Ja, kann dich verstehen, aber die Regelung (gesetzlich) ist nunmal die, dass man unter 25jährig "eigentlich" im Normalfall keine Leistungen vom Amt erhält, sondern bis dahin die Eltern für dich zuständig sind und für dich aufkommen müssen. Wenn jemand schon länger (auch vor Vollendung des 25. Lebensjahres) nicht mehr zu Hause bei seinen Eltern wohnt und/oder ggf. auch wirtschaftlich unabhängig war, greift diese Regelung nicht. Nun ist es aber bei dir so, dass du nur wegen des abzuleistenden Zivildienstes nicht zu Hause wohntest (das ist nicht als Ausbildung oder dergleichen zu sehen). Eltern sind dazu verpflichtet, ihren Kindern solange Unterhalt (bis zum max. 27. Lebensjahr) zu zahlen oder sonstwie zu leisten, bis sie ihnen "eine" Ausbildung ermöglicht haben. Das ist bei dir auch nicht der Fall.
Wie kam es zu dem Schreiben deines Vaters "Einstellung der Unterhaltsleistungen? Und was meinst du damit, dass du dieses unterzeichnet hast. Du "darfst" nicht auf Unterhaltsleistungen, die dir gesetzlich zustehen (würden) verzichten, weil du dann eben auch von nirgendwo sonst (also Amt) Leistungen erwarten kannst.
Ab Oktober, wenn du studierst, sieht die Lage - im Hinblick auf möglicherweise von dir zu beantragendes Bafög - übrigens auch nicht anders aus. Auch dort wird eingehend geprüft, was die Eltern in der Lage wären, an Unterhalt zu leisten, bevor du eine Bewilligung erhälst. Sind sie zahlungsfähig, erhälst du kein Bafög oder eben nur die "Differenz", die sie nicht aufbringen können.