Da dein Sohn zur Zeit (vermute ich mal), zwar Zivildienst leistet, aber der Sache noch bei der Mutter wohnt(e), und beide Elternteile unterhaltspflichtig sind, kann er sich gar nicht arbeitslos melden für zwei Monate, weil die ihn einerseits an euch verweisen würden, da die Eltern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres für ihre Kinder aufkommen müssen bzw. solange, bis sie ihnen die erste Ausbildung / Studium finanziert haben.
Das zu deiner ersten Frage. Natürlich muß niemand seinen Kindern Luxus finanzieren, aber eben Unterhalt zahlen - wie schon vorerwähnt -. Dieser Unterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle in Verbindung mit dem Einkommen der Eltern. Das Bafögamt fordert entsprechend von den Eltern ausgefüllte Formulare, die dem Bafögantrag beizufügen sind. Die Eltern sind jeweils auskunftspflichtig. Weigern sie sich, schaltet sich das Amt ein. Und wichtig "Unterhaltsrecht" geht vor "Bafögrecht", also das Bafögamt würde nur einspringen, wenn die Eltern nicht zahlen "können". Das mit dem Job. Na ja. Er muß sich keinen Job suchen, wenn er mit dem auskommt, was er an Kindesunterhalt zzgl. staatlichem Kindergeld bekommt. Liegt der Unterhalt unter dem Bafögsatz, erhält er Differenz Bafög, das später zur Hälfte zurückgezahlt werden muß. Luxus mußt du ihm natürlich nicht finanzieren, aber das war wohl auch nur ein Stückweit Frust, also diese Ausschmückung!?