Beiträge von lirafe

    ... ja, ich habe auch einen Bekannten, der kauft immer ganz viele 5-kg-Säcke Reis in Singapur, und ißt dann hier (außer dem Buttergemüse und etwas Huhn, das er untermischt), monatlang nichts anderes, weil das "billiger" ist.

    Frage 1)
    Nein, deine Eltern sind nicht mehr zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Eltern sind dazu verpflichtet, ihren Kindern eine Ausbildung zu ermöglichen (finanzieren), aber mit dem 27. Lebensjahr endet diese Verpflichtung. Das ist gesetzlich geregelt und hat ja auch "!Sinn". Einmal sollte bis zu diesem Zeitpunkt wirklich eine Ausbildung abgeschlossen sein, andererseits würden bei "Endlos-Verpflichtungen" vermutlich noch mehr Menschen sich drei Mal überlegen, Kinder in die Welt zu setzen.


    Frage 2)
    Du erhälst als Student kein H IV. H IV erhalten hilfebedürftige "erwerbsfähige" Menschen. Erwerbsfähig heißt unter anderem, dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und jederzeit zu Bewerbungsgesprächen gehen können und auch sofort Arbeit aufnehmen können, weil sie ja anderweitig "keine" Verpflichtungen haben. Dies ist bei dir nicht der Fall, du studierst.


    Frage 3)
    Du kannst und solltest Wohngeld beantragen; das müßtest du bekommen und es ist meist gar nicht mal so gering. Hier im Internet via Wohngeldrechner kannst du dir anhand deiner Daten (also Wohnungsdaten, Einnahmen etc.) ausrechnen, was an Wohngeld zu erhalten würdest. Wie auch andere Sozialleistungen zählt das "Antragsdatum", also verschenke keine Zeit, wenn es soweit ist.


    Eine weitere Möglichkeit ist die Befreiung von der Zuzahlung, was krankenkassenmäßige Kosten betrifft, wie beispielsweise Praxisgebühr(en), Medikamente etc. Dazu kann die Kasse dir nähere Angaben machen. Du solltest dir ausrechnen, ob es sich für dich lohnt, weil man einen gewissen Anteil einzahlt, um dann aber in dem Kalenderjahr von allen weiteren Kosten befreit zu sein.


    Gruß. Lirafe

    Catweezle
    Ich hatte in anderer Sache (ernährungsbedingter Aufwand) dem Amt nach Ablehnung des ernährungsbedingten Mehraufwandes bei Lactoseintoleranz dem Amt auch ein entsprechendes Urteil, nach dem dieser Mehraufwand zu bewilligen ist, genannt. Die Antwort war - wie Danielo leider schon schreibt -, dass das keine "höchstrichterliche" Entscheidung ist und man blieb bei der Ablehnung.


    Das ist das Eine. Zum Anderen habe ich mir das von dir genannte Urteil mal angesehen, und glaube nicht, dass es im vorliegenden Fall greift, denn in der Begründung steht: "....Hartz-IV-Empfänger müssen Leistungen bei einem Irrtum zu ihren Gunsten nicht zurückzahlen, wenn sie ihre Vermögensverhältnisse zutreffend angegeben haben und den Fehler auch nicht selbst erkennen mussten. "


    Die Mutter des Fragestellers/der Fragestellerin hier aber wußte, dass sie zuviel erhalten hatte und im Hinblick auf Mehreinkommen gibt es ja genügend Hinweise in den Bescheiden - also Meldepflicht und so weiter -.


    @david-berlin
    Ich hatte auch schon mal (höhere) Mehreinnahmen (aus Selbständigkeit) und habe die sofort gemeldet. Mir wurde mitgeteilt, dass das im nächsten Bescheid erst berücksichtigt wird. Nun mag das überall anders gehändelt werden, dieses Phänomen haben wir hier häufig. Nur eines ist sicher: Immer alles "schriftlich" einreichen, nicht mit irgendwem telefonieren.
    Und übrigens: Die bei der Hotline wissen auch mit wem sie sprechen, wenn deine Mutter ihren Namen "nicht" nennt. Ich werde schon immer begrüßt ("guten Tag, Frau xxx, was kann ich für Sie tun?) auch wenn ich meinen Namen noch gar nicht gesagt habe. Einmal habe ich mir den - sagen wir mal !Spaß - erlaubt und unter anderem Namen angerufen. An der Reaktiion desjenigen, der am Telefon war, merkte ich sofort, dass der das mitgeschnitten hatte: "Wer sind Sie, Frau xxx, hm, na ja, was gibt es?") Also Fazit, wenn ihr Fragen stellt, die euch nicht zugeordnet werden sollen - tätigt die von anderen Anschlüssen.,

