Beiträge von lirafe

    Du hast doch sicher irgendwo deine "Kreditverträge" und auch eine Info (beispielsweise Kontoauszüge, die die monatlichen Abbuchungen der Bank (für den Wohnungskredit) belegen. Ich habe diese Unterlagen seinerzeit eingereicht und "die" haben sich herausgerechnet, was davon Zins- und was Tilgungsanteil ist. Den Verkehrswert konnte ich auch nicht genau angeben. Man kann ja nu`(wenn es sowieso schon "eng" ist), nicht auch noch Gutachten erstellen lassen. Schreibe der Einfachheit halber zunächst einfach mal die "Beschaffungskosten" (Grundstück, Baukosten etc. da hinein und vermerke, dass du andere Angaben nicht hast oder frage gleichzeitig nach, wie du die, ohne Kosten zu verursachen, beschaffen könntest. Wichtig ist immer: "abschicken" mit jeder noch so klitzekleinen Information und nachreichen, wenn du neue Infos oder vervollständigende Informationen hast. Hauptsache, dir wird kein Vorwurf gemacht dergestalt, dass du deiner "Mitwirkungspflicht" nicht nachkommst.


    In meinem Fall wurden die KdU (Kosten Unterkunft) zunächst komplett unbeachtet gelassen (also Haus und Hausnebenkosten) und erst nach Widerspruch später anerkannt und nachgezahlt, aber immerhin. Da muß man dann leider durch.

    Deine Angaben sind leider "dürftig", und so kann ich/man nur "vage" und ggf. auch nur unvollständig antworten. Doch was ich deiner Eingabe entnehme ist, dass du ALG II erhalten hast und scheinbar aber auch in der Bezugszeit (des ALG II) schon hättest "Bafög" bekommen können. Es gibt Regeln, welche "Sozialleistungen" vor dem ALG - Bezug beantragt werden müssen, weil dieser Bezug dann den ALG Bezug ausschließt - ausschließen könnte. Wenn du also die ganze Zeit über schon hättest Bafög erhalten können, wäre in der Zeit im Normalfall dieses ALG nicht bewilligt worden, so dass du das dann vermutlich deswegen nun zurückzahlen sollst. Den Bafög-Antrag kannst du leider "nicht" rückwirkend stellen.

    Nein! Du mußt keine Auskünfte erteilen. Einerseits brauchst du dies nicht, weil deine Tochter über 25 beziehungsweise vollendete 25 Jahre alt ist. Andererseits hat sie ja nun ein abgeschlossenes Studium (gleichwertig mit Ausbildung), die du/ihr als Mutter/Eltern ihr mitfinanziert habt. Also reicht einfach ein Schreiben als Anlage zu dem von deiner Tochter an das Amt gestellten Antrag mit ein, dass ihr gegenseitig "nicht" füreinander einsteht und daher deine Einkommens und auch deine Vermögensverhältnisse unrelevant sind. Das war`s.

    Superhinweis Stylewolf. Es gibt aber auch Menschen, die sich nicht seit 12 Jahren in Foren bewegen und teilweise gerade erst einmal den Umgang mit einem Computer oder "gar" Internet erlernt und/oder erfahren haben. Wollen wir die ausgrenzen, oder wollen wir - egal welcher Bildung oder welchen Standes jemand ist oder auch, welche "Möglichkeiten" "d"er hat, alle erreichen und möglichst auch allen weiterhelfen können?

    @Andre
    Lieber André, glaube mir. "Klapse", wie du schreibst, wäre keine Normalität, sondern Hölle. Lasse alles so sein, wie es ist und versuche Cent für Cent auf die Seite zu schaffen für eine neue, bessere Zukunft und hadere nicht mit deiner Situation. Letztlich nämlich bringt dich absolut und unwiderruflich nur positive Eigeniniative voran.


