Beiträge von lirafe

    Da du unter 25jährig bist, sind deine Eltern für dich zuständig; danach sähe es anders aus. Wenn du denkst, dass du nicht mehr zu Hause wohnen kannst, solltest du schleunigst eine caritative Einrichtung (ProFamilia, Cariitas oder so) aufsuchen und mit deren Hilfe versuchen, von "dort" fortzukommen.

    Du schreibst: "Habe eine Ausbildung..."
    Also Frage, die relevant ist für die Antwort: "Hast du eine fertige Ausbildung, also eine abgeschlossene?"
    oder bist du "in Ausbildung". Dies zu wissen, wäre für die Antwort wichtig.

    Geh`besser erst einmal zur "Sachbearbeiterin" und behalte dir diese "Welle" (zum Vorgesetzten zu gehen) vor für vielleicht später noch weiter eintretende Ungereimtheiten mit dieser Sachbearbeiterin.

    Die haben meiner Meinung nach euren Sohn aus der "BG" herausgenommen und er wird nur noch in der "HG" = Hausgemeinschaft geführt. Das kannst du im Bescheind noch einmal nachlesen, also ob das so richtig ist. man geht davon aus, dass er nun auf eigenen Füßen stehen kann, weil er ja ein Ausbildungsentgelt erhält. So abwegig ist das auch nicht, weil er ja neben seinem Ausbildungsentgelt in Höhe von 315 Euro (wie du schreibst) auch die 184 Euro Kindergeld (staatlich) erhält. Das sind dann immerhin schon mal 494 Euro. Von diesen 494 Euro kann er sicherlich dann auch den auf ihn entfallenden Drittel-Anteil der Miete übernehmen. Daneben kann er aber trotzdem noch einen Wohngeldantrag stellen; vielleicht kommt dabei noch ein zusätzlicher Betrag für ihn heraus..

    An sich hast du doch dem Amt mitgeteilt, dass er "verdient" hat und auch die Verdienstbescheinigungen eingereicht. Weise doch diese Sachbearbeiterin darauf hin, dass einmal der Vertrag - wie du schreibst - erst am 09.02.2010 "richtig" zustande kam und außerdem das Geld ja auch erst später kam. Vielleicht hat sie das über"lesen" und das Schreiben, das du bekommen hast ist evtl. eher eine Art "Vordruck"? Nimm alles mit, ich denke nicht, dass es dann Ärger gibt diesbezüglich.


    Das ist das Eine. Aber mir "geistert" da etwas anderes durch den Kopf, nämlich das Bafög. Nämlich auch dort muß man normalerweise Einkommen "melden" und auch dort wird das dann für den Monat, in dem man dieses Einkommen hat, gekürzt. Hat mang langfristig regelmäßig Einkommen, wird eben auch länger "gekürzt". Ihr seid wirklich in einer dummen Situation, wenn deinem Freund sowohl H IV-mäßig, also auch Bafög-mäßig "gekürzt" wird/werden kann, so dass letztlich wirklich nicht viel "übrig" bleibt vom Lohn, wenn man bedenkt, dass dann vielleicht auch noch "Fahrtkosten" davon abgehen.

    Frage: Was erhaltet ihr denn derzeit H IV-mäßig? Du möchtest ja "konkrete" Antworten. Dennoch kann ich nur "relativ" sicher antworten: Wenn du ein Jahr lang nicht zu Hause wohnst, in Sachen Ausbildung kostenlos woanders unterkommst und auch dort verpflegt wirst, bist du ja "eigentlich" den Moment nicht mehr in der BG, rein theoretisch müßtest du dich sogar "ummelden" für diesen Zeitraum. Also wird es für dich dann auch keinen H IV-Regelsatz und keine Kosten der Unterkunft mehr geben.


    Vielleicht weiß wer anders hier im Forum besser Bescheid; doch ich wollte dich nun nicht (noch einmal) ohne Antwort lassen.

    Hast du vielleicht noch "Belastungen" auf dem Haus, also Ratenzahlungen (Zinsen + Tilgungsleistungen). Meintest du das neben den Nebenkosten? Eigentümer erhalten auch Kosten der Unterkunft bezahlt, die sich aus den Zins-Ratenzahlungen plus Nebenleistungen berechnen, allerdings eine "mietähnliche Belastung", die im "Normalfall" übernommen werden würde, nicht übersteigen dürfen.

