Beiträge von lirafe

    Leider gibt es für unter 25Jährige keine Möglichkeit, von zu Hause (unterstützt durch öffentliche Mittel) auszuziehen. Bis zu deinem vollendeten 25. Lebensjahr sind deine Eltern für dich zuständig. Doch 100%ig auswegslos ist deine Situation nicht. Suche eine caritative Einrichtung auf (als erste Maßnahme würde ich mich an das Jugendamt (auch, wenn du schon 18 Jahre alt bist), wenden und "Adressen" von solchen Einrichtungen erfragen. Es gibt Ausnahmesituationen, in denen Ämter "einspringen" und helfen. Beispielsweise könntest du in ein "betreutes" Wohnen oder dergleichen. Also - nur Mut - und dann das ausschöpfen - nach Rücksprachen und mit Hilfe -, was geht, damit du dich wieder besser fühlst und auch gerne nach Hause kommst.

    Die Situation (und da kann ich dich leider kaum beruhigen) ist total dumm. Alles, was in einen (kalendermäßig gesehen) Monat fällt, zählt für diesen Monat auch als "Einnahme". Da du im Juli zwei Mal Geld erhalten hast, also einmal ja am 06.07. und dann noch einmal Ende Juli, zählt das alles für den Juli, so dass du im Juli (bürokratisch gesehen) "zuviel" hast. (Wirklich: total blöd). Vielleicht hilft hier dann doch noch einmal ein "klärendes" Gespräch mit deiner Sachbearbeiterin. Leider ist das Ganze schon Monate her, sonst hätte ich eine andere Idee.


    Das andere, was mir auffällt ist, dass du sowohl Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragt hast. ALG II und Wohn- und Kindergeld schließen sich aber gegenseitig aus. Genauer gesagt bedeutet dies, dass du "entweder" ALG II erhalten kannst/wirst [U]oder[U] Wohngeld und Kindergeldzuschlag neben deinem (einem) Einkommen. Alle drei Varianten auf einmal - das geht (leider) nicht, schließt sich aus.

    Zitat: "Derzeit plant die Politik, Leistungen für psychisch kranke Menschen zu kürzen."


    Frage: Inwiefern?


    Ansonsten ist "das" vermutlich eine gute "Sache".

    Also ob Verhütungsmittel im Mehrbedarf enthalten sein werden - keine Ahnung. Es gibt aber (eine festgelegte) Liste mit diversen Krankheiten, die einen "Mehrbedarf" erfordern, wie unter anderem krankheitsbedingte Mehr-Aufwendungen für Ernährung und so. Verhütungsmittel sind wohl eher nicht in dieser Liste enthalten.

    Derjenige, der "verloren" hat, zahlt die Anwaltskosten. Das ist an sich die Regel. Wenn im Urteil stand, dass sie PKH bekommt, wird das auch so sein; doch auch mit PKH ist es nun einmal nicht umsonst; gut ist schon einmal, dass Ratenzahlung angeboten wird. Wenn der "Ehemann" dafür aufkommen soll, wie du sagst, dass der Richter dies geschrieben hätte", scheint mir das fraglich, aber gut. Wenn ein Richter das sagt, wird wohl etwas `dran sein. Aber Richter sind eben Richter und nennen meist auch eine Rechtsgrundlage, wenn sie etwas "begründen". Diese wäre interessant zu lesen, also frage doch einmal nach der Begründung (sprich: die entsprechenden Paragraphen sind wichtig.)

    Als Rückkehrer hast du (sozusagen) Anspruch auf H IV. Du solltest sofort einen Antrag dazu stellen bzw. viel besser in deiner Situation wäre es für dich, zunächst persönlich beim Amt vorzusprechen und explizit auch die Fragen zu stellen, die künftig ohnehin auftauchen, also


    1. ob du nicht gleich (, so dass du später nicht "noch einmal" umziehen mußt) in eine größere Wohnung ziehen kannst.
    2. es ist definitiv ein Nachteil, wenn du sagst, dass du "Dinge" über Verwandte "beziehst". Dies wird auf deine Leistung dann angerechnet.
    3. Du erhälst im "Normalfall" kein Bargeld, sondern es wird - je nach Berechnungsergebnis - ein Betrag für Miete und Lebenshaltungskosten (=Regelsatz) auf (d)ein Konto überwiesen. Im "Ernstfall" aber kannst du sofort eine Art "Vorschuß" = Bargeld erhalten, aber auch das mußt du "besprechen" mit der für dich dann zuständigen Sachbearbeiterin.
    4. Möbel wirst du, da du schon einmal einen eigenen Hausstand hattest, nicht finanziert bekommen; höchstens auf "Darlehensbasis". Aber du kannst dich für die notwendigen ersten Möbelstücke und dergleichen für wirklich sehr wenig Geld in einem Sozialkaufhaus oder so ausstatten. Dazu kannst du durch einen Anruf bei einer caritativen Einrichtung (bspw. die Caritas) nähere Auskünfte erhalten.

