Du mußt - auch wenn du Frieden möchtest (ich wollte das auch immer) den Vater deines Kindes per Einschreiben-Rückschein oder durch "persönliche Zustellung" mit Nachweis darüber auffordern, seine Einkommensverhältnisse offenzulegen. DAs ist dein/euer Recht, legitim und nicht außergewöhnlich und normal. Wenn er dem nicht Folge leistet (wovon ich ausgehe), gehst du mit der Kopie deines Schreibens und dem Nachweis der Zustellung zu dem für euch zuständigen Jugendamt. Die übernehmen das Ganze ab dem Zeitpunkt und du brauchst nur abzuwarten, was geschieht. Wenn dein Sohn erst 18 Jahre alt ist, wird es schwieriger, weil er dann "selbst" "gegen" (meine ich so nicht, aber man fühlt sich schlecht) Vater angehen muß. Also: "Tue es gleich" und erspare deinem Kind später diesen Weg.
Beiträge von lirafe
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Du schreibst.: "Jetzt meine Frage: Ist das denn richtig, das beide Ämter mir den vollen Betrag anrechnen?
Der Freibetrag beim ALG II sind ja bei 200,00 EUR Verdienst gerade mal 120 EUR, d.h. die würden mir 80 EUR abziehen (so viel habe ich im Dezember gar nicht bekommen!)"Wieviel hattest du denn an Einnahmen/Lohn im Dezember?
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Es wird dir "rückwirkend" als Einkommen angerechnet, aber wenn du es "selbst" mitteilst, hast du dich nicht strafbar gemacht. Besser so, als würden "die" das irgendwann "sehen". Das, was dir abgezogen wird, kannst du dann mittels "Ratenzahlungsvereinbarung" wieder zurück-abstottern, so dass es dir nicht zu "weh" tut.
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Das ist eine sehr eigenwillige, seltene, Konstellation und da kannst du hier eigentlich nur "Mutmaßungen" als Antwort(en) erhalten. Ich mutmaße mal, dass du wirklich erst dann, wenn dein Sohn definitiv wieder zu dir gezogen ist, "Anspruch" auf den Mehr-Wohnraum hast, der durch seinen Zurückzug entsteht. Alles andere ist nur eine "Annahme" und nicht konkret.
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Ja - ich wiederhole mich - Zauberwort: Alles "schriftlich".
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Unterhalt, den du - den man für sein Kind erhält, ist "Einkommen" und wird abgezogen von dem berechneten Bedarf. Also: Bedarf abzüglich Einkommen = H IV-Leistung. Wenn du es verschweigst und es kommt (natürlich) irgendwann heraus, wird es dir einerseits abgezogen; andererseits bist du ein für allemale unglaubwürdig und muß damit rechnen, dass du dich außerdem auch strafbar gemacht hast.
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Ich kann nichts anderes sagen, als dass auch ich "den von der Agentur für Arbeit vorgesehenen Vordruck nutzen" mußte.
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Kurze Nachfrage: Wieviel und wovon wird deiner Frau (also euch als Gesamt-BG) abgezogen und seit wann? Was steht dazu in dem damaligen Bescheid. Der Abzug kann ja nun mal nicht "jahrelang" gelten!?
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Du kannst "natürlich" "Sachen" (wie du sie nennst) durchstreichen auf deinen Kontoauszügen; solltest dich dann aber eben nicht gerade "wundern", wenn das irgendwen "hellhörig" werden läßt und die dich dann "näher" prüfen. All das liegt in deinem Ermessen.
Das mit dem Fahrtweg bzw. Bewerbungen in weiter entfernten Bundesländern würde ich mir an deiner Stelle (natürlich supernett und höflich) "schriftlich" geben lassen. Niemand kann dazu gezwungen werdenk, in andere Länder (wenn auch Bundesländer) zu ziehen, denke ich. Also immer, wenn etwas unplausibel ist, erbittest du das schriftlich, weil du (Begründung -nett), dann darüber besser nachdenken kannst ...
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Schreib dem "Amt", bei dem du Leistung(en) beantragt hast (hoffentlich schriftlich) sofort, dass du (auch ab sofort) dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehst. Das Zauberwort heißt "schriftlich", damit du auch eine "schriftliche" Antwort erhälst auf die du dann reagieren kannst. Wichtig ist immer nur, dass man "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht". Ab dem Zeitpunkt hat man/hast du/habt ihr Ansprüche (also H IV etc.) "Sagen" können "die" dir soviel und was sie wollen; das ist komplett unrelevant.
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Wenn du ALG II beantragst, wird das Geld deines "Freundes" natürlich mit einberechnet, was der Sache nach aber nicht weiter schlimm ist, weil er mit ca. (ich sage mal) 600 Euro Einkommen nichts übrig hat neben Miete und Lebenshaltungskosten (ggf. Versicherung). was übrig bleibt zur Anrechnung. Für deinen Sohn und dich müßtest du also defintiv ALG II erhalten. (Wenn ihr nicht "zusammen" leben würdet, würdest du für den Kleinen wenigstens Unterhaltsvorschuss erhalten...). Egal, wie ihr es dreht und wendet: Unter den Sozialsatz (H IV) werdet ihr auf keinen Fall kommen, also: Antrag stellen - zeitnah -, damit nicht auch das Bisschen noch verloren geht. Kann dir leider nichts anderes mitteilen.
