So, wie lacki schreibt, ist es. Wohngeld geht nur neben dem ALG 1; im ALG 2 - Bezug sind die Wohnkosten bereits berücksichtigt. Nebenher bleiben nun nur noch Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse und Rundfunkgebührenbefreiung. Das ist nu`nicht der Hammer, aber auch Kleinigkeiten läppern sich.
Beiträge von lirafe
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Wir haben für mein(e) Kind(er) auch Baföganträge bzw. jetzt BaB-Antrag gestellt. Man kann nur dasjenige angeben, was man weiß. Punkt. Nu`wissen wir zwar, wo er wohnt und wie und mit wem, aber die nicht ausgefüllten Formulare - Angaben - fordert dann - je nach Möglichkeit - das Amt an, wenn unsere Anfrage(n) fruchtlos verlaufen sollten; so wurde mir das telefonisch mitgeteilt. In unserem Fall hat -er- glücklicherweise mitgearbeitet.
Hier im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob Frau (Mutter) oder ersatzweise das Jugendamt jahrelang keine Unterhaltsansprüche geltend gemacht hatten, denen zufolge man dann normalerweise `ne Anschrift wüsste.
Wenn man dann also nachweisen kann, dass man trotz EMA (= Einwohnermeldeamtsanfage) oder bei Bekanntsein der Anschrift nach Aufforderung via Einschreiben-Rückschein keine Antwort erhalten hat, reichen dem Amt diese Nachweise aus dafür, dass es selbst tätig wird bzw. entscheidet.
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Also, ganz wie beantwortet, ist es definitiv nicht. Aus eigener Erfahrung: Wir hatten einen Ehevertrag, also den dann typischen: keine Zugewinngemeinschaft, wie es ohne Vertrag automatisch der Fall ist, sondern Gütertrennung und dann auch natürlich Ausschluss späteren Unterhalts. Dann bin ich verunglückt - Autobahnunfall - Folgeschäden - Trennung - Scheidung, weil "Mann" ja keine kranke Frau will. Welchen Ehevertrag man auch immer schließt; Trennungsunterhalt (ca. 1 Jahr, bis Scheidung vollzogen), muss nu`mal leider gezahlt werden; Unterhalt danach n i c h t mehr. Sonst wären diese Verträge ja auch völliger Blödsinn; sie beruhen auf Gegenseitigkeit. Und dann bekam ich auch - problemlos - aufstockendes H IV.
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ok. dann ist es so. Danke. Und an dieser Stelle mal: Schöne Osterfeiertage euch allen.
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Normalerweise erhält man ALG 1 ja erst einmal ein Jahr lang und fällt dann ins ALG 2 bzw. H IV. Da er aber - auch - mit Hilfe des ALG 1 "verhungern" würde, werden daneben andere Anträge "greifen". Wartet nicht erst ab, ob und inwieweit Anträge, die er stellt, greifen, sondern stellt - um sicher zu gehen - alle möglichen Anträge parallel und weist bei Antragstellung darauf hin, dass ihr auch die anderen Anträge gestellt habt, weil ihr nicht genau wisst, was durchgeht. Neben dem ALG 1 kann er Wohngeld beantragen; beim H IV sind Wohnkosten bereits berücksichtigt. (Behördendschungel eben). Also - alles beantragen, was geht, weil alles ab Antragstellung greift, aber bitte in jedem der Anträge darauf hinweisen, dass man parallel - aus "Unwissenheit" auch das Andere beantragt hat.
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Habe jetzt hier mal einiges kurz quer gelesen. Was geht` n hier ab? Danke an Gawain für seine Sachlichkeit.
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Was war hier eigentlich die ursprünglich gestellte "dringende" Frage?
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Also, sobald ihr als Lebensgemeinschaft gewertet werdet, was vermutlich so sein wird, wenn du zu ihm ziehst, kannst du auch nicht davon ausgehen, dass ein Amt "das kleinere Übel" wählt, indem es zwar deine Mietkosten spart, du aber den Rest weiterhin bekommen kannst - einfach nur so. Je nachdem, wie hoch sein Einkommen ist bzw. wie niedrig, könntet ihr dann vielleicht ergänzendes Wohngeld beantragen und das Übliche; die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse.