    Hm - also, du kannst deinen Mann nicht dazu zwingen, seine Büroräume abzugeben. Gehören die ihm, weil du auch "verkaufen" erwähnst!? Dasselbe gilt an sich für das Haus. Bei beidem aber kommt es zunächst darauf an, ob wirklich nur er allein in den Verträgen steht oder auch du als (sozusagen) Miteigentümerin. Daher kann ich jetzt erst einmal nur spekulativ antworten. Wenn ihm also alles alleine gehört, behält er es und muß dir / deinem Anwalt regelmäßige Auskünfte über sein "Netto"-Einkommen geben. Bei Selbständigen Unterhaltszahlern ist das recht schwierig. Jedenfalls ist es wirklich so, dass er nur zahlen kann, was gemäß seinem Einkommen dann "übrig" ist. Dies wird/werden die betriebswirtschaftlichen Auswertungen etc. zeigen.

    Mal eine ganz andere Frage: Konto lautet auf deinen Namen. Also vermute ich mal, dass deine Großeltern auf "ihren" Namen (daher kommst du ja nicht `ran) ein Konto/Sparbuch eröffnet haben und als zusätzlicher Betreff oben im Sparbuch/Konto steht: "....... (also dein Name .....". Mithin taucht zwar dort dein Name auf, das ist aber schon alles. Da könnte ja jeder kommen und irgendwo ein Konto eröffnen und beispielsweise (auch meinen Namen), ohne daß ich das weiß, eröffnen? Nur so kann ich es mir erklären, dass sie - und nicht du - "verfügungsberechtigt" sind. Oder gibt es einen "Vertrag" oder ein "Formular der Bank", in dem explizit steht, ab wann "du" verfügungsberechtigt bist?


    Ich erfrage das, weil ich im Bekanntenkreis einen ähnlichen (wenn das so ist, wie ich andenke: gleichen) Fall hatte. Die Großeltern können sich, wenn auch im letzten Moment, wenn es sich um ein solches Konto (mit lediglich als Verwendungszweck deinem Namen) handelt, jederzeit ihre Einstellung (zu dir und überhaupt) ändern und es dir nicht mehr zugestehen. Erfrage also die Situation genauer, bevor du etwas in die Wege leitest.

    Du -, verstanden habe ich das "Gebaren" auch nicht; doch war mir klar, dass - wenn ich mich weiter "wehre" und das Geforderte nicht beibringen, "ich" erst einmal hinten `runterfalle und nicht irgendwer anders. Ich finde deine Haltung an sich gut und wünsche dir viel Kraft und Stärke und vor allen Dingen "Geduld" und würde mich freuen, wenn du uns hier mitteilst, wie es in deinem Fall dann weitergeht bzw. (später) gegangen ist, egal, ob du dich (wie ich mich seinerzeit) für den einfacheren Weg entscheidest oder dagegen angehst. Wäre toll, wenn du dir die Zeit für eine info hier noch nimmst. Alles Gute. Lirafe

    Du kannst anrechnungsfrei 100 Euro dazuverdienen und von dem Rest (bis zum Betrag von 799 Euro) 20 %, also bei einem Betrag in Höhe von 200 Euro behälst du 120 Euro anrechnungsfrei.

    haterade
    Nu`habe ich jetzt doch noch mal im I-Netz recherchiert. Vermutlich können "die" dir dann doch auch Stellen außerhalb deines erreichbaren Umfeldes vermitteln, also praktisch einen "Umzug" forcieren: Habe dir mal das Nachfolgende "kopiert" und hoffe, du kannst damit etwas anfangen. Inwiefern etwas davon auf dich zutrifft, weißt nur du.


    "Unzumutbarkeit aus persönlichen Gründen


    Ferner kann sich die Unzumutbarkeit aus persönlichen Gründen auch aus der Fahrtzeit zur Stätte der Beschäftigung ergeben. Jedenfalls unzumutbar sind hier Fahrtzeiten von zweieinhalb Stunden und mehr. Beträgt die tägliche Arbeitszeit weniger als sechs Stunden, können auch Fahrtzeiten von zwei Stunden bereits zur Unangemessenheit führen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn längere Fahrtzeiten unter vergleichbaren Arbeitnehmern in der Region üblich sind.


    Zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des oben beschriebenen Pendelbereichs ist unter Umständen auch ein Umzug zumutbar, sofern dem kein wichtiger Grund – beispielsweise familiäre Bindungen – entgegensteht.


    Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung ist zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Leistungsempfänger innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des genannten Pendelbereichs erlangen wird. In der Regel zumutbar ist der Umzug ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit.


    Eine unzumutbare Beschäftigung aus persönlichen Gründen liegt jedoch nicht allein deswegen vor, weil die Beschäftigung befristet ist. Gleiches gilt, wenn die Beschäftigung nicht im Bereich der Ausbildung oder der bisherigen Tätigkeit des Leistungsempfängers liegt."


    Gruß. Lirafe

    sfa0202
    Es ist nicht sinnvoll, hier unter irgendeiner anderen "Fragestellung" eine "neue" völlig andere Frage zu´stellen - aus verschiedenen Gründen -. Aber ganz kurz zu deiner Frage: Du kannst unter 25 jahren (das ist gesetzlich geregelt) nicht von zu Hause ausziehen, jedenfalls erhälst du U25 keine öffentliche Unterstützung; bis dahin sind deine Eltern für dich zuständig.

    Vielleicht erklärt sich das so: "Neue" Familie / "alte" Familie. Es geht in der Fragestellung um "Kinder", nicht um "neue" oder "alte" Kinder. Kinder haben nu`` mal alle dieselben Rechte, egal ob sie aus einer "alten" oder "neueren" Beziehung stammen.

    Wenn du eine ernsthafte Antwort möchtest, mußt du schon weithaus mehr Angaben machen. Ansonsten kann man nur "mutmaßen", dass ( beispielsweise) dein "Freund" studiert, kein eigenes Einkommen hat und überlegen,warum er vielleicht studiert und kein Bafög erhält und und und.

    Wenn "sie" Schuldnerin ist und im "Titel" = Urteil, Pfändungsbeschluss genant ist, kann man natürlich nur bei "ihr" pfänden. Man kann ja nichts "irgendwo" bei "irgendwem" pfänden,sondern immer nur von / bei demjenigen, der im Titel (Urteil, Pfändungsbeschluss) genannt ist. Aber darauf würde ich mich nicht "ausruhen". Das ist absurd. Die Schulden und die durch diese Schulden verursachten weiteren (Neben-)Kosten summieren sich doch nur. Also. bitte eine richtige "lösung" suchen und finden. Dies könnte beispielsweise auch eine "Mini-"Ratenzahlung sein.

    Erfahrung damit habe ich nicht, wird wohl kaum jemand haben. Die Bearbeitungszeiten sind definitiv von Arge zu Arge und von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich, so dass euch etwas "Konkretes" und eine "Zeitangabe" wohl niemand mitteilen kann - leider.

    Hier oben im Forum gibt es eine Menueleiste, und zwar die "oberste" Menueleiste, in der "Unterhalt" auftaucht. Dort bist du dann "richtig" und kannst dir auch "via" Internetrechner anhand deiner "Zahlen" ausrechnen (lassen), was du in etwa (genau kann das in einem Forum niemand sagen) zahlen müßtest.


    Doch eine persönliche Anmerkung sei mir erlaubt: Auf eine Äußerung wie: (Zitat:) "Aber ich habe immerhin eine neue Familie ..." reagiere ich allergisch. Eine Erklärung, warum das so ist, wird wohl nicht notwendig sein, wenn man sich das `reinzieht.

    Deine Tochter muß absolut und Null für dich aufkommen. Sie erhält eine Ausbildungsvergütung und ihr Einkommen darf nicht (mehr) für euch beide berücksichtigt werden, sondern sie fällit aus der BG = Bedarfsgemeinschaft `raus. Das heißt explizit: Dein "neuer" H IV-Bescheid darf nur noch dich "berücksichtigen", also wird nur noch für dich berechnet. Deine Tochter taucht in dem Bescheid dann maximal noch als ein HG = Haushaltgemeinschafts-Mitglied auf, so dass nur noch der Mietanteil (weil, wenn) sie bei dir wohnt, eine Rolle spielt, also die Meite wird durch "zwei" geteilt.