Beiträge von lirafe

    Ja, kann dich verstehen, aber die Regelung (gesetzlich) ist nunmal die, dass man unter 25jährig "eigentlich" im Normalfall keine Leistungen vom Amt erhält, sondern bis dahin die Eltern für dich zuständig sind und für dich aufkommen müssen. Wenn jemand schon länger (auch vor Vollendung des 25. Lebensjahres) nicht mehr zu Hause bei seinen Eltern wohnt und/oder ggf. auch wirtschaftlich unabhängig war, greift diese Regelung nicht. Nun ist es aber bei dir so, dass du nur wegen des abzuleistenden Zivildienstes nicht zu Hause wohntest (das ist nicht als Ausbildung oder dergleichen zu sehen). Eltern sind dazu verpflichtet, ihren Kindern solange Unterhalt (bis zum max. 27. Lebensjahr) zu zahlen oder sonstwie zu leisten, bis sie ihnen "eine" Ausbildung ermöglicht haben. Das ist bei dir auch nicht der Fall.


    Wie kam es zu dem Schreiben deines Vaters "Einstellung der Unterhaltsleistungen? Und was meinst du damit, dass du dieses unterzeichnet hast. Du "darfst" nicht auf Unterhaltsleistungen, die dir gesetzlich zustehen (würden) verzichten, weil du dann eben auch von nirgendwo sonst (also Amt) Leistungen erwarten kannst.


    Ab Oktober, wenn du studierst, sieht die Lage - im Hinblick auf möglicherweise von dir zu beantragendes Bafög - übrigens auch nicht anders aus. Auch dort wird eingehend geprüft, was die Eltern in der Lage wären, an Unterhalt zu leisten, bevor du eine Bewilligung erhälst. Sind sie zahlungsfähig, erhälst du kein Bafög oder eben nur die "Differenz", die sie nicht aufbringen können.

    Das kommt darauf an, wie alt euer gemeinsames Kind ist. Ich mutmaße mal (mehr ist anhand deiner sehr gering gehaltenen Angaben nicht `drin), dass dein Kind noch unter 3 Jahre alt ist. In dem Fall ist es oft so, dass die Ämter bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des gemeinsamen Kindes Unterhalt auch für die Kindesmutter einfordern, also so lange, wie sie (theoretisch, wenn sie vor der Schwangerschaft einen Job gehabt hätte) in Erziehungsurlaub bleiben könnte.

    Saphira110
    Bitte geh`bei Antworten hier im Forum davon aus, dass man/wir/ich keine persönlcihe "Meinung" kundtun zu Fragen - wie beispielsweise die von dir gestellte -, sondern das weitergeben, das wir selbst "erfahren" oder "nachgelesen" haben. Mein "Beitrag" zu deiner Frage war also nicht "meine Meinung", sondern das, was ich darüber inzwischen gelesen und mitgeschnitten habe, also kein Auftackt zu einer Diskussion.

    Solange du noch nichts "konkretes" schriftliches hattest, wärst du der Arbeit besser nicht weiterhin ferngeblieben. Aber nun ist es, wie es ist. Du wirst sicherlich zunächst kein H IV bekommen, sondern erst einmal gesperrt werden, weil Mitverschulden angenommen werden wird. Allerdings die Frage: Hast du denn seit Dezember/Januar noch gar nichts beantragt? Hättest du das gleich getan, wüßtest du inzwischen sicher mehr, hättest schon einen Bescheid, der dir in etwa eine Richtung zeigt. Deine Freundin und du - ihr könnt an sich erst einmal ein Jahr zusammenleben, ohne dass das als BG gewertet werden muß, indem ihr gleich bei Beantragung ein von euch beiden unterzeichnetes Schriftstück beifügt, in dem klar steht, dass ihr nicht finanziell füreinander einsteht.


    Allerdings weiß ich nicht, ob es in dem Fall (ihr seid ja nun mal nicht gerade erst zusammengezogen) darauf ankommen könnte und/oder gefragt wird, wie lange ihr schon zusammenlebt. Neben dem ALG1-Bezug kann deine Freundin Wohngeld beantragen; ob sie etwas erhalten würde, könnt ihr via Rechter im I-Net herausfinden. Dort gibt sie alle ihre "Zahlen" an, wie Einkommen, Miete, Nebenkosten etc. und ein Etwa-Betrag wird errechnet oder nicht.