    Alles Gute für dich. LiRaFe

    Natürlich solltet ihr euch - wenn auch "rückwirkend" "kümmern", zwar kann man rückwirkend keinen Widerspruch oder dergleichen einlegen, aber doch einen "Überprüfungsantrag" stellen. Aber daneben gehe ich einig mit "Catweezle": Auch "die" werden euch fragen, wie ihr das dann, wenn bis jetzt keine Zinsbelastung gezahlt wurde, von euch bewerkstelligt? Wie gesagt, seid vorbereitet auf solcherlei Fragestellungen.

    seelachs
    Ja, das kann ich. Also. Der Vater ist für seine leiblichen Kinder - egal, ob die noch zur Schule gehen (würden), oder aber Studieren, oder aber auch, wenn einer der beiden sich in Ausbildung befindet, nach wie vor unterhaltspflichtig. Kenne alle drei Situationen aus dem unmittelbaren Umfeld. Kinder in der Schule - ohne Diskussion -: Er ist unterhaltsverpflichtet. Kind im Studium - Er ist unterhaltsverpflichtet und die Differenz, die dem Sohn noch fehlt, wird ggf. durch Bafög abgedeckt - ausgeglichen (und nicht umgekehrt!), das dritte Kind (Auszubildender): Der Vater ist auch hier bis zur Vollendung der Ausbildung unterhaltsverpflichtet. Wie gesagt: Kann für alle drei Möglichkeiten - Gegebenheiten aus eigenem "Potential" (leider) schöpfen.


    Gruß. Lirafe

    Das geht ja gar nicht. Du "gibst" deine mitgebrachten Unterlagen "definitiv" ab, ob beim Sachbearbeiter oder aber am "Empfang", spielt dabei keine Rolle. Theoretisch könntet du sie ja auch per Post schicken, und auch dann könnte dir ja wohl niemand sagen, dass dies nicht möglich wäre, weil der Sachbearbeiter "gerade" mal nicht da ist. Als letzte Möglichkeit "schickst" du deine Unterlagen eben per Einschreibe-Rückschein-Brief ab. Also Klartext; die dürfen dich auf diese Art und Weise nicht abwimmeln und senn es gar nicht anders geht, nimm halt den "nachgewiesenen" Postweg in Anspruch.

    Du hast vermutlich kein Recht auf Einsicht (Bescheid Arge).
    Deine Kinder haben ggf. Anspruch auf Zuschuß (Leistungen) der Arge, was die Kosten der Unterkunft berifft; den "Regelsatz" deckst du ja offensichtlich ab durch deine Unterhaltsleistungen und den Überhang dazu werden die auch auf den Bedarf (also Regelsatz + KdU = Kosten der Unterkunft) anrechnen.
    Widerspruch gegen das Auskunftsersuchen? Ich denke nicht, dass du Erfolgsaussichten in Erwägung ziehen kannst.
    Allerdings: Wenn das Sorgerecht von euch gemeinsam ausgeübt wird, hast du an sich "richtig gute "Karten"". Normalerweise kannst du dir dann ja die Betreuung und überhaupt alles, was die Kinder betrifft, mit deiner Frau teilen, so dass du an sich "Null" zahlen müßtest.


    Daher würde ich an deiner Stelle, also in diesem konkreten Fall, einen "Fachanwalt" (wichtig: "Fach"-Anwalt) für Familienrecht aufsuchen und mich beraten lassen, wobei du bereits im Vorfeld die Kostenfrage klärst, sonst solltest du die Beratung nicht in Anspruch nehmen. Also - Pauschalbetrag vorher abklären für "eine" Beratung, und "bitte, bitte" auf keinen Fall eine Vollmacht oder sonstwas unterzeichnen beim Anwalt. Alleine schon durch eine einfache Unterschrift erhöhen sich (warum -das führte jetzt zu weit) die Anwaltskosten mtiunter enorm.

    Na ja, das mit dem Drittel "Kostgeld" würde ich an deiner Stelle mal "losgelöst" von euren sonstigen Problemen sehen und ich gehe mal davon aus, dass du "daneben" keine Extra-Kosten für "Miete" oder so zahlen müßtest? Was mit deinem Bruder lief - läuft, sollte dir diesbezüglich auch egal sein; du weißt doch selbst am Besten, dass das alles nur noch auf "Zeit" so weiterläuft, und genau diese "Zeit", die du noch zu "Hause" verbringst, kann dir helfen, etwas Geld anzusparen für "neue" Geräte, die du dir gerne für eine ggf. neue Wohnung anschaffen möchtest. In absehbarer Zeit schon liegt das, was du jetzt als so wichtig empfindest (was es definitiv ja auch ist), für dich weit zurück und noch später hast du nur noch so "schemenhafte" Erinnerungen daran. Die Zeit bringts ...

