten, die einem Mietvertrag ähnlich sind) und Tilgungsleistungen selbstverständlich nicht.Solltest du ins SGB XII fallen, also aus dem ALG-Bezug komplett heraus, ändern sich auch die Vermögensfreigrenzen und du wirst in dem Fall einige Leistungen nur noch als Darlehen gewährt bekommen. Die aufgelaufenen Beträge müssen dann später von deinen Erben dem Amt erstattet werden.
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Charli 599
Dieses: "Ja, also wie gesagt - es bleibt bei meiner Aussage", bezieht sich auf meine Antwort vom 05.08.2010 - 14.51 Uhr. Dazu bedarf es natürlich einiges "Zurücklesens", aber egal. Und mein Hinweis ist definitiv "keine" Meinung, sondern ist allgemeine derzeit gültige Rechtsprechung und beruht daneben auch aus eigenen Erfahrungswerten.An dieser Stelle werde ich dann diese Sinnlosdiskussion, die du angeregt hast, beenden; sie ist komplett überflüssig; niemand ist hier, um sich zu profilieren - jedenfalls sollte das so sein.
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Lori
Dies ist hier ein Forum, das User nutzen, die "Hilfe" benötigen. Es ist kein Forum, das dazu dienen sollte, "Bekannte", "Nachbarn" oder sonstwen anzuschwärzen. Solltest du weitere "Informationen" dazu benötigen, was wem unter welchen Umständen zusteht, kannst dies unter anderen Rubriken in der oberen Menueleiste (und wenn du dich dort weiter "durchklickst") in Erfahrung bringen. Fragestellung "deiner" Art sind also nicht gewollt und gewünscht - und Beleidigungen, wie die hinsichtlich BineNRW auch nicht.