    Wenn du im I-Net nachgelesen hast, was man "schwärzen" kann und was nicht, bist du sicherlich auch darauf gestoßen, dass das in erster Linie gilt für Beiträge, die man beispielsweise zahlt an Parteien (es gibt ja schließlich auch das Wahlgeheimnis) und auch Beiträge zu religiösen Vereinigungen. Ansonsten bräuchten "die" beim Amt doch gar keine Auszüge anfordern, weil jeder alles Mögliche schwärzen würde.

    AngelEyes
    Ist ja schön für euch, dass ihr für eure Kinder 100 Euro Schulgeld erhalten habt. Das gilt aber eben nur bis zur 10. Klasse und meine Kinder sind darüber hinaus(-gewachsen) und wir erhalten natürlich keines mehr. Und ich freue mich auch für euch, wenn ihr so (zentral) wohnt, dass ihr kein Auto braucht. Hier draußen auf dem Lande ist das kaum machbar. Klar gibt es auch Busse, die (hin- und wieder) fahren, aber eben nicht so häufig wie stadtnah. Unter der Woche beispielsweise fahren die 1 x pro Stunde; wenn man gerade "falsch" ankommt, steht man `ne knappe Stunde irgendwo in der Kälter. Am Wochenende (Sa und So) geht gar nichts mehr; da fahren die ganze 2 bzw. 3 Mal am Tag - in die eine oder andere Richtung. Mitunter käme man noch irgendwo(-hin) aber nicht mehr zurück. Mein Sohn ist schon mehrfach 7 km vom Bahnhof nach Hause "gelaufen". Einmal lief er sogar aus Potsdam 14 km nach Hause. Wenn das für dich "Normalität" ist und du meinst, man braucht kein Auto; ich sehe das anders.

    Du wirst vermutlich nicht die komplette Miete übernommen bekommen, sondern kannst, wenn du Glück hast (weil die dir keinen Umzug aufzwingen), die zusätzlichen (vermutlich geringen) Kosten aus deiner Leistung bestreiten. Sollten sie dich zu einem Umzug "zwingen", müßtest du dann aber auch die Kosten dafür übernommen kriegen.


    Weiß nicht, wie du glaubst, so "einfach" aus dem H IV-Bezug `raus und in die Grundsicherung hinein zu kommen. Das wird nicht von dir entschieden werden können. Doch Einzelheiten dazu kannst du nachlesen unter "SGB XII", wenn du das in die Suchmaschine (Google) eingibst. Die Vermögensfreigrenzen sind im Falle vom Bezug der Sozialleistungen für "nicht erwerbsfähige" Hilfsbedürftige geringer: Auch dazu findest du etwas unter dem vorgenannten "Stichwort".


    "Noch" hat sich die Zuverdienstgrenze nicht wirklich geändert, auch wenn es "angedacht" ist.

    Zuschüsse für Konfirmation und/oder Kleidung gibt es nicht. Allerdings - dagegen aber - könnt ihr für die (meist ja) jährlich anstehenden Klassenfahrten für deine Tochter einen Antrag auf Übernahme stellen. Die Kosten dafür werden definitiv übernommen. Ein Darlehen für Neuanschaffung / Ersatz der kaputten Geräte solltet ihr beantragen und müsstet es auch erhalten.

    Auf jeden Fall würde ich in dem Fall - um Komplikationen zu vermeiden - weitestgehendst alles via Jugendamt erfragen/regeln. Dazu gehört insbesondere die von der Mutter (noch nicht vom Sohn) zu erteilende Auskunft darüber, "was" der Sohn derzeit tut oder vorhat. Sollte er keine weiterbildende Schule mehr besuchen (wollen), hat der Vater das Recht auf Nachweise dazu, dass er sich um einen Ausbildungsplatz bzw. um eine Arbeit bemüht. Und wie gesagt - sollte er eine Ausbildung machen können, wird der Unterhalt neu - unter Anrechnung der Vergütung - berechnet. Entfallen wird der Unterhaltsanspruch komplett aber sicher noch nicht.

