Mach dir nicht zu viele Sorgen. Dass du in letzter Zeit Dinge im ebay verkauft hast, muß dich nicht belasten. Vorsorglich, damit "die" nicht davon ausgehen, dass du durch diese Verkäufe ein regelmäßiges, anrechenbares Einkommen hast, würde ich das dort im Antrag so erklären, wie du uns das hier erklärt hast. Das ist das Eine.
Niemand kann dich zwingen, wegen einer Arbeit sonstwo in Deutschland umzuziehen. Das ist das Andere. Allerdings wird inzwischen vorausgesetzt, dass man auch längere Arbeitswege (bis zu 2 Std. Fahrtweg) in Kauf zu nehmen hat, um aus dem ALG II (H IV)-Bezug herauszukommen. Dabei sind sowohl Fußweg, Fahrt- und auch Wartezeiten relevant.