    Das Einkommen deines Freundes wird angerechnet, dein Bafög dürfte nur hälftig angerechnet werden, weil die andere Hälfte Darlehen ist und später zurückgezahlt werden muß. Und so "wirklich" bist du doch gar nicht auf ihn angewiesen; ich vermute mal, dass sich dem Grunde nach kaum etwas ändert für dich, da ihr euch doch sicherlich die Miete zumindest teilt. Manchmal hat man so eine Art Denkfehler und ich könnte mir vorstellen, dass du das noch nicht bedacht hast? Was ich nun gar nicht verstehe ist die Tatsache, dass du überhaupt Wohngeld erhälst, da man als Bafög-Bezieher (584 Euro dürften Studentenbafög sein) eigentlich kein Wohngeld bekommt. Oder betrifft dieser Wohngeldzuschuß "nur" dein Kind? Wenn dem so ist, gehe ich davon aus, dass du ca. 620 - 700 Euro Miete zahlst, das heißt im Klartext, dass - wenn dein Freund bei euch einzieht, bleibt im Großen und Ganzen für dich nahezu alles beim Alten, auch wenn dann kein Wohngeld mehr gezahlt würde.


    Ob das so ist, kannst du dir hier im Internet via Wohngeldrechner ziemlich genau unter Eingabe aller eurer "Daten" und "Zahlen" ausrechnen (lassen).

    Als Ü25jährige(r) steht dir eine eigene Wohnung zu. Erkundige dich beim Amt über die zulässige Größe (lt. Vorschrift sind das 45 qm für eine Person) und den in eurer Region zulässigen Kosten der Unterkunft, die übernommen werden. Dir steht auch eine Erstausstattung zu. Du suchst dir dann eine Wohnung und läßt dir die dort vor Unterzeichnung des Mietvertrages aber noch "genehmigen", und zwar dringend "schriftlich". Wenn die das ablehnen sollten, was ich nicht glaube, weil es dazu keine Rechtsgrundlage gibt, legst du Widerspruch ein. Aber wie gesagt; die versuchen "es" zwar erst einmal, aber letztlich wirst du ausziehen können. Einen falschen [I]schriftlichen[I] Ablehnungsbescheid schreibt dort niemand (gerne).


    Gruß. Lirafe


    Ach ja, und zu deiner Frage "... wo steht ..." . Oft steht in den verschiedenen Gesetzen nicht, was man darf, sondern eher, was "nicht". So also beispielsweise im Hinblick auf diese "U25"-Regelung auch. Da greift der Umkehrschluß, also wenn man U25 nicht ausziehen darf, ist das wohl Ü25 "erlaubt".

    Also erst einmal bin ich der Meinung, dass aufgrund der superschlechten Verbindungen, die du schilderst, und von denen "ich" weiß, dass es wirklich so sein kann (bei uns hier ist das nicht anders; Städter können sich das nicht oder nur kaum vorstellen), diesen Weg als nicht zumutbar deklarieren solltest unter genauer Aufzeichnung sämtlicher Wege- und Fahrtzeiten - eben so wie hier -. Nur wäre es gut, das etwas übersichtlicher zu gestalten, vielleicht tabellarisch oder so.