    Das ist ganz schön verzwickt, und ich versuche mal, zu dem zu antworten, was ich in etwa weiß. Vorab aber möchte ich dir dringend raten, (auch wenn ich mich damit im übrigen eher zurückhalte), dir bei dem für dich zuständigen Amtsgericht einen "Beratungsschein" ausstellen zu lassen, mithilfe dessen du dann zunächst einmal einen Anwalt aufsuchen kannst und für einen Kostenbeitrag in Höhe von 10 Euro, den du zahlen mußt, eine "richtige" Auskunft erhälst. Voraussetzung ist, dass du dir einen Anwalt für "Sozialrecht", also einen diesbezüglichen "Fachanwalt" suchst. Die findest du im Internet und vor Terminvereinbarung fragst du nach, ob die diesen Beratungsschein auch akzeptieren. Mach das zeitnah, denn Eile ist geboten.


    Also: "Eine" Erstausstattung für eine Wohnung steht einem normalerweise zu bei Bezug der ersten Wohnung, wenn man noch kein Mobiliar etc. hatte, aber auch, wenn du zwar schon mal mit jemandem in eigener Wohnung gelebt hast, die Möbel aber durchweg "nicht" dir gehörten und so weiter. Dabei ist es wieder schwierig, dies nachzuweisen, aber aufgrund deines "Werdeganges" wird auch einfache Erklärung (richtig formuliert) plausibel wirken auf jedermann (auf mich tut es das zumindest).


    Was ich nicht verstehe ist, dass die das Bafög deiner Freundin als "euer" Einkommen gezählt haben. Bafög ist zur Hälfte "Darlehen" und muß später zuzrückgezahlt werden. Zumindest diese Hälfte darf nicht in die Berechnung einfließen.


    Als Nächstes würde ich dir raten, wenn es möglich ist, "immer" jemanen mitzunehmen, wenn du einen Termin bei diesen Ämtern hast; alleine scheinst du aufgeschmissen zu sein. Manche Menschen leider achten nicht jeden und verhalten sich auch nicht gleichermaßen zu allen. Alles Gute und Stärke für dich und Gratulation für den Minijob.

    Es gibt doch immer wieder neue Fragen, also solche, die man noch nicht hatte. Zunächst einmal Gratulation zu deinem bald beendeten Studium. Das mußt du ziemlich straff durchgezogen haben und es wird (bei 10 Semestern Förderung) vermutlich auch kein einfaches gewesen sein.


    Zu deinen Fragen: Ummelden kannst du dich immer und jederzeit; dazu brauchst du zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt einfach nur den Mietvertrag. Aber die Frage ist, ob du das wirklich mußt. Eltern sind laut Gesetz "lediglich" dazu verpflichtet, ihrem Kind "eine" Ausbildung/Studium zu ermöglichen, damit sie dann ins Leben entlassen werden und auf eigenen Füßen stehen "können". Insofern dürfte auch die U25-Regelung nicht gelten, also dass deine Eltern dich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr unterhalten müssen.


    Allerdings wird - wie wir das hier im Forum oft feststellen müssen - häufig unterschiedlich von Amt zu Amt entschieden, und auch wenn man "Recht" hat der Sache nach, bedarf das manchmal der Überwindung einiger Hindernisse. Daher würde ich dir - selbst wenn deine Eltern dich "eigentlich" nicht mehr unterhalten müß(t)en, dazu raten - wenn das möglich ist, die Ummeldung vorzunehmen. Allerdings solltest du dem Amt gegenüber nichts sagen, was es zu dem Entschluß kommen läßt, dass du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst (also wegen Tätigkeit Promotion oder so), weil du dann keinen Anspruch auf irgendetwas hast.

    Das ist eine neue, schwierig zu beantwortende Frage. Wenn sie Aufenthaltsrecht hat hier in Deutschland, ihr nicht verheiratet seid und so weiter, gehe ich mal davon aus, dass du dann (selbstverständlich) zwar für das Kind aufkommen mußt, nicht aber für sie. Ausnahme könnte sein, dass ihr euch (praktisch) sofort trennt; in dem Fall müssen auch "deutsche" Väter unter Umständen in den ersten drei Lebensjahren der Kinder noch Unterhalt für die Kindesmutterzahlen, selbst wenn sie nicht verheiratet waren. Aber hundertprozentige Sicherheit kann ich dir für den ersten Teil meiner Auskunft nicht geben; vielleicht solltest du dich da an eine Stelle wenden, die prädestiniert ist für solche Themen, vielleicht erhälst du entweder bei einer Ausländerbehörde den Hinweis auf eine entsprechende Einrichtung oder aber fragst dich bei Caritas etc. durch.

