Beiträge von lirafe

    Da dein Sohn zur Zeit (vermute ich mal), zwar Zivildienst leistet, aber der Sache noch bei der Mutter wohnt(e), und beide Elternteile unterhaltspflichtig sind, kann er sich gar nicht arbeitslos melden für zwei Monate, weil die ihn einerseits an euch verweisen würden, da die Eltern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres für ihre Kinder aufkommen müssen bzw. solange, bis sie ihnen die erste Ausbildung / Studium finanziert haben.


    Das zu deiner ersten Frage. Natürlich muß niemand seinen Kindern Luxus finanzieren, aber eben Unterhalt zahlen - wie schon vorerwähnt -. Dieser Unterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle in Verbindung mit dem Einkommen der Eltern. Das Bafögamt fordert entsprechend von den Eltern ausgefüllte Formulare, die dem Bafögantrag beizufügen sind. Die Eltern sind jeweils auskunftspflichtig. Weigern sie sich, schaltet sich das Amt ein. Und wichtig "Unterhaltsrecht" geht vor "Bafögrecht", also das Bafögamt würde nur einspringen, wenn die Eltern nicht zahlen "können". Das mit dem Job. Na ja. Er muß sich keinen Job suchen, wenn er mit dem auskommt, was er an Kindesunterhalt zzgl. staatlichem Kindergeld bekommt. Liegt der Unterhalt unter dem Bafögsatz, erhält er Differenz Bafög, das später zur Hälfte zurückgezahlt werden muß. Luxus mußt du ihm natürlich nicht finanzieren, aber das war wohl auch nur ein Stückweit Frust, also diese Ausschmückung!?

    Zwei Gedanken habe ich zu eurer Situation:


    1. Möglichkeit - Zusage für neue Wohnung -
    Ihr müßt dringend morgen zur Arge gehen und das ansprechen, denn ihr braucht unbedingt sofort die Zusage und verbindliche schriftliche Ausführung dazu, was für eine Wohnung ihr euch suchen "dürft", also in welcher Größe, Miethöhe und so weiter. Bei diesem Gespräch solltet ihr dringend ansprechen, dass da ein Baby unterwegs ist, weil ihr dann gegebenenfalls - hoffentlich - gleich ein oder wenigstens ein halbes Zimmer mehr als die für euch Zwei zulässigen bewilligt bekommen könntet.


    Das einzig Gute an dem Ganzen ist, wenn man das so überhaupt sagen kann, ist, dass nicht "ihr", sondern der dumme Chef Mietschuldner ist.


    Allerdings würde ich mich neben dem Gang zur Arge auch an den Mieterschutzbund wenden. Dabei ist wichtig zu wissen, wie der Vertrag zwischen dem Chef und dem Vermieter aussah, also ob der Vermieter wußte, dass der Chef an euch untervermietet hatte. Sollte dies nämlich der Fall sein, glaube ich nicht, dass er euch so einfach und schnell aus dieser Wohnung "jagen" darf.


    2. Die beste Lösung:
    Neben alledem ist aber auch denkbar, dass ihr ein Gespräch mit dem Vermieter und der Arge führt, und zwar wäre es vermutlich die beste und unkomplizierteste Lösung, eben weil ja bald ein Baby da sein wird: Sprecht mit dem Vermieter, ob ihr nicht in den dem Chef fristlos gekündigten Mietvertrag "eintreten" könntet. Wenn dieser bejaht, laßt euch alle "Eckdaten" geben, also Wohnungsgröße, Nebenkosten und und. Selbst wenn die Wohnung 2 1/2 oder 3 Zimmer hat und angemessene Kosten verursacht, kann ich mir vorstellen, dass das Amt dem zustimmt. So sparen die einen Umzug und ggf. auch Maklergebühren für die schnelle Suche einer neuen Wohnung und so weiter. Den Mietvertrag mit dem Vermieter könntet ihr aber erst nach Zusage Amt schließen. Als Argument "für" euch dem Vermieter gegenüber sollte sprechen, dass der von euch, da das Amt die Miete übernimmt -, seine Miete definitiv bekommt und ihm so etwas wie mit dem jetzigen Mieter, also dem Chef deines Freundes, dann nicht passieren kann. Ganz zur Not soll das Amt direkt an ihn zahlen - also die Miete.


    Ich denke, das könnte die beste Lösung sein (zumal du schwanger bist) und sollte auch funktionieren.


    Gebt mal Bescheid, was ihr vorhabt, und wie die Gespräche verlaufen sind.