Wohngeld plus der dann 350 € Benzinkosten (die ihr gemäß deiner Schilderung dann einspart), sind ja auch nicht gerade wenig und helfen euch weiter. Die 350 € Benzinkosten ersetzen dann doch deine Grundsicherung ohnehin schon.
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Leider sind deine Angaben etwas dürftig. Also kann man nur mutmaßen. Solltest du noch ziemlich jung sein und dein Kind auch, könntest du versuchen, vorübergehend in eine Mutter-Kind-Einrichtung zu kommen. Anderenfalls sprich auf jeden Fall aber auch möglichst umgehend beim Jugendamt vor wg. des Sorgerechts usw.
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Hm, ja. Also erst einmal: Ist deine Arbeitsstelle nicht oder nicht immer so, dass du regelmäßig deinen Dienst antreten könntest, mit den "Öffentlichen" erreichbar? Denn ein Auto unterhält man ja nicht nur mittels "Sprit", sondern auch durch Kfz-Versicherung (in deinem Fall ein recht hoher Beitrag, da du noch Fahranfänger bist, oder !?), selbst wenn du ein Auto deiner Eltern nutzen würdest, die dich dann als Fahranfänger melden müssten, damit du im Falle des Falles auch wirklich versichert bist. Und dann sind da noch Steuern etc. Also all das muss wirklich niemand finanzieren. Falls das vorstehend von mir Genannte aber so ist, also du deine Arbeit nicht erreichen kannst von zu Hause aus ohne Kfz, "dann" kannst du dir eine Wohnung in angemessener Größe möglichst nehmen, von der aus du den Betrieb erreichst. (Fahrwege übrigens sind - auch in Ausbildung - bis zu 2 Std. pro Strecke zumutbar gem. Vorlagen).
Du würdest dann - je nach Einkommen der Eltern etc. - auch BAB (ergänzend) erhalten und kannst unter Umständen auch eine Zuzahlungsbefreiung (Krankenkasse) beantragen, für die du im Normalfall 2 %, wenn aber eine chronische Erkrankung vorliegt, 1 % aufbringen musst. Dies betrifft die Praxisgebühren, Zuzahlung zu verordnungspflichtigen Medikamenten, Kuren, Krankentransporte und so weiter. Diese Befreiung kann man vor, während oder zeitnah nach dem lfd. Kalender beantragen und erhalten, also in dem Fall, wenn man errechnet hat, ob es sich für einen lohnt.
Diese Angaben kann ich so ziemlich genau machen. Meine Tochter hat im vergangenen Jahr ein Studium an der TU Berlin begonnen und nach dem ersten halben Jahr festgestellt, dass sie eher prakt. tätig sein muss. Sie macht nun eine Ausbildung, erreicht ihre neue Arbeitsstelle aber nicht immer mit den Öffentlichen, weil wir ziemlich abseits wohnen und sie - natürlich - kein Auto unterhalten kann. Daher darf sie eine eigene Wohnung haben, denke ich (hatte sie wg. Studium TU sowieso seit einigen Monaten) und wird auch BAB erhalten. Zuzahlungsbefreiung 1 % ist auch klar, da chron. krank.
Falls all das bei dir nicht zutrifft, du aber eine eigene Wohnung möchtest und - oder brauchst, kannst du noch versuchen, Wohngeld zu erhalten.
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Ja Horst. Wie viele Kinder hast du denn schon neben der Arbeit und mit sehr wenig Geld aufgezogen?
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Ehrlich gesagt: Ich würde auch, und zwar ziemlich schnell, persönlich dort hingehen. Hatte auch mal eine Situation. Da hat dies geholfen. Bei mir war es nicht ganz so dramatisch, aber es bestand Klärungsbedarf seitens der Behörde, und nach Einreichung meiner Unterlagen und der "Erklärung", warum, wodurch ich was "zuviel" hatte, erheilt ich ewig keine Antwort. Die Anrufe bei der kostenpflichtigen Hotline (Service-Hotline nennt die sich ja), ergaben nichts bzw. nur, dass der Sachbearbeiter sich innerhalb von 5 Tagen melden müsste. Dieses Prozedere hatte ich mehrfach - immer nach diesen 5 Tagen Bearbeitungszeit. Ein Rückruf kam nie.