    Weiß ja nun nicht, was für Bafög deine Tochter erhalten wird, also ob z.B. Studentenbafög oder so. Davon gehe ich aber mal aus, weil sie mit 18 Jahren vermutlich gerade ihr Abi geschafft hat. Studentenbafög wird "nicht" mitberechnet als Einkommen (war bei uns so), aber - das große aber -: Natürlich wird davon ausgegangen, dass deine Tochter dann "ihren", also den auf sie entfallenden Mietanteil selbst trägt. Mithin erhälst du (falls ihr nur zu Zweit seid) ab dem Zeitpunkt, ab dem sie dieses Bafög erhält, noch die hälftigen Mietkosten, nicht mehr die gesamten, weil sie ja den Rest (ihren Mietanteil) tragen muß.

    Wenn man "neu" (sozusagen) zusammenzieht, gibt es zunächst zwar erst einmal die Möglichkeit, nicht als BG = Bedarfsgemeinschaft gewertet zu werden, indem man dem Amt gegenüber schritlich mitteilt, dass man finanziell gegenseitig nicht füreinander einsteht. Wenn aber ein Kind eine Rolle spielt, egal ob der "Mitbewohner" leiblicher Vater ist oder nicht, greift diese Regelung nicht mehr. In diesen Fällen wird definitiv immer von einer BG ausgegangen und alles auch dementsprechend berechnet inklusive Einkommen des "Mitbewohners" und mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Ich gehe mal davon aus, dass das in deinem Fall so gehändelt wird, weil du ja in spätestens etwa 3 Monaten ein Baby bekommst.

    mari35
    Wie im Forum hier schon oftmals geschrieben, kann man diese Frage nicht einfach nur so "pauschal" und allgemeingültig beantworten, es sei denn, jemand wohnt zufällig gerade in deiner Region und liest das hier im Internet. Am Sinnvollsten ist es für dich in deiner Situation wirklich, die für euch - eure Region zuständige "Hotline" des Amtes anzurufen. Die sagen dir dann ganz genau, wieviel Kosten das Amt bei eurh pro Quadratmeter übernimmt und wie hoch die Miete insgesamt sein darf/dürfte. Alles andere ist nur "wischi-waschi" (wie man so sagt), weil eben die Mieten in jeder Region unterschiedlich hoch festgelegt sind, die das Amt übernimmt/übernehmen würde.

    Leider weiß auch ich dazu nichts "Genaues", aber rein theoretisch wäre es ja unsinnig, jemanden im ALG I-Bezug zu sperren, wenn das dann (nicht böse gemeint) aber "einfach so" als Leistung (und nicht auf Darlehensbasis) aus dem ALG II-Pot käme. Also würde ich vermuten, dass das dann definitiv nur Darlehen sein wird.

    Ja - genau - und bitte - bitte nicht nur "Essen und Trinken" auf diese 359 Euro beziehen, sondern auch "sämtliche" Versicherungen, die man haben sollte, mal auch ein paar Schuhe oder `nen Pullover und auch Ausflüge, die die Kinder mit ihrer Klasse machen oder wie gerade jetzt neulich - die Schulbuchanteile in Höhe von 29 Euro -. Insbesondere sollte man ja auch "mal" einen Friseur aufsuchen, damit man sich "normal gestaltet" bewerben kann und nicht nach unfreiwilligen "Jahren" H IV-Bezugs ungepflegt aussieht und und und. Nur damit, dass man nicht "verhungern" muß (/Zitat Danielo: "ich meine, dass seit 5 jahren in deutschland kein hartz4er verhungert ist"), ist es nicht getan; man ist teilweise auch so insgesamt ja nicht mehr auf dem "Laufenden". Irgendwann nach längerer Zeit hat man keine Tageszeitung mehr gelesen und schon überhaupt nicht einen Computer, der noch auf dem aktuellen Stand hält und/oder mit dem man "sogar" die Anzeigen lesen kann (also Stellenanzeigen etc.). Dann geht noch das eine oder andere Haushaltsgerät kaputt, die Wohnung müßte mal wieder auf Vordermann gebracht werden (Farbe, Zimmer streichen etc.) All das vergammelt nur dann nicht, wenn man (hoffentlich) nur mal "eben" H IV brauchte. Auf Dauer geht man unter.