Beiträge von lirafe

    Bin gerade unsicher; aber, wenn du 543 € Rente beziehst, wäre es da nicht möglich, statt der Grundsicherung Wohngeld zu beantragen!? Dabei wärst du auch nicht eingeschränkt, was Vermögen betrifft (auch wenn dich das gerade vielleicht nicht interessiert); aber auch die Wohnungsgröße wäre nicht mehr relevant, also du wärst nicht an diese 45 qm-Obergrenze für einen Single gebunden.

    Kitty121
    Klar, wenn du den Ausgang des Prozesses schon sicher kennst (das kann niemand), wäre deine Einstellung in Ordnung. Aber oftmals wundert man sich, welche "Urteile" es gibt. Komme aus "dem" RA-Bereich und kann bzw. konnte oftmals nur den Kopf schütteln, wenn ich unserem Mandanten ein Ergebnis mitteilen musste und eben leider auch, welche Kosten dadurch dann für sie entstanden sind, die jahrelang noch an ihnen haften.

    lacki
    Nur kein Neid. Wenn hier jemand Fragen stellt, der ein Studium geschafft hat, also etwas, das einem nicht gerade mal hinterher geschmissen wird, dann verdient er eine Antwort auf die Frage und keine neidvolle Antwort. Studium ist die eine Sache, Leben eine andere. Es wäre menschlich so richtig nachhaltig gut, wenn hier einfach mal nur geantwortet werden könnte ohne Vorhaltung. Niemand weiß, was für Anstrengungen hinter dem bisher "Geschafften" stehen. Nächstes Mal bitte einfach zwei Mal überlegen, bevor zwischen den Zeilen solche Hinweise geschrieben werden.


    Liselotte
    Respekt für ein abgeschlossenes Studium unter vermutlich nicht einfachen Umständen.
    Melde dich arbeitslos, dann erhälst du bis zum Einstieg in einen neuen Job Hilfe. Das bedeutet Mietkostenübernahme und sonstigen Regelsatz - Die Voraussetzungen dafür (also kein Partner, mit dem du zusammen lebst und der für dich aufkommen könnte, gemieteter Wohnraum in angemessener Größe, Kostenhöhe usw., kennst du vermutlich!?

    Tanja_91
    Es ist alles "derzeit" auch nicht relevant, also mal ganz abgesehen davon, dass du manches Bafög nicht zurückzahlen musst. Zurückzuzahlendes Bafög (z.B. Studien-Bafög) wird erst nach Abschluss und dann jahrelanger Tätigkeit des In-Anspruch-Nehmenden und nach Prüfung tätig. Also bitte nicht auf Fördermittel verzichten aus Angst, dass Rückzahlung zu schwierig wäre. Ein Teil wird gestrichen, ist also nicht zurück zu zahlen - und der Rest dann irgendwann einmal in Teilbeträgen (Raten).

    Selbst bei Eltern, die noch Einkommen haben, das nicht übermäßig hoch ist, erhalten die Studierenden Bafög. Mach dir Null Sorgen; sicher wird dein Kind Bafög erhalten. Ich schöpfe hier aus eigener Erfahrung; zwar nicht, was Schulden und so weiter betrifft, aber das Einkommen an sich. Der Sache nach solltet ihr einfach immer nur alles ordnungsgemäß und (leider) immer und immer wieder ausfüllen, was an Formularen eintrifft und an Auskünften gefordert ist; dann geht alles seinen Gang (wenn auch nervig).

    Na ja. Auf alle Fälle solltest du zunächst - so dumm sich das anhört -, deine Eltern beanspruchen. Die nämlich sind in erster Linie zuständig für ihr Kind, das du - egal wie alt - lebenslang bleiben wirst. Der Vater meiner Kinder war auch der Meinung, nicht mehr zuständig zu sein, weil es ja dieses BAB bzw. dieses Bafög gibt: Falsch gedacht! Bevor du irgendwelche Mitteln aus öffentlichen Kassen beantragst, sind zunächst immer die Eltern zuständig, und mitunter kommt dabei etwas ganz anderes heraus, als man das vorher gedacht hat. Parallel dazu natürlich sollte man immer schon alles andere beantragen, damit wg. Antrags-Frist-Versäumens nichts verschenkt wird. Zurücknehmen kann man Anträge immer und alle Male.


    chico : deine letzte Antwort:


    Du irrst nicht. Die gibt es noch immer. Allerdings möchtest Du ja in einer eigenen Wohnung leben. Daher ergibt sich Dein Unterhaltsanspuch aus dem Punkt 13.1.2 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG. Damit ist Dein Bedarf bei 670€ gedeckelt.


    LG chico


    Wenn dem so wäre, hätte mein Sohn Null Unterhaltsanspruch gegenüber seinem Vater, denn er hatte 587 € Bafög, 184 € Kindergeld (staatlich) 72 € Vaterunterhalt trotzdem. Bei meinem Neffen sieht es nicht viel anders aus, nur dass der nicht studiert, sondern in Ausbildung ist und das Entgelt das Bafög ersetzt.