    So Andre, jetzt bin ich zurück und habe deine vorletzte längere Eingabe in Ruhe gelesen. Ich kann wirklich nachvollziehen, wie du dich fühlst, und auch, dass es unter den von dir beschriebenen Umständen wirklich das Beste für dich wäre, wenn du dich dann baldmöglichst "löst". Wenn du deine Probezeit hinter dir hast, ist das auch - wie von mir in meinem vorletzten Beitrag beschrieben, möglich - sollte möglich sein. Alles ist besser als "das", was dich derzeit umgibt. Habe Ähnliches auch in meiner Kindheit, Jugend bis nahezu Erwachsensein durchlebt und weiß, wie das ist. Es ist richtig schlimm und die Folgen trägt man irgendwie immer mit sich herum. Bestenfalls guckst du jetzt schon mal nach "WGs" und sprichst dort vor, guckst dir alles an (möglichst auch für dich praktisch, also entfernungsmäßig, was deine Ausbildungsstelle betrifft und so) und dann beginnst du ein neues, eigenständiges Leben. Und wenn es für dich besser scheint, löst du dich eben auch zunächst erst einmal so richtig von deiner Familie, damit du den Kopf frei hast. Vielleicht aber gelingt es dir/euch auch, euch mal ab und zu zu sehen, wenn du die Gewißheit hast, nicht mehr dort sein zu "müssen".

    O.K. Zunächst einmal hast du vermutlich (ist aber nicht schlimm) brutto und netto vertauscht. Wenn du also 611,50 Euro brutto (das ist das Gehalt "vor" Abzug) verdienst und evtl. 484 Euro netto (das, was du dann "auf der Hand hast") bekommst, sieht es doch ziemlich gut aus für dich. Mithin hättest du wenigstens 484 Euro zzgl. 184 Euro staatliches Kindergeld und daneben kannst du auch noch Wohngeld beantragen (kannst du dir hier im Internet via Wohngeldrechner so ziemlich genau ausrechnen lassen). Außerdem wären (aber das würde ich erst einmal dahingestellt sein lassen) neben alledem auch noch deine Eltern mit einer (wenn auch nur geringen) Differenz für dich zuständig. Wenn das nicht `reinkommt, ist es auch egal. Deine sicheren Einnahmen von 664 Euro zzgl. Wohngeld sind auch schon mal nicht schlecht. Zum Vergleich. Mein Sohn hat monatlich nur etwa 490 Euro und verdient sich etwa noch (je nachdem, wie ein Monat läuft), 150 Euro dazu. Gemeinsam mit seiner Freundin lebt er in einer WG, also Miete wirklich sehr günstig (zusammen 250 Euro; laß`es 300 sein, wäre auch o.k.) Alles andere ist dann auch tragbar. Was meinst du`Müßte doch funktionieren, oder`? An "richtig" eigene alleinige Wohnung kannst du doch auch nach abgeschlossener Ausbildung denken. Vielleicht ist es gar nicht mal so schlecht, nicht gleich "ganz" alleine zu sein, sondern mit anderen auch mal den einen oder anderen Abend und das eine oder andere Gespräch zu haben. Die in der WG dort (Freundin, Sohn und andere WG-Mitglieder) sind wirklich nett miteinander und es ist anscheinend ein ganz neues, anderes, auch sehr schönes Leben.


