Beiträge von lirafe

    Mach dir nicht zu viele Sorgen. Dass du in letzter Zeit Dinge im ebay verkauft hast, muß dich nicht belasten. Vorsorglich, damit "die" nicht davon ausgehen, dass du durch diese Verkäufe ein regelmäßiges, anrechenbares Einkommen hast, würde ich das dort im Antrag so erklären, wie du uns das hier erklärt hast. Das ist das Eine.


    Niemand kann dich zwingen, wegen einer Arbeit sonstwo in Deutschland umzuziehen. Das ist das Andere. Allerdings wird inzwischen vorausgesetzt, dass man auch längere Arbeitswege (bis zu 2 Std. Fahrtweg) in Kauf zu nehmen hat, um aus dem ALG II (H IV)-Bezug herauszukommen. Dabei sind sowohl Fußweg, Fahrt- und auch Wartezeiten relevant.

    Sachbearbeiter(innen) haben einen gewissen Ermessensspielraum (daher vermutlich erhälst du auch unterschiedliche Auskünfte). Wenn dir dann also "deine" Sachbearbeiterin Anhaltspunkte (ob eine Wohnung angemessen ist oder nciht) gegeben hat, würde ich diese beachten.

    Als erste Sofortmaßnahme solltest du, wenn du diesen Weg (Klage etc.) wirklich gehen möchtest, selbst deinen Vater schriftlich um seine Einkommensnachweise und zunächst einmal um den Regelsatz (unter Vorbehalt dessen, was die Berechnung anhand seines Einkommens später ergibt) fordern. Schriftlich und mit Nachweis, also entweder unterschreibt er dir auf einer Zweitschrift, dass er den Brief erhalten hat, oder du machst das per Einschreiben-Rückschein. Wichtig ist dieser erste Schritt, weil du rückwirkend nichts fordern kannst, sondern erst ab Tag der "Fälligstellung" gezahlt werden muß. Und auch, wenn du jetzt inzwischen volljährig bist, kannst du das für euch zuständige Jugendamt kontaktieren; zwar können die für dich nicht mehr "schreiben" etc. aber Auskünfte, wie und was du tun mußt, wirst du sicher allemale erhalten.

    Erst einmal: Ich "beneide" euch. Meine Kinder bekommen vom Vater inzwischen satte 72 Euro, aber egal. Du hast also inkl. hälftigem staatlichen Kindergeld rund 620 Euro, deine Schwester etwa 430 Euro. Hier oben im Forum, oberste Menueleiste, gibt es einen Unterpunkt "Unterhalt"; wo du dich diesbezüglich genauer "belesen" kannst und auch einen Unterhaltsrechner findest du im I-Net. Erhält deine Mutter auch Ehegattenunterhalt? Das wäre wichtig zu wissen. Grundsätzlich ist es so, dass man nichts (Unterhaltsansprüche) "rückwirkend" erhält, sondern immer erst ab Fälligstellung, Klageeinreichung oder dergleichen. Jährlich alles nachzuweisen ist zwar möglich, aber ein "muß" ist es 2jährlich. Wenn deine Schwester studiert und "nur" 338 Euro Unterhalt erhält, liegt sie unter dem Bafög-Satz. Woran liegt das. Das Bafögamt prüft ja nu`mal auch Einkommensverhältnisse und wägt ab, ob aufstockendes Bafög gezahlt wird oder nicht, weil da eben "zuviel" ist, was die Eltern in der Lage sind/wären zu tragen. Und selbstverständlich ist eure Mutter dazu verpflichtet, auch für euch beide zu sorgen, also Unterhalt zu leisten. Da ihr vermutlich beide zu Hause bei ihr wohnt, hat sie ihren Anteil damit getan, weil sie ja neben dem "normalen" Leben, also Ausgaben, auch eine größere Wohnung mit all den Nebenkosten etc. unterhalten muß.

    Na ja, das Amt könnte/wird vermutlich zunächst nachfragen, warum dein "Lebensgefährte" und nicht "du" das Haus behälst und auch, was dir aufgrund deines hälftigen Anteils an dem Ganzen zusteht, also welches Vermögen du dadurch sozusagen hast. Alle weiergehenden Ansprüche, die deine Fragen beinhalten, lassen sich daraus ableiten bzw. sind daran angeknüpft.