    Dumpi
    Zurzeit kann er sich noch nicht selbst unterhalten, und wenn er im März - beispielsweise - nach kurzer Probezeit `rausfliegt, was ja heutzutage nicht mal so abwegig ist, ist die Sachlage nicht so, wie von dir geschildert. Das erste Gehalt erhält er ja auch nicht am ersten Arbeitstag.


    Da könnten ja viele - sowohl Eltern als auch deren Kinder -, weil sie an sich getrennt wohnen "möchten", einvernehmlich dazu übergehen, dass das "Kind" mal eben kurz irgendwo arbeitet und "auf eigenen Füßen" steht und dann anschließend die Arge beansprucht. Wäre für viele eine "Lösung".

    Steffi001
    Bevor du dich abmeldest, prüfe erst noch einmal, wie lange du schon Unterhaltsvorschuß erhälst und ob du auch "ohne" zurechtkämst. Denn UVG (vielleicht weißt du das ja, aber falls nicht:) erhält man maximal 6 Jahre lang und höchstes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes. Wenn du also für dein Kind (beispielsweise) erst ab dem 8. LJ diesen Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt erhälst, endet der Anspruch, wenn das Kind 12 Jahre alt ist. Weiteres Beispiel: Erhälst du diesen Vorschuß schon seit dem 1. Lebensjahr für dein Kind, endet der Anspruch, wenn das Kind 6 Jahre alt ist.


    So - aber das ist nur das Eine. Das Andere (und da erkundige dich noch einmal bei der Unterhaltsvorschusskasse). Unterhaltsvorschuss erhalten (es gab kürzlich einen Beitrag dazu hier, also ein "Ergebnis") nur "alleinerziehende". Wenn du also "heiratest", dürfte der wegfallen.


    Bitte laß uns doch hier das Ergebnis wissen, das könnte später auch mal für andere Nutzer von Belang sein. Danke und Gruß. Lirafe

    Dein "Wissen" ist falsch. Du bist noch U25 (unter 25jährig) und bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sind die Eltern für ihre Kinder unterhaltsverpflichtet. Und dies gilt auch für dich, wenn du gerade keine Ausbildung machst. Im Gegenteil; Eltern sind dazu verpflichtet, ihren Kindern "eine" Ausbildung zu finanzieren, also sie in der Zeit zu unterstützen. Das heißt im Klartext sogar, dass dein Vater dich also a) bis zum 25. Lebensjahr nicht rauswerfen darf, solange du wirtschaftlich nicht auf eigenen Füßen stehen kannst und b), dass er dich - wenn du vielleicht erst "spät" eine Ausbildung anfängst und vielleicht schon nicht mehr zu Hause lebst, bis zum vollendeten 27. Lebensjahr noch unterstützen muß. Das ist gesetzlich so vorgesehen.


    Warum machst du keine Ausbildung; hast du es versucht?

    Jetzt gerade verstehe ich die weitergehende Frage nicht. Hatte doch geschrieben: Er "hat" eine fertige Ausbildung/Studium. Eine zweite Ausbildung bzw. Studium etc. müssen Eltern ihren Kindern nicht finanzieren. Wenn er sich weiterbilden möchte, muß er herausfinden, wie das möglich sein könnte - ohne Eltern -.


    Zu deiner zweiten Frage. Wenn jemand noch "keine" Ausbildung hat und erst mit 24 ein Studium beginnt oder eine Ausbildung (egal), zahlen die Eltern nicht bis zum Nimmerleinstag, wie du schreibst, sondern maximal bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Danach ist definitiv Ende.

    Wann war denn deine Tochter erstmals beim Frauenarzt? Denn mir wurde damals gesagt, dass die werdenden Babys (sozusagen) sich in den ersten drei Monaten nahezu gleichmäßig entwickeln und man dann anhand der Ultraschallauswertungen so ziemlich genau die "Woche" ermitteln kann, also wann das Kind geboren werden wird bzw. diese 40 Wochen "um" sind. Aber, wenn die nicht mal eine Ultraschallunterschuchung gemacht hatte, kann sowas - wie euch nun - wohl passieren.


    Daneben: Wenn du die Auskunft, dass das Baby über die ARGE versichert sein wird, bislang nur von der Krankenkasse hast, würde ich an deiner Stelle umgehend auch ein persönliches Gespräch dort führen (wollen), um sicherzugehen. Denn diese klitzekleinen Würmchen werden ja gerade auch am Anfang oft untersucht; nicht, dass es da noch ein Durcheinander gibt.