    Zu dem von dir geschilderten Sachverhalt und auch dazu, dass sowohl Faxe, als auch mails des Arbeitgebers nicht angekommen sein sollen, und auch die "Verhaltensweise" der Sachbearbeiterin würde ich in einer "Dienstaufsichtsbeschwerde" formulieren. Ich bin normalerweise kein Freund davon, finde aber, dass bestimmte Niedrigkeiten nicht überschritten werden sollten. Diese (bitte sehr gut und sachlich) formulierte Dienstaufsichtsbeschwerde schickst du entweder per Einschreiben/Rückschein, oder gibst sie persönlich ab, wobei du dir die Abgabe vor Ort "quittieren" läßt. Das muß nicht direkt bei der Sachbearbeiterin sein, sondern kann auch an diesem sogenannten "Empfang" passieren. In deinem Fall halte ich das für wichtig, weil ich inzwischen das Gefühl habe - auch aus anderen Schilderungen anderer Nutzer und im Bekanntenkreis -, dass die das nicht mit jedem machen. Scheu`dich nicht davor.


    Gruß Lirafe (Würde mich über Rückmeldung freuen, wie das dann weitergeht).

    @Blueeye


    Sowas wie Fahrtkosten etc. solltest du künftig unbedingt "vor" Antritt einer Maßnahme oder sonstwas beantragen, übrigens sogar auch, wenn du "nur" "eingeladen" bist zur ARGE, natürlich auch, wenn du Vorstellungsgespräche hast. Aber eben alles vorher. Taxi geht natürlich nicht! (War das dein Ernst?)

    Ja, du hast Anspruch. Am Einfachsten ist es, wenn du selbst dir den Bedarf ausrechnest via Rechner im Internet, weil verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, die ggf. nur du kennst, wie beispielsweise: Hast du selbst Unterhaltsanspruch gegenüber deinem Mann oder wirst du voraussichtlich Kindesunterhalt erhalten, wenn ja, wieviel und so weiter.


    Schau` mal hier nach und gib deine Daten ein: http://www.n-heydorn.de/arbeitslosengeld.html


    Gruß. Lirafe

    Man bekommt Kinderzuschlag dann, wenn man mit dem Kindergeldzuschlag und Wohngeld nicht noch immer unter dem ALG II-Satz, der bewilligt werden würde, liegt. Dabei kannst du aber deine Partnerin, also die Mutter des/der Kinder und dich nicht unbedingt mehr separat rechnen, sondern ihr werdet beim ALG II - Bezug als Einheit, also als eine BG = Bedarfsgemeinschaft gewertet. Da euer Lebensunterhalt sich aus mehreren verschiedenen Leistungen öffentlicher Träger zusammensetzt, würde ich an deiner Stelle erst einmal die diversen Rechner, die es gibt, wie in dem Fall insbesondere den Kindergeldzuschlags-Rechner nutzen und all eure Daten und Zahlen eingeben, daneben dann ggf. auch den ALG II-Rechner, den Wohngeldrechner und so weiter.


    Richtig ist, dass bei ALG II-Bezug der Kinderzuschlag wegfällt; das Kindergeld fällt zwar nicht wirklich weg, wird aber als Einkommen angerechnet. Daneben: Es ist leider oft so, dass man von der/den ARGE(N) nicht gut bzw. gar nicht (eigentlich trifft es das eher) beraten wird. Was den Kinderzuschlag betrifft, so ist dies eine andere Behörde; ich denke nicht, dass es dort auch so ist.

    peterfah
    Du schreibst, ich zitiere : "Aber wenn die Tochter es nicht möchte und es dem Amt sogar erklärt muss er NICHT zahlen so wie bei mir."


    Ehrlich gesagt, was soll`n das? Dass man alles kann und nichts muß, wenn darüber gesprochen und eine Vereinbarung - mündlich oder wie auch immer - getroffen wird, ist doch mehr als logisch, hat doch aber mit der hier behandelten Frage, die "kerstin66" gestellt hat dazu, was der Vater eigentlich "muß", nichts zu tun.

    Also, was heißt das denn: "meine mutter bekommt hartz 4 und kann sich mich bzw. anfällige kosten durch schule, fahrkossten, etc. nicht leisten."?


    Deine Mutter bekommt nicht nur für sich H IV, sondern für euch beide, und wenn du ausziehen würdest (wenn es denn möglich wäre, das sieht aber eher schlecht aus U25, aber dazu komme ich nachfolgend.) sähe sie vermutlich "blass" aus. Denn zum Einen ist vermutlich die Wohnung dann für sie alleine zu groß (kommt darauf an, wie groß und teuer die Wohnung ist), so dass sie ggf. sogar aus- und umziehen müßte in eine kleinere Wohnung. Den auf dich entfallenden Mietanteil bekäme sie also definitiv nicht mehr - und auch der Anteil deiner Regelleistung (nach Abzug staatl. Kindergeld) entfiele.