    Gruß. Lirafe

    H IV erhälst du nicht. H IV erhalten nur "erwerbsfähige" Hilfebedürftige, also diejenigen, die dem Arbeitsmarkt permanent zur Verfügung stehen. Man wird dann ja auch regelmäßig "eingeladen" ins JobCenter, hat Gespräche, muß Bewerbungen nachweisen, ist gezwungen, sich auf vorgeschlagene Jobs zu bewerben und so weiter. Das alles trifft auf dich nicht zu, weil du in dem von dir genannten Fall ja zur Schule gehen würdest.

    Nein, überleg` doch mal. Wenn das so einfach möglich wäre, würden viele in deiner Situation ausziehen und dann irgendwann Anträge stellen mit dem Hinweis, dass sie ja sowieso schon alleine wohnten. Die Frage ist, wieviel Erspartes du hast, und ob du davon dann nicht doch in ein kleines WG-Zimmer ziehen und unter Hinzuziehnung eins Minijobs und des staatlichen Kindergeldes diese zwei Jahre überbrücken könntest. Der Job muß dann aber wirklich auch sicher sein. Mit - sagen wir mal - 400 Euro Minijob und 184 Euro staatlichem Kindergeld würde das funktionieren. Mein Sohn hat auch nicht mehr, und er händelt das genau so. (allerdings ist er Student), womit bei mir dann jetzt doch wieder die Frage auftaucht und jetzt möchte ich sie dann auch stellen - völlig vorurteilsfrei -: Möchtest du keine Ausbildung machen? Wie stellst du dir dein weiteres Leben vor? Du sagst, du möchtest nicht "ewig" arbeitslos sein; unternimmst du etwas, um da `raus zu kommen?

    Genau so ist es, ich weiß nur nicht, wie du damit umgehst, nicht zu wissen, ob da "ein" Kind aufwächst, das unter Umständen doch deines sein könnte und bei dem du alles verpaßt. Aber da ist jeder anders gestrickt, und wenn das für dich so, wie es jetzt ist, in Ordnung ist, dann ist es für dich den Moment auch richtig so. Alles Gute.

    Wenn deine Ausbildung jetzt gerade, wie du sagst, beendet ist, sind deine Eltern eben nicht weiter für dich unterhaltsverpflichtet. Eltern müssen ihren Kindern "eine" Ausbildung finanzíeren, da hilft auch "Klageeinreichung" nicht, sondern verursacht nur unnötige Kosten. Neben deinem Ausbildungsentgelt kannst du aber Wohngeld beantragen. Wirst du übernommen? Wenn nicht, wird das ein wenig "dumm", weil dann auch die Arge-Mitarbeiter zunächst erst einmal so argumentieren könnten, wie Danielo das gerade getan hat. Du kannst dich aber hier im Forum - oberste Menueleiste - noch einmal belesen, denn dort gibt es diesen Punkt "Unterhalt", bei dem die meisten grundsätzlichen Fragen aufgegriffen und beantwortet sind.

    Du bist neu hier im Forum, daher der Hinweis an dich, dass man hier auch PNs (persönliche Nachrichten) senden und erhalten kann. Die findest du oben rechts im Feld, das dich hier im Forum für den Tag "begrüßt". Gruß. Lirafe

    ok, dann stimmt doch hier keine angedachte Berechnung, weil zu den 100 - 120 Euro dann noch dieser Freibetrag in Höhe von 165 Euro kommt, so dass dann als Leistung der Betrag in Höhe von insgesamt 265 Euro bis 285 Euro herauskommen müßte. Nicht zu verachten sind in dem Fall auch zusätzliche Möglichkeiten, wie GEZ-Befreiung und unter Umständen, wenn es sich rechnet, auch die Befreiung von der Zuzahlung, was Krankenversicherungskosten, also Praxisgebühr, Rezeptgebühren etc. betrifft, oder wie bei mir gerade die Zuzahlung bei längerem Aufenthalt in Reha oder Krankenhaus.


    Hardy01 - hast du das "mitgeschnitten"? Vielleicht geht da doch etwas. Denn deine Freundin muß ja sicherlich auch die üblichen halbjährlichen Studiengebühren und so weiter zahlen.

    Danielo, wie ist das eigentlich, werden bei der Freundin von dem Einkommen wirklich die ganzen 400 Euro aus Minijob angerechnet, gehen da nicht eigentlich 165 Euro ab, die nicht angerechnet werden dürfen? Oder ist dies nicht der Fall, weil sie keine "erwerbsfähige" (da Studentin) Hilfebedürftige ist?


    Das ist das Eine. Und das Andere - die Menschen, die hier Rat suchen, wissen sicher auch, dass "Arbeit" Geld bringt. Vielleicht gibt es Gründe im vorliegenden Fall, vielleicht auch nicht, dafür, dass er nicht arbeitet oder so. Bevor man das so äussert, wie du es tust (und nicht zum ersten Mal), kann man ja eher mal nachfragen, warum die Situation ist, wie sie ist.