    Horst GRUNERT
    Sicher haben auch alle anderen Nutzer gesehen - gelesen, dass da Kinderrückzahlung und nicht Kindergeldrückzahlung steht. Aber bei der Problematik und dem für die Fragestellerin belastenden Hintergrund konnten im Gegensatz zu dir alle anderen eben mal auf die Eitelkeit, darauf hinzuweisen und sich mal wieder als Schlaumeier zu präsentieren, verzichten.

    drachenherz1954
    Es ist wirklich dumm, wie das bei dir - euch - gelaufen ist, und vermutlich kommst du nicht mehr aus dieser Situation heraus, weil du drehen und wenden kannst, wie du es möchtest; die Familienkasse scheint im Recht. Ich kann mir vorstellen, dass das bei der ohnehin schon schwierigen Lebenslage für deine Tochter und dich zusätzlich mehr als nur belastend ist. Vielleicht gibt es einen Weg der Regulation im Amtswege, ohne dass ihr komplett hinten `runter fallt. Schließlich hat auch jeder Amtsschimmel noch einen gewissen Spielraum und wir sind alles Menschen.

    Vielleicht wäre es gut, wenn auch erst einmal mit kleinem Aufwand verbunden, wenn du für die monatlichen Mietzahlungen ein späteres Abbuchungsdatum vereinbarst, damit du nicht immer wieder ins Minus gerätst oder in solch dumme Situation, dass dein Dispo ausgeschöpft ist, Dispozinsen anfallen und du dann nicht mal mehr nen Wochenendeinkauf mit Karte bezahlen kannst.

    Im Normalfall werden die monatlichen Kosten als Grundlage genommen. Ich habe seinerzeit eine Aufstellung (die ich sowieso immer aktuell auch für mich selbst habe) eingereicht, die alle monatlichen Kosten enthielt und die einmal jährlich anfallenden Kosten geteilt durch 12, so dass letztlich ein Monatsfestbetrag errechnet ist.


    Also: Auflistung Festkosten zzgl. aller Einmalzahlungen ./. 12.
    Gebäudeversicherung, Pflichtkontrolle Schornsteinfeger etc. Die Grundsteuer beispielsweise, Müllabfuhr etc. fallen auch nicht monatlich an, sondern (hier bei uns) vierteljährlich - und sind ebenfalls entsprechend auf den Monat umzulegen.

    Wenn du Bafög bekommst, wie du eingangs schreibst; warum bekommst du das? Machst du bisher etwas anderes? Bafög wird meist für den Zeitraum bis Ende September gezahlt. Daher, wenn du einen Bafög-Bewilligungsbescheid bis evtl. Ende September hast, das du eben nur erhälst, wenn du einer entsprechenden Ausbildung nachgehst, solltest du vorsichtig sein, wenn du im September parallel dazu bereits einer anderen Tätigkeit (der Ausbildung zur / zum Physiotherapeutin/ ten) nachgehst.

    Wer ist Hauptmieter der Wohnung? Ich vermute mal, dass du das bist!? Was ist das für eine Ausbildung, die vom Jobcenter finanziert wird und wie lange wird die voraussichtlich dauern? Anwalt "nehmen" ist immer leicht gesagt; kostet ja auch Einiges, so dass es sich für dich letztlich vermutlich nicht unbedingt "rechnen" wird. Das hört sich nun vielleicht heftig an, aber falls du nicht unbedingt besonders an dieser Wohnung "hängst", würde ich an deiner Stelle selbst ausziehen; dann muss er eben zusehen, wo es hingeht für ihn. Der Unterhalt: Falls sich nicht allzuviel geändert hat (ich bin etwas `raus), dann rechne eure beiden Einkommen zusammen und siebtele sie, also: Einkommen geteilt durch 7. Davon stünden dir 4/7tel zu, ihm 3/7tel. Das ändert sich im Verlaufe der Zeit zu deinen Gunsten, denn so eine Ausbildungsbeendigung ist absehbar und er ist in der Pflicht, sich dann oder überhaupt auch einen Vollzeitjob zu suchen.

    Wichtig ist, ob du "elternunabhängiges" Bafög erhalten kannst. Beim Bafögbezug kannst du ausziehen, wann und wohin du möchtest, also anders als beim H-IV-Bezug. Bafög ist ja zur Hälfte "Kredit", der später zurückgezahlt werden muss. Sollten deine Eltern finanziell so gut gestellt sein, dass du kein Bafög erhalten würdest, hat sich deine Überlegung vermutlich erledigt. Es gibt einen Bafögrechner (obere Leiste: Bafög, dann Bafögrechner anklicken), mithilfe dessen du dir ausrechnen kannst, ob du anspruchsberechtigt bist, wobei du zur Berechnung natürlich alle entsprechenden Infos deiner Eltern brauchst, um die entsprechenden Angaben machen und ein In-Etwa-Ergebnis bekommen zu können. Elternunabhängiges Bafög für Studenten, die nicht im Elternhaus leben, ist etwas höher als das Bafög der zu Hause wohnenden.