Mir war wichtig das zu klären, weil ich wusste, dass ich bei weiteren Rückfragen bald nicht mehr in der Lage wäre zu antworten, und dann Ärger (Einstellung Zahlungen oder so bekommen könnte). Das war bei mir wg. absehbarer Abwesenheit Reha und so der Fall. Also fuhr ich hin. Ich fuhr zu der auf dem Bescheid angegebenen Anschrift. Es fiel mir schwer, weil ich ziemlich frisch operiert war und die Narbe vertikal auf dem ganzen Bauch nicht richtig verheilte. An dem Tag war es zu aus irgendwelchen organisatorischen Gründen, also normalerweise wäre geöffnet gewesen; ich sollte am nächsten wiederkommen. Das tat ich. An dem Tag sagte man mir, dass Frau -sowieso- ja gar nicht dort im Amt sitzt, wie auf dem Bogen angegeben, sondern in einer ganz anderen Region weiter weg. Dies hätte man mir sicher auch an dem vorangegangenen Tag, als ich schon einmal umsonst da war, sagen können. Dann der dritte Tag. Ich fuhr hin - ohne Termin - und bat darum, "vorgelassen" zu werden. Ich war genervt, hatte Schmerzen etc. Ich zeigte dieser Dame, die es nicht geschafft hatte, mich in den Wochen zuvor einfach nur zurückzurufen, einfach meinen frisch operierten Bauch - kein schöner Anblick. Sie bot mir sofort Platz an, räumte dazu einen Stuhl frei, auf dem Akten lagen, worüber sich ihre Kollegin, die kurz darauf zurück in den Raum kam, etwas negativ äusserte. Danach ging alles ganz fix und war plötzlich sofort erledigt.
Was ich damit nur sagen möchte. Mitunter - leider - braucht es "persönlichen Eindruck", dann auf einmal hat so`ne Akte `n Gesicht und die, die vergessen haben, dass da am anderen Ende `n wirklich hilfebedürftiger Mensch sitzt, wachen dann auch mal auf.
Ich wünsche dir Stärke noch weiter durchzuhalten, damit der von dir eingeschlagene richtige Weg dir in eine gute, bessere Zukunft hilft.
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Also rechtlich gesehen, müssen Eltern ihren Kindern wirklich nur - eine - Ausbildung finanzieren (sozusagen). Und nach dem 27. Lebensjahr sind sie auch insgesamt nicht mehr zuständig für dich. Auch denke ich nicht, dass du für diese zweite Ausbildung BAB beziehen können wirst.
Und leider ist es oft auch so, dass Sachbearbeiter vor Ort "abwiegeln", also nicht konkret Auskunft geben oder es mangels Wissens aller Grundsätze nicht können. Es ist eigentlich nur eine Formsache, einfach einen Antrag zu stellen, auch wenn du nicht alle Unterlagen sofort beifügen kannst. Die kann - könnte - man nachreichen, also in diesem, deinem Fall z.B. die Unterlagen der Eltern.
Sollten die nachgefordert werden, hieße das ja, dass du BAB-bezugsberechtigt wärst, wenn deren Einkommen nicht reichen würde. Ich gehe aber davon aus, dass du bereits im Vorfeld - schriftlich - eine Ablehnung erhälst. Warte mit der Beantragung des Wohngeldes keine Sekunde zu lange; die Bewilligungen greifen immer ab Antragsdatum, egal, was an Unterlagen noch fehlt.
Da BAB und Wohngeld sich gegenseitig ausschließen, solltest du in dem jeweiligen Antrag, wenn du sie parallel stellst, um auf der sicheren Seite zu sein, darauf hinweisen, dass du das jeweils andere beantragt hast, weil du nicht sicher bist, was greift.
Viel bleibt dir nicht; also wirst du dein Ausbildungsgehalt haben und das Wohngeld. Daneben kannst du eben dann nur noch die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen.