    Liebe mina5
    Ganz ehrlich mal. Was ist `n das für`n Quatsch. Du überlegst, denen - weil die das als Möglichkeit andenken - den geforderten Bescheid zu schicken und möchtest alles, was für die, damit sie die Rückzahlung für das Darlehen ggf. zunächst weiterhin "nach hinten verschieben", wichtig ist, schwärzen? Meinst du wirklich, wenn du den Bescheid mit "nur deinem Namen und dem Absender" schickst, die könnten damit etwas anfangen?


    Das ist das Eine. Das Andere ist doch, dass die normalerweise auch schon nur anhand deines Namens interne Möglichkeiten haben oder zumindest im Wege der Amtshilfe, alles einzusehen. Wenn ich hier bei unserer Hotline anrufe, begrüßen die mich schon immer, ohne dass ich überhaupt meinen Namen genannt habe, mit: "Guten Tag, Frau xxx, was kann ich für Sie tun?" Da geht es schon alleine mithilfe der Rufnummer.

    Wie schon ausgeführt in meiner ersten Antwort, gibt es zu dieser Verfahrensweise zwei mögliche Auslegungsmöglichkeiten und die verschiedenen Argen händeln das anscheinend auch nicht immer einheitlich. Die einen werten den Erlös in dem Verkaufsmonat als Einkommen und rechnen es dementsprechend an. Ich selbst habe mich seinerzeit an einen Berater für Sozialleistungsfragen gewendet, der richtig Ahnung hatte und sich "sicher" war ohne wenn und aber, dass der Verkaufserlös Einkommen ist. Andere Forenmitglieder hier haben aber auch schon einmal angedacht, beide Vorgänge (also Verkauf und Neukauf) möglichst in einem Monat zu praktizieren, was aber meiner Meinung nach nichts daran ändern würde, dass diese Art der Auslegung (also Erlös = Einkommen) folgen könnte. Daher dachte ich, dass meine Vorschläge diesbezüglich sicherer seien.


    An deiner Stelle würde ich, da ja alles noch ganz komplett offen ist, ganz wirklich ein Gespräch mit dem für mich zuständigen Sachbearbeiter suchen und konkret nachfragen und bitte, bitte - mir die Antwort dann auch schriftlich geben lassen. Wenn er argwöhnt, warum du das erfragst, kannst du ganz locker sagen, dass du natürlich, wenn das Einkommen ist, dein Auto behälst. (Was du dann aber nicht tun must, denn die von mir aufgezeigte Möglichkeit funktioniert definitiv.)

    Also wenn das Jugendamt dir per Urkunde, wie du schreibst, bestätigt hat, dass diese einst unterzeichnete Vaterschaftsanerkennung zurückgezogen ist. Also gehe ich davon aus, dass das so eine Art "amtliches" Dokument - auch mit Stempel / Unterschrift von dort ist. (Anderenfalls guck`noch einmal nach.) Dann bist du offiziell formal nicht der Vater, es sei denn, sie fordert dann irgendwann doch wieder eine Anerkennung und leitet etwas in die Wege, aber bis dahin hast du auf jeden Fall "Ruhe" und rückwirkend mußt / müßtest du in dem Fall auch nichts zahlen.


    Schön zu wissen, damit du auch "letzte"Sicherheit hast, dass sie dich definitiv nicht mehr in Betracht zieht, ob sie Unterhaltsvorschuß vom Amt bekommt. Den bekommt man nur, wenn der Vater des Kindes nachweislich nicht zahlt (also auch nach Aufforderung nicht) oder nicht zahlen kann. Hast du irgendeine Möglichkeit, dies in Erfahrung zu bringen, vielleicht über Bekannte oder so. Denn, wenn das der Fall sein sollte, wird sie dich definitiv als "Vater" ausgeschlossen haben. Es würde mich wundern, wenn sie weder Unterhaltsvorschuß erhält, noch Unterhalt eines - vielleicht anderen, in Betracht kommenden - Mannes, mit dem sie - wie du schreibst - auch zu dieser Zeit verkehrte.

    Soweit so gut; inwiefern hat dir das Jugendamt "geholfen", zurückzuziehen, wie sah diese Hilfe aus? Weißt du, ob "sie" Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt erhält; das wäre schon mal ein klitzekleiner Hinweis darauf, dass es sich für dich "vorerst", oder aber auch "ganz", falls sie sich später nicht doch wieder wegen "Unterhalt" melden sollte, erledigt hat.