    Soviel erst einmal dazu. Es gibt für dich aus dieser Situation heraus eigentlich nur zwei Möglichkeiten, die aber nicht unbedingt funktionieren müssen. Du solltest dich an eine in der für eure Region zuständige Einrichtung wenden, die sich mit Jugendarbeit etc. beschäftigt, ggf. etwas Caritatives und dort unter Darlegung der Gesamtsituation Ratschläge erbitten bzw. eine richtige Anlaufstelle erfragen. Denn in deinem Alter kann man nur von zu Hause ausziehen, wenn sehr sehr driftige Gründe vorliegen, die aber nur in seltenen extremen Fällen bescheinigt werden durch Gutachter oder dergleichen.


    Hast du schon mal hier oben in der Menueleiste nachgeschaut unter "sonstige Sozialleistungen" und dann "Bafög"? Es gibt Bildungskredite und / oder ggf. auch andere Fördermöglichkeiten (darin kenne ich mich nicht näher aus), die zusammen mit deinem staatlichen Kindergeld, für das du dann einen "Abzweigungsantrag" an dich stellen müßtest, wenn es zu einem Auszug kommt, und den ggf. dazuverdienten 100 Euro ausreichen könn(t)en dafür, dir ein kleines WG-Zimmer zu nehmen. Der Vorteil ist, dass du in dem Fall dann auch gleich "Ansprechpartner" in ähnlicher Situation hast und ein familienähnliches Miteinander. In der WG meines Sohnes klappt das wunderbar; es ist wie so eine Art Familie und anfangs wirklich viel besser, als alleine zu leben. Jeder weiß irgendwas und mal sitzt man auch abends zusammen beim Essen oder tauscht sich sonstwie aus.

    calimero005
    Erstens bitte ich darum, für neue Fragen künftig ein "eigenes" Thema zu eröffnen. Da du dich an ein sehr altes aus 2008 `rangehängt hast, habe ich es unter neuer passender Überschrift verschoben.


    Zweitens sei mir die Frage gestattet, ob du mir deinen nachfolgenden Satz erläutern könntest, den ich hier kopiert einfüge: "wir sind sehr antwortungsbewust" (inwiefern seid ihr verantwortungsbewußt?)


    Drittens steht euch unter den vorgenannten Gegebenheiten und der - ich nenne es mal: - "eigenwilligen" Handhabung, euch einfach entgegen bestehender Gesetze und ohne Rücksprache mit Ämtern eine Wohnung anzumieten -, "null" staatliche Unterstützung (mal abgesehen von dem staatlichen Kindergeld) zu.


    Lirafe

    Wenn du wirklich Arbeit suchst, wäre es für dich wirklich sehr sehr sinnvoll, wenn du jetzt schon mal einen Termin mit einem Berater in einem JobCenter vereinbarst. Die sind wirklich nicht nur für diejenigen da, die dorthin "müssen", sondern auch für die, die "wollen". Das ist dann im Moment für dich alles ja noch auf freiwilliger Basis und ohne Zwang, macht sich aber wirklich nicht nur für später besser, sondern öffnet dir ggf. auch neue "Fenster" und "Ansichten", die du bislang - so für dich allein - noch nicht gefunden hast. Wie gesagt - es ist, solange du noch nichts an Unterstützung erhälst - "freiwillig". Eine Freundin von mir hat sich beispielsweise sogar, als sie angestellt war, aber wechseln wollte, dorthin gewandt und die zeigten ihr neue Möglichkeiten auf.


    In deinem Fall hast du dann "endlich" mal einen Ansprechpartner und ggf. findet ihr zusammen das Richtige für dich. Da sitzen oft auch sehr nette Menschen. Natürlich wirst du auch gefragt, warum du dich nicht weiter gekümmert hast bis jetzt, aber das ist eine Frage, die dir später sowieso gestellt würde und zum anderen überwiegt positiv, dass du selbst kommst und "willst".