    Ja klar, aber "beim Kauf" heißt nun mal auch notariell, ansonsten kann man nachträglich ja alles Mögliche formulieren und notieren und jederzeit ändern. Einzig diese notarielle Kaufvertragsurkunde kann rückwirkend nicht mehr veränert und somit auch nicht mehr angefochten werden vom Amt. Werde aber gleich mal im focus nachlesen. Danke für die Info.

    Erfahrung(en) damit habe ich nicht, aber wenn du jetzt schon den Antrag stellst, müßtest du ab demjenigen Zeitpunkt, ab dem du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, also nach deiner Exmatrikulation, auch H IV-Leistungen erhalten. (Schade, dass du nicht fertig studieren kannst; gibt es wirklich keine Möglichkeit für dich? Wie lange bräuchtest du denn noch?)

    Also, wenn du "Erstattungen", und darum geht es hier ja der Sache nach, von deiner Krankenkasse erhälst, lässt sich dies wohl einfach nachweisen. Einmal weist der Kontoauszug aus, wofür das Geld (die Erstattungsbeträge) überwiesen wurde; zum anderen genügt, wenn du dann doch Nachfragen erhälst, ein simples Schreiben deiner Krankenkasse, das die dir vor Erstattung vermutlich doch sowieso schickt. Und selbst wenn dies beides nicht "greift", kannst du zur Apotheke gehen und dir die Belege noch einmal ausdrucken lassen oder eben du "erklärst" schriftlich, wie und wofür was überwiesen wurde. Solange da die Krankenkasse eine Rolle spielt, dürfte das kein Problem sein. Einfacher wäre es natürlich, wenn du dich generell - das ist jährlich möglich - bei der Krankenkasse von der "Zuzahlung" befreien läßt. In dem Fall füllst du einmal ein Formular aus und bekommst ein "Kärtchen", ähnlich dem einer Chipkarte. Darauf steht "Befreit von der Zuzahlung für das Jahr ...". Dieses Kärtchen entbindet dich nicht nur von der Zuzahlung, was Medikamente betrifft, sondern auch von der Zahlung der Praxisgebühr, Fahrtkosten zum - vom Krankenhaus etc., Krankenhaustagegeldkosten und so weiter.

    Da die Höhe der vom Amt übernommenen Mieten regional sehr unterschiedlich ist und im Einzelfall dann auch noch einmal unterschiedlich - je nach Amt eben oder auch je nachdem, welchen Sachbearbeiter man hat -, entschieden wird, solltest du dich an das für dich zuständige Amt wenden und ein persönliches Gespräch führen. Eine allgemeingültige Regel gibt es in diesem Fall kaum.

    Ich denke,dass du trotz allem, was du vorbringst, den H IV-Richtlinien unterliegst und keine "andere", teurere Wohnung, die eben lärmarm etc. ist, bewilligst bekommst. Fraglich ist auch (und das kommt vermutlich darauf an, um "wieviel" es sich handelt, ob du eine mögliche Differenz selbst bezahlen kannst, wie du es nennst: aus "eigener" Tasche (sprich: von deiner H IV-Regelleistung). In den überwiegenden Fällen werden Mehrkosten, auch wenn der H IV-Emfpänger die von der Regelleistung bestreiten möchte, abgelehnt. Hier hilft dir nur ein konkret geführtes persönliches Gespräch mit deinem Sachbearbeiter.

    So - habe mich jetzt "intern" noch einmal "umgehört". Also bislang bin ich noch auf keinen "Notar" gestoßen, der urkundlich in den Kaufvertrag aufnimmt, dass das Objekt, das übertragen (gekauft) wird, der Altersvorsorge dienen soll; schon gar niemanden, der hierzu `nen Paragraphen nennt.

    Du kannst mit deinem Vater einen "Kreditvertrag" aufsetzen, in dem die Angaben stehen, dass "er" kauft, du aber als Halterin eingetragen bist und (auch wenn das niemanden interessiert, weil der Kfz-Brief "relevant" ist), ihr privatschiftlich vereinbart, dass das Auto zunächst noch ihm gehört, bis du ihm denjenigen Teil zurückgezahlt hast, den er dir zu der Schenkung - zusätzlich - leiht. Eine Bekannte von mir hat vor längerer Zeit eine solche Vereinbarung mit ihrem Bruder geschlossen. Die Formulierung sollte jedoch schon einleuchtend und hieb- und stichfest (wie man landläufig sagt) sein, dann dürfte das so funktionieren.


