Dass du, weil du "neu" verheiratet bist, keinen Unterhaltsvorschuß mehr erhalten sollst, ist Quatsch. Wie lange seid ihr getrennt, wie lange hast du denn überhaupt schon mal Unterhalt für deinen 9jährigen Sohn erhalten? Unterhaltsvorschuß gbit es 6 Jahre lang und maximal bis zum "vollendeten" 12. Lebensjahr der Kinder. Rein theoretisch, da ich genaue Angaben von dir nicht habe, könnte es also sein, dass du den Unerhaltsvorschuß schon sechs Jahre lang erhalten hattest und es deswegen jetzt nicht weiterhin gezahlt werden kann - eben, weil die Obergrenze 6 Jahre Zuschuss sind.
Das ist das Eine. Dein "Jetzt-Ehemann" muß definitiv auch "nicht" für "deinen" Sohn aus erster Ehe aufkommen. Das ist das andere, sonst würde ja (so nebenbei bemerkt) auch der von ihm für das andere, also "dein" Kind berücksichtigt werden, also sich der Unterhalt/je Kind ggf. mindern.
Desweiteren ist es so, dass die "neuere" Gesetzgebung besagt, dass die Kindesmutter ab dem 3. Lebensjahr des Kindes wieder einer Berufstätigkeit nachgehen muß, also nicht bis zum Ende der Grundschulzeit - wie einstmals - davon "befreit" ist.