    Irgendwie werde ich das Gefühl jetzt nicht los, dass du jemand bist, der wirklich nur darauf wartet, ab 25 dann vom Amt leben zu können und nicht arbeiten gehen zu müssen. Aber ich kann dir nur eines sagen. Du wirst es sehr schwierig haben, wenn du dann dort erscheinst und noch nichts getan hast. Die sind nicht blöd und stell dir das alles nicht so einfach an. Du "mußt" dann jede zumutbare Arbeit annehmen, und das ist in deinem Fall, der noch nie etwas in Angriff genommen oder irgendeine Richtung eingeschlagen hat, "alles". Natürlich hast du dann jede "Einladung" anzunehmen, also mußt der folgen und und und, sonst wirst du sanktioniert und bekommst keine Regelleistung.

    Wenn dein Gehalt nicht reicht, um für alle "zu sorgen", muß das natürlich berücksichtigt werden. Dann nämlich kann es auch sein, dass du weniger zahlen mußt. Dafür ist ja eben mitunter auch das Bafögamt da und das ist gut so - für beide Seiten -. Natürlich sind beide Elternteile - nicht nur du - für euren gemeinsamen Sohn unterhaltsverpflichtet.


    So ist das alles nun mal. Trotzdem einen schönen Restabend. Gruß. Lirafe

    1. Das ist Quatsch, er kann natürlich ausziehen in dem Alter. Alles andere ist absoluter Blödsinn, daher gehe ich auf den Rest deiner ersten Frage nicht ein.


    2. Das ist auch egal, weil 1. nicht zutrifft.


    3. Er meldet sich jetzt in Brandenburg bei dem "neuen" Center an und leitet alles ganz "normal" in die Wege. Ich gehe mal davon aus, dass die in dieser (blödsinnigen) Ablehnung von der bereits erfolgten Ummeldung schreiben, weil sie denken (soweit das möglich ist), dass er Umzugskosten übernommen haben möchte. Vermutlich schütteln die in Brandenburg auch den Kopf, wenn sie das lesen, werden ihn/euch aber gegebenenfalls darauf hinweisen, dass es wirklich "richtiger" gewesen wäre, sich vor dem Umzug in ein anderes Bundesland bei dem dann zuständigen neuen JobCenter zu melden. Das ist der einzige Haken. Die wollen alle möglichst keine "neuen" Bedürftigen aus anderen Bundesländern dazukriegen. Da Berlin aber Umzug "ablehnte", was ja nonsens ist, wie vorerwähnt, und die eigentlich froh sein müßten, ihn "los zu sein", gehe ich noch mehr davon aus, dass da jemand nicht richtig gelesen oder nicht verstanden hat, worum es überhaupt ging.

    Du hast leider nicht zu entscheiden, was du ihm geben "möchtest" und auch nicht, wofür. Das ist nun mal so. Auch kannst du nicht "fordern", dass er neben dem Studium arbeiten "muß". Wie ich schon sagte, hat er Anspruch. Dieser ist gesetzlich geregelt. Ich habe dir nachfolgend mal etwas kopiert, das du aber selbst nachlesen kannst, indem du hier oben im Forum - oberste Menueleiste - unter Unterhalt und den dann erscheinenden Unterpunkten nachliest. Hier das daraus Kopierte:


    "Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel 640 Euro. Hierin enthalten sind bis zu 270 Euro monatlich für Unterkunft (Warmmiete). Unterhaltsansprüche sind zudem im Verhältnis zu Leistungen nach dem BAföG vorangig in Anspruch zu nehmen. Bestehen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, vorläufig Leistungen nach dem BAföG zu erhalten und Unterstützung bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs vom zuständigen BAföG-Amt zu erhalten.


    Ob und inwieweit Studiengebühren in dem Unterhaltsbetrag enthalten oder darüber hinaus im Rahmen des Sonderbedarfs geltend zu machen sind, ist zurzeit noch streitig. Ansich ist davon auszugehen, da es sich um halbjährlich und damit vorhersehbar regelmäßig auftretende Kosten handelt, dass der Unterhaltsberechtigte von dem jeweiligen Unterhaltsbetrag eine entsprechende monatlich Rücklage bildet, um daraus die Studiengebühren zahlen zu können."


    Gruß. Lirafe