    Sollte es allerdings dein "erstes" auf dich angemeldetes Auto sein, wäre es doch zu überdenken, ob es nicht zunächst noch auf deinen Vater angemeldet sein sollte (mindestens versicherungstechnisch), weil die Versicherungskosten für "Neulinge" extrem hoch sind. Dazu würde ich zunächst dann doch bei verschiedenen Versicherungsagenturen nachfragen.

    Das ihre <Mutter natürlich auch unterhaltsverpflichtet ist, steht ja außer Frage, daher bin ich darauf nicht eingegangen. Und natürlich ist es zunächst auch immer der bessere Weg, wie ich es ja auch geschrieben habe "privat zu handeln", also das persönliche Gespräch zu suchen. Doch mir schien es aufgrund der Schilderung so, dass das nicht funktionierte und sie wissen möchte, wie sie im übrigen dann vorgehen kann (könnte).

    Wenn du diese Krankheit durch irgendwelche Untersuchungsergebnisse, Gutachten oder dergleichen nachweisen kannst, könnte es sein, dass du noch einmal von der Amtsärztin dazu befragt wirst und auch, dass die unter Berücksichtigung deiner Unterlagen eine Art "Gutachten" (war bei mir nur eine Seite mit anzukreuzenden Ergebnissen) erstellt, das dann aussagt, dass du vielleicht nicht mehr Vollzeit und Schicht, sondern ggf. aber noch (in meinem Fall) ca. 4 - .... Stunden arbeiten kannst, aber eingeschränkt bist, was diverse Tätigkeiten betrifft.

    Wenn du mit deinem Lebensgefährten zusammen lebst, wird normalerweise eine BG = Bedarfsgemeinschaft angenommen und das Einkommen deines Lebensgefährten als "euer" Einkommen auf "euren" Bedarf angerechnet. An sich ist es so, dass das Amt ein Jahr des Zusammenlebens lang "nicht" von einer BG ausgeht, sondern erst nach dem Jahr. Wie das in eurem Fall ist, da ihr schon mehrere Jahre zusammen lebt, aber du erst jetzt demnächst ins H IV fällst, weiß ich nicht. Das kommt ggf. darauf an, wie lange du schon bei ihm gemeldet bist. Bist du gerade erst dort gemeldet, könnte man auch eine ganz neue WG - Wohngemeinschaft annehmen und dieses Jahr des Testens noch verstreichen lassen, ehe ihr als eine BG gewertet werdet. Wohnt ihr schon länger zusammen, könnte ich mir vorstellen, dass die dich/euch von Beginn an zusammen "berechnen" als BG.

    manisch-depressiv
    Es ist und bleibt aber Tatsache, dass die das Recht auf Vorlage der Auszüge haben. Ich denke kaum, dass es jemandem im Amt etwas ausmacht, Daten abzuschreiben. Folge ist ja ohnehin nur, dass andere Empfänger, die dringend auf Antwort oder Bescheid angewiesen sind, dadurch noch länger warten müssen und ggf. in Not geraten. Die gebrauchten Infos jedenfalls erhält das Amt auf jeden Fall. Daneben bleibt aber dann auch noch dieser von Diablo geschriebene Hinweis, seine Auszüge nicht offenzulegen vom 05.02.10: "Wenn man sich verdächtig machen möchte, ist das sicherlich der Richtige weg"


    Jeder kann und sollte für sich selbst entscheiden, was er in seiner Situation für angemessen hält; dies hier sind ausschließlich "Ratschläge und Hinweise".

    Verstehe schon, dass dir derzeit alles schwerfällt, aber zunächst ist es eigentlich erst nur mal ein Telefongespräch. Irgendetwas wirst du tun müssen. Du mußt nicht gleich gegen eine "Wand" ansehen oder alles auf einmal vor dir sehen, sondern zunächst erst einmal nur dieses erste Telefonat führen, das dich weiterbringen kann.

    Das könnte sein, aber das kann auch anders sein. Der Vater meiner Kinder hat stets PKH bekommen, obwohl er zwischenzeitlich neu verheiratet war und seine neue Ehefrau gut verdiente. Es ist einen Versuch wert, einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu beantragen; wird die Bewilligung dieses Scheines abgelehnt, hat sie auf jeden Fall schon mal eine "Richtung" und nichts investiert bis dahin.