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Behördenwege - auch intern - dauern manchmal sehr lange. Ruf`doch einfach die "Hotline" an. Unter Angabe deiner BG-Nummer sagen die dir sofort, was "Sache" ist und auch, ob Geld an dich unterwegs ist. Sicherlich dauert es etwas länger, bis etwas wieder "freigeschaltet" ist nach Sperre.
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Ja klar. Sie hat PKH bekommen und muß natürlich (wei es allgemein gültig ist)., wenn sie verliert, "ihre" Kosten tragen, die aufgrund PKH berechnet sind, aber auch die Kosten des Gegners. Das ist normal, und jeder sollte sich daher zwei Mal überlegen, ob er denkt, Recht zu haben oder nicht. Mit dem Ehemann hat das eher nichts zu tun; die Kosten hätte sie auch ohne ihn zu tragen.
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Wenn du 33 Jahre alt bist, hast du die Möglichkeit, Schonvermögen in Höhe von insgesamt 6450 Euro zu behalten (33 x 150 Euro + 750 Euro für einmalige Anschaffung(en)). Alles, was darüber liegt, ist "zuviel" im Sinne des Gesetzgebers und wird "angerechnet" bei dem nächsten Bewilligungsantrag. Ob es in so weinigen Jahren wirklich möglich ist, dieses Vermögen anzusparen, werden "die" sicherlich prüfen und sehen, ob du das wirklich von deiner Regelleistung angsparen konntest. Vermutlich wird auch geguckt, ob du überhaupt etwas "abgehoben" hast oder ob etwa abgebucht wurde zum "Leben", also für Lebensmittel etc.
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Ob deine Ex-Frau wiederverheiratet ist, spielt gar keine, absolut keine Rolle, weil ja "ihr" beide Eltern seid und nicht "der" "Neue" und auch nicht deine "etwa" "Neue". Natürlikch ist es ärgerlich, wenn du ackerst und dich bemühst und von der anderen Seite scheinbar nur gefordert wird. Ich kann dir einzig und allein nur raten, dich an das Jugendamt zu wenden und unter Vorlage "aller" deiner Einkommensunterlagen zu erfragen, was und wie es berechnet werden kann und auch, ob das von der Gegenseite Geforderte wirklch zu Recht gefordert wird. Halte durch und denke daran, dass dein/euer Kind für all das nichts kann. Es hat nicht darum gebeten, hierher zu uns auf die Welt zu kommen und muß jetzt auch Einiges aushalten. Vielleciht kann dir das Amt weiterhelfen. Die sind für beide Seiten da, auch wenn es manchmal anders scheint.
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Bin auch selbständig. Die "normalen" Auswertungen des "geprüften" Steuerberaters haben "denen" auch nicht ausgereicht und ich mußte auch auf eigene Kosten die mir übermittelten Formulare vom Steuerberater erneut ausfüllen lassen, damiit das in "deren" Schema paßt und sie es verstehen. Kosten dafür werden nicht übernommen (natürlich nicht) und "bocken" hilft auch nicht. Letztlich fällst du "hinten" "runter". Daher: Wenn es dir irgendwie möglich ist, die geforderten Unterlagen beizubringen, dann bringe sie bei. Ansonsten mußt / müßtest du es "darauf" ankommen lassen, aber letztlich sieht es nicht gut auch für dich. Man muß eben auch erkennen, wann es angebracht(er) ist, zurückzustecken.
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In die eine Eigentumswohnung kannst du ziehen; die ist "geschütztes" Vermögen - auch im ALG II-Bezug. Bei der anderen kommt es darauf an, wie "wertvoll" sie ist. Die wirst du verwerten müssen, bevor du ALG II beziehen kannst. Bis dahin mußt du wohl auch für deine/eure Krankenversicherung aufkommen; aber das ist nun mal der Lauf der Dinge.
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Offensichtlich geht es deiner Schwester nicht gut.Sie ist unglücklich und kann sich nicht verbal, sondern nur durch "solche" Entgleisungen äußern. Auch wenn das Jugendamt "telefonisch" "deutlich" gemacht hat, dass sie nicht in ein betreutes Wohnen kommt. Das ist nur ein Aufschieben, weil ja jedem klar ist, dass sie in Kürze volljährig wird. Dein Vater - nicht du - oder aber, dein Vater + du - ihr soltet sofort Pro Familia aufsuchen. Dort gibt es Hilfestellung und Anleitung. Laßt nicht zu viel Zeit vergehen, - denn wie gesagt -, deine Schwester ist im 18. Lebensjahr. Hat sie das vollendet, wird es schwierig.
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Warum solltest du die Elternzeit "kündigen"? Ich denke, du solltest bei diesem Sachverhalt eine Einrichtung vor Ort aufsuchen und dich eingehendst beraten lassen, weil es hier ja nun um verschiedene Anliegen geht, sei es "Job" oder "Elternzeit" oder "Trennung" und/oder "neue Wohnung". Vermutlich geht es danach dann auch noch um Unterhalt und auch um Kindesunterhalt. Daher brauchst du meiner Meinung nach komplexe Beratung, auf die du dich notfalls auch berufen / beziehen kannst.
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Nein, Ermessensspielraum ist Ermessensspielraum und den haben die Sachbearbeiter nun mal (egal in welcher Behörde oder in welchem privaten Unternehmen). Mitunter muß man sich "anpassen", ob es gerade paßt oder nicht.