Ach ja: Und im Übrigen fand auch ich Horst Grunerts "Ton" nicht angemessen. Das hat nichts mit einer "Hineininterpretation" zu tun; es gibt bestimmte Mittel, etwas nett oder eben nicht zu formulieren. Dies war definitiv in seiner (ersten) Antwort der Fall.
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Eltern "müssen" ihren Kindern "EINE" Ausbildung finanzieren. Wenn deine Tochter die hat, hast du ihr gegenüber keinerlei Verpflichtung mehr.
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Ein gymnasialer Abschluss ist keine Ausbildung, sondern nur die Voraussetzung dafür. und natürlich ist dein Vater dir gegenüber unterhaltsverpflichtet solange, bis du "entweder" eine abgeschlossene Ausbildung hast, bei er er dich unterhaltsmässig begleitet hat, und - oder du das 27. Lebensjahr vollendet hast. Alles Andere ist Quatsch.
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Ja. Und dann gibt es noch die Zuzahlungs-Befreiung für Praxisgebühr, verschreibungspflichtige Medikamente, Krankentransport und so weiter, die du bei deiner Krankenkasse beantragen kannst. Alerdings bleibt immer ein 1 bzw. 2% iger Eigenanteil (berechnet vom Jahreseinkommen) jährlich im Voraus oder nachträglich zu zahlen.
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Wie Gawain schreibt; Hintergrundinfos wären wichtig. Daneben aber: Wenn es - so ziemlich - sicher ist, wäre, dass sie zurück zieht - so kann man ja argumentieren -, je nachdem, welches der Hintergrund ist, wäre es unsinnig, jetzt `nen halbes Jahr vorher umzuziehen.
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Wie schon vorerwähnt. Der Betrag aus der Lebensversicherung zählt als Einkommen in demjenigen Monat, in dem er deinem Konto gut geschrieben wird. Du wirst das Geld aufbrauchen müssen und solange, bis es verbraucht ist, kein H IV mehr beziehen können. Sicher wirst du - wenn du wieder einen weiterführenden H IV-Antrag stellst, wenn das Geld aufgebraucht ist, nachweisen müssen, was du damit getan hast, und die Bestattungskosten zu bezahlen ist sicherlich ein unter vielen zu akzeptierender Grund.
An deiner Stelle würde ich während des Verbrauchs des Geldes der Lebensversicherung, also solange, wie du kein H IV wegen des Geldeinganges mehr bekommst, einen Wohngeldantrag stellen. Beim "Wohngeld" ist es nicht relevant, wie viel Vermögen du hast; lediglich die Zinsen (und das ist ja derzeit nicht viel - eher wenig), werden angerechnet. Damit kannst du "strecken".
Deine Vermögensfreigrenzen sind 150 € je Lebensjahr zzgl. 750 € für einmalige Anschaffungen. Dieses Geld kannst du auf alle Fälle "behalten", ohne dass dir davon dann später etwas abgezogen wird. Daneben darfst du ein Auto besitzen bis zum Wert von 7500 € (glaube ich, ist das gerade).
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Wenn dein Job seitens des Arbeitgebers stunden- und einkommensmässig auf 400 € reduziert wird, kannst du ja wohl nichts dafür. Stelle einfach "ganz normal" einen Antrag (aufstockendes H IV); dann geht alles seinen Gang. Vielleicht sogar greift in deinem Fall ein einfacher Wohngeldantrag, weil du ja - regelsatzmässig - drüber bist, und dir "nur" noch die Wohnkosten zustehen sollten.
Bitte nicht erst das Ergebnis des H IV- Antrages, also den Bescheid abwarten, sondern beides parallel zueinander stellen, also den aufstockenden Antrag H IV und den Wohngeldantrag - jeweils mit einem wechselseitigen Hinweis auf dem Antrag. Denn alles zählt erst erst ab Antragstellung.
Solltest du also beispielsweise zunächst nur H IV beantragen und die "sagen", dass Wohngeld ausreicht, und den Antrag dafür hast du nicht gestellt, sondern stellst ihn erst dann, gehen dir evtl. Monate verloren.