    Nachtrag: Ach ja, für mich als Ma war es übrigens sehr sehr schwer, meinen Sohn "ziehen" zu lassen, und als ich mich für die schöne Zeit mit ihm bedankte, waren wir beide irgendwie ziemlich nah am Wasser, aber da ist ja eben die Sache mit den Wurzeln und den Flügeln, was seine Kinder betrifft. Und schließlich wird er bald 23 Jahre alt. Aber er versucht sehr, mir über die erste schwere Zeit hinwegzuhelfen. Vielleicht gelingt es dir trotz der jetzigen Schwierigkeiten auch, deinen Eltern irgendwie noch ein halbwegs gutes Gefühl zu vermitteln und versuchst, so erwachsen zu sein, dass du nicht bockst oder wehtust, sondern auch Verständnis für die eine oder andere Situation aufbringst. Vermutlich geht es dir (später) dann auch besser und du mußt nicht mit dir hadern. (Falls es bei euch nicht zu unangenehm heftig vorging.)

    Dann bleibt ja absolut keine andere Möglichkeit, als direkt zur Arge zu gehen und weiteres Darlehen zu beantragen. Dass ein zweites Darlehen nicht geht, habe ich bisher noch nicht gehört oder gelesen. Eine andere Möglichkeit scheint dir anscheinend nicht zu bleiben. Ansonsten ist ja auch (also, wenn du nicht mehr zur Arbeit gehst), definitiv "Ende".

    Also - H IV-mäßig "dürfen" (sozusagen) ja unter 25Jährige nicht ausziehen. Wenn du aber in Ausbildung bist, könntest du ja wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen. Wie hoch ist dein Ausbildungsentgelt? Daneben erhälst du ja vermutlich (wenn du es beantragst) auch Wohngeld und das staatliche Kindergeld sollte (nach Beantragung) auch an dich "weitergeleitet", werden. Dazu müßtet ihr einen "Abzweigungsantrag" bei der Familienkasse stellen. Wenn dann noch ein "Rest"-Betrag fehlt, hättest du zwar Unterhaltsansprüche deinen Eltern gegenüber, aber die könnten sich auf die U25-Regel berufen und sagen, dass sie keine Differenz zahlen (möchten), weil du ja auch zu Hause bleiben könntest.

    Könntest du das genauer erklären, also warum du ohne Wechsel Krankenkasse keine oder weniger Leistungen erhalten würdest. Sonst kann man dir keine Antwort geben, die in etwa stimmig sein könnte.

    In diesem Fall ist dein Vater weiterhin zur Unterhaltszahlung verpflichtet, wobei natürlich auch dein Ausbildungsentgeld teilweise angerechnet wird. Dein Vater muß Unterhalt für dich zahlen, bis du diese Ausbildung beendet hast und/oder bis du das 27. Lebensjahr vollendet hast.

    Vieles ist - wie du es nennst - unlogisch "geregelt", daran läßt sich auf die Schnelle nichs ändern. Doch bevor du, wie du sagst, mangels Geld nicht zur Arbeit gehst (ich vermute mal, dass du meinst "gehen kannst mangels Fahrgeld"), sprich doch deinen Chef darauf an, der sicherlich weiß, dass du zuvor im H IV-Bezug warst und bitte ihn, dir einen klitzekleinen Teil vorzustrecken, weil du sonst keine andere Möglichkeit hast. Hast du sonst niemanden, der dir - zumindest das - Fahrgeld "vorstrecken" könnte? Wenn du einfach der Arbeit "fernbleiben" würdest, weil du kein Fahrgeld hast, ist das dem Chef gegenüber "noch" viel peinlicher und zieht auch Konsequenzen (Sperrung - monatelang) nach sich und wiederholt sich im Verlaufe der Zeit unausweichlich wieder und wieder.

    Daniela  
    Danke. Aber warum schreiben wir dann nicht einfach "neues Diskussionsthema oder einfach nur "neues Thema"?" Alles wird zunehmend amerikanisiert. Kenne in meiner Umgebung einen schon betagteren Dr. der Philosophie, der sich schon darüber aufregt, wenn man "o.k." sagt, oder gar "cool", was ja sozusagen schon regelrecht "eingedeutscht" ist. Aber "Thread" muß ja nu`wirklich nicht sein, oder wie siehst du das? Gerade hier in diesem Forum sollte sich doch jeder zurechtfinden können.