    Also das mit den Autos ist so eine Sache. Das war seinerzeit auch bei mir (ich glaube) eine der ersten Fragen, die mich hier in das Forum führten. Die Auskünfte waren einerseits, dass das "nur" eine "Umwandlung" von Anlagevermögen ist, die anderen sagten aus, dass das in dem Monat, in dem es zufließt, "Einkommen" ist und angerechnet werden könnte.


    Das was ich jetzt vorschlage, müßte eigentlich funktionieren und ich finde es sicherer als die Auskünfte, die ich zu dem Zeitpunkt erhalten hatte, ist aber dennoch nur ein Tipp:


    1. Möglichkeit
    Du tauschst mit deinem Vater die Autos - warum auch immer - und über die restlichen 3000 € formuliert ihr einen Darlehensvertrag. Niemand kann dir/euch ja vorschreiben, "wann" du das Geld zurückzahlen mußt. Das kann ja in einem Nebensatz festgehalten sein, auch wenn der normalerweise nicht in einen Vertrag gefügt werden muß, dass du beispielsweise die Bezahlung der "zweckgebundenen, dem Autoabkauf dienenden" Darlehenssumme in Höhe von 3000 € vornimmst, sobald es dir möglich ist, oder eben, wenn du wieder einen Job hast, spätestens aber bis zum "..... ". So kommst du nicht über den Betrag von 7500 €, der ein Kfz max. wert sein darf. Der Kfz-Brief muß solange aber auf Namen deines Vaters laufen, die Versicherung nicht. Die läuft auf deinen Namen (bei Bankkrediten wird das ja auch so gehändelt).


    Vielleicht gibt es einen plausiblen Grund, warum ihr ggf. tauschen wollen würdet, ist das eine Auto größer, kleiner oder was auch immer, vielleicht billiger in Kfz-Versicherung oder Verbrauch?


    2. Möglichkeit
    Du gibst deinem Vater dein Auto als "Anzahlung" und den Rest praktizierst du so, wie ich es vorstehend geschrieben habe, also via Darlehensvertrag über 3000 €. Zwar werden die sich "wundern", aber dagegen angehen sollten sie nicht können, auch wenn sie es versuchen sollten, (was ich aber nicht glaube, weil es wirklich plausibel ist). Denn auch dies wird von Autohäusern so gehandhabt. Man kann sein altes Kfz dort lassen und dies wird als Anzahlung für ein neueres, anderes gewertet und der Rest in Raten abgezahlt.


    Gruß - Lirafe

    Als U25jähriger hast du keine Chance auf H IV, nur weil du "raus" willst. Das wollen sehr viele, es geht aber eben erst, wenn man wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen kann oder aber mithilfe des Unterhalts der Eltern, dem staatlichen Kindergeld und ggf. noch einem Minijob (bis man einen richtigen hat) und daneben ggf. noch zzgl. Wohngeld.

    Ja, das ist sicherer - und egal, was kommt am Montag oder überhaupt künftig. Nach erfolgtem Gespräch Wichtiges auch schriftlich bestätigen lassen.

    Dann solltest du - vor der Brücke :-) - eine Mutter-Kind-Einrichtung wählen - übergangsweise und dich außerdem natürlich auch eine Caritative Einrichtung aufsuchen, die jungen Müttern bei dem Start in eine eigene Wohnung oder dergleichen helfen - und wenn es eben dann auch nur übergangsweise ist, bis deine Wartezeit um wäre. Fänd ich an deiner Stelle ehrlich gesagt auch richtig gut; da sind mehrere junge Frauen mit Babys oder Kleinkindern, man hat Ansprechpartner, kann sich gegenseitig auch mal in der Betreuung unterstützen und und und. Du siehst, wenn du wolltest, gäbe es einige Möglichkeiten.

    Dass das Ganze einkommensabhängig ist, ist doch klar. Dass man aber ab 18 nichts mehr zahlen muß, ist Quatsch. Die Adoptivtochter meines Bruders ist (endlich) demnächst 27 Jahre alt und schon seit 2,5 Jahren in Ausbildung - und er muß dennoch zahlen (eben bis maximal 27 ist das der Fall).

    Dann wird das Ganze schon klarer (endlich) Das hätts`te aber wirklikch gleich schreiben müssen, weil das ein sehr sehr wichtiger, superwichtiger Hinweis ist, nahezu "der" wichtigste. Dann macht keinen Quatsch und meldet sie noch nicht ab, sondern sie muß erst zum neuen Jobcenter und sich dort erkundigen. Bitte - wie ich oben schon schrieb - nichts voreilig und falsch machen. Eine Arge an einem anderen Ort muß ihr nicht dasselbe bewilligen, wie die andere.